Hallo ihr Lieben,
ich bräuchte mal euren Rat.
Mein verstorbener Mann hat 1974 den Mietvertrag unterschrieben. Viele Jahre gab es keine Mieterhöhungen, wir waren auch ruhige Mieter, haben viel selbst gemacht und dem Vermieter nie Probleme bereitet.
Irgendwann übergab unser Vermieter Herr X. aus Belgien das Haus an seinen Sohn Y auch in Belgien wohnhaft. Dieser kümmerte sich nie um dieses Haus, war leider auch nie zu erreichen. Daher übergab er vor ca. 12 Jahren das Haus seinem Sohn Z., von Beruf Erbe. Der stellte eine Hausverwaltung ein, die sich aber auch nur mehr schlecht als Recht um alles kümmert.
Irgendwann trudelten Mieterhöhungen (über eine vom Vermieter beautragte Anwaltskanzlei) ein, die die Kaltmiete mittlerweile von 400 auf 600 € erhöht haben.
Diese Miete zahle ich monatlich an die Hausverwaltung.
Vor etwa einem halben Jahr bekam ich einen Pfändungsbescheid, da mein Vermieter Z Schulden beim besagten Anwalt (der mit den Mieterhöhungen beauftragt war) hatte und so musste ich die Miete dorthin bezahlen. Dann kam noch ein Pfändungsbescheid vom Finanzamt ect.pp. Da scheint einiges im Argen zu sein.
Nun bekam ich heute ein Schreiben der Hausverwaltung - rechtlich bevollmächtigt und im Namen des Vermieters, die Miete zu erhöhen.
Und nun kommts, die Miete beläuft sich auf 400 € und soll um 90 € erhöht werden! Die haben die Miete zugrunde gelegt, die vor den Mieterhöhungen durch die Anwälte gültig war...
Quasi ist denen nie mitgeteilt worden, dass ich in den letzten Jahren Mieterhöhungen hatte, obwohl die doch die Miete eingenommen haben.
Nun soll ich das Ganze unterschreiben - was ich natürlich herzlich gerne mache :pfeifen:
Wie soll ich mich denn verhalten?
Die neue Miete ist ab Mai 490€, gestern habe ich 600 € bezahlt (wie all die Jahre zuvor).
Soll ich ab März 400 und ab Mai 490 zahlen? Oder weiterhin 600 und ab Mai dann 490 €?
Mache ich mich strafbar, wenn ich denen die vorherigen Mieterhöhungen nicht mitteile?
Was würdet ihr mir raten?
Danke fürs Lesen und wenn ihr Fragen habt, immer her damit :blumen:
ich bräuchte mal euren Rat.
Mein verstorbener Mann hat 1974 den Mietvertrag unterschrieben. Viele Jahre gab es keine Mieterhöhungen, wir waren auch ruhige Mieter, haben viel selbst gemacht und dem Vermieter nie Probleme bereitet.
Irgendwann übergab unser Vermieter Herr X. aus Belgien das Haus an seinen Sohn Y auch in Belgien wohnhaft. Dieser kümmerte sich nie um dieses Haus, war leider auch nie zu erreichen. Daher übergab er vor ca. 12 Jahren das Haus seinem Sohn Z., von Beruf Erbe. Der stellte eine Hausverwaltung ein, die sich aber auch nur mehr schlecht als Recht um alles kümmert.
Irgendwann trudelten Mieterhöhungen (über eine vom Vermieter beautragte Anwaltskanzlei) ein, die die Kaltmiete mittlerweile von 400 auf 600 € erhöht haben.
Diese Miete zahle ich monatlich an die Hausverwaltung.
Vor etwa einem halben Jahr bekam ich einen Pfändungsbescheid, da mein Vermieter Z Schulden beim besagten Anwalt (der mit den Mieterhöhungen beauftragt war) hatte und so musste ich die Miete dorthin bezahlen. Dann kam noch ein Pfändungsbescheid vom Finanzamt ect.pp. Da scheint einiges im Argen zu sein.
Nun bekam ich heute ein Schreiben der Hausverwaltung - rechtlich bevollmächtigt und im Namen des Vermieters, die Miete zu erhöhen.
Und nun kommts, die Miete beläuft sich auf 400 € und soll um 90 € erhöht werden! Die haben die Miete zugrunde gelegt, die vor den Mieterhöhungen durch die Anwälte gültig war...
Quasi ist denen nie mitgeteilt worden, dass ich in den letzten Jahren Mieterhöhungen hatte, obwohl die doch die Miete eingenommen haben.
Nun soll ich das Ganze unterschreiben - was ich natürlich herzlich gerne mache :pfeifen:
Wie soll ich mich denn verhalten?
Die neue Miete ist ab Mai 490€, gestern habe ich 600 € bezahlt (wie all die Jahre zuvor).
Soll ich ab März 400 und ab Mai 490 zahlen? Oder weiterhin 600 und ab Mai dann 490 €?
Mache ich mich strafbar, wenn ich denen die vorherigen Mieterhöhungen nicht mitteile?
Was würdet ihr mir raten?
Danke fürs Lesen und wenn ihr Fragen habt, immer her damit :blumen: