Unser Vermieter will uns untersagen, dass wir den Garten mit Trinkwasser wässern…
Guten Tag,
wir habe neuerdings ein kleines Problem mit unserem Vermieter und ich wüsste gerne, wie die Angelegenheit rechtlich ausgelegt werden kann.
Wir wohnen seit siebeneinhalb Jahren in einem Dreiparteienhaus, über uns der Sohn vom Vermieter, unter uns eine ältere Dame. Der Vermieter selbst wohnt rund 70 Km entfernt.
Der Garten ist sehr groß, rund 1500 Quadratmeter, wovon der hintere Teil der alten Dame zugeordnet wird, weil sie im Erdgeschoss nach hinten raus einen direkten Zugang über eine Außentreppe in den Garten hat. Den Rest des Gartens teilen wir uns mit dem Junior, der allerdings selten da ist und auch nur partiell Interesse zeigt.
Wir haben uns also im Laufe der Jahre sehr um unseren Teil des Gartens gekümmert, weil dieser zuvor völlig vernachlässigt und überwuchert war. Daran hatte der Vermieter auch großes Interesse, ohne diese Zusage, dass wir uns um den Garten kümmern, hätten wir die Wohnung wahrscheinlich gar nicht bekommen.
Da es in den letzten Jahren in den Sommermonaten sehr heiß und trocken war, reichte das Regenwasser aus den beiden großen Wassertonnen, die durch einen Zulauf der Regenrinne befüllt werden können, nicht mehr aus. Also habe ich gelegentlich Frischwasser aus dem Außenwasserhahn im Hof entnommen, was die alte Dame unter uns auf die Palme gebracht hat. Zurecht, da der Verbrauch dieses Wassers auf alle Mieter umgelegt wird. Als es im letzten Jahr so trocken war, dass der Rasen drohte zu verbrennen und Büsche und Hecken begannen abzusterben, habe ich kurzerhand einen Wasserzähler an den Außenhahn installiert und dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass wir ab sofort die dort zu entnehmende Menge Wasser plus Abwassergebühren selbst bezahlen werden.
Darauf hat er nicht reagiert.
In der letzten Woche war er mal wieder nach über einem Jahr vor Ort anwesend, wie immer ohne sich anzumelden, weil es ein Problem mit einem Drainagerohr gab. Jedenfalls plauderten wir über dieses und jenes und dann kam die Sprache darauf, dass ihm zu Ohren gekommen sei, dass wir den Garten mit Trinkwasser wässern würden und er dies nicht wolle. Alle meine Erklärungen, dass wir das Wasser ja bezahlen werden, waren sinnlos. Er will es nicht, weil er es nicht will. Weil seit 70 Jahren nicht der Rasen oder die Hecken und Büsche gewässert wurden.
Ich musste dann los, weil wir gerade auf dem Weg in einen Kurzurlaub waren.
Meine Frage ist jetzt natürlich: darf er das? Zur Information, es handelt sich bis jetzt um 12,5 Kubikmeter...
Im Mietvertrag steht bezüglich des Gartens folgendes: Der Mieter darf den Garten nutzen. Die Pflege des Gartens wird bis auf weiteres unter den Mietern des Hauses nach Absprache der Parteien übernommen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Fachfirma mit der Gartenpflege zu beauftragen und die Kosten auf die Mieter umzulegen.
Guten Tag,
wir habe neuerdings ein kleines Problem mit unserem Vermieter und ich wüsste gerne, wie die Angelegenheit rechtlich ausgelegt werden kann.
Wir wohnen seit siebeneinhalb Jahren in einem Dreiparteienhaus, über uns der Sohn vom Vermieter, unter uns eine ältere Dame. Der Vermieter selbst wohnt rund 70 Km entfernt.
Der Garten ist sehr groß, rund 1500 Quadratmeter, wovon der hintere Teil der alten Dame zugeordnet wird, weil sie im Erdgeschoss nach hinten raus einen direkten Zugang über eine Außentreppe in den Garten hat. Den Rest des Gartens teilen wir uns mit dem Junior, der allerdings selten da ist und auch nur partiell Interesse zeigt.
Wir haben uns also im Laufe der Jahre sehr um unseren Teil des Gartens gekümmert, weil dieser zuvor völlig vernachlässigt und überwuchert war. Daran hatte der Vermieter auch großes Interesse, ohne diese Zusage, dass wir uns um den Garten kümmern, hätten wir die Wohnung wahrscheinlich gar nicht bekommen.
Da es in den letzten Jahren in den Sommermonaten sehr heiß und trocken war, reichte das Regenwasser aus den beiden großen Wassertonnen, die durch einen Zulauf der Regenrinne befüllt werden können, nicht mehr aus. Also habe ich gelegentlich Frischwasser aus dem Außenwasserhahn im Hof entnommen, was die alte Dame unter uns auf die Palme gebracht hat. Zurecht, da der Verbrauch dieses Wassers auf alle Mieter umgelegt wird. Als es im letzten Jahr so trocken war, dass der Rasen drohte zu verbrennen und Büsche und Hecken begannen abzusterben, habe ich kurzerhand einen Wasserzähler an den Außenhahn installiert und dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass wir ab sofort die dort zu entnehmende Menge Wasser plus Abwassergebühren selbst bezahlen werden.
Darauf hat er nicht reagiert.
In der letzten Woche war er mal wieder nach über einem Jahr vor Ort anwesend, wie immer ohne sich anzumelden, weil es ein Problem mit einem Drainagerohr gab. Jedenfalls plauderten wir über dieses und jenes und dann kam die Sprache darauf, dass ihm zu Ohren gekommen sei, dass wir den Garten mit Trinkwasser wässern würden und er dies nicht wolle. Alle meine Erklärungen, dass wir das Wasser ja bezahlen werden, waren sinnlos. Er will es nicht, weil er es nicht will. Weil seit 70 Jahren nicht der Rasen oder die Hecken und Büsche gewässert wurden.
Ich musste dann los, weil wir gerade auf dem Weg in einen Kurzurlaub waren.
Meine Frage ist jetzt natürlich: darf er das? Zur Information, es handelt sich bis jetzt um 12,5 Kubikmeter...
Im Mietvertrag steht bezüglich des Gartens folgendes: Der Mieter darf den Garten nutzen. Die Pflege des Gartens wird bis auf weiteres unter den Mietern des Hauses nach Absprache der Parteien übernommen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Fachfirma mit der Gartenpflege zu beauftragen und die Kosten auf die Mieter umzulegen.