Ebay Kleinanzeigen Betrug Falsche Ware

Hallo.
Ich habe gestern bei einem gewerblichen Händler von Ebay Kleinazeigen ein Bose Lautsprecher System (V30) für 1499 Euro gesehen.
Ich habe dort angerufen und bin dann hingefahren und habe mir die Lautsprecher angeguckt sowie die vollständigkeit der Kabel überprüft.Den Subwoofer habe ich mir leider nicht genauer angeguckt. Ich habe zu ihm gesagt das ich keine Garantie brauche und sie dann für 1150 nehmen werde. Er hat eingeschlagen und stellte mir eine Quittung aus. Ich habe bereits ein gutes Stereo System zuhause und wollte sie dadurch ersetzen. Der Kartoon von den Bose war nicht der Original V30 Kartoon sondern eine T10 Verpackung.
Zuhause aufgebaut und für Musik absolut nicht zu gebrauchen. Deswegen hab ich den Verkäufer angerufen und gefragt ob er sie zurück nehmen würde. Leider tat er das nicht und ich habe sie bei Ebay und Ebay-Kleinanzeigen reingestellt. Bei Kleinanzeigen hat sich heute jemand gemeldet und sie mir direkt abgekauft. Ca. 2 Stunden später rief er mich an und sagte, dass es nicht der passende Subwoofer sei. Es ist der Bose PS28 Serie III und nicht wie für das System richtig der PS48 Serie III.

Jetzt hab ich direkt mehrere Fragen.
Wieso bekomme ich nur eine Quittung und keine rechnung ? Gibt es dazwischen einen Unterschied ?

Wer ist jetzt der "doofe", Ich oder der, bei dem ich es gekauft habe ?

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen ?
Erstatte dem Käufer bei ebay das Geld zurück und nimm das Gerät auch zurück und stell den bei dem du es gekauft hast zur rede das du von ihm ebenfalls dein Geld wieder haben willst wenn er sich darauf nicht einlässt würde ich es mit meinem Anwalt besprechen.
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Wenn du das System als "neu" von dem Händler gekauft hast, so steht dir, egal was du vereinbarst, eine gesetzliche 2jährige Händlergewährleistung zu (hat nichts mit Garantie zu tun, Garantie ist immer vom Hersteller)

Dies gilt auch für "gebraucht" verkaufte Waren von Händlern, nur kann dieser dann die Gewährleistung auf ein Jahr verringern. Aber das sollte ja in deinem Fall egal sein.
http://www.wissen.de/gewaehrleistung-fuer-...ebrauchte-waren


Schwieriger dürfte es sein, dem Händler zu beweisen, dass du das Gerät bei ihm gekauft hast, da er dir nur eine Quittung über den Betrag von 1500 Euro ausgestellt hat, und keine Rechnung, und bei Ebay Kleinanzeigen ja kein "Kaufvertrag" an sich zu Stande kommt, oder eine Absichtserklärung, wie bei ebay, sondern dies nur ein Anzeigenportal ist.
Wenn du keine Zeugen hast, die beim Kauf dabeiu waren, oder andere Beweise, kann der behaupten, dass die Anlage, die du da hast, gar nicht von ihm stammt.

Deshalb:

Bei der Höhe des Sachwertes, um den es geht, rate ich dir dringendst, einen Anwalt für Verbraucherrecht zu konsultieren, um dein Recht durchzusetzen, so ne Erstberatuzng bekommst du ab 50 Euro, ein kleiner Preis im Vergleich zu den 1500 Euro.
Ansonsten bleibst du ziemlich sicher auf dem Schaden sitzen

Bearbeitet von Bierle am 10.07.2014 14:34:29
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Zitat (Bierle, 10.07.2014)
Garantie ist immer vom Hersteller
Garantie kann auch vom Händler sein. Wird teilweise von Händlern auch als zukaufbare Zusatzleistung angeboten, z.B. Gerätetausch für eine definierte Zeitspanne falls das Gerät Mängel zeigt.
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Lukas2207 du armer Depp!


Ich drücke dir feste die Daumen, dass du aus dieser beschi**enen Nummer geschmeidig raus kommst!



Viel Glück! :trösten:
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