PKV: Beitrags- und Selbstbeteiligungserhöhung

Ein nettes Hallo an alle!

Die private Krankenkasse hat in einem Brief mitgeteilt, dass die bisherige Eigenbeteiligung von 500 auf 600 € pro Jahr erhöht wird und der monatliche Beitrag von 580 auf 780 € steigt. Und das ab 01. Januar 2012.
Kann man dagegen etwas unternehmen? Das ist finanziell absolut nicht mehr tragbar. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist leider nicht möglich, da die versicherte Person schon 56 Jahre alt ist.
Welche Möglichkeiten gibt es? Es ist nur eine Person versichert, keine Familie.

Liebe Grüße
Knuffelchen
Da vom Alter her ein Wechsel in eine andere Versicherung sicher ausscheidet, gibt's meiner Meinung nach nur drei Möglichkeiten:
1. Vertrag Wort für Wort durchforsten, ob Erhöhung rechtens.
2. Tarif umstellen auf einen mit geringeren Leistungen. Ich gehe zumindest mal davon aus, dass es sich nicht bereits um den Grundtarif handelt.
3. Sich entsetzlich ärgern und zähneknirschend jeden Monat den höheren Beitrag und jährlich die höhere Selbstbeteiligung bezahlen.

Bearbeitet von ulrike am 20.12.2011 19:33:41
Gefällt dir dieser Beitrag?
@Knuffelchen
einfach den ersparten bisherigen Beitrag für die Beitragserhöhungen aufwenden.

Da viele Versicherten uns, den gesetzlichen Krankenversicherungen, nicht glauben, und meinen viel Geld zu sparen, sollen sie deshalb im Alter kräftig zur Kasse gebeten werden.

Das kommt davon, wenn man nicht auf uns hört.

Ein Wechsel der Versicherung unbedingt vermeiden, sondern versuchen in den Basistarif zu kommen.

Ich wünsche allen privat Versicherten ein langes Leben und viel Glück, dass die Krankenversicherungsbeiträge nicht höher als die Rentenzahlung werden. aufmbodenliegenundlachen.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
@labens

Wenn ich sehe, wieviel ich Monat für Monat in die gesetzliche KV und PV bezahle und wieviel ich zusätzlich für Brille/Kontaktlinsen, Zahnersatz, Praxisgebühren, Medikamente bezahle, frage ich mich, weshalb die gesetzliche KV für jemanden ohne Mitversicherte Kinder oder Ehepartner so viel besser sein soll. Sicher steigen im Alter die Beiträge in der PKV. Aber meine Zuzahlungen in der Gesetzlichen steigen genauso, weil ich nämlich immer mehr Dinge benötige, die mir die gesetzliche KV nicht bezahlt. Über eine Selbstbeteiligung von EUR 600,-- kann ich in meiner Zwangsversicherung nur lachen. Das zahle ich ja schon fast für 1 x Zähne richten.
Und sag jetzt nicht, dass ich dafür eine ZusatzKV machen kann. Das muss ein privat Versicherter nicht, der nimmt's in seinen Tarif mit rein.

Ach, und in punkto "dass die KVBeiträge nicht höher als die Rente werden": ich hab 'ne Kollegin, die zahlt weniger in die PKV als sie von der Rente als Zuschuss bekommt. Und ich kann in den Basistarif wechseln, dann bin ich gleich gestellt wie die in der Gesetzlichen.

So, das musste raus (dies von einer, die selbst gesetzlich versichert ist, deren Mann sich nach reiflicher Überlegung aber dafür entschieden hat, sich privat zu versichern. Ein Teil der ersparten Beiträge wird angespart, um im Rentenalter die zusätzlichen KV-Beiträge abzudecken und der Rest wird dazu verwendet, die Selbstbeteiligung zu bezahlen).

Ich hoffe, dieser Beitrag wird jetzt nicht dazu verwendet, eine Diskussion über Vor- und Nachteile der PKV zu beginnen, das hatten wir bereits an anderer Stelle. Ich wünsche mir, dass ihm nur konstruktive Antworten an Knuffelchen folgen.

Bearbeitet von ulrike am 21.12.2011 17:44:48
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ab April 2012 erhalten Versicherungsvertreter die eine private Krankenversicherung vermitteln maximal nur noch 9 Monatsbeiträge als Provision.

Bisher war es üblich, dass die Vertreter 18 (!) Monatsbeiträge als Provision bekamen.
Ausserdem wird die Stornoprovision von 2 auf 5 Jahre verlängert.

Das heisst, wenn der Versicherte die Versicherung kündigt, muss der Vertreter die gezahlte Provision wieder zurück zahlen.

Dies hat die Bundesregierung im Oktober 2011 im Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts festgeschrieben.

Edit:
Die Provision des Versicherungsvertreter darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (AZ. 9K105/11.f) mit dem Versicherungsnehmer geteilt werden. Zuvor war dies nicht rechtens.
Das Verwaltungsgerichtsureil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Bearbeitet von labens am 10.01.2012 23:01:41
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ach Du liebe Güte. Die haben 18 Monatsbeiträge bekommen? Ich war wohl im falschen Beruf.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Themen
Die Fußball WM ! Es ist nervig überall nur Fußball. Waschen: Flecken entfernen Kühlschranktemperatur: ... hilfe.... Angestellt im Unternehmen meines Mannes Krankenvers. im Ausland Pflegeversicherung bei PKV Gedanken Über Das Forum Und Seine User: my 50 Cent ... Kugelschreibertinte
Passende Tipps
Die optimale Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen
Die optimale Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen
16 7
Olivenöl – eine kleine Warenkunde
Olivenöl – eine kleine Warenkunde
9 14
Wechseljahre des Mannes - was tun?
Wechseljahre des Mannes - was tun?
17 20
Ist Multitasking möglich?
Ist Multitasking möglich?
7 10