Risikolebensversicherung: Wem muss ich davon erzählen?

Hallo,

Wem muss ich eigentlich von meiner Risikolebensversicherung erzählen? In diesem Beitrag habe ich gelesen, dass ich sogar Geschäftspartner davon erzählen sollte:
"Tritt dieser ein, lassen sich Hinterbliebene oder besonders nahestehende Personen aus dem persönlichen Umfeld des Versicherungsnehmers finanziell absichern. Dazu zählen etwa Geschäfts- oder Lebenspartner, aber häufig auch die Geliebte oder ein einzelner Vertreter aus der eigenen Familie."

Muss ich meinem Vorgesetzen wirklich davon erzählen?

nidia
Hallo Nidia,

du musst überhaupt niemandem davon erzählen, das ist dein private Sache. Allerdings ist es sinnvoll, es denen zu sagen, die du mit der Police absichern möchtest. Wenn du die Versicherung abgeschlossen hast, um eine Hypothek oder einen Kredit für deinen Todesfall abzusichern, machst du das ja nicht für dich (du bist dann ja tot), sondern für die, die ansonsten deine Schulden am Bein haben. Also sagst du es denen.

Wenn die Bank oder ein sonstiger Geldgeber die Versicherung gefordert hat, wollen die sowieso auch eine Kopie der Police sehen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, noch jemanden einzuweihen, damit er im Fall deines Ablebens den Versicherer schnell in Kenntnis setzen kann.

Ansonsten sagst du es den Personen, die bezugsberechtigt sind - also die, die die Versicherungssumme kriegen sollen, wenn du stirbst. Aber selbst das ist keine Pflicht, du kannst sie damit auch post mortem überraschen.

Liebe Grüße

Donnawetta

Bearbeitet von donnawetta am 16.03.2011 10:26:26
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Zitat (donnawetta, 16.03.2011)
Hallo Nidia,

du musst überhaupt niemandem davon erzählen, das ist dein private Sache. Allerdings ist es sinnvoll, es denen zu sagen, die du mit der Police absichern möchtest. Wenn du die Versicherung abgeschlossen hast, um eine Hypothek oder einen Kredit für deinen Todesfall abzusichern, machst du das ja nicht für dich (du bist dann ja tot), sondern für die, die ansonsten deine Schulden am Bein haben. Also sagst du es denen.

Ansonsten sagst du es den Personen, die bezugsberechtigt sind - also die, die die Versicherungssumme kriegen sollen, wenn du stirbst. Aber selbst das ist keine Pflicht, du kannst sie damit auch post mortem überraschen.

Liebe Grüße

Donnawetta

Kommt drauf an, generell nein. Es sei denn, ihr sichert euch bewusst gegenweitig ab - zb, wenn ihr einen gemeinsamen Gründungskredit habt. (***Werbung gelöscht - bitte halte dich an die Forenregeln, die du bei deiner Anmeldung gelesen und akzeptiert hast***)


Möchtest du dich absichern? Dann brauchst du natürlich keinem was zu sagen. Willst du jemand andern absichern? --> Dann muss man den Versicherten von der Versicherung (mit ihm als versicherte Person ) insofern berichten, als dass er zumindest den entsprechenden Antrag mitunterschreiben muss.

Grüße

Bearbeitet von Cambria am 30.07.2011 13:02:53
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Zitat (nidia, 16.03.2011)
....

"Tritt dieser ein, lassen sich Hinterbliebene oder besonders nahestehende Personen aus dem persönlichen Umfeld des Versicherungsnehmers finanziell absichern. Dazu zählen etwa Geschäfts- oder Lebenspartner, aber häufig auch die Geliebte oder ein einzelner Vertreter aus der eigenen Familie."
...

in dem von Dir zitierten Absatz steht nur, wen Du z.B. absichern kannst... erzählen mußt Du es keinem, der gesicherte sollte es aber wissen, um im Fall des Falles die Versicherung informieren zu können.
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Selbst die Info an die Versicherte Person muss nicht unbedingt sein. Die zuständige Versicherungsgesellschaft bekommt das sowieso mitgeteilt. Allerdings mit zeitlicher Verzögerung. Und zeitlich verzögerter Leistung.

Es kommt im Einzelfall immer darauf an, wer aus welchem Grund als Begünstigter eingesetzt wird. Im Falle einer Hypothek aufs Haus oder einer Baufinanzierung isses klar: Die Bank muss es wissen, die abgesicherte Person eventuell: Kommt darauf an, ob ein Trauschein vorhanden ist oder eine wilde Ehe ohnehin auf wackeligen Füßen steht.

Den Geschäftspartner geht es nur in dem Falle etwas an, wenn er unmittelbar davon betroffen ist. Also meinetwegen, wenn die Versicherung zur Absicherung eines hochriskanten Geschäfts abgeschlossen wurde.

Generell ist Deine Risiko-Lebensversicherung Deine Privatsache. Ich würde mir gut überlegen, wem ich selbst in meinem privaten Umfeld davon erzählen würde.

Was Du machen kannst, ist Folgendes: Sicherlich hast Du einen Ordner mit Versicherungsunterlagen. Da kannst Du alle relevanten Daten auf einem Blatt Papier auflisten und als Vorblatt im Ordner abheften. Solltest Du unerwartet versterben, dann wird Deine Wohnung ohnehin aufgelöst und der Versicherungsordner fällt dem Nachlassverwalter sowieso in die Hände. Wenn er rechtschaffen ist, wird er alles Weitere in die Wege leiten.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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Wie schon erwähnt, brauchst du keinen zu informieren. Wenn du einen Immobilienkredit hast oder bekommen möchtest, dann informiere deine Bank, das gibt der Bank eine Sicherheit. Ansonsten den Begünstigsten. Weitere Infos bezüglich der Risikolebensversicherung und worauf du dabei achten solltest, besonders was die Versicherungssumme anbetrifft, findest du hier: *Werbelink entfernt*

Auf die eigene, nicht kommerzielle (!) Website darf im eigenen Profil verlinkt werden, nicht jedoch in einem Beitrag.

Gruß Highlander


Bearbeitet von Highlander am 25.11.2012 20:47:05
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Schau mal auf das Datum.

Die Fragestellerin ist gar nicht mehr Mitglied bei FM und wird Deine Antwort wohl auch nicht interessieren, bzw. lesen.
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Trotzdem, @dimiz: Willkommen hier bei FM flowers_2.gif

An sich löblich, dass du dein wissen teilen möchtest! Das machst du bestimmt öfter jetzt - aber befolge den Rat von @labens: Aufs Datum der letzten Beiträge schauen, bevor du dich einklinkst. smile.gif
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