Zitat (alter-techniker, 28.07.2011) |
Fast jeder von Euch hat Recht, denn Gerechtigkeit und Justiz sind meistens unvereinbar.
Die Geldstrafe kassiert der Staat. Den Schaden behält das Opfer. Wiedergutmachung gibt es nicht im Strafrecht. Das muß im Zivielrecht erstritten werden. Wie denn, das Opfer hat kaum noch Geld.
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Abgesehen davon, dass in einem Fall wie dem Amoklauf in Oslo KEIN Richter, dem man nicht ins Hirn ge... ähm.... also der ernsthafte mentale Probleme hat, die Verhängung einer Geldstrafe verhängen. Bei Mord ist das auch nicht möglich -->
§ 211 StGBAuch das Strafrecht kennt die Möglichkeit der Wiedergutmachung. Sie ist zwar nicht der erste Zweck des (Erwachsenen-)Strafrechts, aber dennoch.
- Wird die Verbüßung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, kann das Gericht Bewährungsauflagen verhängen. Eine Auflage kann unter Anderem daraus bestehen, Schadenswiedergutmachung zu betreiben
§ 56b StGB. Das ist natürlich nicht in allen Fällen überhaupt möglich. Entweder, weil die Art der Straftat dagegen steht oder weil es für das Opfer unzumutbar wäre, dadurch engeren Kontakt mit dem Täter zu haben (man denke an Sexualstraftaten). Unter diese Möglichkeit fällt zum Beispiel die ernsthafte Entschuldigung beim Opfer bei Beleidigungen ect.
- im selben Paragraphen gibt es übrigens auch die Möglichkeit, dem Täter die Zahlung eines gewissen Betrages an eine gemeinnützige Organisation aufzugeben. Hier wird oft der Weiße Ring als Empfänger genannt - somit tragen die Täter zur Finanzierung der Opferhilfe durch Zwang des Staates bei. Der Staat kümmert sich also auch durch diesen Kanal um die Opfer.
Schadenswiedergutmachung ist eigentlich eher Aufgabe des Zivilrechts, wie du schon gesagt hast.
Als Beispiel mal angenommen:
Jemand bestellt auf den Namen und über das Konto eines anderen ohne dessen Willen Waren im Internet - das kann ein Betrug sein und würde vor dem Strafrichter verhandelt.
Die Strafe wäre dann also entweder Geldstrafe (zu Gunsten der Staatskasse) oder Freiheitsstrafe.
Im STRAFurteil steht aber nicht: "Täter, du hast für 70,- Waren bestellt und dafür das Konto des Opfers benutzt - zahle dem Opfer 70,- zurück." Das ist nicht Aufgabe des Staates.
Will das OPfer das Geld zurück haben und der Täter zahlt nicht freiwillig den Schaden zurück (was erstaunlicherweise relativ häufig passiert - das schlechte Gewissen scheint ein guter Motivator zu sein
), muss das Opfer Schadensersatzklage vor einem ZIVILgericht erheben. Dort wird dann mehr oder weniger der oben zitierte Satz ins Urteil geschrieben.
An fehlendem Kleingeld scheitern Gerichtsprozesse - grade Schadensersatzprozesse nach Strafurteilen - eigentlich so gut wie nie. Es gibt sowohl Beratungs- als auch Prozesskostenhilfe, die völlig Mittellosen das Führen eines Prozesses ohne Kosten ermöglichen und bei geringen Einkommen Ratenzahlungen oder ähnliche Modelle ermöglichen.