Vermieter will Gartenbewässerung: mit Trinkwasser untersagen

In: Wohnen
Unser Vermieter will uns untersagen, dass wir den Garten mit Trinkwasser wässern…

Guten Tag,
wir habe neuerdings ein kleines Problem mit unserem Vermieter und ich wüsste gerne, wie die Angelegenheit rechtlich ausgelegt werden kann.
Wir wohnen seit siebeneinhalb Jahren in einem Dreiparteienhaus, über uns der Sohn vom Vermieter, unter uns eine ältere Dame. Der Vermieter selbst wohnt rund 70 Km entfernt.
Der Garten ist sehr groß, rund 1500 Quadratmeter, wovon der hintere Teil der alten Dame zugeordnet wird, weil sie im Erdgeschoss nach hinten raus einen direkten Zugang über eine Außentreppe in den Garten hat. Den Rest des Gartens teilen wir uns mit dem Junior, der allerdings selten da ist und auch nur partiell Interesse zeigt.
Wir haben uns also im Laufe der Jahre sehr um unseren Teil des Gartens gekümmert, weil dieser zuvor völlig vernachlässigt und überwuchert war. Daran hatte der Vermieter auch großes Interesse, ohne diese Zusage, dass wir uns um den Garten kümmern, hätten wir die Wohnung wahrscheinlich gar nicht bekommen.
Da es in den letzten Jahren in den Sommermonaten sehr heiß und trocken war, reichte das Regenwasser aus den beiden großen Wassertonnen, die durch einen Zulauf der Regenrinne befüllt werden können, nicht mehr aus. Also habe ich gelegentlich Frischwasser aus dem Außenwasserhahn im Hof entnommen, was die alte Dame unter uns auf die Palme gebracht hat. Zurecht, da der Verbrauch dieses Wassers auf alle Mieter umgelegt wird. Als es im letzten Jahr so trocken war, dass der Rasen drohte zu verbrennen und Büsche und Hecken begannen abzusterben, habe ich kurzerhand einen Wasserzähler an den Außenhahn installiert und dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass wir ab sofort die dort zu entnehmende Menge Wasser plus Abwassergebühren selbst bezahlen werden.
Darauf hat er nicht reagiert.
In der letzten Woche war er mal wieder nach über einem Jahr vor Ort anwesend, wie immer ohne sich anzumelden, weil es ein Problem mit einem Drainagerohr gab. Jedenfalls plauderten wir über dieses und jenes und dann kam die Sprache darauf, dass ihm zu Ohren gekommen sei, dass wir den Garten mit Trinkwasser wässern würden und er dies nicht wolle. Alle meine Erklärungen, dass wir das Wasser ja bezahlen werden, waren sinnlos. Er will es nicht, weil er es nicht will. Weil seit 70 Jahren nicht der Rasen oder die Hecken und Büsche gewässert wurden.
Ich musste dann los, weil wir gerade auf dem Weg in einen Kurzurlaub waren.
Meine Frage ist jetzt natürlich: darf er das? Zur Information, es handelt sich bis jetzt um 12,5 Kubikmeter...

Im Mietvertrag steht bezüglich des Gartens folgendes: Der Mieter darf den Garten nutzen. Die Pflege des Gartens wird bis auf weiteres unter den Mietern des Hauses nach Absprache der Parteien übernommen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Fachfirma mit der Gartenpflege zu beauftragen und die Kosten auf die Mieter umzulegen.
Guten Abend,
ich würde einen Fachanwalt für Mietrecht befragen, der kann dir eine verbindliche Auskunft geben.- Mit dem Rechtsempfinden nicht fachmännischer Aussagen wirst du nicht weit kommen beim Vermieter.- Fakt ist, dass immer mehr Gemeinden verbieten, mit Trinkwasser zu gießen.- Aussage von Gartenfachleuten dazu: Rasen erholt sich wieder, auch, wenn es aussieht, dass er kaputt ist durch die Trockenheit.
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Zitat (Johnessen, 27.08.2020)
Unser Vermieter will uns untersagen, dass wir den Garten mit Trinkwasser wässern…

Guten Tag,
wir habe neuerdings ein kleines Problem mit unserem Vermieter und ich wüsste gerne, wie die Angelegenheit rechtlich ausgelegt werden kann.
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Hallo und willkommen im Forum!

Vorab: Rechtliche Beratung geben wir hier nicht. Dein Problem wäre besser bei einem Anwalt oder Mieterschutzverein aufgehoben, da du fachliche Auskunft benötigst auch hinsichtlich der Frage, ob dein Vermieter dies darf. Zu berücksichtigen wäre noch eine eventuelle regionale Trinkwasserknappheit.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir ist klar, dass ich kostbares Gut verschwende, allerdings bin ich im Haushalt sehr
sparsam damit, so dass ich mir einreden kann, dass sich das ausgleicht.
In unserer Region war Wasserknappheit seitens der Behörden noch kein Thema.
Und ja, Rasen erholt sich, sieht aber leider armselig aus. Aber eine tote Hecke ist eine tote Hecke
und bietet keinen Sichtschutz mehr.
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Du solltest fachlichen Rat einholen, das wäre wirklich das Beste. Sicherlich könnte man hier darüber diskutieren, aber Meinungen über die Angelegenheit bringen dich letztendlich nicht weiter.

Zumindest drücke ich dir die Daumen, dass eine Lösung gefunden wird, die allen Parteien gerecht wird.
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Vielen Dank...
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Sicherlich ist eine verbindliche Rechtsauskunft immer die beste Option, a b e r , so lange die Gemeinde kein Bewässerungsverbot wegen akuten Wassermangels ausgesprochen hat und die Bewässerungskosten klar ermittelt und von dir selbst bezahlt werden (einschließlich der Abwassergebühr) kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass dies vom Vermieter verboten werden könnte.
In dem Fall geht es den Vermieter doch gar nichts an, wieviel Wasser jemand verbraucht.
Wo ist da der Schaden? Ganz im Gegenteil: wenn der Garten durch Wassermangel vertrocknet und neu angelegt werden muss, wird es noch teurer.

Der Text in deinem Mietvertrag sagt da nichts Gegenteiliges.
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Zitat (Johnessen, 27.08.2020)
Weil seit 70 Jahren nicht der Rasen oder die Hecken und Büsche gewässert wurden.

Ich frage mich außerdem, ob dein Vermieter schon mal den Begriff „Klimawandel“ gehört hat 😉
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Ich sehe die Frage etwas anders. Es ist nicht die Frage, ob er die Wasserentnahme erlauben oder verbieten darf.
Vielmehr stellt sich die Frage, ob er einen Wasseranschluss im Garten bereitstellen muss.

Mein Bauchgefühl sagt: Das muss er nicht und im Zweifel baut er den Wasserhahn einfach ab.

Er von SieErPaar
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Vielen Dank für die Meinungen und Einschätzungen, aber wie der erste Kommentator Allesaufanfang treffend schrieb:
Mit dem Rechtsempfinden nicht fachmännischer Aussagen wirst du nicht weit kommen...
So ist es, da hilft mir "Bauchgefühl" und "das kann ich mir nicht vorstellen..." nicht weiter.
Ich hatte gehofft, dass sich für irgend wen in diesem Forum einmal ein ähnlicher Vorgang zugetragen hat, den er juristisch hat klären lassen und mir sagen könnte: So, und nur so, zu 100%...
Trotzdem, vielen Dank für die Zuschriften,
beste Grüße, schönes Wochenende.
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Zitat (Johnessen, 29.08.2020)
Ich hatte gehofft, dass sich für irgend wen in diesem Forum einmal ein ähnlicher Vorgang zugetragen hat, den er juristisch hat klären lassen und mir sagen könnte: So, und nur so, zu 100%...

sorry, aber was dort - eventuell - gekärt ist, muss nicht zwingend bei dir genauso ausgehen ;-)
Jeder Fall muss individuell betrachtet werden, anders geht es nicht.
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Zitat:

"Im Mietvertrag steht bezüglich des Gartens folgendes: Der Mieter darf den Garten nutzen. Die Pflege des Gartens wird bis auf weiteres unter den Mietern des Hauses nach Absprache der Parteien übernommen."

Offenbar ist der Vermieter unberechenbar geworden (altersbedingte Veränderung der Gehirnchemie), man muss mit dem Schlimmsten rechnen.

Rechtlich besteht ein Nutzungsrecht des Gartens, aber kein Recht auf Pflege desselben, somit auch nicht auf die Wasserentnahme/Einflussnahme bzgl. der Bewässerung. Aber die Mieter dürfen sich absprechen OHNE das Einverständnis des Vermieter zu benötigen.

In Unkenntnis des Hauses: Kannst du einen Gartenschlauch aus Küche/Bad in den Garten hängen? Ich wohne im 4. Stock, könnte dies hier bei mir realisieren. Variante: Aufstellen von weiterer Regentonne (wobei der Vermieter sich wohl querstellen wird).

Bei solchen Charakteren (Vermieter, alte Frau), besteht immer die Gefahr, dass diese sich komplett verschließen, wenn man rechtliche Aspekte aufs Tapet bringt.

ICH würde alles unternehmen, um die Pflanzen zu retten, ggf. Konflikte in Kauf nehmen.
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Ich finde es toll einen solchen Mieter zu haben und würde ihn hegen und pflegen. Aber leider ist oft der eine dem anderen ein Dorn im Auge, wehe einer macht etwas was die anderen nicht tun....... . Als ich vor einigen Jahren eine für uns altersgerechte Wohnung kaufte , auf 5000 qm , am Wald und kl. See gelegen hatte mein Mann die Idee eine Gartensitzecke, für alle 28 Parteien nutzbar, zu bauen. Ein Aufschrei durch die anderen :-(

Bearbeitet von Donnemilen am 30.08.2020 10:24:28
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Wie es aussieht, werden die Kosten für den Garten in jedem Fall auf die Mieter umgelegt. Da sollte es keinen Unterschied machen, ob es sich hierbei um die Kosten für die evtl. nötige Wässerung bei wochenlanger Trockenheit mit Hitze oder die Neupflanzung von Sträuchern handelt.
Wo er eindeutig Recht hat ist, dass Rasen nicht gewässert werden muss, da er sich idR immer schnell wieder erholt, wenn es wieder regnet. Dass er dann eine Zeitlang unschön aussieht, muss man als Mieter in Kauf nehmen. Kein Mieter hat einen Anspruch auf einen englischen Rasen den ganzen Sommer über.
Auch ältere Sträucher und Hecken kommen meist sehr lange ohne zusätzliche Wasserspenden aus, da sie recht tief wurzeln. Sofern man sie nicht daran gewöhnt, immer wieder gegossen zu werden. Das verhindert u. U. die langen Wurzeln, da sie nicht nötig scheinen, wenn im oberen Bodenbereich immer genügend Wasser vorhanden scheint.
Mit anderen Worten: So Unrecht hat er gar nicht!
Wenn er sich ggf. zu sehr ärgern würde, wäre es bei dem Mietvertrag möglich, dass er die Pflege an eine Gärtnerei vergibt, da es ihn ja nichts kostet. Die wässern auch nicht sondern freuen sich über jeden Anlass, etwas neu pflanzen zu müssen.
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Zum Rasen : ich vermute ihr haltet ihn immer sehr kurz ? 3 mm ? Lasst ihn länger stehen , so beschatten sich die Grashalme gegenseitig und die Idee noch eine Regentonne aufzustellen finde ich gut , wenn sie realisierbar ist .

Ansonsten....Garten Garten sein lassen .

Kann jetzt nur von meiner Mutter sprechen , sie hat einen Bauerngarten mit Obst und Gemüse , Blumenstauden . Der Garten ist auch bei Haus und sie gießt nie , nur frisch gepflanztes wird angegossen . Sie sagte mir mal auf meine Frage wegen gießen : "was wachsen will , wächst" ...
Wie schon geschrieben , viele Gemeinden verbieten das wässern mit Trinkwasser . Vielleicht zu Hause Brauchwasser aufheben im Eimer ? Dazu gibt es hier auch einen Tipp .
Dieses Wasser dann im Garten verbrauchen , wäre jetzt noch eine Idee und ihr hättet Frieden....
LG
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Vielen Dank für die weiteren Beiträge und Anregungen, aber nein Schnuff: auf keinen Fall schneide ich den Rasen kurz,
das ist doch genau der Fehler in heißen Zeiten...
Und, wahrscheinlich könnte ich auch deine Mutter sein, wenn ich nicht ein Mann wäre ;) .
Ich pflege auch seit Jahrzehnten meine Gärten an den Häuser in denen ich lebe, und glaube mir, es hat sich einiges verändert, allein in den letzten 5 Jahren. Büsche sterben ab und in der uralten Buchenhecke sind plötzlich große Löcher. Was jahrelang galt ist heute von gestern. Klimawandel offenbar, es wurde bereits in einem Beitrag weiter oben erwähnt.
Jetzt, wo es wieder regelmäßig regnet, ist die Frage fast schon wieder überholt, aber es ging doch ursprünglich darum:
Kann mein Vermieter es mir verbieten, seinen Garten auf meine Kosten zu bewässern, um seinen Baumbestand, seine Rasenflächen und seine Hecken zu erhalten? Und ja, natürlich habe ich in den letzten Jahren in der heißen Jahreszeit mein Brauchwasser von der Küche in Gießkannen gefüllt und nach unten gekarrt. Doch das ist der Tropfen auf den heißen Stein. Ich hatte es doch erwähnt, dass der Garten wirklich groß ist und die drei 300 Liter Regenwasser Tonnen sind ruckzuck leer, also was dann...?
Alles verrecken lassen oder auf eigene Kosten partiell die Vegetation am Leben erhalten....?
Ich fühle mich von meinem Vermieter sowas von mißverstanden....
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