Kino.to: Land Sachsen blamiert sich

Wie blöd muss man sein, wenn man im Internet eine Webseite betreut und kein Impressum angibt.

Dagegen geht eine Anwaltskanzlei vor.

Viel Spass beim lesen

hier

mehr Infos

hier bei shortnews

hier der unzulässige Link der Sachsen

Hoffentlich werden die Verantwortlichen in Regress genommen.

Edit:
Möglicherweise ist das Schreiben des RA ein Fake....., mal abwarten....

Bearbeitet von labens am 17.06.2011 03:00:46
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Buch über rechtliche Grundlagen im Internet könnte hilfreich sein, um nicht in rechtliche Probleme wie das Fehlen eines Impressums zu geraten. Wenn du eine Webseite betreibst oder planst, kannst du durch das Lesen eines solchen Buches potenzielle rechtliche Fallstricke besser verstehen und vermeiden.

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Finde ich nicht gut. Da diese Kosten letztendlich aus Steuergelder bezahlt werden, wenn das Land Sachsen wirklich bezahlen muss, dann sind wir, das Volk, wieder diejenigen, die für solch einen Wahnsinn zur Kasse gebeten werden.
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Ich glaube kaum, dass sich das Land Sachsen blamiert hat.

1. gehört ihr die Seite nicht, und 2. ist die Masche schon so oft abgeblitzt worden, ich glaube kaum, dass man da ausgerechnet bei einer Landesbehörde Glück hat.

Ich denke mal eher, hier ist jemand auf Dummenfang aus.

Edit sagt: Googelt mal, sehr interessant, diese Rechtsanwälte. rofl

Bearbeitet von SCHNAUF am 17.06.2011 05:55:51
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Die Seite, besser gesagt die Domain, wurde - soweit ich weiß - beschlagnahmt.
Geht man davon aus, dass das stimmt, ist die beschlagnahende Behörde für sie "zuständig", hat die volle Gewalt über sie - die ursprünglichen Betreiber können nicht mehr auf sie zugreifen.
Wenn sich die Behörde dafür entscheidet, die Seite (wenn auch mit stark verändertem Inhalt) unter der alten Domaine weiterlaufen zu lassen, dann müssen sie auch die gesetzlichen ANforderungen an eine Internetseite erfüllen - inclusive Impressumsangabe. Da sie nun mal "Hauserren durch Beschlagnahme" geworden sind, müssen sie auch so handeln und sich im Impressum ausweisen.

Angenommen, eine Behörde beschlagnahmt ein Haus (jaja, unwahrscheinlicher Fall, aber es passt ganz gut auf die Konstellation mit einer Website...), dann muss sie dafür sorgen, dass das Gebäude den gesetzlichen Vorschriften entspricht (also zB Schutzvorrichtungen anbringen, wenn es droht, durch Einsturz andere Leute zu gefährden ect.)

Und von wegen "das is nich gut, weil das die Steuerzahler zahlen müssen" - ja und? Wenn eine Behörde Murks baut, dann hat sie dafür grade zu stehen. Grade, weil ich die Steuern bezahle, die für den Betrieb dieser Einrichtungen verwendet werden, will ich um so mehr, dass da alles seine Ordnung hat und man sich an Recht und Gesetz hält. Wenn man jetzt aber sagen würde: "Och nö, die müssen nicht zahlen", wäre das gegen jegliches Gesetz und gegen jegliches Gerechtigkeitsempfinden.

Abgesehen davon finde ich es sehr seltsam, dass ein Anwaltsbrief (inklusive der hochvertraulichen Information, wer die Mandantschaft ist), im Netz gelandet ist. Entweder, die Mandantschaft hat das selbst geleakt (die dürfen das ja,...) oder da ist ein ziemlich fürchterlicher Fehler irgendwo geschehen...
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Drei.to wurde sicherheitshalber auch mal vom Netz genommen.

Die ehemalige Betreiber von Kino.to, welche nicht im Knast sitzen, haben bereits von mehreren Standorten den Nachfolger von kino.to auf die Beine gestellt.

PS: Den Link der Webseite werde ich hier sicherheitshalber nicht veröffentlichen. :pfeifen:
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ich habe kino.to(habe öfters dazu meine Meinung gesagt) nie genutzt und werde ähnliche Angebote nie nutzen... das Netz ist groß genug und hat viele Winkel die kleiner und feiner sind... solche quasi Megamonopolisten meide ich wie der Teufel das Weihwasser... man sieht ja, das was sie wollten ist euer bestes...
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Schöner Artikel dazu

Bearbeitet von Koenich am 22.06.2011 00:32:37
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Zitat (Nachi @ 21.06.2011 23:56:49)
meide ich wie der Teufel das Weihwasser...

handhabe ich schon immer so.

Bei angebl. 4 Mio. tgl. Nutzern fangen diese jetzt das Zittern an.
Die GVU will einzelne Nutzer zur Abschreckung verklagen...

Man sollte sich deshalb das Risiko vor Augen halten, wenn man solche Seiten besucht.
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Aber interessant finde ich schon, was Polizei und Justiz in puncto Urheberrechte plötzlich für Geschütze auffahren kann, während sie bei Kinderpornoseiten nicht über läppische Stop-Schilder hinauskommt. Aber da gehts ja auch nur um Kinder, nicht um Kohle. :kotz:
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Zitat (Koenich @ 22.06.2011 00:50:35)
Aber interessant finde ich schon, was Polizei und Justiz in puncto Urheberrechte plötzlich für Geschütze auffahren kann, während sie bei Kinderpornoseiten nicht über läppische Stop-Schilder hinauskommt. Aber da gehts ja auch nur um Kinder, nicht um Kohle. :kotz:

Zufälligerweise weiß ich aus erster Hand, welche Geschütze die Staatsanwaltschaft gegen Kinderpornographie auffährt. Das läuft nur alles im Stillen ab, weil - zum GLÜCK - kinderpornographische Seiten nicht 4 Mio. Nutzer täglich haben und , was hier der ausschlaggebendere Punkt sein dürfte, diese hübsch das Maul halten.

Denn ob die Politik ein Stoppschild einführt, oder nicht, ist scheiß egal in Bezug darauf, ob es eine Strafverfolgung gibt. Denn Kinderpornographie war und ist schon immer verboten und wird verfolgt.
Vergleichs mal mit Rauchen: Das hat schon immer udn wird immer Krebs verursachen. Die Warnschilder auf der Packung ändern daran ja auch nix.
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Zitat (Koenich @ 22.06.2011 00:50:35)
Aber interessant finde ich schon, was Polizei und Justiz in puncto Urheberrechte plötzlich für Geschütze auffahren kann, während sie bei Kinderpornoseiten nicht über läppische Stop-Schilder hinauskommt. Aber da gehts ja auch nur um Kinder, nicht um Kohle. :kotz:

Das geht nicht von Polizei und Justiz aus, da hat der Gesetzgeber auf ganzer Linie versagt. Besagte Stopschilder wurden auch schon wieder abgebaut.
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Zitat (labens @ 22.06.2011 00:38:33)
handhabe ich schon immer so.

Bei angebl. 4 Mio. tgl. Nutzern fangen diese jetzt das Zittern an.
Die GVU will einzelne Nutzer zur Abschreckung verklagen...

Ich hab kino.to auch noch nie genutzt, vor allem weil die Qualität eh zu grauslig ist.

Zur Klage:
Vom Wollen zum Können zum Erfolg haben ist es in diesem Falle ein langer, aussichtsloser Weg ;)

Die rechtliche Grundlage, auf der die GVU das machen will, ist dünn wie Knäckebrot.

Mal ganz davon abgesehen, dass es relativ schwer werden dürfte, konkrete Verstöße zu ermitteln, da man nur anhand der IP noch keinen Verstoß nachweisen kann (reines auf der Seite surfen, ohne Stream anschauen, ist ja noch nicht verboten.) Man muss diese IPs quer checken mit den IPs, die sich die Streams auch tatsächlich angeschaut haben (die Streams liegen wiederum z.T. auf anderen Servern, all das dann in Verbindung bringen mit den Daten der Provider, die aber nur eine Woche speichern. Mehr als die erste Juni-Woche bekommt man so ohnehin nicht heraus, solange man keine feste IP hat (was auf den 08/15-Lieschen Müller-DSL-Nutzer, der sich typischerweise solchen Kram anguckt, zutrifft)

Also mehr ein Gebrülle der GVU ohne Substanz.
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Zitat (Koenich @ 22.06.2011 00:50:35)
Aber interessant finde ich schon, was Polizei und Justiz in puncto Urheberrechte plötzlich für Geschütze auffahren kann, während sie bei Kinderpornoseiten nicht über läppische Stop-Schilder hinauskommt. Aber da gehts ja auch nur um Kinder, nicht um Kohle. :kotz:

Die Stopp-Schilder-Aktion ist doch schon längst wieder ad acta gelegt. Das ist noch Wissensstand vom letzten Jahr. Mittlerweile geht man üblicherweise so vor, dass man Server und Seiten direkt an der Quelle abschaltet, und hat da auch schon durchaus Erfolge mit gehabt. (Abgesehen davon, dass das Ganze eh nur Augenwischerei ist, die wirklich dunklen Kanäle findet man nicht auf schnöden Webseiten)
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Wie war das denn früher mit den Piratensendern? Wurden da nur die Betreiber verfolgt oder auch die Hörer?
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Nur die Betreiber, aber selbst wenn sich die Hörer strafbar gemacht hätten, hätte man keinerlei Möglichkeit gehabt, sie zu ermitteln. Radiowellen verden ja einfach so durch den Äther gejagt, eine Rückmeldung der Empfangsgeräte wie bei Computern gibt es ja nicht.

Bearbeitet von Cambria am 22.06.2011 14:22:35
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Sie haben 4 Jahre?! gebraucht um ein Portal zu schließen... innerhalb der Zeit schossen tausende ins Internet... ob das was bringt?
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Oje, wie dämlich kann man den sein. Das mit dem Impressum ist doch wohl wirklich jedem Webseitenbauer klar, oder? und das Land Sachsen hat doch dafür mit Sicherheit einen oder mehrere Prohgrammiere oder eine Agentur die sich darum kümmert. Wie konnte man den sowas wichtiges übersehen oder gar vergessen? *Kopf schüttel*
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Sind wir mal ehrlich unsere meisten Politiker und auch die Polizei haben einfach keinen wirklichen Plan davon, was ihm Internet abgeht. Und dann ist der deutsche Staat auch einfach viel zu lahm mit der ganzen Rechtsgrundlage und den Gesetzen, um schnell eingreifen zu können
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Zitat (Schwanette @ 04.07.2011 16:25:57)
Sind wir mal ehrlich unsere meisten Politiker und auch die Polizei haben einfach keinen wirklichen Plan davon, was ihm Internet abgeht. Und dann ist der deutsche Staat auch einfach viel zu lahm mit der ganzen Rechtsgrundlage und den Gesetzen, um schnell eingreifen zu können

Ja ne, sicher... weil es ja so viel "besser" ist, schnell und ohne Rechtsgrundlage einfach so rumzuagieren...
Wenn die Polizei ohne Rechtsgrundlage arbeitet, nennt man das Polizeiwillkür. Die kannst du nicht ernsthaft wollen.

Und ja, "die Polizei" weiß sehr wohl, was im Internet abgeht. Die meisten Staatsanwaltschaften haben mittlerweile extra Dezernate für internetbezogene Kriminalität.
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Hallo :) Habe oft von kino.to gehört, es aber auch nie genutzt da es mir zu riskant war... mit gutem Recht wie man jetzt sieht ;) Gibt es überhaupt im Netz Seiten wo der Download von Filmen legal ist?! Man hat ja nicht immer Lust zur Videothek... habe das mal gegoogelt aber irgendwie findet sich da nix vertrauenswürdiges...
Mfg Karina
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Sagen wir mal so: Kostenlos: Nein! Das ist nie legal.

Kostenpflichtig gibt es da ein paar Angebote, eine einfache Google Suche nach "Online Videothek" bringt dir auf der ersten Ergebnisseite die besten/grössten Angebote hervor.
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Zitat (Schwanette @ 04.07.2011 16:25:57)
Sind wir mal ehrlich unsere meisten Politiker und auch die Polizei haben einfach keinen wirklichen Plan davon, was ihm Internet abgeht. Und dann ist der deutsche Staat auch einfach viel zu lahm mit der ganzen Rechtsgrundlage und den Gesetzen, um schnell eingreifen zu können

Computer der Bundespolizei gehackt

Edit:
Link entfernt

Bearbeitet von labens am 17.07.2011 15:08:27
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Die Seite existiert mittlerweile ja wieder unter ähnlichen Namen und mit exakt dem selben Design und Inhalt :) Ist echt krank, was da veranstaltet wird und wie die Leute immer so tun als sei die Filmwirtschaft gaaaanz böse und die Leute, die die Filme kostenlos anschauen möchten, arme Säue.

Ich meine aber, nach der Rechtssprechung ist es meines Wissens nicht verboten, Filme auf solchen Portalen anzuschauen. Aber sie hochzuladen auf jeden Fall. Ist halt die schwammige Rechtslage in Deutschland, da muss immer alles niet- und nagelfest formuliert sein, sonst gibts immer eine Hintertüre. Und da man den Film auf solchen Portalen ja nicht downloadet, sondern genau genommen nur im Zwischenspeicher speichert und somit keine Kopie auf dem Rechner macht, ist es eben nicht verboten. Zusätzlich umgeht man als Schauender ja keinen Sicherheitsmechanismus. Schwachsinn eigentlich, denn im Grunde weiß doch jeder Mensch, dass das moralisch absolut unkorrekt ist, eine Bezahlung zu umgehen.

Aber ich bin mir sicher, da vergehen noch Jahre, bis man die eine entscheidende Zeile in das entsprechende Gesetz mit einbaut. Ist doch genauso mit irgendwelchen Drogen, die man an Tankstellen kaufen kann. Da gibts alle paar Tage neue Wirkstoffe, die das selbe erwirken aber völlig legal sind, weil sie noch nicht in der Liste der verbotenen Substanzen zu finden sind. Ein Satz, der sinngemäß lauten würde: "Alle Substanzen die eine ähnliche Wirkung wie XXX erwirken, fallen unter das BTMG §XYZ und sind verboten." wäre zwar wesentlich einfacher, aber nach der deutschen Rechtssprechung eben nicht genau genug.

Keine Rechtsberatung, nur die Meinung eines Laien ;)
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Zitat
sondern genau genommen nur im Zwischenspeicher speichert und somit keine Kopie auf dem Rechner macht


Ob man es nur temporär im Zwischenspeicher speichert oder permanent auf der Festplatte speichert, macht nach Ansicht einiger Juristen keinen Unterschied.
Da ist die letzte Messe noch lange nicht gesungen, fürchte ich. Solang es keine Gesetzestextänderung oder ein Urteil vom BGH, BVerfG oder EUGH gibt, ist es eine der krassesten Grauzonen derzeit.
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In der Grauzone ist es sicher, ja. Ich finde es auch alleine schon moralisch nicht ok und bin eh nicht so der Filme-Schauer. Wenn, dann kauf ich mir ne DVD. Es ist also kein Wunschdenken von mir, mir ist es völlig egal, aber meines Wissens gab es noch kein Urteil, welches einen Schauenden von Fussball-Streams oder solchen Filmen schuldig gesprochen hat. Außerdem gilt doch im Zweifel für den Angeklagten, wobei man ruhig auch die Zweifel an die Rechtssprechung koppeln kann. Und es ist eben ein Zweifel, ob es wirklich eine Kopie ist oder nicht. In meinen Augen nicht. Aber wie gesagt, von mir aus, kann da ein klares Gesetz kommen, dass es ganz klar formuliert verboten wird. Ist mir alles SchnurzPiepe. Außer bei den Fussball-Streams, zumindest vor dem 1. Spieltag. Denn da bin ich im Urlaub und da ich hier einen Sky-Receiver stehen habe und auch zahlender Kunde bin, kann ich es auch mit meinem Gewissen vereinbaren im Urlaub einen japanischen Sender oder SKY über einen Stream anzuschauen, ICH zahle ja ;)
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also ich finde das blöd mit kino.to ... habe immer so gerne fime geschaut, am liebsten mit meinem lieblingsschauspieler liam neeson *g* aber ist klar dass illegale seiten irgendwann mal auffliegen.. also ich greife jetzt wieder zu dvds, das ist am sichersten...
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Gibt ja noch genug Alternativen :pfeifen:.
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Dort Filme zu schauen war doch eine Zumutung. :huh: Die neuen waren in einer schlechten Qualität und nur wenige wurden durch bessere ersetzt.

Das die Hauptmänner aufflogen war doch eigentlich ein Glückgriff für die Polizei. Nur weil einer der Mitarbeiter gepetzt hatte sind alle aufgeflogen. :lol:
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gab es bei kino.to eigentl auch spiele zum downloaden ? naja mir wäre es momentan auch zu riskant auf dieser ähnlichen seite zu gucken........
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Ich hatte die Kino.to-Seite nur einmal kurz besucht, weiss also nicht, ob die Spiele angeboten hatten. Eher nicht.
Die nachfolgende Seite Kinox.to ist zwischenzeitlich auch gesperrt.

Bevor Du jedoch illegal Spiele von irgendeiner Seite herunter ladest, solltest eins wissen:
Die Anbieter haben sich abgesichert und beim spielen illegaler Programme schickt Dein PC eine Nachricht an den Anbieter. Darin enthalten ist Deine IP. Somit können sie locker Deinen Namen und Adressen ausfindig machen.

Dann zahlst mitunter bis zu 1.000 € für eine Abmahnung.

Da solltest Dir deshalb liebere überlegen, legal das Spiel zu erwerben.

Selbst das ausleihen von Spielen an Freunde kann in die Hose gehen.
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Zitat (labens @ 29.07.2011 01:44:06)
Ich hatte die Kino.to-Seite nur einmal kurz besucht, weiss also nicht, ob die Spiele angeboten hatten. Eher nicht.

Nein, natürlich nicht. Kino.to war ein Streaming-Portal. Das Prinzip ist es ja, dass eben nichts dauerhaft beim Besucher gespeichert wird. Ein Spiel streamen ist ... nun ja.. schwierig :D (obwohl da durchaus dran gearbeitet wird von Spielefirmen, weil Raubkopien dadurch ausgeschlossen sind ;) )

Zitat
Bevor Du jedoch illegal Spiele von irgendeiner Seite herunter ladest, solltest eins wissen:
Die Anbieter haben sich abgesichert und beim spielen illegaler Programme schickt Dein PC eine Nachricht an den Anbieter. Darin enthalten ist Deine IP. Somit können sie locker Deinen Namen und Adressen ausfindig machen.

(Bin selber auch Entwickler, und heiße das illegale Kopieren Weißgott nicht gut. Aber:)

Das mag für manche, wenige Spiele gelten, die man online aktivieren muss etc. Wenn man sich solche Spiele illegal besorgt, sind in aller Regel Cracks dabei, die diese Aktivierung umgehen. Und gegen das Senden ominöser "Nachrichten an den Anbieter" hilft eine simple Firewall, die ausgehenden Datenverkehr kontrolliert. Oder Internetverbindung solange kappen.
Das generelle Senden von Infos über illegales Spielen an die Hersteller gehört eher in den Bereich der "urban myths" ^_^

Bearbeitet von Bierle am 29.07.2011 09:39:57
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Zitat (labens @ 29.07.2011 01:44:06)
Ich hatte die Kino.to-Seite nur einmal kurz besucht, weiss also nicht, ob die Spiele angeboten hatten. Eher nicht.
Die nachfolgende Seite Kinox.to ist zwischenzeitlich auch gesperrt.

Dann zahlst mitunter bis zu 1.000 € für eine Abmahnung.

Selbst das ausleihen von Spielen an Freunde kann in die Hose gehen.

Nö, kinox.to ist noch da :).

Und 1000€ zahlt niemand, der bei Verstand ist. Ausserdem wäre sowas schlecht mit deutschem Recht vereinbar, wenn einfach so personenbezogene Daten verschickt werden.
Im Notfall modizierte Unterlassungserklärung und fertig, 1000€ Streitwert, is klar ... :pfeifen:.

Und Spiele ausleihen ist komplett legal, keine Ahnung wo du dein Wissen herhast, richtig liegst du aber mit rein gar nichts.
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na dann lade doch mal bei einem torrent die "german top 100" runter. Oder von einem badischen Spielentwickler Spiele.

In 2 Monaten unterhalten wir uns dann nochmals. Dann hast nämlich jede Menge Post von Rechtsanwälten aus Hamburg und vielen Inkassos. Jeder Song aus der Hitparade hat nämlich sein eigenes Label, und jeder will Geld von Dir.

PS: Kinoxto war gestern nicht erreichbar.

Wenn Du Spiele ausleihst, die keine Internetverbindung brauchen ist das ok. Aber sonst liegst da falsch.

Unser Freund RA Rasch arbeitet 24 Stunden am Tag mit ausländischen Studenten nur um Downloader zur Kasse zu bitten.

Und die Kanzlei Solmecke vertritt schon mehr als 1000 Mandanten.
Sein Honorar liegt bei 500 €, je Fall.

Beispiel 1

Beispiel 2

Bearbeitet von labens am 30.07.2011 01:51:17
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Zitat (labens @ 30.07.2011 01:42:46)
na dann lade doch mal bei einem torrent die "german top 100" runter. Oder von einem badischen Spielentwickler Spiele.

1. Dass ist über Torrent, also nichts mit "Bevor Du jedoch illegal Spiele von irgendeiner Seite herunter ladest"
2. Geht es da um den Upload, der Download wird nicht verfolgt, da man dort nur für eine Kopie belangt wird, rechnet sich nicht
3. sind solche Ansprüche Großteils übertrieben oder nicht rechtmäßig, die Beweisführung ist auch oft zweifelhaft, ein Besuch beim Anwalt verschafft da meistens Abhilfe
4. es heisst "lädst", nicht "ladet" - falsche Präsensform

Also wieder alles falsch, was so geschrieben wird :trösten:.

Bearbeitet von DerDieDas am 30.07.2011 04:33:28
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Oh weia, meine Tochter erzählte mir am Morgen,dass schon der neue Harry Potter und co auf entsprechender Seite anzusehen ist.Sie habe bei Galileo gesehen,dass das reine ansehen der Filme nicht illegal sei.
Ich war total entsetzt,besuchte die Seite und laut Fragen und Antworten,sei es hier in Deutschland legal,in der Schweiz allerdings nicht.Lt.Wikipedia werden auch beim streamen die Teile zwischengespeichert und somit sei es eine Kopie und dieses ist verboten.Sie musste mir jetzt versprechen,es nicht mehr zu tun.

Allerdings kann ich auch nicht verstehen,dass youtube legal ist.Hier kann ich mir ja auch Filme und Musik anschauen und sogar mit Hilfe von Programmen aufnehmen...??????????
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Zitat (Aida @ 03.08.2011 11:50:00)
Allerdings kann ich auch nicht verstehen,dass youtube legal ist.Hier kann ich mir ja auch Filme und Musik anschauen und sogar mit Hilfe von Programmen aufnehmen...??????????

Youtube, bzw. der Besitzer Google, zahlt ja auch fette Abgaben an die Rechteinhaber, damit sie das dürfen.
Mit den deutschen Rechteinhabern ist aber noch nicht immer Einigung erzielt worden, was vielfach zu dem bekannten Bildschirm führt: "Dieser Content ist in deinem Land nicht verfügbar, da er Inhalte der Firma xyz enthält."

Sollte da trotzdem einmal ein geschütztes Werk von irgendjemandem hoch geladen werden, so wird das regelmäßig von Youtube überprüft, und das Video herunter genommen und der User entsprechend gewarnt.

Youtube hat da sehr mächtige Software und Rechenkapazität laufen, um sowas zu erkennen. Schon beim Hochladen des Videos kann automatisiert erkannt werden, ob etwa ein Video mit einem geschützten Song unterlegt ist, oder das Video aus dem Fernsehen stammt.
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Zitat (Karina85 @ 15.07.2011 17:39:27)
Hallo :) Habe oft von kino.to gehört, es aber auch nie genutzt da es mir zu riskant war... mit gutem Recht wie man jetzt sieht  ;) Gibt es überhaupt im Netz Seiten wo der Download von Filmen legal ist?! Man hat ja nicht immer Lust zur Videothek... habe das mal gegoogelt aber irgendwie findet sich da nix vertrauenswürdiges...
Mfg Karina

Teste derzeit Usenext, den Anbieter habe ich * unerwünschten Link entfernt * gefunden. Bin sehr zufrieden.

Bearbeitet von Wecker am 20.09.2011 15:13:59
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na toll.

Du denkst wir sind so blöd und wissen nicht, dass wenn man sich kostenlos angemeldet hat, in einer Falle steckt.

Der Anbieter sagt ihn seiner AGB, dass man seinen Widerspruch verwirkt, sobald man mit dem Download begonnen hat. Von wegen 14 Tage Widerspruchsmöglichkeit.

Und wenn man bei Deinem Link hin klickt, und darauf auf use...., dann öffnet sich eine "exe-Datei".

Wenn ich auf das Impressum dort klicke kommt: Seite nicht gefunden.

Und wenn man Firstload anklickt, sieht man im Impressum, dass der Betreiber sich in den Vereinigten Emiraten versteckt hält.

Wenn Du dort gute Erfahrungen gemacht hast, bete mal, damit Du keine Anzeige wegen illegalem Download bekommst.

Bei den genannten Anbietern werden nicht etwa Urlaubsfilmchen und - Bilder getauscht.

Im übrigen hat die Musikindustrie schon die ersten Nutzen von Use... und Firstl. erfolgreich abgemahnt.

Bearbeitet von labens am 20.09.2011 15:15:47
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Zitat (Rebecci @ 28.07.2011 21:20:12)
gab es bei kino.to eigentl auch spiele zum downloaden ? naja mir wäre es momentan auch zu riskant auf dieser ähnlichen seite zu gucken........

Ne das kannst du aber ***Link erneut entfernt***

Bearbeitet von Cambria am 20.09.2011 15:51:51
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