Verwarnungsgeld durch die Polizei: Verkehrsschild umgefahren...

Da muss ich dir wiedersprechen. Es reicht, wenn man bei der Stadt (Straßenbauamt) anruft und den Schaden meldet.
Man kann bei der Polizei sagen, dass man ein Schild beschädigt hat und die schreiben das dann in ein Berichtsbuch... falls ein aufmerksamer Zeuge dann anzeige erstattet wissen die, dass sie nicht ermitteln müssen... aber eine Selbstanzeige würd ich nicht machen.
Wenn ich beim Nachbarn aufs
Bei mir hat es auch gereicht... Und bei mir gab es auch Zeugen die gesehen haben, wie ich mich entfernt habe.
Gut, ich bin nicht nach einem kurzen Rückspiegelblick wie wild davongerast, sondern ausgestiegen und hab (mit Hilfe der Zeugen) mein Auto (lag auf der Seite) wieder auf die Räder gestellt.
Da ich den Schaden gemeldet habe und zwar telefonisch vom Unfallort aus war alles in Ordnung.
Die Polizei würde, meiner Kenntnis nach, nur ermitteln, wenn niemand den Schaden bezahlt. Dann sind die Strafen allerdings sehr hoch!
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Mit einer Rückfahrkamera kannst du künftig solche Unfälle vermeiden, indem du eine bessere Sicht auf den Raum hinter deinem Fahrzeug hast. Sie ist besonders nützlich in Situationen mit viel Betrieb oder engen Parklücken, wie vor dem Kindergarten.

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Du hättest dir schriftlich geben lassen können, dass du am soundsovielten um xx Uhr deine Daten dagelassen hattest.
Ich konnte an Hand der Verbindungsdaten nachweisen, dass ich dort angerufen hab, bevor die Polizei dort angerufen hatte, bzw. bevor jemand bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat.
Also im Zweifelsfall würd ich auch zur selbstanzeige raten... Aber ich weis net ob/wie das Landratsamt das zu sehen bekommt... bei jemand der sich sowas öfter leistet können die dann irgendwas am Führerschein drehen... so Schulung anordnen oder ähnliches...
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... wann immer die Polizei zu einer Unfall-Aufnahme gerufen wird , ist ein Verwarnungsgeld fällig, daher immer zunächst versuchen es ohne Polizei zu klären - was ja bei Bagatellfällen in der Regel ganz gut möglich ist.
Bei Unfällen mit anderen Beteiligten nicht auf eine Bußgeldzahlung einlassen, da dieses auch als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden kann, manchmal ist eine - einseitige - Schuld ja nicht klar gegeben und man könnte sich auf Teilschuld einigen.
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... da muss man unterscheiden zwischen Straf - und Zivilrecht -- das sind nämlich zwei verschiedene Schuhe - wenn es also zu umgehen ist, die Polizei einzuschalten - eben bei Bagatellfällen - sollte man dies in seine Erwägungen einbeziehen ...
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Mir ist das mal mit unserem Firmen LKW passiert. War auch ehrlich, und habs gemeldet.
Habe dann eine Verwarnung gekriegt, weil ich mich hätte von einem 2. Mann einweisen lassen müssen, weils ein LKW war. Ist nur blöd, da man in der Regel alleine unterwegs ist...
Na ja, sie waren gnädig, weil ich ehrlich war, und haben eine mündliche Verwarnung ausgesprochen, deshalb vermute ich mal, daß es eine "Kann-"Regelung ist, und daß ein Bußgeld nicht zwingend ist, aber ob es sich lohnt, Einspruch einzulegen, ist fraglich... Auf jeden Fall liegt ja eine Fahrlässigkeit vor, die mit Bußgeld belegt werden kann.
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Wenn du nur bei der Straßenmeisterei angerufen hättest, dann hättest du nur den Schaden bezahlt. So muss die Polizei von einer grob fahrlässigen Fahrweise im Straßenverkehr (oder so ähnlich) ausgehen und du musst berappen. Selbstanzeige nennt man sowas... glaub ich. Aber immer noch besser, als wenn du nix gesagt hättest und dich ein Anderer angezeigt hätte. Das wäre um ein Vielfaches teurer geworden.

:trösten:
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Du bist nicht betrunken, solange du noch auf der Mittellinie Fahren kannst ohne die Leitplanken zu berühren...

Spaß beiseite. Ich trink auch sehr wenig. Und wenn, dann fahr ich nimmer. Net mal mit "nur" einem Bierchen. Wenn z.B. die Hauptfasnet ist lass ich den Führerschein zusammen mit dem Autoschlüssel von meiner Frau für ne Woche verstecken... :pfeifen: Nahc dem Motto "und führe mich nicht in Versuchung"... denn der restalkohol hat schon manchen Führerschein gekostet!
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Hallo, habe heute beim rückwärts fahren ein Verkehrsschild flach gelegt. Ich wollte vor dem Kindergarten, wo viel Betrieb war und die Parklücken voll besetzt waren rückwärts fahren um einen vor mir Platz zum rangieren zu lassen. Da ich ein ehrlicher Mensch bin, habe ich die Polizei geholt, die den Fall aufgenommen hat. Darauf hin mußte ich erstmal 35,00 Euro bezahlen. Ist das normal ? Den Schaden selbst, bezahlt ja meine Versicherung, den habe ich Ihr ja gemeldet. Warum will die Polizei noch einmal 35,00 Euro. Sie haben es Verwarnungsgeld wegen § 1 ( 2 ) , 49 STVO genannt. Hat jemand so etwas ähnliches auch schon gehabt oder kann mir sagen, ob ich mir meine 35,00 Euro wieder zurück holen kann.

Danke wpiep
:heul:
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Moin zusammen
Immer wenn man ein "Unfall" ohne einen anderen Beteiligten hat, entweder die Polizei
Rufen,oder nächste Dienststelle an Fahren, und Selbst "Anzeigen".

Sonst ist das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort "Unfall-Flucht" dies ist eine Straftat und wird immer im öffentlichen Interesse verfolgt.
Auch wenn der Geschädigte auf Schadenersatz verzichtet!

Dies gilt ab circa 5 bis 10 Euro Schaden bereits.
Also gerade bei Schildern, Parkenden Fahrzeugen,Gartenzäunen und ähnlichem.

Geahndet wird dies meist mit einem Strafbefehl, "Bußgeld Bescheid vom Staatsanwalt"
kostet aber erheblich mehr, wie 35 Euro Verwarnungsgeld.

Die Polizei verhängt 35 Euro, wegen "Punkte Grenze" und Sie müssen weniger Schreiben.
Wie üblich hat das wenig mit Verkehrssicherheit zu tun.
Gruß Moped :smoke:
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Zitat (Schwaller @ 25.03.2009 - 18:50:49)
Da muss ich dir wiedersprechen. Es reicht, wenn man bei der Stadt (Straßenbauamt) anruft und den Schaden meldet.
Man kann bei der Polizei sagen, dass man ein Schild beschädigt hat und die schreiben das dann in ein Berichtsbuch... falls ein aufmerksamer Zeuge dann anzeige erstattet wissen die, dass sie nicht ermitteln müssen... aber eine Selbstanzeige würd ich nicht machen.
Wenn ich beim Nachbarn aufs Auto fahre und dem das Melde reicht es ja auch. Da muss ich auch keine Selbstanzeige machen.
Bei mir hat es auch gereicht... Und bei mir gab es auch Zeugen die gesehen haben, wie ich mich entfernt habe.
Gut, ich bin nicht nach einem kurzen Rückspiegelblick wie wild davongerast, sondern ausgestiegen und hab (mit Hilfe der Zeugen) mein Auto (lag auf der Seite) wieder auf die Räder gestellt. 
Da ich den Schaden gemeldet habe und zwar telefonisch vom Unfallort aus war alles in Ordnung.
Die Polizei würde, meiner Kenntnis nach, nur ermitteln, wenn niemand den Schaden bezahlt. Dann sind die Strafen allerdings sehr hoch!

Ich habe vor Jahren im Winter mit einem "Schneemobil" ein geparktes Motorrad umgeschubst, aufgestellt,geklingelt mit den Eltern des Eigentümers gesprochen und den Sachverhalt geklärt.
Schadenhöhe circa 10,00 DM Danach meine Tour fortgesetzt.
Später wohl Wetter bedingt kam die "Bullerei" und mich hat der Spaß mit miesem Anwalt die Kleinigkeit von 800,00 DM gekostet!

Gerichts Begründung: Keine Personalien hinterlassen.

Mit dem Berichtsbuch gebe ich dir Recht habe ich auch mal erlebt.

Also bevor es Ärger gibt zur nächsten Dienststelle und mit geteilt!

Bearbeitet von Moped am 25.03.2009 19:03:24
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Zitat (Schwaller @ 25.03.2009 - 19:24:15)
Du hättest dir schriftlich geben lassen können, dass du am soundsovielten um xx Uhr deine Daten dagelassen hattest.
Ich konnte an Hand der Verbindungsdaten nachweisen, dass ich dort angerufen hab, bevor die Polizei dort angerufen hatte, bzw. bevor jemand bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat.
Also im Zweifelsfall würd ich auch zur selbstanzeige raten... Aber ich weis net ob/wie das Landratsamt das zu sehen bekommt... bei jemand der sich sowas öfter leistet können die dann irgendwas am Führerschein drehen... so Schulung anordnen oder ähnliches...

Du hast in der Sache Recht, das Papierchen mit dem einen die Behörden immer am A*sch haben ist die Fahr-Erlaubniss, eigentlich egal um was es geht. Zb betrunken auf dem Fahrrad, oder auch zu Fuß, wenn man auffällig wird.
Deshalb trinke ich maximal zu Sylvester 2 Gläser Sekt,und sonst nichts"Allololisches"
PS: Ich glaube wir zwei zusammen klären hier gerade einiges an "Un-Kenntnissen"

Bearbeitet von Moped am 25.03.2009 19:32:57
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Zitat (Schwaller @ 25.03.2009 - 19:43:53)
Du bist nicht betrunken, solange du noch auf der Mittellinie Fahren kannst ohne die Leitplanken zu berühren...

Spaß beiseite. Ich trink auch sehr wenig. Und wenn, dann fahr ich nimmer. Net mal mit "nur" einem Bierchen. Wenn z.B. die Hauptfasnet ist lass ich den Führerschein zusammen mit dem Autoschlüssel von meiner Frau für ne Woche verstecken... :pfeifen: Nahc dem Motto "und führe mich nicht in Versuchung"... denn der restalkohol hat schon manchen Führerschein gekostet!

In Berlin sieht man "Bullerei" Kontrollen selten, und nie zu Sylvester 2008/2009 hatten die auch genug am Brandenburger Tor, und in Prenzlberg sogar mit einem "Mini-Volks-Aufstand" zu tun.
Aber in der Faschings-Zeit da gibts ganz viele Kontrollen,damit haben die "Humor-Losen" Nord Deutschen wenig am Hut.
Geht mir genauso, die vertriebenen Bonner versuchen es jedes Jahr erneut, und die
"Baliner" stehen daneben und schütteln den Kopf.
Könnte an Prostestantischem Glauben liegen, muß aber nicht in Brandenburg gibts Karneval.
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