Begleitetes Fahren: wer darf?

Hallo,

ich habe nach über 30 Jahren Fahrens meinen ersten Punkt in Flensburg wegen Telefonierens mit Handy an einer roten Ampel.... :heul:

Damit könnte ich leben, wenn nicht folgendes anstünde:

unser Sohn macht Ende des Jahres seinen Führersein mit 17, und nun habe ich durch Zufall gehört, man könne sich nicht als Begleitperson eintragen lassen, wenn man in Flensburg Punkte hat.

Stimmt das? Oder muss das eine bestimmte Mindestanzahl sein. Es ist wie gesagt mein erster und einziger Punkt dort.

Gruß
nettchen
Guten Morgen nettchen,

als Begleitperson darf man bis zu 3 Punkte in Flensburg haben. Da haben die nachgebessert.
Findest du auch hier: Fahrtipps.dehttp://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php

Also keine Panik, alles wird gut.

Liebe Grüße,
Dorie
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Oh danke, Dorie. Da fällt mir ein Stein vom Herzen :wub:
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Sei gegrüßt nettchen.
Was von Dir in Flensburg stehen darf weiß ich nicht.
Da aber gerade ein 17 jähriger in meinem Umfeld begleitet fährt erlebe ich Lustiges.
Der 17er achtet STRENG darauf, daß der bzw. die Begleitperson keinen Tropfen trinkt.
Sein Führerschein ist ihm heilig. So geschähen bei der letzten Feier : Der Begleiter hatte etwas Bier oder Wein getrunken.
Er fuhr ihn bzw. nicht mit ihm nach Hause. Er ließ sich von mir zur Staßenbahn bringen ! :huh:
Ich hatte nur ein halbes Glas Sekt mit Orange zur Begrüßung mitgetrunken. <_<
Ich glaube der wäre für mich der richtige Fahrer. :D

Bearbeitet von alter-techniker am 17.06.2011 14:31:44
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