kann ich ohne kassenbon umtauschen ?

Hallo es geht um folgendes:

ich habe mir vor 2wochen gardinen gekauft aus einem bekannten billig discounter .
als ich sie heute aufgehangen habe ist mir aufgefallen das die eine laenger ist als die andere diese aber die selben sein sollten .
ich habe keinen kassenbon kann ich trotzdem die gardinen gegen mein bargeld wieder eintauschen ?
ich meine es handelt sich hier um produktionsmangel

.
danke im vorraus

Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Mit einem Gardinenband kannst du die Länge der kürzeren Gardine anpassen, indem du sie unten leicht einraffst oder die längere Gardine kürzt. Das ist eine einfache Lösung, um die Ungleichheit zu beheben, ohne den Kassenbon zu benötigen.

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Meiner Bekannten ging es so ähnlich. Sie mußte nur einen Zettel unterschreiben.
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Ich glaube, daß ist Kulanz vom Händler. Manche tauschen in dem Fall auch nur gegen Ware.

Auf jeden Fall würde ich´s einfach mal versuchen. Fragen kostet doch nix.

:blumen:
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Na wenn das Produkt einen Mangel hat in jedem Fall.

Habe demletzt übrigens irgendwo gesehen, dass man auch ohne Kassenzettel umtauschen kann, wenn man einen Zeugen für den Kauf im Laden hat.
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Ich habe bei N*rm* auch schon eine Geldkasette mit kaputten Schloß umgetauscht, da hatte ich auch keinen Zettel. Versuch es einfach, Höflichkeit siegt in diesem Fall, nett fragen dann kommen die einem auch entgegen.
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Es wurde ja schon geschrieben, Umtausch ist immer möglich, wenn das Produkt einen Mangel hat.
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gerade die Discounter sind, was Umtausch angeht, sehr kulant ... auch ohne Kassenbon (man kann ja anhand der Ware gut erkennen, dass du die dort gekauft hast) ... sollte kein Problem sein
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Also, meine Erfahrung ist dergestalt, daß hier weder 'Allerdi' noch 'Kikeriki' ohne Kassenbon umtauschen; auch, wenn sie eindeutig erkennen können, daß die Ware von ihnen ist.- Deswegen hatte ich nämlich kürzlich einen Disput mit dem neuen Niederlassungsleiter von 'Allerdi'; der hat ein Getöse gemacht, als müsse er's aus der eigenen Tasche zahlen.- Die Ware wurde im Endeffekt getauscht, aber nur, weil ich so hartnäckig war.

Versuchen würde ich's jedoch auf jeden Fall.

Gruß..IsiLangmut
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Ja, gerade bei großen Ketten ist das oft schwierig, weil bei denen alles eine bestimmte Prozedur erfordert. Kulanz ist oft bei kleinen Händlern möglich, denn diese können noch eigenverantwortlich entscheiden, was sie machen...
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ich habe bei aldi und lidl schon häufig Sachen umgetauscht, vor allem Kleidungsstücke (kann man vor Ort ja nur unter grossem öffentlichen Interesse anprobieren), auch schonmal ohne Kassenbon, das ging problemlos (selbst wenn man sein Geld zurück möchte)
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ich habe eine gegenteilige erfahrung gemacht. bei aldi finde ich umtauschen, wenn es einmal sein muss, sehr einfach. auch eine geldrückgabe ohne kassenbon. es ist dabei von vorteil, wenn man als kundin bekannt ist und das produkt einen wirklichen mangel hat.

besonders bei kinderbekleidung ist es normal, dass umgetauscht wird.

das haben mir auch schon mehrere freunde berichtet. über dinge wie schimmlig gewordenes brot regt sich dort niemand auf. da geht der umtausch auch ohne schreibarbeit ab.
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die kulanz der läden ist groß.
wir haben sogar schon mal, ohne kassenbon, einen elektrischen artikel umgetauscht.
versuch es auf jeden fall, denn eigentlich will jeder laden seinen guten ruf behalten und pflegen.
hast du noch die verpackung, dann kann die dir auch noch extra helfen.
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Klar - versuchen sollte man es auf jeden Fall. Getreu dem Motto : Fragen kostet nix :) Ob es klappt, wird dann wohl immer vom Einzelfall abhängen...
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Solange du es beweisen kannst, wo und wann die Gardine gekauft hast ist das kein Problem. Hast du z.B mit deiner Karte bezahlt? Dann steht es auf dem Kontoauszug. Hast du Treuepunkte System des Händlers genutzt, dann wäre das ein Beweis, aber Streng genommen reicht ein Zeuge.
und durch den Mangel hast du einen Nacherfüllungsanspruch, heißt soviel das er reparieren oder neu liefern darf(zweimal darf er das probieren). Da das Wirtschaftlich sicher nicht neu genäht werden kann wirst du also entweder mit zwei neuen Gardinen den Laden verlassen oder mit dem Kaufpreis
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Man sollte immer den Kassenbon vorlegen können(die einfachste Lösung) Oder einen Zeugen im Schlepptau haben. Das müssen die akzeptieren. Sagt das Gesetz.
Noch etwas: Discounter haben inzwischen ein sehr verbreitetes Netz. Meist mit mehreren Filialen im Umkreis. Streikt die eine Filiale, gehe ich halt zur anderen. Das machen die in der Regel schon.
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Danke für die zahlreichen antworten :-)

also inzwischen habe ich mein geld wieder (ohne kassenbon und ohne verpackung) das ganze auch ohne diskussion .
ich selber war etwas überrascht denn normalerweiße ist es ja meistens so das die discounter (wenn schon umtausch) gegen andere ware tauschen wenn kein beleg vorhanden ist .

lg
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Zitat (Captain, 20.08.2011)
Man sollte immer den Kassenbon vorlegen können(die einfachste Lösung) Oder einen Zeugen im Schlepptau haben. Das müssen die akzeptieren. Sagt das Gesetz.
Noch etwas: Discounter haben inzwischen ein sehr verbreitetes Netz. Meist mit mehreren Filialen im Umkreis. Streikt die eine Filiale, gehe ich halt zur anderen. Das machen die in der Regel schon.

Welches Gesetz? Das Zeugen-mit-zu-Aldi-bringen-Gesetz?
Das Gesetz benutzt noch nicht mal das Wort Kassenbon...
Nachi hat das, was das Gesetz so sagt, knapp und präzis zusammen gefasst.
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Ich komme aus dem Gewerbe und in der Regel ist es so, dass man trotz dem Verlust des Kassenzettels umtauschen kann. Das wird halt nicht gerne gesehen,aber in der Regel erkennt der Discounter ja seine eigenen Produkte wieder. Man muss halt wie gesagt einen Zettel unterschreiben, der Prozess ist ein wenig aufwendiger als wenn der Kassenbon vorhanden wäre, aber es geht in der Regel!!!
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Es ging hier ja auch gar nicht um Umtausch, sondern um Reklamation.
Zum Umtausch ist kein Händler verpflichtet, auch mit Kassenbon nicht.
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Zitat (Cambria, 25.08.2011)
Welches Gesetz? Das Zeugen-mit-zu-Aldi-bringen-Gesetz?
Das Gesetz benutzt noch nicht mal das Wort Kassenbon...
Nachi hat das, was das Gesetz so sagt, knapp und präzis zusammen gefasst.

Wie wäre es hiermit? Oh, das muß ich wohl übersehen haben. Die Verbraucherzentrale verwendet das Wort Kassenbeleg nicht Bon. Verzeih mir diesen Fehler. Grundlagen gibt es auch im Bürgerlichen Gesetzbuich.


Nachis Aussage war sehr richtig. Nur das mir dem Zeugen fehlte. Um mehr ging es mir doch nicht. Ich bitte wiederum außerordentlichst um Entschuldigung, da ich dir offensichtlich mit meiner Ergänzung auf den Schlips getreten bin, bzw. dich genervt habe. Wird nicht wieder vorkommen. Ganz sicher nicht!
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Vor ein paar Tagen hatte ich einen kleinen Artikel zum Umtauschen, den Kassenbon hatte ich nicht mehr. Da ich aber alle anderen möglichen Zettelchen hatte, die an dem Artikel hingen, wurde ohne Probleme umgetauscht. Der Artikel wurde allerdings auch an den Etiketten erkannt.


---


Zitat (Captain, 31.08.2011)
Wie wäre es hiermit? Oh, das muß ich wohl übersehen haben. Die Verbraucherzentrale verwendet das Wort Kassenbeleg nicht Bon. Verzeih mir diesen Fehler. Grundlagen gibt es auch im Bürgerlichen Gesetzbuich.
...



Auch wenn du nicht mehr da bist... Es ging um das Gesetz, nicht um die Verbraucherzentrale.

Man, man, man... Er seltsam daher schreiben und sich dann verziehen... :wacko:
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Du kannst es definitiv Umtauschen! Eventuell brauchst du einen Zeugen, der bestätigen kanns dass du es bei dem Shop eingekauft hast. Das ist alles. Lass dich nicht abschrecken, wenn die Nein sagen. Besteh auf dein Recht!
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Ich denke auch, dass das kein Problem sein sollte...Wenn du noch die Verpackung hast, ist es ja eindeutig dem Discounter zuzuordnen! Allerding kommt es natürlich auch auf die Kulanz des Ladens an bzw. die Person die en Umtausch durchführt.
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Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass es immer auf die jeweiligen Mitarbeiter ankommt. Wenn gerade ein Azubi oder Praktikant da ist, versuch ich es erneut bei anderen Kollegen, die sind meist sehr kulant, auch ohne Kassenbelegt.
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wenn der Discouter sein fehler unangenehm ist, dann acht der das bestimmt.. Auch diese Regelung von 14 tagen ist wohl gerichtlich nicht gültig..
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Zitat (mauli, 29.09.2011)
Auch diese Regelung von 14 tagen ist wohl gerichtlich nicht gültig..

Das 14-Tage-Rückgaberecht gibt es eh nur bei Internet/Katalog/Telefonbestellungen, nicht im normalen Handel.
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