Bäume fällen in NRW

Hallo Ihr Lieben,

kennt sich von Euch eine/r mit den Bestimmungen für's Bäumefällen in NRW aus? Ich liebäugele gerade mit dem Kauf eines Grundstücks, auf dem rund 15 Bäume wuchern (Tannen und Koniferen), die ich nicht haben will, weil sie viel zuviel Schatten werfen und mir den Platz für Obstbäume nehmen. Die Bäume sind alle kleiner als 15 Meter. Darf ich sie fällen?

Liebe Grüße

Donnawetta

Bearbeitet von donnawetta am 21.10.2011 09:41:24
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Eine Kettensäge wäre für dich besonders hilfreich, um die Bäume auf deinem Grundstück in NRW effizient und sicher zu fällen. Sie ermöglicht es dir, auch dickere Stämme problemlos zu bearbeiten und Platz für deine gewünschten Obstbäume zu schaffen.

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Hallo donnawetta :blumen:

Hier kannst Du es mal nachlesen...
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Vielen Dank, Kati :blumen: , ich hab über den Link das mit der Baumschutzsatzung gefunden und konnte mich zur passenden durchgoogeln. So, wie es aussieht, dürften wir alle Bäume fällen. Jetzt muss ich nur noch rausfinden, wieviel sowas kosten würde. :-)
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Donnawetta, trotz der Info´s aus dem www würde ich nochmal bei zuständigen Gemeinde nachfragen und mir (möglichst schriftlich!) bestätigen lassen, daß du die Bäume fällen lassen darfst.
Teilweise gibt es diesbezüglich innerhalb von NRW gewaltige Unterschiede. Kenne sogar Fälle, wo es innerhalb einer Gemeinde unterschiedliche Regelungen gibt...

:blumen:
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Danke für den Tipp, Blattlaus! :blumen:
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Das Grünflächenamt deiner Gemeinde dürfte dir weiterhelfen können. Lass dir, wie schon gesagt, alles schriftlich geben.
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Stimmt: In der betreffenden Gemeinde nachfragen; evtl. mit dem zuständigen Förster Kontakt aufnehmen. Und alles schriftlich betätigen lassen. Eine Bekannte von mir hat östlich von Köln in einem Ferien-Grundstückgebiet auch Bäume fällen dürfen; sie hat sich mit dem zuständigen Forstamt in Verbindung gesetzt und wollte auf dem betreffenden Stück eine Streuobstwiese einrichten. Dafür bekommt sie nun sogar die Setzlinge vom Forstamt geschenkt. Und kostenlose (?? -weiß ich nicht so genau) Beratung dazu. "Grundstück" hört sich für mich so an, als sei das ein noch relativ unerschlossenes Gebiet. Aber da kann ich mich natürlich irren. Wenn es ein Wochendhaus oder so gibt, ist ok.; wenn Du eins bauen (lassen) willst: Brauchst dafür auch eine Genehmigung, usw.
Und wenn Du sowieso bei der Gemeinde zugange bist, solltest Du Dich auch vergewissern, ob und was es für Baupläne für Dein "geliebäugeltes" Grundstück und Umgebung gibt.
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@Cambria: Jawoll! :-)

@Dahlie: Wenn ich jemals ein Ferienhaus kaufe oder baue, dann dort, wo man huts-pot isst :-) Das Grundstück hier soll, wenn wir uns dafür entscheiden, später mit einem Haus bebaut und von uns bewohnt werden. Der Termin beim Bauamt steht schon und mein Onkel, der Architekt ist, wacht mit Argusaugen über alles. Wir machen das auch nicht zum ersten Mal - also keine Panik, wir kaufen keinesfalls die Katze im Sack. Das Grundstück hat aber auch nach erster Sichtung einige Haken; es würde noch einige Investitionen erfordern, bevor man überhaupt mit dem Bau beginnen könnte (die alten Gebäude müssten abgerissen und rund 500 Quadratmeter von Bäumen und Brombeeren befreit werden usw.). Wenn der Verkäufer aber nicht vom Preis abrückt, wird das eh nix. Ich danke dir für deine Tipps!
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Gut, liebe Donnawetta, dann kann ja nix schiefgehen. :)
Als meine Bekannte vor dem Kauf ihres Rückzugsdomizils bei der Gemeinde nach solchen Sachen fragte, war man da erstaunt, dass jemand schon vor dem Kauf so was wissen wollte; das sei noch nicht vorgekommen. :ph34r:
Aber bei solcher Beratung und Unterstützung wie Du es hast, kann es ja nur gut gehen. Ich wünsche Dir viel Spaß und einen schönen Erfolg - mit oder ohne huts-pot. :D
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