Hässliche Fliesen im Bad: Schnelle, unkomplizierte Abhilfe gesucht

Ich weiß ja nicht ob es dein Vermieter erlaubt aber man kann die auch schön hell streichen, da gibt es extra Farbe für Fliesen.
vorsicht!:
die verhältnisse können sich ja auch ändern.
jedenfalls kriegste folie schneller ab als die übergemalte farbe ...
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Ja, darum sag ich ja das da der Vermieter vorher befragt werden muss.
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Die Idee mit den Dekoretiketten wäre empfehlenswert, wenn nur eine
gewisse Veränderung beabsichtigt wird. Beim Auszug lassen sich diese
Dekorationen mit dem Fön leicht entfernen.

Nicht empfehlenswert ist der Tipp mit der Farbe. Diese wird später nicht
mehr zu entfernen sein und der Vermieter wird sauer - und verlangt u.U.
Rückbau oder neue Fliesen.

Warum nicht gleich eine etwas aufwändigere Prozedur, die aber den
Vorteil hätte, daß beim Auszug nichts mehr ab- oder ausgebaut werden
muß:
Gleich neue (nicht so teure) Fließen auf die Alten aufkleben.
Wenn man keine Erfahrung hat, so hilft sicher ein Freund, der so etwas
schon öfters mal gemacht hat.

Fliesenpreis per m² ca. 10 € im Baumarkt.

Vermieter vorher informieren ist nicht unbedingt notwendig, wenn die
neuen Fliesen so angebracht sind, daß das Bad ordentlich aussieht und
die Arbeit sauber erledigt wurde. Natürlich wird der Vermieter dafür
beim Auszug nichts bezahlen, aber es muß auch nicht wieder der alte
Zustand hergestellt werden.
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Halllloooo!

Darf ich in diesen Streit jetzt mal mit einer ganz einfachen und gebräuchlichen
Methode aus dem Kaufmännischen kommen?

Eine Vereinbarung wird z.B. am Telefon, also mündlich geschlossen.
Den Inhalt dieser Vereinbarung bestätige ich per Brief an den Partner
und schicke diesen mit normaler Post weg. Zusätzlich kann man ihn auch
noch faxen.

Es ist Recht, daß gegen diesen Brief der Widerspruch innerhalb von 8 Tagen
kommen muß.
Kommt kein Widerspruch, gild die Vereinbarung im kaufmännischen Bereich
als abgeschlossen.

Um hier auf den Fall der Wohnungsveränderung durch den Mieter zu kommen:

Es genügt tatsächlich der Brief, u.U. per Einwurf-Einschreiben. Daß der
Schreiber eine Kopie des Briefes behält, davon ist heutzutage doch auszugehen.
Zur letzten Sicherheit könnte ja nach ca. 10 Tagen noch eine kurze Mitteilung
an den Vermieter gehen, daß, nachdem kein Widerspruch eingetroffen ist,
mit den Arbeiten begonnen wird. Dann kann ja immer noch eingeschritten werden.

Dieses Verfahren gilt im Mietrecht allerdings nicht bei Mieterhöhungen. Diese
müssen notfalls eingeklagt werden, falls die gesetzlich verlangte Zustimmung
durch den Mieter nicht erteilt wird - man beachte die Differenzierung.


Eine Bitte als Mitglied habe ich an trödlerabraham: Andere haben auch ihre
Meinung, auch wenn sie anders ist als Deine. Und welche nun falsch ist,
entscheidet ganz alleine das Ergebnis und die Zufriedenheit des Fragenden. Oder???
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Danke, Carlos!
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so weit deine selbstbeherrschung geht, so weit geht deine freiheit.

marie von ebner-eschenbach
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Dufte, Pumuggel, Deinen Rat zu wissen.

Schreib das doch in Deine Beschreibung, dass andere auch davon profitieren können.
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Also zum Vermieter-Fragen (das trifft nicht nur auf diesen sondern auf alle Beiträge zu): Natürlich gilt auch jede mündliche Zusage. Aber Du wirst sie fast nie beweisen können. Und es kommt am Ende nie darauf an, was war, sondern nur (UND ZWAR IMMER!) was du BEWEISEN kannst. Ergo: Du musst die Antwort schon schriftlich haben - sei es hier vom Vermieter, vom Gebrauchtwagenhändler (jaja, der Wagen ist unfallfrei) oder vom Elektronikhändler (natürlich können Sie den Fernseher zwei Monate lang umtauschen) - wenn Du es nicht schwarz auf weiß hast, ist es wertlos. Vergesst es, jetzt über Zeugen oder so auch nur nachzudenken, damit schaffst Du dir nur noch mehr Ärger, aber keine Klarheit.

Also schreib deinem Vermieter einen kurzen Brief, Fax oder eine E-Mail (letzteres aber nur bei Wohnungsbaugesellschaften o.ä empfehlenswert, weniger bei Privatvermietern mit gmx-Adresse). Und gib keine Telefonnummer an, so zwingst Du ihn, Dir schriftlich zu antworten.
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Hallo,

hab schon ein bisschen gesucht, ob es hier schon was zu dem Thema gibt, aber nichts gefunden sad.gif Also eröffne ich mal ein eigenes Thema mit dieser bescheidenen Anfrage:

Wir haben im Bad türkisfarbene (recht dunkle) Fliesen an den Wänden, was sich nicht gerade vorteilhaft auf die Optik auswirkt. Ich würde da gern was machen, nur darf es nicht zu aufwendig und zu teuer sein, denn es handelt sich um eine Mietwohnung, in der wir nicht alt werden wollen.

Ich hab schon vereinzelte Dekoideen, aber ich wäre sehr dankbar für ein paar flächendeckende Tipps!

LG, papillon
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es gibt im fachhandel selbstklebende dekoretiketten für badfliesen.
versuchs da mal! smile.gif
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Zitat (putze, 03.08.2007)
Ja, darum sag ich ja das da der Vermieter vorher befragt werden muss.

ja, und darum sag ich ja:
die verhältnisse können sich ja auch ändern.
wenn papillon irgendwann ausziehen sollte, stellt sich der vermieter womöglich auf die hinterbeine, "vergisst" frühere abreden (oder leugnet sie gar) und fordert wiederherstellung des ursprünglichen zustandes.
ja, putze. und dann?
siehste alt aus! laugh.gif
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Zitat (troedlerabraham, 01.09.2007)

Also solch einen verfassten blödsinn habe ich noch nicht gehört, oder gelesen.

Solche Postings die nur blödsinn drin haben, sollten gelöscht werden.

nimm bitte zur kenntnis, dass wir hier nett miteinander umgehen.
das schließt eine entsprechende wortwahl in den beiträgen mit ein.


gruß
carlos
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Hallo Carlos,

Wir sind einem Gebrauchtwaren-Händler aufgesessen!

http://troedlerabraham.de.tl

Nur zur Information!
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Zitat (zwergin, 02.09.2007)
Hallo Carlos,

Wir sind einem Gebrauchtwaren-Händler aufgesessen!

http://troedlerabraham.de.tl

Nur zur Information!

was du alles rauskriegst! respekt!
aber lag ja auch irgendwie nahe, gell?: trödler hießen die ja schließlich früher ... biggrin.gif
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Zitat (zwergin, 03.09.2007)
Schreib das doch in Deine Beschreibung, dass andere auch davon profitieren können.

genau das, liebe zwergin, wird pumuggel nicht tun.
da könnte er schnell ärger kriegen. deshalb. flowers_2.gif

Bearbeitet von Carlos am 04.09.2007 00:37:19
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@ troedlerabraham: Sorry, das ist definitiv falsch. Auch Mails haben natürlich Rechtsgültigkeit und Bindungswirkung. Genau wie mündliche Zusagen. Es ist nur in beiden Fällen ein Beweisproblem. Du musst ja nicht nur beweisen können, dass Du die Mail geschrieben hast oder eine Antwort bekommen hast, sondern dass der Inhalt der Antwort vom Vermieter stammt. Deshalb empfehle ich ja auch keine E-Mails, wenn es um einen privaten Vermieter mit GMX-, WEB- o.ä. E-Mail-Adresse geht. Denn selbst wenn ein Gericht dir glauben mag, dass Du den Ausdruck nicht selbst gefälscht hast, kann ja jeder einen Mail-Account mit dem Namen deines Vermieters eröffnen. An eine E-Mail mit dem Absender einer Wohnungsbaugesellschaft mit eigener Domain kommt man aber nicht ohne Weiteres heran, außerdem haben diese Gesellschaften eher nicht die Angewohnheit, ihre eigenen E-Mails im Nachinein zu verleugnen, wenn du einen Ausdruck vorlegen kannst.

Was dein Einschreiben mit Rückschein soll, kann ich nicht nachvollziehen.
1. Kannst du nicht beweisen, was in dem Einschreiben drin war. Der Vermieter kann jederzeit behaupten, einen leeren Umschlag oder nur ein weißes Blatt Papier bekommen zu haben. Dann stehst du hilflos da ober brauchst (glaubwürdige!) Zeugen zum Inhalt des Einschreibens.
2. Ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Einschreiben auf eine evtl. Benachrichtigungskarte hin bei der Post abzuholen. Nichtabholung gilt im Rechtssinne nicht als mutwillige Zugangsveritelung.
3. Es ist sowieso völlig egal, ob/was du dem Vermieter schreibst. Wichtig ist, dass du seine ZUSTIMMUNG zur geplanten Maßnahme bekommst. Schweigt er auf dein Einschreiben hin, dann gilt das nicht als Zustimmung, selbst dann nicht, wenn du das in deinen Brief reingeschrieben hast. Er ist auch nicht verpflichtet, auf dein Einschreiben zu reagieren. Du bist nur dann auf der sicheren Seite, wenn Du seine Zustimmung nachweisbar erhalten hast. Bekommst Du sie schriftlich, ist es völlig egal, ob du ihn mündlich, per Mail oder per Einschreiben gefragt hast.

whistling.gif
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@Carlos, @Zwergin: Wir mögen manchmal nicht einer Meinung sein, was aber den Umgang in diesem Forum und gewisse sonstige Grundlagen angeht, sind wir es anscheinend doch. Schön flowers_2.gif (Sorry, wenn ich den Thread hier jetzt für was anderes als die eigentlichen Tipps zu den unschönen Fliesen verwende). Auch was meine Person angeht, wird man im Netz nicht viel finden. Besser so. Da ich aber jeden Tag genug Blödsinn von so genannten Kollegen in deren Schriftsätzen und vor Gericht höre (stimmt, nicht nur bei Gebrauchtwagenhändlern biggrin.gif gibt es genug Deppen und schwarze Schafe) werde ich auch weiterhin einiges hier in diesem Forum richtigstellen.

@Zwergin: Der von dir beschriebene Fall ist lehrbuchmäßig (Kompliment!) für ein sogennantes "kaufmännisches Bestätigungsschreiben". Gebrauchtwagenhändler und andere Interessierte können das in § 362 HGB nachlesen. Solches Schweigen gilt aber nur in diesen Fällen zwischen Kaufleuten als Zustimmung (ok, es gibt auch noch ein paar andere Ausnahmen, z.B. für uns Anwälte, aber das führt jetzt zu weit). Wenn du also die Fliesen in deinem Laden überkleben willst und als Vermieter eine Wohnungsbaugesellschaft oder einen anderen Kaufmann hast, dann kannst du damit durchkommen. Für die Fliesen in der Privatwohnung ist das aber anders (siehe §§ 343, 344 HGB für Interessierte).

whistling.gif Im Übrigen finde ich es eigentlich lustig, wie und in welchem Ton manch einer meint, MIR etwas über Recht und Gesetz erzählen zu können. Der geneigte Leser dieses Threads kann dadurch eigentlich viel besser erkennen, welcher Beitrag nun kompetenter ist ...

PS: Ich verspreche, zukünftig (wie auch in der Vergangenheit) möglichst keine Paragrafen mehr in meinen Postings zu bringen (auch wenn es mir schwerfällt), hier und jetzt musste es aber mal sein.

Euer Pumuggel
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Zitat (Pumuggel, 10.08.2007)
Also zum Vermieter-Fragen (das trifft nicht nur auf diesen sondern auf alle Beiträge zu): Natürlich gilt auch jede mündliche Zusage. Aber Du wirst sie fast nie beweisen können. Und es kommt am Ende nie darauf an, was war, sondern nur (UND ZWAR IMMER!) was du BEWEISEN kannst. Ergo: Du musst die Antwort schon schriftlich haben - sei es hier vom Vermieter, vom Gebrauchtwagenhändler (jaja, der Wagen ist unfallfrei) oder vom Elektronikhändler (natürlich können Sie den Fernseher zwei Monate lang umtauschen) - wenn Du es nicht schwarz auf weiß hast, ist es wertlos. Vergesst es, jetzt über Zeugen oder so auch nur nachzudenken, damit schaffst Du dir nur noch mehr Ärger, aber keine Klarheit.

Also schreib deinem Vermieter einen kurzen Brief, Fax oder eine E-Mail (letzteres aber nur bei Wohnungsbaugesellschaften o.ä empfehlenswert, weniger bei Privatvermietern mit gmx-Adresse). Und gib keine Telefonnummer an, so zwingst Du ihn, Dir schriftlich zu antworten.

Alles soweit richtig, doch eine maile hat keine rechtsgültigkeit, Da hilft nur der Eingeschriebene Brief mit Rückantwort, damit Du gleich weist, wer das schreiben angenommen hat.
Deko Fliesen, oder dekorations material wie du es nennen willst, wird der Vermieter gleich ablehnen, du schrubst dich einen wolf bis es runter ist,
Überstreichen, Fachgerecht, da wird er sich wohl drauf einlassen, und wenn du noch höflichst fragst, wenn du es selber machen könntest, und er vielleicht das Material stellt?

Aber aufpassen, bevor das alles geschrieben und abgeschickt wird, erkundige die im mFachhandel nach Mat., und mache preis. wie teuer was wird, hole dir unverbindl. Preise von 3-5 Handwerkern oder Baumärkten ein, und kopiere und versende es zum Vermieter, einschreiben mit Rückantwort.
gruß
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Zitat (Pumuggel, 31.08.2007)
@ troedlerabraham: Sorry, das ist definitiv falsch. Auch Mails haben natürlich Rechtsgültigkeit und Bindungswirkung. Genau wie mündliche Zusagen. Es ist nur in beiden Fällen ein Beweisproblem. Du musst ja nicht nur beweisen können, dass Du die Mail geschrieben hast oder eine Antwort bekommen hast, sondern dass der Inhalt der Antwort vom Vermieter stammt. Deshalb empfehle ich ja auch keine E-Mails, wenn es um einen privaten Vermieter mit GMX-, WEB- o.ä. E-Mail-Adresse geht. Denn selbst wenn ein Gericht dir glauben mag, dass Du den Ausdruck nicht selbst gefälscht hast, kann ja jeder einen Mail-Account mit dem Namen deines Vermieters eröffnen. An eine E-Mail mit dem Absender einer Wohnungsbaugesellschaft mit eigener Domain kommt man aber nicht ohne Weiteres heran, außerdem haben diese Gesellschaften eher nicht die Angewohnheit, ihre eigenen E-Mails im Nachinein zu verleugnen, wenn du einen Ausdruck vorlegen kannst.

Was dein Einschreiben mit Rückschein soll, kann ich nicht nachvollziehen.
1. Kannst du nicht beweisen, was in dem Einschreiben drin war. Der Vermieter kann jederzeit behaupten, einen leeren Umschlag oder nur ein weißes Blatt Papier bekommen zu haben. Dann stehst du hilflos da ober brauchst (glaubwürdige!) Zeugen zum Inhalt des Einschreibens.
2. Ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Einschreiben auf eine evtl. Benachrichtigungskarte hin bei der Post abzuholen. Nichtabholung gilt im Rechtssinne nicht als mutwillige Zugangsveritelung.
3. Es ist sowieso völlig egal, ob/was du dem Vermieter schreibst. Wichtig ist, dass du seine ZUSTIMMUNG zur geplanten Maßnahme bekommst. Schweigt er auf dein Einschreiben hin, dann gilt das nicht als Zustimmung, selbst dann nicht, wenn du das in deinen Brief reingeschrieben hast. Er ist auch nicht verpflichtet, auf dein Einschreiben zu reagieren. Du bist nur dann auf der sicheren Seite, wenn Du seine Zustimmung nachweisbar erhalten hast. Bekommst Du sie schriftlich, ist es völlig egal, ob du ihn mündlich, per Mail oder per Einschreiben gefragt hast.

whistling.gif

Also solch einen verfassten blödsinn habe ich noch nicht gehört, oder gelesen.

hier sollten sich mal vernünftige lösungen beschrieben werden, und nicht diese art die hier abgegeben wird.

Einschreiben mit Rückantwort, Der Inhalt des Schreibens, wird ja wohl, da gehe ich davon aus, wird vorher kopiert, oder?

Wie kann ein absender oder adressat eines schreiben beweisen, das es leer war, oder voll war?

Nach der hier wieder gegebenen Meinung kann noch nicht einmal ein Gericht beweisen das der Zugestellte eingeschriebene Brief überhaupt ein beschriebenes Dokument inne hatte.?

Solche Postings die nur blödsinn drin haben, sollten gelöscht werden.

Mail- Benachrichtungen sind/unterliegen grundsätzlich keiner Beweiskraft.
icon_mauer.gif
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Zitat (zwergin, 01.09.2007)
Danke, Carlos!

@ an euch beiden letzten poster,
wie kann eine nette erklärung nur so von oben herab von manch einem user behandelt werden?

Das was in den letzten postings beantwortet wurde, wurde durch mein posting mehr als genüge beantwortet.

Und als/aus Kaufmännischer sicht heraus hätte man auch noch die bedeutung von E'mails bedurft. Es wäre schön, wenn dieses noch nach geholt würde.

Ob ich nun ein Einschreiben mit rückantwortkarte, oder so wie erwähnt absende, bleibt hierbei einerlei. Nur so, aber auch nur so ist der richtige rechtsweg. Tel. gespräche können ab gelehnt oder als nicht erhalten abgetan werden, aber auch der genaue wortlaut könnte nicht richt verstander worden sein.
alles andere möchte ich euch bei pflichten
Klar ist es die meinung vieler, aber dennoch sollte auch hier eine gewissene sachbezogene korrespodenz nieder geschrieben werden, wie sollte denn jeder andere das heraus suchen und finden was für ihn zutrifft, wenn einzelene in sovielen anfragen so wenig sachverstand an denTag lehnen, wie schon hier erwähnt.
danke
und
gruß
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Zitat (zwergin, 02.09.2007)
Hallo Carlos,

Wir sind einem Gebrauchtwaren-Händler aufgesessen!

http://troedlerabraham.de.tl

Nur zur Information!

@ zwergin, danke für die werbung, und carlos wenn bei euch beiden eben nicht so viele leer spalten wäre, könnte man auch was über euch finden, oder?

Wer in dem alter das viele spielen vorzieht, sollte auch nur das tun was er am besten kann, das spielen carlos.

Ich wußte garnicht, das sich dieses hier, obwohl ich es nun auch tue, ein laber theared ist, denn dafür gibt es andere seiten, oder?
gruß und schluß
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