Wohnungsbauprämie Bausparvertrag: Verstehe diesen Passus nicht...

Hallo,

ich wollte, wie immer, den Antrag auf Wohnungsbauprämie 2010 stellen und bin (ehrlich gesagt erstmals) auf diesen Abschnitt gestossen:

Aufwendungen, für die eine Prämie beantragt wird:

Für VWL Leistungen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht, wird keine Prämie gewährt. Bei Beiträgen an Bauspark. zur Erlangung von Baudarlehen kann eine Prämie nur gewährt werden, wenn die an dieselbe Bausparkasse geleisteten Beträge (ohne VWL Leistungen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage beseht) mindestens 50 Euro betragen haben.


Hääää??? :blink: Kann das mal jemand übersetzen? Ich kapier das nicht.

Ausserdem habe ich Zorres mit der Bausparkasse, weil die sich weigern eine "Anlage VL" zuzusenden. Sie sagen, dass ich ja die Beträge selber einzahle und die darum nicht bekomme. Aber das stimmt gar nicht. <_< Mein AG zahlt die ein!! Irgendwie wollen die mir das nicht glauben.

Also wenn man das selber zahlen würde, kann man das nicht bei der STeuererklärung geltend machen? Nur wenn der AG das zahlt? Wieso eigentlich??

LG
Kröti
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Mit einer aktuellen Steuersoftware kannst du sicherstellen, dass du alle relevanten Anträge und Fristen richtig verstehst und nichts übersiehst. Sie hilft dir auch dabei, die erhaltenen Arbeitnehmer-Sparzulagen korrekt in deiner Steuererklärung einzutragen und ermöglicht es dir, fehlende Unterlagen einfacher zu identifizieren und anzufordern.

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Ich denke mal , die Anlage VL gibt es beim FA. Die kann ausgefüllt werden, falls es die Anlage noch gibt.

Wenn Dein AG bezahlt, dann kann er das als Werbungskosten geltend machen und nicht Du.

Oder weiß jemand mehr? Ist nämlich schon ein Stück her, als ich mich damit beschäftigt habe.
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die Anlage VL muss die Bausparkasse ausstellen , da sie ja damit bestätigen , dass Kröti VWL Beiträge gespart hat und Förderung vom Staat erhalten hat ... so ist es zumindest bei mir immer alles aufgeführt

sie dazu auch hier
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Hallo, ich verstehe die Sache so...
Du bekommst die Wohnungsbauprämie nur auf Beiträge, die Du gezahlt hast. Die VL (Vermögenswirksame Leistung) ist ein Auslaufmodell.
Auch wenn Dein Arbeitgeber die Beiträge (z.B. mtl. 50,00 EUR) für den Sparvertrag direkt von Deinem Lohn abzieht und an die Bausparkasse zahlt, so ist das immer noch keine Vermögenswirksame Leistung. Erst wenn in Deiner Gehalts-(Lohn-)Abrechnung so ein Passus steht, dass Dein Arbeitgeber Dir etwas extra zahlt (brutto und meistens ein Betrag so um die 8,50 EUR herum), dann ist es eine Vermögenswirksame Leistung.
Das sieht dann so aus,
Bruttogehalt z.B. 1.000,00 EUR
VL 8,50 EUR

Zu versteuerndes Brutto 1.008,50 sozialversicherungspflichtiges brutto 1.000,00 EUR.

Und zum Schluss steht da dann in etwa... Netto ausgezahlt an Bankverbindung xy... 500,00 EUR (Dein Nettolohn)
ausgezahlt an Bausparkasse yx 50,00 EUR

Von diesen 50,00 EUR an die Bausparkasse hast Du selber 41,50 EUR eingezahlt und Dein Chef 8,50 EUR.

Nur auf die 41,50 EUR gibt es die Wohnungsbauprämie!

Die 8,50 EUR hingegen kannst Du bei der Steuererklärung (Anlage VL) angeben und der Betrag wird Dir von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.
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Zitat (ruki @ 01.02.2011 19:40:26)
Auch wenn Dein Arbeitgeber die Beiträge (z.B. mtl. 50,00 EUR) für den Sparvertrag direkt von Deinem Lohn abzieht und an die Bausparkasse zahlt, so ist das immer noch keine Vermögenswirksame Leistung. Erst wenn in Deiner Gehalts-(Lohn-)Abrechnung so ein Passus steht, dass Dein Arbeitgeber Dir etwas extra zahlt (brutto und meistens ein Betrag so um die 8,50 EUR herum), dann ist es eine Vermögenswirksame Leistung.
Das sieht dann so aus,
Bruttogehalt z.B. 1.000,00 EUR
VL 8,50 EUR
(...)
Die 8,50 EUR hingegen kannst Du bei der Steuererklärung (Anlage VL) angeben und der Betrag wird Dir von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Super Erklärung, Ruki, danke!

Übrigens... ich bekomme 40 Euro VWL vom AG monatlich dazu. :) Dann sind die 40 Euro doch auch VL. Und ich zahle selber noch mal 10 Euro drauf.

Die 40 Euro sind VL!! Hm, wie weis ich das denn nach? :hmm: Sowieso komisch, dass die sich auf einmal so anstellen, denn ich habe diese Anlage VL immer bekommen. :huh:

LG
Kröti
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Zitat (ruki @ 01.02.2011 19:40:26)
Die VL (Vermögenswirksame Leistung) ist ein Auslaufmodell.

PS: Auslaufendes Modell: Ja!

.... ABER.... ich kriege auf das Guthaben 5 % Zinsen, wenn ich auf die Kreditzuteilung verzichte und wo kriegt man das noch? Und: Der AG zahlt ja fast alles ein! ;)
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eventuell war eine Azubine am Telefon oder jemand der ganz neu an dem Platz sitzt? Oft heißt es nur Stuhl her A*** Popo drauf, fertig ist der Sachbearbeiter...
Meine Tochter hat heute Post von ihrer Bausparka bekommen und da war das Formular VL dabei. Versuch das doch noch mal anzufordern, neuer Tag, neues Glück...
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Bei mir stehen die VL-Abzüge auf der Gehaltsabrechnung. Außerdem müsste die Überweisung doch auch vom AG kommen?
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Zitat (Gift @ 03.02.2011 22:21:35)
Bei mir stehen die VL-Abzüge auf der Gehaltsabrechnung. Außerdem müsste die Überweisung doch auch vom AG kommen?

Ja, genau! Das ist beides der Fall.

Habe da gestern noch mal hingeschrieben, also zur Hauptverwaltung. Mal gucken, ob ich mal ne Antwort kriege oder sogar die Anlage VL?!? :unsure: :wacko:
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Hallo,
ich hoffe, das liest noch jemand.... Ich habe noch eine Frage zum Bausparvertrag...

Hat das irgendwelche Vor- oder Nachteile, wenn die Bausparkasse mir bestätigt, dass ich 50 Euro vom Arbeitgeber bekomme statt, wie es auch tatsächlich ist, 40 Euro??

LG
Kröti
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Hochschups
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Die 10,00 EUR sind wohl vertraglich fest an die 40,00 vom Arbeitgeber gebunden. Dieser Betrag müsste dann gesamt für die Arbeitnehmersparzulage gelten. Das heißt aber auch im Umkehrschluss, für Deine 10,00 EUR gibt es keine Wohnungsbauprämie.
Du kannst also nur über die Anlage VL den Betrag bei der Steuer geltend machen. Das erklärt auch, warum Du immer die Anlage VL bekommen hast.
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so wie ich es lese,gibt es einen höchstbetrag von 40€.zahlt der AG weniger kann man aber aufstocken.
finanzwiki
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Zitat (ruki @ 05.02.2011 14:10:03)
Das heißt aber auch im Umkehrschluss, für Deine 10,00 EUR gibt es keine Wohnungsbauprämie.

Waaas?! :blink: Aber das ist doch negativ für mich, oder?!?
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Zitat (ruki @ 01.02.2011 19:40:26)
Hallo, ich verstehe die Sache so...
Du bekommst die Wohnungsbauprämie nur auf Beiträge, die Du gezahlt hast.  Die VL (Vermögenswirksame Leistung) ist ein Auslaufmodell.
Auch wenn Dein Arbeitgeber die Beiträge (z.B. mtl. 50,00 EUR) für den Sparvertrag direkt von Deinem Lohn abzieht und an die Bausparkasse zahlt, so ist das immer noch keine Vermögenswirksame Leistung.  Erst wenn in Deiner Gehalts-(Lohn-)Abrechnung so ein Passus steht, dass Dein Arbeitgeber Dir etwas extra zahlt (brutto und meistens ein Betrag so um die 8,50 EUR herum), dann ist es eine Vermögenswirksame Leistung.

Das ist falsch. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber keinen Cent Zuschuss zu den VL, trotzdem überweist er mir monatlich EUR 40,-- auf meinen Vertrag und ich bekomme eine Anlage VL von der Bausparkasse.

Also:
1. dein Arbeitgeber muss dir keinen Cent Zuschuss zu den VL bezahlen, wichtig ist nur, dass er sie überweist
2. die Anlage VL muss dir die Bausparkasse ausstellen. Nachfragen, wie sie denn auf die Idee kommen, dass du die VL selbst überweisen würdest
3. du brauchst die Anlage VL für die Einkommensteuererklärung, damit du Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen kannst. Liegt dein Einkommen zu hoch für die Sparzulage, kann es aber immer noch sein, dass du zumindest Wohnungsbauprämie beantragen kannst, weil dafür die Einkunftsgrenzen höher liegen als für die Sparzulage. Deshalb kannst du beim Ausfüllen des Wohnungsbauprämienantrags ankreuzen, dass die VL in die Bemessungsgrundlage für die WoP einbezogen werden sollen.

Da ich in einem Steuerbüro arbeite, weiß ich, dass die obigen Sachverhalte so sind und spekuliere nicht nur darüber. Ich muss nämlich für Mandanten sowohl Sparzulage als auch WoP beantragen und unsere Lohnsach-bearbeiter achten darauf, dass VL durch den Arbeitgeber überwiesen wird und nie vom Arbeitnehmer.
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Zitat (Krötilla @ 04.02.2011 16:48:06)
Hat das irgendwelche Vor- oder Nachteile, wenn die Bausparkasse mir bestätigt, dass ich 50 Euro vom Arbeitgeber bekomme statt, wie es auch tatsächlich ist, 40 Euro??


Also zuerst einmal weiß ich nicht, ob die Finanzämter das mit den Bausparkassen abgleichen.
Ich habe mal nach der Höchstgrenze für die Förderung bei der Sparzulage geschaut. Du bekommst als Alleinstehender oder als Ehepaar mit nur einem Arbeitnehmer eine Sparzulage aus maximal EUR 470,--. In diesem Fall hast du ja so oder so den Höchstbetrag eingezahlt. Solltet ihr zwei Arbeitnehmer sein und nur du hast einen VL-Vetrag, dann würde ich angeben, was auf der Bescheinigung steht und abwarten, was passiert.

Aber immer daran denken: darauf achten, ob du überhaupt unterhalb der Grenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage bleibst. Das reicht aber, wenn du das abcheckst, wenn du deinen Steuerbescheid kriegst. Da steht drauf, ob Sparzulage festgesetzt wird. Falls nicht, kannst du sowieso nur versuchen, Wohnungsbauprämie zu beantragen. Und wieviel du insgesamt in den Vertrag einbezahlt hast, weiß die Bausparkasse. WoP gibt's übrigens auch auf die Zinsen.
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Zitat (Krötilla @ 01.02.2011 16:46:04)

für VWL Leistungen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht, wird keine Prämie gewährt.


Du schreibst, das Du Wohnungsbauprämie beantragen möchtest. Es gibt zwei verschiedene Förderungen Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Gemeint ist, dass Du halt nur eine der beiden Prämien beantragen kannst. Nicht beide für die selbe Zahlung.

Zitat
Bei Beiträgen an Bauspark. zur Erlangung von Baudarlehen kann eine Prämie nur gewährt werden, wenn die an dieselbe Bausparkasse geleisteten Beträge (ohne VWL Leistungen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage beseht) mindestens 50 Euro betragen haben.


Dieser Satz ist allerdings so verquer, dass ich ihn auch nicht verstehe.. sorry

Zitat
Ausserdem habe ich Zorres mit der Bausparkasse, weil die sich weigern eine "Anlage VL" zuzusenden. Sie sagen, dass ich ja die Beträge selber einzahle und die darum nicht bekomme. Aber das stimmt gar nicht.  <_<  Mein AG zahlt die ein!! Irgendwie wollen die mir das nicht glauben.


Dann kann es gut sein, dass Dein AG einen falschen Textschlüssel bei der Überweisung benutzt. Hat Dein AG vielleicht die Buchhaltung geändert? Neues personal, neue externe Firma, neue Buchhaltungssoftware?
Wenn der Text falsch ist, kommt das geld bei der Bausparkasse wie Eigenleistung an und wird auch so verbucht. Ganz egal, welcher Name beim Ansender steht. Könnte ja auch eine Schenkung von dritter Seite sein (z.B. Oma zahlt den vertrag für Enkel)

Zitat
Also wenn  man das selber zahlen würde, kann man das nicht bei der STeuererklärung geltend machen? Nur wenn der AG das zahlt? Wieso eigentlich??


vermische nicht die Prämien :-)
Auf Zahlungen des Arbeitgebers (VL oder VWL) kann NUR die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) beantragt werden (mittels Anlage VL, die zur Steuererklärung gepackt wird)
Auf Eigenleistungen kann man die Wohnungsbauprämie (WoP) beantragen (zumindest noch bei alten Verträgen), diese wird mit einem Formular direkt bei der Bausparkasse beantragt (zahlt natürlich auch der Staat, aber halt auf andere Wege)

So, jetzt wirds tricky:
Für beide Förderungen gibt es Einkommenshöchstgrenzen. Wer zuviel verdient (Familieneinkommen), der bekommt nix. Die genauen beträge stehen auf dem Formular zur Beantragung der WoP drauf - ich hab sie nicht mehr im Kopf, weils krumme Summen sind
Die Einkommensgrenze für die ANSpZ ist niedriger als die für die WoP. 3 Zenarien sind möglich:

1. Deine Familie verdient wenig: du beantragst ANSpZ für die VL-Zahlungen und die WoP für etwaige eigene Zahlungen

2. Deine Familie verdient seehr viel: Du bekommst keine der beiden Förderungen.

3. Deine Familie liegt über der ANSpZ-Grenze aber unter der WoP-Grenze:
Dann kannst Du die VL-Zahlungen Deines Arbeitgebers umdeklarieren und auch dafür die WoP beantragen. AUf dem Formular wird ein Kästchen zu ankreuzen sein. So was wie: "Ich beantrage die Einbeziehung der VL-Zahlungen, da ich über den Einkommensgrenzen bla bla liege"

soo..ich hoffe, ich konnte das Ganze ein bisschen verdeutlichen. Wenn nicht, frag gern nochmal nach.

:blumen: Insi
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Zitat (Insidias @ 08.02.2011 12:52:04)

vermische nicht die Prämien :-)
Auf Zahlungen des Arbeitgebers (VL oder VWL) kann NUR die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) beantragt werden (mittels Anlage VL, die zur Steuererklärung gepackt wird)
Auf Eigenleistungen kann man die Wohnungsbauprämie (WoP) beantragen (zumindest noch bei alten Verträgen), diese wird mit einem Formular direkt bei der Bausparkasse beantragt (zahlt natürlich auch der Staat, aber halt auf andere Wege)
(...) soo..ich hoffe, ich konnte das Ganze ein bisschen verdeutlichen. Wenn nicht, frag gern nochmal nach.

:blumen: Wow, danke schön!

Auch, wenn ich es noch (!) nicht ganz durchgelesen habe, liest es sich schon so, als hättest Du echt Ahnung! Supi. Werde mir diesen Text morgen mal in Ruhe zu Gemüte führen. Heute bin ich geistig schon zu sehr auf Relaxen eingestellt :-).

Aber vielen Dank noch mal!! :blumen: :wub:
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