Wir wohnen in einer ruhigen Sackgasse in einem 6 Parteienhaus. Wir sind die einzigen die Kinder haben ( 10 und 13 ). Über uns wohnt ein Ehepaar ( Kinder bereits erwachsen ), darüber ein junger Mann. Auf der anderen Seite ein junges Paar ( keine Kinder, aber sehr oft Gastkinder zu Besuch, darüber ein Paar ( keine Kinder, aber öfter ist der Neffe da, der geht mit meinem Kleinen in die Klasse ). Und darüber wohnt eine ältere Dame ( erwachsenen Sohn, sehr nett und beschenkt meine Kinder regelmäßig zu Ostern + Weihnachten ).
So das ist die Ausgangslage. Wie gesagt wohnen wir sehr idyllisch mit Garten und Hof. Eigentlich ein Paradies für Kinder. Als der Große noch klein war, tummelten sich hier an schönen Tagen gut und gerne 10 -12 Kinder. Im Alter vom Kleinen sind nur noch 2 nette Mädels und eben ab und zu der Neffe von schräg oben.
Den Garten haben wir nicht extra dazu gemietet aber er war immer frei zugänglich - schon immer, das Haus steht 40 Jahre. So und nun ist ein Gartentürchen angebracht worden und prompt mit einem dickenen Vorhängeschloß dicht gemacht worden. Ich dachte ich seh nicht recht !?.
Den einzigen Zugang den es jetzt noch gibt, ist die Terrasse des Nachbarn neben mir. Der hat auch nix dagegen, aber ich hab´s nicht so gerne wenn die Kid´s da drüber laufen. Aber wenn ein Ball über die Mauer in den Garten fliegt, läßt sich das nicht vermeiden.
Ich hab die Vermieterin ( beide gut über 80 ) angesprochen und die meint das bleibt so, weil Begründung: wenn Kinder im Haus sind, würden dann vielleicht "fremde" Kinder zu Besuch kommen und im Garten spielen und das würde jemand stören der schlafen müßte.
Aha, alles klar - das kann nur von oben kommen. Die Frau arbeitet nur Nachtschicht und schläft bis 12.30 h. Ja aber, zu dieser Zeit sind meine Kid´s in der Schule und in den Ferien schau ich drauf das möglichst lange Ruhe ist. Wir hatten mit diesem Paar schon mal einen Disput wegen Kinderlärm ( das ist aber schon 4 Jahre her, da waren die Jungs noch lauter, jetzt sind sie ja schon vernünftig). Das hatte ich dem Vermieter damals erzählt und die meinten das ist kein Problem, Kinder machen halt auch mal Lärm. Unser Verhältnis nach oben hat sich auch reguliert und die Nachbarin hat mir erst kürzlich das Du angeboten. So und nun das !.
Mein Nachbar nebenan hat auch noch mal nachgefragt ob das Türchen zubleibt, und die Vermieterin meinte, ja das bleibt zu. Auf nachfrage wer sich beschwert hätte, wollte sie nicht so recht rausrücken, aber er hat ihr mehrere Antwortmöglichkeiten angeboten und es blieb nur die Frau von oben übrig. Die hat auch schon den Nachbarn vom Haus nebenan angesprochen, er soll doch nicht vormittag Rasen mähen und die Kinder der Nachbarin vom Haus schräg gegenüber schreien ihr auch zu laut ( 3 kleine Mädels zwischen 1 und 5 Jahren ). Fehlt nur noch das der Nachbar hinter der Hecke auf seinen Zwerghahn angesprochen wird. Das ganze Viertel muss scheinbar auf einen einzige Person Rücksicht nehmen - das kann doch bei allem Verständnis nicht sein, oder ?.
Ich hab die Nachbarin noch nicht darauf angesprochen, ich wollte den passenden Moment abwarten, vielleicht erwische ich sie mal mit den Vermietern zusammen, dann können sie mir nicht mehr aus und keiner kann sich rausreden.
Besteht für die Gartenbenützung, selbst wenn er nicht extra im Mietvertrag vermerkt ist, nicht irgendwie ein Gewohnheitsrecht oder so ?. Meine Kinder und auch die anderen Mieter finden sie Sache mehr als komisch und gemein.
Was meint ihr ?.