Erwachsene Kinder in der Bedarfsgemeinschaft

Ein Freundin hat Kummer mit ihrem Herrn Sohn. Es ist zwar so ganz nett, tut aber fast nichts zu seiner wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Das Abi hat er vermasselt, um eine Lehrstelle oder einen Job bemüht er sich nur mit geringer Leidenschaft, spielt stattdessen lieber am Computer oder bastelt an seinem Fahrrad.

Die Freundin hat nun Angst, dass sie ihn bis 25 durchfüttern muss, weil er angeblich kein Hartz4 bekommt, wenn sie ihn heraus wirft. Weiß jemand wie das mit erwachsenen Kindern unter 25 geregelt ist?
Ohne besondere Gründe bekommen Jugendliche unter 25 keine eigene Wohnujng vom Amt bezahlt, sind also Teil der Bedarfsgemeinschaft der Eltern.

Sie soll ihm in den Arsch treten, ihm eventuelles Taschengeld streichen, eine anteilige faire Miete einfordern, und Kostgeld.
Er soll selber für seinen Lebensunterhalt aufkommen, bzw sich wenigstens darum bemühen. Das sieht so schon besch**den genug aus in seinem Lebenslauf.

Bearbeitet von Bierle am 04.07.2011 16:43:43
Gefällt dir dieser Beitrag?
Das klärt man am Besten durch einen Anruf beim zuständigen Arbeitsamt/Arge/Jobcenter. Denn in disen Regelungen ist auch viel Spielraum, der von den regionalen Behörden teilweise unterschiedlich gehandhabt wird.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Moment mal, der Herr Sohn ist nicht bereit, zu seinem Lebensunterhalt beizutragen und spekuliert möglicherweise auch noch auf Harz IV, obwohl er da nie einen Penny eingezahlt hat?!

Hallo?! Das nenne ich einen Schmarotzer im Sozialsystem der ersten Güte.

Aber mal sachlich: Die Eltern sind für die Ausbildung des Abkömmlings zuständig. Macht dieser beispielsweise eine gewerbliche oder kaufmännische Ausbildung, ist mit dem letzten Prüfungstag auch die Unterhaltspflicht perdü. Genauso verhält es sich, wenn der Sohnemann ein Studium absolviert: Da ist allerdings die Altersgrenze bei 27 Lenzen. Solange sind die Altvorderen verpflichtet, den Unterhalt des Abkömmlings zu zahlen. Aber nicht länger.

Grüßle,

Ilwedritscheline
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hallo Ilwe,

Du hast schön die Pflichten der Eltern aufgezählt.

Wie aber sieht es mit den Pflichten des Nachwuchses aus?

So wie oben geschrieben wurde nutzt der den PC mehr zum Spielen als zum Bewerbungen schreiben.
Ohne Bewerbung keine Lehrstelle, ohne Lehrstelle kein Geld usw..

Was sagt das Recht, wenn der Nachwuchs keinerlei Anstalten macht sich ausbilden zu lassen? Müssen dann die Eltern auch zahlen?

Gruß

Highlander
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (ilwedritscheline, 04.07.2011)
Moment mal, der Herr Sohn ist nicht bereit, zu seinem Lebensunterhalt beizutragen und spekuliert möglicherweise auch noch auf Harz IV, obwohl er da nie einen Penny eingezahlt hat?!

Nein, der Sohnemann wollte eigentlich studieren, das geht nun ohne Abi nicht mehr, dann wollte er via work & travel die Welt bereisen, nebenbei jobbt er ein bischen um sein Taschengeld aufzubessern. Natürlich will er irgendwann einmal selbstständig werden, aber er hat es damit nicht eilig. Im Augenblick beruht seine Lebensplanung darauf, dass er weiterhin bei Mutti wohnt und das unbeschwerte Leben genießt.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Moin @Highlander,

hm, wenn der Nachwuchs keine Anstalten macht, sich ausbilden zu lassen oder alternativ selber Geld zu verdienen und außerdem volljährig ist, würde ich mir als Elternteil und zur erzieherischen Maßnahme durchaus überlegen, ob ich ihn die Verantwortung, die er kraft Gesetzes nun für sich selbst tragen darf, auch tragen lassen würde. Klartext: Rausschmeißen oder Kostgeld verlangen.

Grüßle,

Ilwe
Gefällt dir dieser Beitrag?
spontan kam mir die Sendung "Schluß mit Hotel Mama" in den Sinn tongue.gif

Vielleicht sollte man dem Sprößling wirklich alle Annehmlichkeiten streichen, es sei denn, er tut auch was dafür. Ansonsten geht sturideren auch ohne Abi, soweit ich weiß nach erfolgter Lehre kann man ein Studium neben der Arbeit durchaus machen (ok, kommt auf das gewünschte Fach an). Warum ist er denn nicht mit "work and travel" unterwegs?
Gefällt dir dieser Beitrag?
Jo, @Binefant, das habe ich mich auch gefragt: Der junge Mann hatte Pläne: (i) Studium. Fällt leider flach, weil Abi versiebt. (ii) Work and Travel. Warum isser noch hier? Was hält ihn zurück?

Zurück zu Punkt (i): Das Abi kann man auch im Abend-Gymnasium nachholen. Dauert zwar dreieinhalb Jahre, doch dann hat man den Abschluss. Fach-Abi fällt ohne vorherige Ausbildung leider weg.

Vermutlich kriegt der einfach den Arsch nicht hoch und Jemand muss ihm da mal kräftig reintreten.

Grüßle,

Ilwe
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich glaube, ich muss mal vorbeikommen und mit dem Säbel rasseln.
Vielleicht verpasse ich ihm dann bei der Gelegenheit noch eine neue Frisur.

Gruß

Highlander
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (ilwedritscheline, 04.07.2011)
Zurück zu Punkt (i): Das Abi kann man auch im Abend-Gymnasium nachholen. Dauert zwar dreieinhalb Jahre, doch dann hat man den Abschluss. Fach-Abi fällt ohne vorherige Ausbildung leider weg.


Nein, man kann auch Fachabi mit einer Fachschulausbildung machen oder Fachabi mit einem langen Praktikum gleichzeitig.
Gefällt dir dieser Beitrag?
"Grundsätzlich gilt für junge Erwachsene der Grundsatz der Ausbildungsobliegenheit. Ein Kind kann seinen Anspruch auf Unterhalt demnach verwirken, wenn es sich nicht in ausreichendem Maße um eine Ausbildung bemüht oder die Suche nach einer Berufsausbildung gar nicht erst aufnimmt."

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unt...ausbildung.html
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Lebensmittelchemikerin, 04.07.2011)
Nein, man kann auch Fachabi mit einer Fachschulausbildung machen oder Fachabi mit einem langen Praktikum gleichzeitig.

Danke @Lebensmittelchemikerin. Wieder etwas dazu gelernt flowers_2.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Nun, dass JC kann durchaus die Daumenschrauben bei "Fordern und fördern" ganz nett anziehen.
Wäre jetzt die Frage, ob der junge Mann seinen ALG-II-Anteil selber in die Hand bekommt, oder ob die Mutter sich selbst ins eigene Fleisch schneidet, wenn sie da mal ein nettes Wörtchen mit dem zuständigen Sachbearbeiter wechselt.
Sprich: Wäre die gesamte Familienhaushaltskasse betroffen, wenn es ggf. zu Kürzungen käme, oder nur das "Handgeld" des genannten Herren?
Gefällt dir dieser Beitrag?
dem Herrn Sohn tät ich aber mal kräftig in den Allerwertesten treten ranting.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Das Leben ist manchesmal hart.

Mein Großer ist zur Zeit arbeitssuchend. Das heißt aber nicht, dass er sich hier auf der faulen legen darf.

Gerne kann er ausschlafen, da habe ich nix gegen. Aber er hat hier auch so seine Aufgaben zu erledigen.
Badezimmer sauber machen, fegen und staubsaugen sowie Kartoffel schälen und die Wäsche machen kann er auch machen. Ich erwarte nicht, das er täglich Fenster putzt, aber gar nix machen läuft nicht.

Er weiß genau, dass ich das nicht dulde. Wenn es ihm nicht schmeckt, kann er ja gehen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Themen
Tochter 5 J. u Sohn 3 1/2 J. bei Pflegeeltern Wer war damals zur Kinderkur in Meura? Meine Erinnerungen. Rauchen bei Jugendlichen: Kleine Diskussion Bahnfahren 2. Klasse: ... grauenvoll ... Vermieter verwehrt Zutritt zum Garten. Erörterung: Soll Rauchen abgeschafft werden? Regelung im KIGA: Welche Vorstellung hat man als Eltern? Pumuckl-Tag im BR: Für alle großen und kleinen Pumuckl-Fans