Verjährung einer rechnung vom 12.12.2007

Hallo,habe soeben eine Rechnung bekommen vom 12.12.2007.Vorab gab es kein anderes Schreiben keine Mahnung mit Frist ect.Es ist nie ein anderes Schreiben gekommen nun meine Frage ist die Rechnung nicht seit Dezember 2010 verjährt und wie verhalte ich mich nun??????Vielen Dank für die Hilfe
Verjährt ist die Forderung 3 Jahre nach Ablauf des Entstehungsjahres - also des Kaufs.
Wenn Du in 2007 etwas gekauft hast, ist die Forderung ab 01.01.2011 verjährt, wenn die Verjährung nicht durch Rechnung und Mahnungen gehemmt bzw. unterbrochen wurde.

Kannst Du aber, wenn Du willst, auch sebst noch mal googeln flowers_2.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
"Es ist nie ne Mahnung oder was anderes gekommen" ist eine ziemlich ömmelige Ausrede. Wer etwas kauft ,muss es im Normalfall sofort bezahlen, nicht erst wenn der Verkäufer sich muckt.

Also zahl, wenn du den Gegenstand tatsächlich gekauft hast. Das mag zwar gegen die Verjährungsregeln sein, entspräche aber dem Anstand.
Gefällt dir dieser Beitrag?
thumbup.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Wenn Du die berechnete Leistung erhalten hast, solltest Du sie bezahlen. Am anderen Ende sitzt idR jemand, der auch auf die Kohle angewiesen ist. Wenn es Dir momentan nicht möglich ist, lässt sich dafür auch mit dem Lieferanten eine Lösung finden - erst recht, wenn er offenbar genauso schusselig ist wie Du. biggrin.gif

Ist der Rechnungssteller evtl. nicht der Lieferant und hat dessen Forderungen übernommen, zB im Zuge einer Insolvenz?
Gefällt dir dieser Beitrag?
Das ist doch ganz klar...wenn ich Ware bekommen habe,muß ich die bezahlen.
Da ist das egal ob das 3 oder 15 Jahre her ist.
Vor allem finde ich es nicht Ok wenn man sich so lange um die Zahlung drückt.
Ich könnte keine Nacht ruhig schlafen wenn ich wüßte das noch jemand Geld von mir kriegt und ich habe das nicht mit demjenigen geklärt.
Gefällt dir dieser Beitrag?
hast du eine ware oder eine diestleistung erhalten, auf die sich die rechnung bezieht? dann zahle. selbst wenn es verjährt ist.
Gefällt dir dieser Beitrag?
In der Regel ist der Verkäufer auch verpflichtet, seine Forderungen zeitnah einzutreiben. Tut er dies nicht, darf er sich hinterher auch nicht beschweren. Ich würde sagen, zahl nicht. So dringend hat er das Geld bisher scheinbar nicht gebraucht, da kann er sicher auch noch ein paar Jahre mehr darauf verzichten... Irgendwann ist auch mal gut, du musst nicht jedem hinterherkaspern der seine Forderungen nicht im Griff hat. Dir trägt auch niemand Geld hinterher, oder? Egal, obs "anständig" ist oder nicht, du darfst dich ruhig auf geltende Gesetze berufen, und die besagen ja scheinbar dass die Frist abgelaufen ist.

Vielleicht lernt er ja so eine anständige Buchführung.
Gefällt dir dieser Beitrag?
@ Krimskrams: Vom Prinzip her gebe ich Dir Recht. Das sollte einem schon ein wenig früher auffallen.

Aaaber: Wenn jemand eine Leistung erhält, hat er die auch zu zahlen, egal ob der Verkäufer die Forderung zeitnah "eintreibt" oder nicht, basta.
Leider macht sich diese Zahlungsmentalität immer breiter: Erst bestellen und dann mal schön abwarten, bis "eingetrieben" wird.
Dadurch gehen z.B. ganz viele (kleine) Handwerkerfirmen kaputt und das ist eine Schande.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Tamora, 30.03.2011)

Dadurch gehen z.B. ganz viele (kleine) Handwerkerfirmen kaputt und das ist eine Schande.

Da stimme ich Dir zu
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Krimskrams, 30.03.2011)
In der Regel ist der Verkäufer auch verpflichtet, seine Forderungen zeitnah einzutreiben. Tut er dies nicht, darf er sich hinterher auch nicht beschweren. Ich würde sagen, zahl nicht. So dringend hat er das Geld bisher scheinbar nicht gebraucht, da kann er sicher auch noch ein paar Jahre mehr darauf verzichten... Irgendwann ist auch mal gut, du musst nicht jedem hinterherkaspern der seine Forderungen nicht im Griff hat. Dir trägt auch niemand Geld hinterher, oder? Egal, obs "anständig" ist oder nicht, du darfst dich ruhig auf geltende Gesetze berufen, und die besagen ja scheinbar dass die Frist abgelaufen ist.

Vielleicht lernt er ja so eine anständige Buchführung.

krimskrams, das von dir herbeizitierte geltende recht sagt zur verjährung, dass der forderungsinhaber (oft also der verkäufer, dienstleister, handwerker) nach ablauf der verjährung die forderung noch eintreiben kann, der schuldner (käufer, kunde, werkbesteller) sich auf die verjährung berufen KANN. nicht muss.

außerdem läuft die verjährung oft nicht einfach so ab, sondern ist durch verschiedene umstände gehemmt oder hat sogar von neuem begonnen. kann man alles ohne den sachverhalt zu kennen, nicht wissen.

anyways, in meinen augen gebietet es der anstand und die moral, zu zahlen, wenn man etwas kauft oder eine dienstleistung in anspruch nimmt. umsomehr, wenn man den gläubiger so lange um seinen zinsvorteil gebracht hat. das ist einfach schäbbig - selbst wenn der verkäufer die sauigste buchhaltung der welt hat, hat das ja nix mit der ursprünglich berechtigten forderung zu tun.

das geltende recht sagt nämlich nicht: wer was kauft, muss es bezahlen, außer der verkäufer hat sein forderungsmanagement nicht im griffm dann kriegt der käufer alles für umme.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Tamora, 30.03.2011)
Dadurch gehen z.B. ganz viele (kleine) Handwerkerfirmen kaputt und das ist eine Schande.

Stimmt!
... und unser lieber Staat steht dabei ganz oben auf der Liste der Kunden mit schlechter Zahlungsmoral. wink.gif

Erstmal prüfen, ob die Ware/Dienstleistung nicht doch schon bezahlt wurde. Da gibt es nämlich auch so Spezialisten, die Rechnungen doppelt verschicken und versuchen zweimal abzukassieren.
Wenn die Gegenleistung von deiner Seite noch offen ist, bezahlen. biggrin.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Tamora, 30.03.2011)
..
Dadurch gehen z.B. ganz viele (kleine) Handwerkerfirmen kaputt ...

Wenn es eine Handwerkerfirma nicht schafft, innerhalb von 3 Jahren eine Forderungen geltend zu machen, dann hat sie es auch nicht anders verdient.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (SCHNAUF, 31.03.2011)
Wenn es eine Handwerkerfirma nicht schafft, innerhalb von 3 Jahren eine Forderungen geltend zu machen, dann hat sie es auch nicht anders verdient.

Ganz genau so ist es.
Gefällt dir dieser Beitrag?
und wer es drei jahre lang nicht schafft, rechnungen zuu bezahlen, hat es nicht anders verdient, als dass in zukunft nichts mehr ohne vorkasse geht.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Cambria, 31.03.2011)
und wer es drei jahre lang nicht schafft, rechnungen zuu bezahlen, hat es nicht anders verdient, als dass in zukunft nichts mehr ohne vorkasse geht.

Und wer sich 3 Jahre Zeit nimmt um eine Rechnung zu schreiben, hat entweder zu viel Geld oder wirtschaftet seinen Laden runter.

Übrigens zahle ich berechtigte Rechnungen immer pünktlich wink.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Cambria, 31.03.2011)
und wer es drei jahre lang nicht schafft, rechnungen zuu bezahlen, hat es nicht anders verdient, als dass in zukunft nichts mehr ohne vorkasse geht.

Cambria um eine Rechnung bezahlen zu können, muss diese erst mal vorliegen.

Ansonsten unterschreibe ich was Sparfuchs geschrieben hat.

Meine Rechnungen zahle ich auch pünktlich. smile.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Irgendwie beschleicht mich mal wieder das Gefühl, das wir es hier mit einem Troll zu tun haben.
Es kommt ja so gar nix mehr vom Eröffner...
Gefällt dir dieser Beitrag?
man erhält eine ware oder eine dienstleistung und stört sich nicht daran, dass drei jahre keine rechnung geschickt wurde? blink.gif

gewiss kann etwas in der buchhaltung übersehen werden. doch das ändert nichts an der moralischen verpflichtung zur zahlung. außer, es wurde ausdrücklich geschenkt.

man tut sich auch selbst keinen gefallen damit. denn obwohl handwerker untereinander konkurrenten sind, so warnen sie sich recht oft gegenseitig vor zahlungsunwilligen kunden. so muss sich ein solcher kunde nicht wundern, wenn kein handwerker seinen auftrag übernehmen mag. whistling.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
seidenlöckchen, mir ist es einmal passiert, dass ich von einem Handwerker keine Rechnung bekam.

Als ich nach einiger Zeit nachhakte, wurde ich gebeten, den Betrag X in bar vorbei zu bringen, ersatzweise einen Umschlag mit Betrag X in den Briefkasten zu werfen, wäre am einfachsten.

Ich machte dann die klare Ansage: Rechnung, die dann auch sofort bezahlt, wird oder kein Geld. Es kam nie eine Rechnung und Schwarzarbeit unterstütze ich auch nicht.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hallo,erst mal Danke für eure Hilfe......Also es handelte sich damals um einen Produkt Test.Man hatte Zeit dieses Produkt zu testen nach A,blauf dieser Zeit würde man sich wieder melden ob das Gerät gefallen hat oder nicht, man hätte dann die Möglichkeit gehabt dieses Produkt käuflich zu erwerben......nur da kam nix,keine Rechnung,keine Nachfrage der Firma, nix.......so das war 2007......und heute kam eine Rechnung.Also ist das jetzt korrekt oder nicht?Übrigens bezahle ich meine Rechnungen immer pünktlich!!!!!!!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Möchtest du das Produkt denn behalten? Ansonsten gib es einfach zurück. Denn das war ja der Sinn, wenn ich das richtig verstanden habe? Testen, Meinung sagen, bei Gefallen behalten & bezahlen. Bei Nichtgefallen dann also nicht bezahlen & zurückgeben.

Find ich übrigens ziemlich frech von der Firma, die lassen dich das Produkt testen und stellen dir frei es zu kaufen (oder eben auch nicht), nur um dann Jahre später Geld einzufordern?! Hast du noch Unterlagen in denen beschrieben ist wie die sich das ursprünglich mal dachten? Was solltest du denn bekommen für deine Zeit und die Mühe, das Produkt zu testen und deine Meinung kundzutun? Oder wollten die dich gerne kostenlos in Anspruch nehmen? wink.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (leonic, 31.03.2011)
Also es handelte sich damals um einen Produkt Test.Man hatte Zeit dieses Produkt zu testen nach A,blauf dieser Zeit würde man sich wieder melden ob das Gerät gefallen hat oder nicht, man hätte dann die Möglichkeit gehabt dieses Produkt käuflich zu erwerben......nur da kam nix,keine Rechnung,keine Nachfrage der Firma, nix.......

Du willst damit aber jetzt nicht sagen, dass Du das Dingens deshalb einfach drei Jahre behalten hast....!?

Ich bin kein Jurist, aber ich hab starke Zweifel, dass die Verjährung in so einem Fall greift. whistling.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Wenn du das Gerät nach Ablauf der Frist bezahlen oder zurückschicken solltest,ist das doch ganz klar:
Entweder gefiel es dir,dann hättest du es bezahlen müßen,oder es gefiel dir nicht,dann hättest du es nach Ablauf der Testphase zurückschicken müssen.
Ist doch ganz einfach und logisch.Wenn du das Gerät behalten hast,dann ist doch auch klar das du es bezahlen mußt,weil es dir ja anscheinend gefällt.

Du schreibst das du dich da melden solltest...nach der Frist...hast du das denn getan?

Bearbeitet von Unicorn68 am 31.03.2011 18:37:27
Gefällt dir dieser Beitrag?
nein die wollten sich zwecks weiteren ablaufs melden haben die aber nicht ........also was tun:::::hat sich seit drei jahren nix getan
Gefällt dir dieser Beitrag?
Also ich werde jetzt die Firma freundlich Anschreibenund dann sehen wir mal weiter..............fragen warum es so lange gedauert hat kann ich ja mal .............
Gefällt dir dieser Beitrag?
Das würde ich an Deiner Stelle auch tun.
Die Verjährungsfrist hat ja sicherlich erst begonnen, als die Test-Frist abgelaufen war.
Auch, wenn ich anfangs die trockenen Daten genannt habe, bin ich übrigens auch der Meinung, dass man, wenn man etwas gekauft hat, es auch bezahlen sollte.
Eigentlich hast Du ja den Fehler gemacht - Du hast die Ware nach der Test-Phase nicht zurückgegeben.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (tante ju, 31.03.2011)
seidenlöckchen, mir ist es einmal passiert, dass ich von einem Handwerker keine Rechnung bekam.

Als ich nach einiger Zeit nachhakte, wurde ich gebeten, den Betrag X in bar vorbei zu bringen, ersatzweise einen Umschlag mit Betrag X in den Briefkasten zu werfen, wäre am einfachsten.

Ich machte dann die klare Ansage: Rechnung, die dann auch sofort bezahlt, wird oder kein Geld. Es kam nie eine Rechnung und Schwarzarbeit unterstütze ich auch nicht.

eine rechnung bezahlen setzt eine rechnung erhalten voraus.

und diese will ich haben. schwarzarbeit mag ich auch nicht unterstützen. jedoch ist es noch niemals vorgekommen, dass mir eine rechnungsausstellung verweigert wurde.

nur einmal in einem taxi. ich sagte vor beginn der fahrt, ich müsse eine quittung haben. die fahrt sollte mir erstattet werden. der taxifahrer gab sich betont kumpelhaft und meinte, das sei doch nicht nötig.

ich glaube, auf die meisten menschen wirke ich recht nett und freundlich. so wird er in mir wohl das passende opfer für betrügereien gesehen haben. jedoch habe ich ihm deutlich zu verstehen gegeben, dass er bei mir an der falschen adresse sei.

die fahrt kam nicht zustande, ich suchte mir einen anderen fahrer. ich mag mir nicht ausdenken, wie viele unsichere leute sich auch noch über das angebot des fahrers, vorab einen günstigen festpreis festzulegen, freuen. mad.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (seidenloeckchen, 31.03.2011)
ich mag mir nicht ausdenken, wie viele unsichere leute sich auch noch über das angebot des fahrers, vorab einen günstigen festpreis festzulegen, freuen. mad.gif

Bei solchen Fahrten ohne angeschaltetes Taxameter zahlt dann keine Versicherung, wenn dann mal ein Unfall passiert.

Das dürfte dann wesentlich teurer werden, als die "gesparten" Fahrtkosten. whistling.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
das dürfte taxifahrer, die so etwas anbieten, recht wenig interessieren. denn schließlich sind sie ja gegen unfälle gefeit. das passiert nur anderen, niemals ihnen. blink.gif

jedoch sind immer mehr taxis mit gps ausgerüstet. was nicht jeder fahrer weiß. whistling.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (leonic, 31.03.2011)
Also es handelte sich damals um einen Produkt Test.Man hatte Zeit dieses Produkt zu testen nach A,blauf dieser Zeit würde man sich wieder melden ob das Gerät gefallen hat oder nicht, man hätte dann die Möglichkeit gehabt dieses Produkt käuflich zu erwerben.

Bei der Konstellation habe ich meine Zweifel, ob hier überhaupt ein Kauf vorliegt.
Hast du das Produkt noch? Dann wurde ich der Firma mitteilen, daß das Produkt zur Abholung durch die Firma bei dir bereitliegt. Am besten noch einen Endtermin setzen, damit du den Krempel bei Nichtabholung entsorgen kannst. sleep.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (seidenloeckchen, 01.04.2011)
das dürfte taxifahrer, die so etwas anbieten, recht wenig interessieren. denn schließlich sind sie ja gegen unfälle gefeit. das passiert nur anderen, niemals ihnen.  blink.gif

Das sah ich aber während meiner Taxifahrerzeit eher anders:

Wenn ich einen Unfall mit Personenschaden verursacht hätte, wäre eventuell mein ganzes weiteres Leben mit einem Schuldenberg belastet gewesen. Also habe ich so etwas nie gemacht und bin auch auf Angebote von Fahrgästen nie eingegangen, die durften sich dann eben auch einen anderen Fahrer suchen oder das Txameter wurde angemacht. smile.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Themen
Völlig überteuerte Handy-Rechnung... ...wie wehre ich mich? Kopie einer Rechnung: Kann ich die verlangen? überteuerte Handwerkerrechnung Ebay-keine Rechunug bekommen Neue Masche - Trojaner in GEZ-Rechnungen: GEZ-Rechnung als E-Mail mit Trojaner Paragraphen: Versteht Ihr sie??? Keine Rechnung an Privatpersonen? angebliche Mitgliedschaft