Verdacht, dass Vermieter in der Wohnung war

In: Wohnen
Heute brauch ich mal eher Fachhilfe.
Sry, bin grad völlig durch den Wind. :heul:

Frage:
Kann eine Heizung im Dachgeschoss ohne Zutritt in die Wohnung entlüftet werden???

Hintergrund:
Meine Heizung im Wohnzimmer hat immer gekluckert. Entlüften half nicht wirklich, gestört hats aber auch nicht. Ok, hätte man mal machen können.
Nun ja, jetzt gluckert die nicht mehr und ich hab den Verdacht das hier jemand in meiner abwesedheit das erledigt hat. Würde auch erklären warum mein Kater seit Tagen etwas verstört ist.
Vermieter wohnt mit im Haus und hat auch einen Schlüssel zur Wohnung.
Zutrauen würde ich ihr die Aktion eher nicht. Deshalb nochmal die Frage:

HEIZUNG ENTLÜFTEN IM DACHGESCHOSS OHNE ZUTRITT...GEHT DAS????

Die ganze Heizung ist nicht grad die neueste.
Oh man, bin ich grad fertig. Fremde in der Wohnung ohne mich, geht ja gar nicht. :blink:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hallo Sotrax :blumen:

Nein, das geht auf keinen Fall !!

Der Vermieter hat sich vorher bei Dir anzukündigen.

Nur im Notfall z.B. wenn das Haus brennt darf er in Deine Wohnung, wenn Du nicht daheim bist.

Darauf würde ich ihn mal ansprechen.

Allerdings könnte es sein, dass im Keller an der Heizung etwas repariert wurde und dadurch das Gluckern der Heizung jetzt weg ist. :)

Bearbeitet von Kati am 21.12.2011 21:26:48
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Wenn an der Heizung Wasser nachgefüllt wurde und der Druck jetzt deshalb höher ist, kann die Luftblase im Heizkörper kleiner werden und weniger gluckern oder woanders hingespült worden sein. Trotzdem würde ich den Vermieter mal ansprechen.
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Ja, das weis ich ja alles.
Denoch bleibt die Frage ob man eine Heizung die sicher entlüfftet werden müsste, auch von aussen zu entlüften. Nochmal Dachgeschoss. Sicher keine Selbstentlüfter usw.
Wenn mir hier jemand sagt dass das unmöglich ist, am besten ein/e Fachmann/frau, würde ich hier rechtliche Schritte einleiten.

Kleine Edit sagt: chris35, ok, das währe möglich. Nur wohin??? Luft nach unten?

Bearbeitet von Sotrax am 21.12.2011 21:36:32
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Eine Heizung von aussen zu entlüften, geht nicht.

Für die Heizungen gibt es kleine Vierkantschlüssel, womit man direkt am Heizkörper die Entlüftung vornimmt. Dafür muss man das Zimmer, wo der Heizkörper angebracht ist, betreten.

Sollte aber unten im Keller der Kessel mit Wasser aufgefüllt worden sein, dann kann das Gluckern - wie chris schon geschrieben hat - weg sein.

Sprich Deinen Vermieter an.

Bearbeitet von Kati am 21.12.2011 21:40:08
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hallo sotrax,
selbst wenn dir das ein fachmann bestötigen kann - was sagt der nächste??? was willst du da für rechtliche schritte lostreten, und welche lawine auch kostenmäßig ins rollen bringen??? klar, ich wäre genauso wütend, wenn ich glauben würde, dass jemand ohne meine zustimmung in meiner wohnung war. wenn du angst vor wiederholung hast, warum tauscht du nicht einfach das schloss aus??? geht einfach, schnell und ist in jedem fall kostengünstiger.
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Hallo Sotrax,
frag Deinen Vermieter doch einfach mal ganz höflich, ob an der Heizung was repariert wurde! Sag ihm, daß Deine Heizkörper früher immer gekluckert hätten und dies jetzt nicht mehr der Fall sei. Sag ihm, daß es prima wäre, wenn die Heizung nun gut und einwandfrei funktioniert.
Solange Du ihm freundlich entgegen trittst, wird er wohl keinen Verdacht schöpfen dahingehend, daß Du annimmst, er sei ohne Dich zu fragen, in Deiner Wohnung gewesen.

Sollte er allerdings bestätigen, daß die Heizung repariert wurde, frag ihn einfach, ob denn dann nicht alle Heizkörper entlüftet werden mußten. Sollte er dies bejahen, dann hake einfach nach, wie denn die Körper in Deiner Wohnung entlüftet worden sind, wo Du doch nicht zu Hause warst!
Sollte er in Deiner Wohnung gewesen sein, so sage ihm höflich, aber bestimmt, daß Du mit diesem Vorgehen nicht einverstanden bist und zukünftig darauf bestehst, daß er sich anmeldet und dann in Deinem Beisein die Wohnung betreten kann.

Alles andere geht auf gar keinen Fall!!!:nene: :nene:

Murmeltier
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Ist jetzt nicht direkt die Antwort auf deine Frage, aber trotzdem mal:
wir wohnen im Eigenheim, im Erdgeschoß ist ein Heizkörper der ewig gluckerte und entlüften brachte nichts. Nachdem an der Heizung (im Keller) Wasser nachgefüllt wurde war das Gluckern sofort weg. Ohne Entlüften am Heizkörper. (Anlage ist knapp 30 Jahre alt, Heizkörper ebenso)

Ist zwar nur das EG , also 1 Stock, aber ich denke es ist prinzipiell möglich.
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Ok, danke für eure schnelle Hilfe. Also ist es möglich.
Ich machte mir nur grosse Sorgen, da ich ich in meiner Wohnung auch Werbung drucke und sichtbar auslege, die vorerst nicht für 2te bestimmt sind.
Aber gut. Erste Aufgabe morgen...Neues Türschloss!!! Dann sollte das erledigt sein.
Danke nochmal an euch. Ihr seid super...

LG Sotrax

Bearbeitet von Sotrax am 21.12.2011 21:49:21
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Heizungen haben auch einen Rücklauf, wenn am Zulauf Wasser eingefüllt wird, kann man das über den Rücklauf entlüften.
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Josi,

wenn das funktionieren würde, hättest Du als Entdecker den Physik-Nobelpreis verdient.

Mm. nach ist Deine Aussage so nicht ganz korrekt, da Wasser sich immer am höchsten Punkt sammelt. Schließlich ist Luft leichter als Wasser. Daher ist es normalerweise unmöglich, dass die Luft durch den Rücklauf aus den Heizkörpern entfernt wird. Einzig ein höherer Druck kann das Volumen der Gasblase verringern, da Wasser nahezu inkompressibel ist, während Luft stark zusammengedrückt werden kann.
Aus diesem Grunde ist i.a. die Entlüftungsschraube auch immer am höchsten Punkt des Heizkörpers angeordnet bzw. ein automatischer Entlüfter im am höchsten Punkt des Systems.

Edit: und der Rücklauf sitzt normalerweise an einem tiefen Punkt des Heizkörpers.

Gruß

Highlander

Bearbeitet von Highlander am 21.12.2011 22:04:58
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Highlander ja da hast du fachlich recht, ich wollte auch nur sagen, das Kati unrecht hat, mit nein geht nicht.

Ich hatte mal ne Gasetagenheizung aber nur auf einer Etage, da musste am Rücklauf eine Entlüftungsschraube geöffnet, wenn ich über den Zulauf gefüllt habe.
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ich würde den vermieter auch einfach drauf ansprechen. bringt eh nix sich die birne zu zerbrechen was hätte sein können, frag ihn und du weißt bescheid.
grüße :blumen:
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Sehe ich wie Küstenfee.
Und dann tausche bitte das Schloss aus.
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Sie kann doch nicht einfach so das Schloss austauschen :huh:
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Natürlich.
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Zitat (Schatzi @ 22.12.2011 06:51:40)
Sie kann doch nicht einfach so das Schloss austauschen :huh:

Aber klar doch, der Vermieter darf während der Mietzeit keinen Schlüssel zur Wohnung haben.
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Hast Recht Eifelgold :blumen:
Hab es grad mal recherchiert :D
Da kannste mal wieder sehen was ich für ein Landei bin.
Hab gedacht das der Vermieter einen Schlüssel haben muss (falls es brennt oder so)
Ich hab für meine Mietwohnungen nämlich die Zweitschlüssel, das ist aber mit meinen Mietern so abgesprochen/vereinbart worden.
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Der Vermieter darf keinen Schlüssel einer vermieteten Wohnung behalten, das stimmt. Man darf seinen Zweischlüssel aber natürlich trotzdem beim Vermieter deponieren, wenn man das gerne möchte... aber ratsam ist es irgendwie nicht. Manche kriegen es nicht auf die Kette, dass sie mit ihrem Eigentum eben nicht mehr umspringen dürfen, wie sie wollen, sobald sie es vermietet haben...

Bitte den Vermieter einfach, den Schlüssel wieder rauszurücken. Das ist die deutlich billigere Variante zum Schlösser austauschen.
Wenn das Haus eine komplette Schließanlage hat, wirst du sonst echt Probleme kriegen. Denn spätestens beim Auszug musst du die Schlüssel rausgeben und dann wird auffallen, dass es nicht die Originale sind. Je nach dem wie die Hausschließanlage angelegt ist, könnte sonst ein Komplettaustausch fällig werden - bei uns im Haus würde das zB knappe 8000 Piepen kosten für Haustür, Tordurchfahrt und fünf Wohnungstüren.
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Kein Problem. :blumen:

Für mich ist das die reinste Horror-Vorstellung, dass der Vermieter einen Schlüssel hat (wovon ich ausgehe, dass er einen hat)

Ich habe bis jetzt jede neue Wohnung mit einem neuen Schloss versehen. Beim Auszug wurde das alte Schloss wieder eingesetzt und fertig ist die Kiste.

edit: wo kam denn jetzt das u her?

Bearbeitet von Eifelgold am 22.12.2011 08:02:21
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Einfach beim Vermieter mal anfragen, so in der Art: Kann ja nicht sein, daß in der Wohnung entlüftet worden ist, da Du ja bisher niemanden hereingelassen hättest.Trotzdem komisch, die Heizkörper gluckern plötzlich nicht mehr... :unsure:
Falls Vermieter sogar zugibt oder durch sein Verhalten erkennen läßt, daß er drin war, dann würde ich loslegen :labern:
Wie schon gesagt, soll es Eigentümer geben, die zu gut für ihre Mieter sorgen ;)
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@Cambria: wenn ich das Schloß austausche, würde ich natürlich das alte behalten und beim Auszug wieder einbauen. Somit merkt der Vermieter das nur, wenn er unberechtigterweise in meine Wohnung will....(genauso habe ich es im übrigen bei fast allen meinen Wohnungen bisher gemacht. Ich weiß ja auch nicht, wer sonst noch einen Schlüssel davon hatte...)

Ich würde a) auch sofort das Schloß tauschen, somit bist Du zumindest für die Zukunft sicher, daß es nicht mehr passieren kann. Und b ) würde ich auch den Vermieter ansprechen, ob etwas an der Heizung gemacht wurde, Deine würde nicht mehr gluckern...und dann mal sehen, was er antwortet.

@Schatzi: wenn das mit Deinen Mietern abgesprochen ist, darfst Du natürlich einen Schlüssel behalten. Falls der Mieter das nicht möchte, müssen aber alle Schlüssel abgegeben werden.
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Zitat (Cambria @ 22.12.2011 08:01:30)
Wenn das Haus eine komplette Schließanlage hat, wirst du sonst echt Probleme kriegen. Denn spätestens beim Auszug musst du die Schlüssel rausgeben und dann wird auffallen, dass es nicht die Originale sind. Je nach dem wie die Hausschließanlage angelegt ist, könnte sonst ein Komplettaustausch fällig werden - bei uns im Haus würde das zB knappe 8000 Piepen kosten für Haustür, Tordurchfahrt und fünf Wohnungstüren.

Da seh ich überhaupt kein Problem. Wir haben das Wohnungsschloss bei Schwiegerpapachen ausgetauscht, nachdem er sich über (angebliche) Einbrüche aufgeregt hat, damit er sich wieder sicher fühlt. Das Originalschloss haben wir aufbewahrt, und als Papa dann ins Pflegeheim übergesiedelt wurde, haben wir das Baumarkt-Schloss wieder gegen das originale zurückgetauscht. Das geht ganz einfach, man muss nur eine einzige Schraube lösen, den Zylinder rausziehen, neuen Zylinder einschieben, Schraube wieder festdrehen, fertig.

Du kannst in einer Mietwohnung mehr oder weniger alles tun und lassen was du willst - so lange du mit deinem Tun oder Lassen deine Nachbarn nicht belästigst (z. B. laute Musik, Müll im Hausflur oder so), und du solltest die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, in dem du sie übernommen hast.
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Zum Gluckern: wenn die Luftblase klein genug ist, kann sie durch die Strömung wieder mitgerissen werden - oder eben so klein sein, daß es nicht mehr gluckert: also kein eindeutiger "Beweis", daß jemand in der Wohnung war. Bei vertraulichen Unterlagen in der Wohnung würde ich den Schließzylinder zur Wohnungstür austauschen - und den alten natürlich aufbewahren: geht auch bei einer Schließanlage, nur braucht man eben zur Wohnungstür dann einen extra Schlüssel. Der neue Schließzylinder sollte natürlich einigermassen sicher sein: also Qualitätsmodell nehmen und gründlich ausmessen (Gesamtlänge und Abstand von den Enden bis zur Schraube, die das Teil im Schloss hält.
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Zitat (Eifelgold @ 22.12.2011 08:01:44)
Ich habe bis jetzt jede neue Wohnung mit einem neuen Schloss versehen. Beim Auszug wurde das alte Schloss wieder eingesetzt und fertig ist die Kiste.

Genau so handhabe ich das auch!

Ein Schlüssel ist bei einer immer erreichbaren Person meines Vertrauens deponiert, an die sich der Vermieter im Notfall wenden kann. Dass ich das Schloss ausgetauscht habe, muss er gar nicht wissen - wird ja beim Auszug wieder umgebaut. B)
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Zitat (Cambria @ 22.12.2011 08:01:30)
Wenn das Haus eine komplette Schließanlage hat, wirst du sonst echt Probleme kriegen. Denn spätestens beim Auszug musst du die Schlüssel rausgeben und dann wird auffallen, dass es nicht die Originale sind.

Vor dem Auszug montiert man natürlich wieder das Original-Schloß rein, das man mitsamt den schlüsseln beim Wechsel aufbewahrt hat. ;)
Niemand sprach davon, das alte Schloß wegzuschmeißen (das ist schließlich eigentum des Vermieters)
Schließzylinder wechseln ist ne Sache von 5 Minuten

Edit: 2. Seite übersehen, wurde ja schonmal gepostet

Bearbeitet von Bierle am 22.12.2011 14:22:42
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Zitat (Schatzi @ 22.12.2011 06:51:40)
Sie kann doch nicht einfach so das Schloss austauschen :huh:

Selbstverständlich kann sie das, so oft sie will und aus welchen Gründen auch immer

Normale Schlösser muss man auch nicht aufbewahren und später wieder einbauen,
beim Auszug muss ganz einfach ein intaktes Schloss vorhanden sein und die dazu gehörenden Schlüssel werden abgeben.

Bei einer Schließanlage sieht die Sache etwas anders aus.
Zum einen kann es sein, dass man die Schlösser gar nicht so einfach austauschen kann (will man z.B. einen Schlüssel nachmachen lassen, braucht man dazu die Nummer der Schließanlage und die Genehmigung dessen, der sie gekauft hat und die Verwantwortung dafür hat, ansonsten kann es sein, dass der Schlüsseldienst die Polizei informiert).
Sollte es aber möglich sein, ein einzelnes Schloss selbst auszutauschen, dann muss selbstverständlich beim Auszug der Originalzustand wieder hergestellt werden.
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Boah, jetzt bin ich ja mal super-neugierig, welche Art von Werbung Du in Deiner Wohnung herumliegen hatest. :)
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Aber bitte nur den Anfangsbuchstaben, dann... und den letzten. Wir raten dann auf die gleiche Art :D

Ich glaube, dies ist wieder so ein Thread, der um sich greift...Danke Heiabutzi :blumen: !
WER MACHT MIT ???
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Ich denke, ich würde das schaffen, die Heizung von außen zu entlüften. :D
Vakuum in das betreffende Rohr-/Heizkörpersystem. Die Luft ist damit raus. Dann wieder mit entgastem Wasser befüllen.

Es dürfte jedoch unüblich sein, daß so ein Verfahren bei einer Heizanlage eingestzt wird.
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So, Schloss ist getauscht und das Gefühl ein besseres.
Für rund 15€ und 5min. Arbeit sicher weiter zu empfehlen.
Das alte heb ich auf und bau es bei einen Umzug wieder ein.

Ob jetzt entlüftet wurde, oder nicht, wird sich wohl nie klären lassen.

Danke für eure Ratschläge und frohe Weihnachten.
LG Sotrax
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Diesen einen Heizkörper in deiner Wohnung entlüften geht nicht von außen.
Wenn der Heizung neues Wasser zugeführt wurde dann ist das etwas anderes, denn damit entlüftet man nicht diesen Heizkörper!!!
Also nochmal ganz klar: Es geht nicht! Wenn etwas anderes die Ursache für das "nicht mehr klackern" ist dann ist dein Heizkörper trotzdem nicht entlüftet!
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:wallbash: was heizungsanlage angeht, gibt es die schon erwähnten möglichkeiten warum was gluckert. je nach bauart der anlage gibt es auch die möglichkeit diese über den dachboden zu entlüften. moderne oder jüngere anlagen entlüften sich auch selber. wie,was wo lassen wir nun mal.

:pfeifen: vermieter fragen ob was an der anlage in dem zeitraum gearbeitet wurde. vielleicht auch nachhacken was gemacht worden ist und wie.

:labern: auf alle fälle mal schloß tauschen.

lg
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Zitat (ubahnwagen @ 08.01.2012 23:51:06)
:labern: auf alle fälle mal schloß tauschen.

guck mal 2 Posts über Deinem... das Schloß wurde schon getauscht... :pfeifen:
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Ich hätte mir für ein paar Euro eine LAN-Kamera besorgt, und wenn sich im Eingangsbereich etwas bewegt, wird es aufgezeichnet und eine SMS an's Handy geschickt. Damit wäre zumindest der Nachweis kein Problem mehr.
Das Schloss ohne Genehmigung des Vermieters austauschen - ich weiß nicht, ob das evtl. schon wieder Probleme nach sich ziehen kann.
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Hallo und willkommen bei FM! :blumen:
Man darf das Schloss austauschen - nur sollte man das alte aufheben und beim Auszug wieder einbauen. Denn alle Veränderungen müssen beim Auszug rückgängig gemacht werden.
Zudem ist man auch nicht verpflichtet, dem Vermieter einen Schlüssel auszuhändigen (dann könnte man sich das Austauschen ja auch sparen). Man muss nur sicherstellenn dass irgendjemand deines Vertrauens notfalls Zugang zu deiner Wohnung hat.
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Zitat (Kimble @ 20.06.2012 12:45:11)
und wenn sich im Eingangsbereich etwas bewegt, wird es aufgezeichnet und eine SMS an's Handy geschickt.

logischerweise aber innen anbringen, ne ? ;)
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da muss ich kati recht geben der vermieter muss sich aufjedenfall vorher ankündigen.nur weil er der vermieter ist kann er nicht rein und raus spazieren wie es ihm grade passt. :nene:
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Wir haben bisher bei jeder neuen Wohnung das Schloss ausgetauscht - wer weiß, wo überall noch Schlüssel rumfliegen. Beim Auszug wurde das alte Schloss wieder eingebaut, war auch nie ein Problem. Warum auch? Schließlich zahle ich Miete dafür, dass ich in der Wohnung wohne. Dafür habe ich Rechte und Pflichten, ebenso der Vermieter. Der Vermieter hat jedoch definitiv nicht das Recht, einfach so in meine Wohnung zu spazieren!
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Zitat (Sotrax @ 21.12.2011 21:20:06)
Meine Heizung im Wohnzimmer hat immer gekluckert. Entlüften half nicht wirklich

Wenn das Entlüften der Heizung die Heizungsgeräusche bislang nicht beseitigen konnte, dann hatten sie wohl eine andere Ursache, die zu beseitigen nicht zwangsläufig ein Betreten der Wohnung erforderlich macht.
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@Sotrax war zuletzt am 23.12.2011 im Forum.

Kannst genau so jetzt in den Wald gehen, dann schreist dort Deine Antwort. Vielleicht hört Dich Sotrax dort? :pfeifen: :D
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Oh gott!!! Aber glaubst du das wirklich?? Falls ja ist das eine Straftat! Dein Vermieter darf nicht ohne deine Einwilligung die Wohnung betreten!!! Ich würde an deiner Stelle ihn nicht drauf ansprechen sondern eine Kammera im Flur oder so aufhängen damit du beweise sammeln kanst.
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1. ist der Fred voll alt und
2. ist es genauso unerlaubt, einfach irgendwelche Kameras aufzuhängen. Da könnte ja jeder kommen...
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Zitat (Dorie @ 28.08.2012 13:51:41)
....
2. ist es genauso unerlaubt, einfach irgendwelche Kameras aufzuhängen. Da könnte ja jeder kommen...

Sorry, aber innerhalb meiner eigenen oder gemieteten vier Wände darf ich so viel Kameras aufhängen, wie ich will! ;)
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Nein Heia, das ist so nicht ganz richtig. Guckst du hier: Videoüberwachung
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Dorie, das Dokument ist überschrieben mit "Videoüberwachung in allgemein zugänglichen Bereichen". Dazu gehört eine Privatwohnung NICHT.
Solange mit den Kameras nicht auch allgemein zugängliche Bereiche (Flur, Eingangsbereich, etc) abgefilmt werden können, kannst du deine eigene Wohnung filmen, so lang und so viel du willst.

Bearbeitet von Cambria am 30.08.2012 08:25:19
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Es genügt halt nicht, sich nur die Überschrift durchzulesen... ;)
Fakt ist: auch in deinem privatem Wohnraum sind bestimmte Persönlichkeitsrechte einzuhalten.
Aber ist auch egal. Unbestritten ist es ein seeeehr sensibles Thema...
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Nö, in meinen Privaträumen muss ich keine Persönlichkeitsrechte achten. Ich kann mich sogar beim Schlafen, Duschen, "Erwachsenensport", Kochen, Fernsehen,.... filmen, wenn ich dazu Lust und Laune habe.
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