Entschädigung für Kindermörder

Ich weiß, das ich jetzt wieder in ein Wespennest steche, aber ich muss einfach meinem, gelinde gesagt, Unmut kundtun:
Dem Kindermörder Gäfgen wurde doch nun tatsächlich eine Entschädigung zugesprochen.
Es sind zwar "nur" 3000 €, aber trotzdem geht mir da die Hutschnur hoch.
Könnte es eventuell (aber auch nur eventuell) noch verstehen, wenn sie ihm wirklich was auf die Nase gegeben hätten, aber so? Schließlich hätte der Junge ja noch leben können. :wallbash:
Nun hat der Arme doch tatsächlich "psychische Spätfolgen".
Boah, bei sowas könnte ich echt :labern:
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Emotional gesehen hätte es mir wahrscheinlich keine Bauchschmerzen bereitet, wenn man dem als Privatperson mal ordentlich eins auf die Omme gegongt hätte. Hier gehts aber um das Verhalten des Staates durch seine Polizisten/Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Gesetze gelten für alle.
Durch die Androhung von Folter wurde geltendes Recht verletzt und seine Menschenwürde (die er hat, egal ob er ein Schwerstkrimineller ist oder nicht) verletzt. Für diese Rechtsverletzung hat er einen Schadensersatzanspruch.
Da Gesetze für alle gelten, egal ob Träger des Mutter-Theresa-Gedächtnis-Ordens oder Schwerstkriminalistiker, sehe ich da kein Problem drin, ihm das Geld zuzusprechen.

Es ist eine große Erungenschaft unserer freien Welt, dass wir Allen alle Rechte zugestehen und Verbrecher eben nicht der staatlichen Willkür (zu der auch Folter gehört) aussetzen.
Schadensersatzansprüche wie dieser dienen dazu, den Staat zu disziplinieren und zu sanktionieren, wenn er sich nicht an dieses Prinzip hält.

Bearbeitet von Cambria am 04.08.2011 14:43:28
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Mit Dir im "Wespennest".
Ist nicht so einfach zu verstehen, für mich "Otto-Normalverbraucherin."

(soll jetzt keine Rechtfertigung für meine Meinung sein, aber eine Schwester von mir wurde
vor 31 Jahren auch ermordet.)

Traurige Grüße,
Urseli :schnäuzen:
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Wie Cambria schon sagte: Gesetze gelten für alle.
Wenn er keine Entschädigung zugesprochen bekäme, bei den herrschenden Gesetzen, gäbe es auch keine rechtliche Basis, ihn wegen des Mordes zu verurteilen.

Alles andere ist Stimmungsmache und Aufbauscherei des Boulevards, speziell Bild, auf die leider immer noch viel zu viele Leute einsteigen und hereinfallen.

bildblog.de lesen bildet da mehr ;)
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Zitat (Urseli @ 04.08.2011 14:48:28)

(soll jetzt keine Rechtfertigung für meine Meinung sein, aber eine Schwester von mir wurde
vor 31 Jahren auch ermordet.)


Das tut mir wahnsinnig leid!!!!!!!!!!!! :trösten:
Dennoch muss ich prinzipiell Cambria zustimmen. Allerdings würde ich mit Sicherheit anders darüber denken, wenn ich selbst schon einmal mit einem solchen oder ähnlichen Verbrechen in Berührung gekommen wäre. Doch jeder muss vor Übergriffen geschützt werden. Es besteht ja auch immer die Möglichkeit, dass jemand zu Unrecht beschuldigt wird. Doch auch wenn die Anklage den Tatsachen entspricht, muss die Strafe sich immer in einem rechtlichen Rahmen bewegen. Die Nachricht bezüglich dieser Entschädigung klingt zwar "pervers", ist aber höchst wahrscheinlich die logische Konsequenz eines Schutzes, den jeder Mensch genießen sollte!
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Susa - so seh ich das auch... die Emotionen kochen da hoch bei diesem Thema. Aber wenn mans mit dem Verstand anschaut, muss man zugeben, dass auch verurteilten Mördern eine Menschenwürde zugestanden werden muss.

Das wird ein schönes Stammtischthema geben... :(

Urseli, das tut mir schrecklich leid.. das ist vermutlich etwas, was man nie verwindet. Ich hoffe, die Zeit hat etwas gelindert...
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Bierle, ich z.B. habe meine Info nicht aus der Bild, sondern aus der Tagesschau.
Ganz ohne Gefühl gesehen stimme ich ja zu, das jeder die gleichen Rechte haben soll. Würde ja auch nix ändern, täte ich es nicht.
Nur kann ich leider meine Gefühle bei sowas nicht raushalten.
Es muss nach all den Jahren ein schwerer Schlag ins Gesicht für die Eltern sein. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie es denen nun geht.
Nein, ICH dürfte kein Richter sein :ph34r:
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Hallo,
ich bin da Cambrias Meinung, aber: ich würde ihm das Geld gleich wieder wegnehmen als Wiedergutmachung für den seelischen Schmerz, den die Angehörigen erleiden mussten und deren Therapien.

Die Rechtsstaatlichkeit und Würde muss gewährleistet bleiben, selbst bei Mördern, auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass dieser Mörder eiskalt, grausam und berechnend handelte und handelt und das da wenig *Seele* ist, die verletzt werden konnte.

LG, von der lio
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Zitat (lio @ 04.08.2011 15:19:20)
Hallo,
ich bin da Cambrias Meinung, aber: ich würde ihm das Geld gleich wieder wegnehmen als Wiedergutmachung für den seelischen Schmerz, den die Angehörigen erleiden mussten und deren Therapien.

Die Rechtsstaatlichkeit und Würde muss gewährleistet bleiben, selbst bei Mördern, auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass dieser Mörder eiskalt, grausam und berechnend handelte und handelt und das da wenig *Seele* ist, die verletzt werden konnte.

LG, von der lio

ich glaube, dass dieser mensch genauso viel seele hat wie jeder andere mensch auf der welt. was in dieser seele vorgegangen ist, als er beschloss, das kind zu ermorden, mag ich nicht wissen. etwas gutes darin hat jedenfalls nicht die oberhand über ihn gewonnen. :angry:

und es ist auch bedeutungslos für diesen fall. ihm wurde folter angedroht, was nicht rechtmäßig war. darüber wurde verhandelt und nicht darüber, welche verbrechen er begangen hat.

ob und wer es ihm wieder wegnehmen dürfte und könnte, weiß ich nicht. ich jedenfalls würde nicht einen cent davon haben wollen, hätte er mein kind getötet.
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Zitat (lio @ 04.08.2011 15:19:20)
ich würde ihm das Geld gleich wieder wegnehmen

Warum sollte er es denn dann erst zugesprochen bekommen? Das versteh ich nun nicht :wacko:

Tja, ist echt ein heikles Thema, kriege mich da auch immer mit meinem Freund in die Haare (er ist Polizist), ich bin da wohl einfach zu emotional.
Für mich hat ein solcher "Mensch" einfach alle Rechte verwirkt, ich bekomme es einfach nicht hin, es nüchtern zu sehen, da ich mich zu sehr in die Opfer und deren Angehörige reinversetze.
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Schwer zu verstehen, für die Angehörigen eines Mordopfers schon mal erst recht...

Wie Cambria und andere hier aber schon schrieben, rechtens.
Wenn Polizeibeamte bei Verhören prügeln dürften...muß man einfach mal weiterspinnen.

Mein Vorschlag: Angehörigen zumindest ein minimale Mitsprache bei der Urteilsfindung vor Gericht einzuräumen...und wenn es nur Cambria´s "so richtig was vor die Omme" wäre. Die Entschädigung dürfte dieser Schwerstgestörte (komisch: in ihrem Parallel-Leben sind die sowas von normal) dann beim Schönheitschirurgen und Zahnarzt ausgeben.
Aber ganz im Ernst: Ich stelle mir vor, dies wirkt ein wenig so wie der Urschrei im Wald ?
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Ein etwas verkürztes Zitat einer Zeitschrift mit Informationen für Kriminalisten.
Ein Polizist sch0ß erst als der Kriminelle den Zeugen zum Pfegefall zerstochen hatte und den Polizisten angrif.
Der verletzte Kriminelle verklagte den Polizisten wegen Körperverletzung. Das ging durch alle Instanzen.
Zuletzt verlangte der Kriminelle auch noch zivielrechtlich Schadensersatz.

Oder der Schutz der Interressen eines Diebes sind unantastbar.
Die Interressen des Bestohlenen haben dabei zurückzustehen.
Das ist die Kurzfassung einer Urteilsbegründung.

Meine Meinung ist : Der Hr. Päfgen mußte bedroht werden um das Leben des Kindes zu retten.
Die Verpflichtung zur Nothilfe besteht auch für die Polizei.

Die Interressen der Kriminellen sind unantastbar. :peitsche:

Ps.: Die Wiedergutmachung an den Opfern muß im Zivilrecht erstritten werden.
Die Interressen der Kriminellen werden von Staatsseite geschützt. :wallbash:

Also NIE NIE jemanden helfen. Wenn der Straftäter von mir einen blauen Fleck bekommt, weil ich ihn hindere ein Kind zu vergewaltigen, kann ich ja wegen Körperverletzung bestraft werden.
:werwolfmädl:

Bearbeitet von alter-techniker am 04.08.2011 16:08:32
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Solche Leute wie Gäffgen müssten mit dem Urteil ihre staatsbürgerlichen Rechte entzogen kriegen. (Gab es in der DDR, gibt es noch in den USA). Dann würde es solche Urteile nicht geben. Dieser Entzug war damals Bestandteil des Strafgesetzes und wurde meist auf begrenzte Dauer, in sehr schweren Fällen aber auch lebenslänglich ausgesprochen.
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Zitat (SCHNAUF @ 04.08.2011 16:05:07)
Solche Leute wie Gäffgen müssten mit dem Urteil ihre staatsbürgerlichen Rechte entzogen kriegen. (Gab es in der DDR, gibt es noch in den USA). Dann würde es solche Urteile nicht geben. Dieser Entzug war damals Bestandteil des Strafgesetzes und wurde meist auf begrenzte Dauer, in sehr schweren Fällen aber auch lebenslänglich ausgesprochen.

damit es wieder menschen geben kann, denen man ohne angst vor konsequenzen folter androhen und sie an ihnen vollziehen darf? :wacko:

ich bin sehr froh, dass es das nicht mehr in deutschland gibt. und über die qualität der menschenrechte in der ddr muss man nun wirklich nicht nachdenken.
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Zitat
Ein etwas verkürztes Zitat einer Zeitschrift mit Informationen für Kriminalisten.
Ein Polizist sch0ß erst als der Kriminelle den Zeugen zum Pfegefall zerstochen hatte und den Polizisten angrif.
Der verletzte Kriminelle verklagte den Polizisten wegen Körperverletzung. Das ging durch alle Instanzen.
Zuletzt verlangte der Kriminelle auch noch zivielrechtlich Schadensersatz.

Klagen ist nicht Klage gewinnen. Wie ist das Urteil denn ausgegangen, wenn es schon durch alle Instanzen gejückt ist?
Nur weil jemand mit irgendeiner Forderung vor ein Gericht zieht, heißt das noch lange nicht, dass er auch bekommt, was er will.

Zitat
Oder der Schutz der Interressen eines Diebes sind unantastbar.
Die Interressen des Bestohlenen haben dabei zurückzustehen.
Das ist die Kurzfassung einer Urteilsbegründung.

Welcher?

Zitat
Ps.:  Die Wiedergutmachung an den Opfern muß im Zivilrecht erstritten werden.
Die Interressen der Kriminellen werden von Staatsseite geschützt. :wallbash:

Die Interessen der Opfer werden von Staatsseite dadurch geschützt, dass es Gesetzte gibt, auf deren Grundlage Schadensersatz ect. gefordert werden kann.

Zitat
Also NIE NIE jemanden helfen. Wenn der Straftäter von mir einen blauen Fleck bekommt, weil ich ihn hindere ein Kind zu vergewaltigen, kann ich ja wegen Körperverletzung bestraft werden.  
:werwolfmädl:

*Seufz*
Selten so einen Quark gehört. Entschudlige. Aber es gibt im StGB haufenweise Paragraphen, die genau diese Situation vorhersehen und dafür sorgen, dass der "blaue Fleck" dann eben nicht als Körperverletzung bestraft werden kann

Bearbeitet von Cambria am 04.08.2011 16:27:29
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Alter Techniker,

da gibt es ein schönes Gegenargument:

Da ist doch mal ein alter Herr von 4 Jugendlichen in seinem Haus überfallen worden. Die hat er erwischt. Die Einbrecher sind geflüchtet und er hat einem von ihnen in den Rücken geschossen. Der Junge war tot. Das Ganze ging vor Gericht und das Urteil lautete auf "Notwehr" (obwohl der Junge bereits am Weglaufen war).

Du kannst durchaus helfend eingreifen. Nur musst Du Dir natürlich überlegen, was und wie Du es machst. Greift der Täter Dich an darfst Du sicherlich andere Methoden anwenden als wenn er plötzlich wegläuft.

Und zum Fall Gäfgen: Das ist eben auch Bestandteil unseres Rechtsstaates. Das Rechtsempfinden der Menschen ist manchmal komplett komplementär zur Rechtsprechung. Und dieser Fakt ist uns juristischen Laien durchaus unverständlich.

Und der Gäfgen ist durchaus doppelt bestraft. Einmal die Haftstrafe ansich (Lebenslang) und er wird wohl in Einzelhaft, separiert von den anderen Gefangenen, sitzen (müssen). Denn gerade Kinderschänder bzw. -mörder müssen wohl im Gefängnis sehr gut aufpassen, dass ihnen nichts passiert. Denn alle anderen Gefangenen sollen sich "solidarisch" mit dem toten oder geschändeten Kind zeigen und würden wohl am liebsten einem solchen Menschen ans Leder gehen.

Gruß

Highlander
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Hier bei uns in Frankfurt sind die Leute aufs schärfste empört über diese vielen Klagen dieses Herren.
Ständig führt er neue Klagen-auf Steuerzahlerskosten- und nun bekommt er auch noch Schmerzensgeld zu gesprochen ,das auch wieder der Steuerzahler bezahlen muss .

Die Begründung für seine Klage lautet : er könne nachts ,wegen der Folterdrohung nicht schlafen -sinngemäß wiedergegeben - und das ist doch wirklich den Eltern des ermordeten Jungen ins Gesicht geschlagen.

Dieser Tpy hat den kleinen Jungen erstickt ,mit Klebeband und dessen Todkampf lässt ihn problemlos schlafen ,aber die Androhung ,es könnte ihn persönlich ans Leder gehen könnte,lässt ihn angeblich nicht mehr schlafen.

Der Mann ist so geltungsbedürftig ,selbst als verurteilte Kindermörder , will erweiter im Mittelpunkt des Interesses stehen.

Ich würde das eingeklagte Geld ,mit den laufenden Unterhaltskosten im Gefängnis verrechnen .
Von mir bekame der keinen Cent ausgezahlt .

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der Herr kriegt 3000€ ... bitteschön ... kann er eh nicht ausgeben :pfeifen:
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Zitat (Agnetha @ 04.08.2011 19:28:35)
der Herr kriegt 3000€ ... bitteschön ... kann er eh nicht ausgeben :pfeifen:

Es geht hier doch einfach ums Prinzip.
Es ist ein Schlag ins Gesicht für die Eltern, egal ob viel Geld oder wenig.
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Eben haben sie in der Hessenschau berichtet , dass er teilweise recht bekommen hätte und deshalb die 3000 Euro zu gesprochen bekommen hat .
Gleichzeit muss er für 12000 Euro Gerichtskosten aufkommen und die Kosten für seinen Anwalt muss er selbst tragen.

Weiterhin habe sein Anwalt in Darmstadt die Wiederaufnahme des gesamten ersten Verfahrens beantragt.

Dies war nun schon der 4. Prozess den er angestrengt hat.
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Klar doch, er hat ja Zeit und obendrein sein Jurastudium im Knast beendet.
Was ist nur aus den guten, alten Steinbrüchen geworden?
Ich weiß, ich weiß, das ist für manche Ohren hier empörend und political very incorrect, aber verflixt nochmal, diese Kreatur macht sich doch einen Spaß aus der ganzen Situation.
Der klopft sich heute abend wahrscheinlich die Schenkel grün und blau vor Lachen.
Würde ich an seiner Stelle jedenfalls tun.
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Zitat (Pinguin21 @ 04.08.2011 16:53:21)
Ich würde das eingeklagte Geld ,mit den laufenden Unterhaltskosten im Gefängnis verrechnen .
Von mir bekame der keinen Cent ausgezahlt .

Leider bleibt dafür nichts übrig, da er noch 71 000 Euro für vorhergehende Verfahren zahlen muss ;)
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Klar ist: Recht muss Recht bleiben.
Klar ist auch: Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe.
Aber bei all dem... wie kann es denn bitte sein, dass derart vollkommen gestörten Typen wie Gäfgen, Breivik und Co. durch jeweils geltendes 'Recht' noch eine derartige Plattform (und mehr!) geboten wird... unfassbare Verbrechen begehen und dann noch was raus haben wollen??? :wallbash:
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Ich habe vollstes Verständnis, dass man diesem Sensibelchen was geben muss. Man, der Arme. Hatte solche Angst :( :trösten: :heul:

...unglaublich
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Ich darf hier gar nicht schreiben was ich über diesen Typen denke - sonst werde ich
wohl für alle Zeiten bei FM gesperrt :o
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"Schimpfwort....."

aber leider ist Recht bekommen nicht immer Recht haben. Recht nach Justizia ist oft nicht das selbe wie moralisches Recht
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wahrscheinlich mach ich mich wieder mal unbeliebt ;)

als Unbeteiligter kann man gut reden darüber, dass die Folterandrohung in Ordnung war ("unsägliche Schmerzen" war wohl der Begriff, der genutzt wurde). Vor allem, da sich ja herausgestellt hat, dass Gäfgen den Jungen tatsächlich entführt hat. Und ich KANN jedes Elternteil verstehen, das sagt: "Um mein Kind zu retten, ist mir jedes Mittel recht".

Aber.

Stellt euch vor: Kind wird entführt (um mal bei der Thematik zu bleiben). xfarbenes XMarke-

Ihr kommt in einen Raum, ohne Anwalt, nur Polizisten, die deutlich unter Strom stehen, aggressiv sind, laut und dann auch noch solche Sprüche raushauen. Keiner ist da, um euch zu helfen. (Hier natürlich jetzt klar vorausgesetzt, dass ihr unschuldig seid ;) )

Wo ist die Grenze? Mein persönliches Rechtsempfinden sagt mir: einmal eine Lücke zulassen, und diese Lücke wird ausgenutzt. Waterboarding hat dazu geführt, dass DUTZENDE zugegeben haben, dass sie Al Kaida seien, obwohl sie gar nichts damit zu tun hatten. Was wenn sie einen Mörder finden MÜSSEN, einen "Terroristen". Was wenn DAS euer Kind ist?

Es ist schrecklich, was Gäfgen getan hat. Das kann und darf man in keinster Weise kleinreden und das tu ich auch nicht, sondern blende das in dieser Diskussion jetzt aus.

Wenn ich sowas lese wie "Man muss so einem die Bürgerrechte wegnehmen"... dann betet zu allem, was da oben ist, dass ihr niemals unter Verdacht geratet.
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Die Polizisten sind für die Folterandrohung bestraft worden, genügt denn das nicht?
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Zitat (seidenloeckchen @ 04.08.2011 16:18:57)
damit es wieder menschen geben kann, denen man ohne angst vor konsequenzen folter androhen und sie an ihnen vollziehen darf?  :wacko:
...

Nein. Aber damit die Rechte der Täter nicht über den Rechten der Opfer stehen. Der Entzug der staatsbürgerlichen Rechte war Bestandteil des Urteils, somit hätte nach der Bestrafung der Polizisten für eine vor dem Urteil stattgefundene Tat nicht noch ein zivilrechtliches Verfahren nachkommen können.

Bearbeitet von SCHNAUF am 04.08.2011 22:16:20
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Für mich klingt der Klagegrund -er könne nachts nicht mehr schlafen und zwar weil er noch immer unter dieser Folterdrohung leide und brauche deshalb Schmerzensgeld als Entschädigung - so als wenn dieser Mann der Meinung ist ,ihm sei ein Schaden entstanden.

Offenbar realisiert er gar nicht ,was seine Anteile an der Geschichte -hier nämlich ein feiger Mord an einem kleinen hilflosen Kind , aus reiner Habgier - der Befragung durch die Polizei vorangegangen sind.

Nach seiner Festnahme hat er erst noch zwei andere junge Männer der Tat beschuldigt und weitere
Versteckorte genannt und damit die Polizei Stundenlang bzw. 2 Tage in die Irre geführt.

Erst am Ende all dieser Behauptungen ,wurde er bedroht .

Er pocht auf seine Menschenwürde ,was war mit der Menschenwürde von dem kleinen Jakob ?
Das war diesem Kerl egal .
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Das ist wirklich das Allerletzte!!

Daß diese Type sich nicht schämt, noch Entschädigung zu fordern! Der Arme - man hat ihm gedroht und er leidet nun unter psychischen Spätfolgen..

Er hätte doch mal eher reden und auspacken können, dann hätte man ihm auch nicht drohen brauchen.
Schließlich ging es um das Leben eines Kindes, indem jede Minute zählte, um das Kind evtl. noch lebend aufzufinden. Statt dessen hat Gäfgen noch lächelnd den Polizisten an der Nase herumgeführt, indem er beharrlich schwieg mit seiner Hinhaltetaktik.

Ich habe damals die genaue Berichterstattung über den Fall im TV gesehen und war damals schon empört über die Kaltschnäuzigkeit des Täters im Verhör. Und daß er als Mörder im Gefängnis noch weiter Jura studieren durfte - man beachte "Jura" - sprengt sowieso mein Vorstellungsvermögen.

Wer entschädigt eigentlich die Eltern, die durch ihn ihr Kind verloren haben?? Verkehrte Welt...
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Sodele,

Ihr habt Euch teilweise zu Unrecht so aufgeregt.
Herr Gäfgen hat eine "Geldentschädigung" bekommen, da seine Menschenwürde verletzt wurde. Und die hat jeder, selbst der schlimmste Schwerverbrecher, ist ein "Verfassungsgut", und die Behörde hat auch gegen geltendes Recht verstossen.

ABER: es ist KEIN Schmerzensgeld oder Schadenersatz zuerkannt worden. D.H. ein Teil seiner Klage ist abgewiesen worden! Und daher wird er wohl nur einen kleinen Teil des Geldes sehen, weil er einen Teil der Verfahrenskosten selber tragen muss.

Natürlich ist sowas für den juristischen Laien schwer nachvollziehbar. Aber dafür gibt es eben die Spezialisten.
Und wenn die Anwälte BEIDER Seiten sich zufrieden zeigen heisst das für mich, dass das Urteil in dieser einen Beziehung in Ordnung geht. Für alles Andere bin ich zu sehr juristischer Laie wie fast alle hier.

Und für seine Tat "leidet" meiner Meinung nach doppelt.

Gruß

Highlander
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Zitat (Highlander @ 05.08.2011 08:12:21)
Natürlich ist sowas für den juristischen Laien schwer nachvollziehbar. Aber dafür gibt es eben die Spezialisten.
Und wenn die Anwälte BEIDER Seiten sich zufrieden zeigen heisst das für mich, dass das Urteil in dieser einen Beziehung in Ordnung geht.

Genau das ist für mich der kritische Punkt: natürlich wird das Ganze in der Presse schön breitgetreten; was wirklich sachlich zu bewerten ist, können wir Außenstehenden kaum beurteilen.
Aber die Juristen sollten sich schon überlegen, ob ihr Fachgebiet "Recht" sich noch in den Grenzen befindet, die wir als "Gerechtigkeit" empfinden: ist eine Verletzung der Menschenwürde alleine durch Worte höher zu bewerten als das Leben eines Kindes? Die Folter wurde ja offenbar nicht angedroht, um ein Geständnis zu erzwingen, sondern um das Versteck des Opfers herauszufinden, das man noch lebend glaubte.
Konsequenz: es entsteht eine Atmosphäre der Unsicherheit wie im Herrschaftsbereich eines ungerechten Königs: der Einzelne wird man sich immer weniger trauen, aktiv zu werden, wenn seiner Meinung nach Unrecht geschieht, er aber Strafe für sich selbst und Belohnung für die Täter fürchtet.
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Zitat
Genau das ist für mich der kritische Punkt: natürlich wird das Ganze in der Presse schön breitgetreten; was wirklich sachlich zu bewerten ist, können wir Außenstehenden kaum beurteilen.

Das ist in allen Fachgebieten so - wer nicht Physik studiert hat, wird nie komplett verstehen, weshalb Laserschwerter wie in Starwars Unsinn sind. Wer nicht Maschinenbau studiert hat, wird es auch nie komplett raffen, weshalb sein Auto schneller wird, wenn man aufs Pedal tritt.
Das Problem bei der Juristerei ist nur, dass jeder meint, er müsste es doch eigentlich verstehen. Wohingegen man beim Auto einfach so hinnimmt, dass man es nicht ganz versteht, aber hauptsache das Auto bremst, wenn ich es will.

Zitat
ist eine Verletzung der Menschenwürde alleine durch Worte höher zu bewerten als das Leben eines Kindes?

Deswegen kriegt der Mörder ja auch Lebenslang und der Polizeichef, der die Folter angedroht hat, wird mit einer Disziplinarstrafe (was in etwa einem energischen "Dududu, das war aber böse" entspricht) davon kommen.
Nichtsdestotrotz handelt es sich ganz abstrakt gesehen bei beiden "Vorfällen" um Verhalten, das sanktioniert werden muss. Der unterschiedliche Unwertgehalt und die unterschiedliche Missbilligung, die das Recht und die Gesellschaft für die jeweilige Tat haben drückt sich in den (SEHR!) unterschiedlichen Strafmaßen aus.

Zitat
Die Folter wurde ja offenbar nicht angedroht, um ein Geständnis zu erzwingen, sondern um das Versteck des Opfers herauszufinden, das man noch lebend glaubte.

Wenn jemand den Fundort des Kindes/der Leiche kennt, bei einem Delikt, das alleine verübt wurde, ist das Preisgeben des Fundortes so gut wie ein Geständnis. Wer sonst,w enn nicht der täter sollte das wissen?
Letztlich ist es aber auch shietegal, warum die Folter angedroht wurde - denn die Drohung ist nicht durch ein zugegeben wichtiges Ziel zurechtfertigen. Foltern und ANdrohen von Foltern ist verboten. Punkt aus.

Zitat
Konsequenz: es entsteht eine Atmosphäre der Unsicherheit wie im Herrschaftsbereich eines ungerechten Königs: der Einzelne wird man sich immer weniger trauen, aktiv zu werden, wenn seiner Meinung nach Unrecht geschieht, er aber Strafe für sich selbst und Belohnung für die Täter fürchtet.

Das hat aber weniger mit unserem Rechtssystem zu tun, als mit der grauenvoll reißerischen Berichterstattung.
Wenn man mal ins Gesetz blickt, wird man ziemlich schnell feststellen, dass es die Rechtsfiguren der Notwehr, der Nothilfe und ähnliches gibt, die im Übrigen uach ziemlich großzügig gehandhabt werden.

Was aber GANZ KLAR ist, ist dass Folter unter keinen Umständen erlaubt ist. Egal aus welchem Grund, egal was auf dem Spiel steht.
Das ist aber eigentlich auch überhaupt nicht relevant, denn die normalen Notwehr- und Nothilfefälle beschäftigen sich nicht mti Folter, sondern damit, dass man dem Dieb, der einem die Handtasche klauen wollte, die Nase planiert um ihn am Diebstahl zu hindern (sofern das das einzige Mittel ist...). Das ist von Folter so weit entfernt wie Gelsenkirchen von Alpha Zentauri.

Edit:
Dieser Artikel im

Bearbeitet von Cambria am 05.08.2011 10:37:40
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Meine Jungs (9 u. 7) haben dank Radio und Co. davon mehr gehört, gesehen und gelesen wie mir lieb ist.
Wir haben versucht ihre Fragen sachlich zu beantworten - Ihre Meinung dazu:

"wenn jemand ein Kind tötet oder weh macht - dann gehört er in das tiefste und dunkelste Loch auf der ganzen Welt. Er soll nie wieder ein Lachen hören oder glücklich sein. .... .... .... und das Geld soll mit ihm verschimmeln..."

YO
(Kinder und Narren sagen immer die Wahrheit.)
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Cambria: :daumenhoch: :blumengesicht:

@ Yolanda: der Wunsch Deiner Kinder geht doch in Erfüllung: Er bleibt sehr lange im Gefängnis und vom G4eld wird er nicht allzuviel haben. Ersten hat er noch offene Rechnungen und dann wird er nur wenig im Gefängnis davon kaufen können.
Weiterhin dürften ihn die anderen Gefangenen mit Verachtung strafen und ihn nicht beachten.

Gruß

Highlander

Bearbeitet von Highlander am 05.08.2011 13:42:44
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Wer sich genauestens über die Vorfälle und den Fall Metzeler informieren möchte, hier ein Link, der den damaligen Fernsehbericht zeigt:

klick
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Zitat (Highlander @ 05.08.2011 13:40:34)

Weiterhin dürften ihn die anderen Gefangenen mit Verachtung strafen und ihn nicht beachten.


Na ja...das stelle ich mir jetzt mal vor: die begegnen sich beim Hofgang, rümpfen die Nase und gucken alle voller Verachtung demonstrativ weg.
Das wird dem bösen Mörder aber richtig weh tun, jawoll! :heul:
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Zitat (horizon @ 05.08.2011 15:03:21)
Das wird dem bösen Mörder aber richtig weh tun, jawoll! :heul:

Aber sicher doch!
So zart besaitet wie er ist.
Seelische Grausamkeit ist das! Wieder eine Möglichkeit zum Klagen.
Habe mir gerade den Link von Schnuffelchen angesehen, solch ein §$%&*$§, mir fällt da grade nix weiter zu ein!!!!! :labern:
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http://www.bildblog.de/32476/die-perversio...s-rechtsstaats/

Hier mal ein - zur Abwechslung neutraler und sachlicher - Beitrag über das Thema, und die Behandlung in den Medien, genauer: Bild. Sehr lesenswert

Bearbeitet von Bierle am 05.08.2011 16:21:21
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Zitat (Highlander @ 05.08.2011 13:40:34)
Er bleibt sehr lange im Gefängnis und vom G4eld wird er nicht allzuviel haben. Ersten hat er noch offene Rechnungen und dann wird er nur wenig im Gefängnis davon kaufen können.
Weiterhin dürften ihn die anderen Gefangenen mit Verachtung strafen und ihn nicht beachten.

Ja, super... wie lange ist denn hier bitte "lange" ... Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre ... und dann?!? nächster Bankierssohn?

Wenn ich mir vorstelle, was so einer im Gefängnis noch so alles an Luxus hat, was manches "Hartz4"-Kind nicht hat.... Fitness-Studio, Sportangebote, Bücher, TV, Bildungsangebote, regelmäßige gesunde Mahlzeiten....

hahaha...
:labern:
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Zitat (runzenplunz @ 05.08.2011 16:37:30)
Ja, super... wie lange ist denn hier bitte "lange" ... Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre ... und dann?!? nächster Bankierssohn?

Wenn ich mir vorstelle, was so einer im Gefängnis noch so alles an Luxus hat, was manches "Hartz4"-Kind nicht hat.... Fitness-Studio, Sportangebote, Bücher, TV, Bildungsangebote, regelmäßige gesunde Mahlzeiten....

hahaha...
:labern:

Da wären wir wieder beim Mythos "Grandhotel Zur Schwedischen Gardine".

Pro Häftling wird pro Tag 2,50 € für Vollpension inkl. Getränke einkalkuliert. Egal wie sparsam man kocht, DAS kriegt man kaum hin und hält dabei Grundsätze der ausgewogenen Ernährung ein.
TV, Bücher und mglw. rudimentäre Sportgelegenheiten dienen nicht dazu, die Jungs und Mädels rank und schlank zu halten, sondern haben nur einen einzigen Zweck: Knastrevolten verhindern.
Langweile ist ein wunderbare Motivator für epischen Bullshit. Wenn man wenigstens in Minimum an Beschäftigung bietet, steigert das die Neigung, nicht auszubrechen, seine Zellenkollegen nicht zu massakrieren und sich selbst nichts anzutun.
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@Cambria: dieser "epische Bullshit" verkauft sich u.U. jedoch ganz gut als authentisches Buch.- Hatte mal kurz einen sehr interessanten mail-Kontakt zu solch einem "Knast-Schriftsteller.- Allerdings hatte der Dinge auf dem Kerbholz, die auch mit der rosigsten Schrift nicht schöner wurden.

Die Volkesseele kochte jedenfalls heute Vormittag allenthalben zum Thema Entschädigung.., ...die markigen Sprüche, die man da hören konnte.- Mein lieber Schwan, wenn die braven Bürger sich doch mal über wirklich wesentliche Dinge, die auch dringend geändert werden müßten, so ereifern würden.- Ich beteilige mich an solchen verbalen Escapaden garnicht mehr.- Denn garantiert heißt es dann irgendwo:"Die Frau Isi hat gesagt...!", anstatt mal selbst 00 in der Hose zu beweisen.

Gruß...Isi
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Ich mach mich jetzt - mal wieder unbeliebt. Zumindest bei denjenigen, denen ein Kind egal ist. Statt 3000 Euronen Schmerzensgeld hätte der Typ von mir 3000 mal was in die Schnauze bekommen. Ob das jetzt politisch unkorrekt ist oder nicht, ist mir in dem Fall scheißegal!

Ein Kind zu quälen, zu mißhandeln, egal, ob es nun aus krankhafter Sexualität oder aus habgierigen Motiven geschieht, ist das Perverseste, was es gibt.

Auc, wenn ich auf Kriegsfuß mit den "Organen", die die Staatsmacht repräsentiren, stehe, so halte ich das Verhalten im Fall Metzler seitens der Polizei für viel zu human. Man stelle sich vor: ein Kind, was sich absolut nicht wehren kann, wird für solch eine perverse Geschichte mißbraucht. Der Täter braucht Geld. Er traut sich nicht, eine wehrlose Oma zu überfallen, weil sie 1. zu wenig Geld hat und 2. einen Stock bei sich trägt. Dann lieber ein wehrloses Kind rauben, einsperren, seelisch und körperlich mißhandeln, ihm seine Freiheit und Unbeschwertheit stehlen, nur um an Papas Kohle zu kommen und dann dieses Kind auf bestialische Weise ermorden? In der christlichen Bibel steht zwar, dass man seinen Feinden vergeben soll, aber auch der Spruch "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Was kann dieses Kind dafür? Konnte es sich wehren? Nein! Wie hätte dieser "Staat" denn dieses Kind schützen können? Wie hätte er diese Verbrechen erst nachweisen können? Durch Gewalt gegen den Täter! Wäre dieser Dreckskerl nun mal nicht schuldig gewesen, dann hätte ihm eine Entschädigung zugestanden. Aber er war schuldig! ER hat dieses Kind gequält, es aus "niederen Beweggründen" getötet! Hat er da nicht die gleiche Qual verdient? Kommt mir jetzt nicht mit "Rechtsstaat", denn den gibt es nicht mehr. Denn ein 15-Euro-Ticket kostet gleich gekleidete "Staatsbeamte" ein müdes Grinsen, einem Menschen das gleiche Unrecht anzutun wie dem Kindermörder. Nur..... dieser Kindermörder hat es verdient. Er soll seine Hölle auf Erden erleben. Er hat ein unschuldiges Kind getötet!

Gruß

H.-J.
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Zitat (Horst-Johann Lecker @ 06.08.2011 21:21:42)


Ein Kind zu quälen, zu mißhandeln, egal, ob es nun aus krankhafter Sexualität oder aus habgierigen Motiven geschieht, ist das Perverseste, was es gibt.

H.-J.

...dafür wurde er ja auch verurteilt und bestraft. Und das sogar OBWOHL bei seiner Vernehmung eklatante Fehler passiert sind.
Wo ist also dein Problem?

Dass er die 3000 Mücken zugestanden bekommen hat, basiert auf einem anderen Sachverhalt.

Deine Argumentation mal auf eine andere Ebene gebracht:
Wenn jemand wegen Ebay-Betruges verurteilt wird, soll es also in Zukunft legal sein, ihn übers Ohr zuhauen bis die Schwarte kracht. Er hat ja einen Betrug begangen und ist deswegen nicht mehr würdig, fair behandelt zu werden.

Ist absurd, ne?

Kann es sein, dass dein Hass auf diesen Staat irgendwie langsam irrationale Züge annimmt? Anders kann ich mir diesen "15 Euro Ticket"-Kommentar nicht erklären. Das hat ja wohl mal gar nix mit irgendwas zu tun.

Bearbeitet von Cambria am 06.08.2011 21:28:07
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Ich verstehe deine absurden Schlußfolgerungen nicht, Miss Cambria.

Deine Kritik an meinem Posting signalisiert mir, was offensichtlich Viele hier denken: Einen Unrechtsstaat im Kleinen zu repräsentieren und die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit zu untergraben.

Diese war meine letzte freie Meinungsäußerung in diesem Forum. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, aber ich vermute mal, dass ich gegen deinen Schrieb vorgehen kann. Und das werde ich tun, wenn es mir möglich ist.

Bis dahin werde ich mich aber aufgrund des Art. 5 GG die Freiheit nehmen, mich hier und heute aus diesem Forum zu verabschieden.

Falls es dir nicht allzu schwer fällt, schau mal hier:

Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt.

Deine Äußerung hat die Qualität einer öffentlichen Zensur. Und diese mißbillige ich auf das Schärfste!

Gruß

H.-J.
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Zitat (Horst-Johann Lecker @ 06.08.2011 21:55:42)
Ich verstehe deine absurden Schlußfolgerungen nicht, Miss Cambria.

Deine Kritik an meinem Posting signalisiert mir, was offensichtlich Viele hier denken: Einen Unrechtsstaat im Kleinen zu repräsentieren und die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit zu untergraben.

Diese war meine letzte freie Meinungsäußerung in diesem Forum. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, aber ich vermute mal, dass ich gegen deinen Schrieb vorgehen kann. Und das werde ich tun, wenn es mir möglich ist.

Bis dahin werde ich mich aber aufgrund des Art. 5 GG die Freiheit nehmen, mich hier und heute aus diesem Forum zu verabschieden.

Falls es dir nicht allzu schwer fällt, schau mal hier:

Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt.

Deine Äußerung hat die Qualität einer öffentlichen Zensur. Und diese mißbillige ich auf das Schärfste!

Gruß

H.-J.

Okay, du verwirrst mich.

Ich bin nicht der Staat, habe dir deine Meinung nicht verboten, sie lediglich nicht geteilt und entsprechend dagegen argumentiert. Das berührt die Meinungsfreiheit nicht im Geringsten. Aber wenn du möchtest, so geh dagegen vor. Wie auch immer.
Was das mit Zensur zu tun haben soll, weiß ich auch nicht. Wirklich, du machst mir Sorgen. :unsure:

Edit: Tippfehler getilgt.

Bearbeitet von Cambria am 08.08.2011 10:27:49
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Hach ja, das Grundgesetz wird doch so gern zitiert, dann von mir mal:

(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.

Artikel 104

Und hier noch was aus der Strafprozeßordnung:

(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.

(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.

§ 136a

Vielleicht sollten manche hier von der Meinungsmache so mancher "mandarfsiejanichtZeitungnennenzumlück" runterkommen, lesen was andere hier schreiben, und den wunderbaren Beißreflex weglassen, jeden als potentiellen "Kindermörderunterstützer" anzusehen, der es wagt, Androhung von Folter NICHT gutzuheissen.

Ich jedenfalls möchte mich nicht irgendwann als potentieller Verdächtiger (wegen Ähnlichkeiten zu irgendeinem Phantombild oder sonstwas) wiederfinden und mit Folterandrohung rechnen müssen :ph34r:

Ja, ich bin absolut wütend über die Tat Gäfgens, es ist unentschuldbar und in keinster Weise kleinzureden. Aber ich lasse es nicht zu, dass jetzt einige Medien einen Kreuzzug fahren, der MEINE Rechte einschränken könnte. Punktum.
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Zitat
ch mach mich jetzt - mal wieder unbeliebt. Zumindest bei denjenigen, denen ein Kind egal ist.


Ich wollte mich eigentlich raushalten. Aber diese Formulierung, da rollt sich bei mir alles auf. Klar, wer eine andere Meinung hat als "Fresse dick und jeder darf mal draufhauen", dem sind Kinder egal. :angry:

Dann frage ich mal ganz genauso platt zurück: Gut, okay, Kindermörder haben Folter verdient. Aber was ist dann mit anderen Mördern? Oder Leute, die andere Menschen so verletzt haben, dass sie darunter immer zu leiden haben? Oder die anderen psychische Narben zufügen? Darf man die dann auch foltern oder geht das nicht weil es halt kein Mord war? Oder keine Kinder? Wer von uns will darüber richten?

Neben den Links von Bierle und Cambria möchte ich diesen Artikel dazu zitieren, den ich sehr gelungen fand.

Recht vor Emotion

Zitat
Es ist nicht so, dass der Gesetzgeber diese Würde allen Menschen zugewiesen hat und vergessen hat, Kindsmörder davon auszunehmen. Diese Würde steht nicht nur nach unserem Rechtsverständnis, sondern vor allem auch nach unserem moralischen Verständnis jedem Menschen zu. Er kann sie nicht verlieren, er muss sie nicht verdienen, sondern das ist etwas, was jedem Menschen allein auf Grund der Tatsache, dass er Mensch ist, zusteht. Darauf fußt nicht nur unser Rechtssystem, sondern vor allem auch unsere moralische Ordnung."


Zitat
Wenn wir da anfangen zu sägen und ein bisschen was abschälen und sagen 'Nein, der nicht', bringen wir dieses ganze moralische Fundament ins Wanken. Die Grundüberlegung ist die: Ist es zulässig, dass unser Staat foltert oder die Folter androht? Das ist ganz klar zu beantworten mit nein. Das können wir auf gar keinen Fall zulassen. Unser Staat darf das nicht. Die zweite Frage ist: Wenn der Staat es dennoch tut, hat dann derjenige, dessen Würde durch diese Folter oder Folterdrohung verletzt wird, einen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass er dafür entschädigt wird? Und da muss die zweite Antwort lauten: ja. Sonst würde man in diesem zweiten Schritt vor den Gerichten sagen: 'Du bist zwar verletzt worden, aber das macht nichts, weil in dem Fall die Umstände so besonders sind, dass es zulässig war.' Damit würden wir die Folter durch die Hintertür doch zulassen."


Bearbeitet von witch_abroad am 07.08.2011 13:36:15
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Zitat (Horst-Johann Lecker @ 06.08.2011 21:55:42)
Diese war meine letzte freie Meinungsäußerung in diesem Forum. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, aber ich vermute mal, dass ich gegen deinen Schrieb vorgehen kann. Und das werde ich tun, wenn es mir möglich ist.

Hä, was bist Du denn für ein Horst? Cambria kann doch ebenfalls Ihre Meinung sagen.

Bearbeitet von Rumburak am 07.08.2011 13:45:51
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