Erstmal alles nicht so heiß essen, wie es gekocht wird. Wie kommt denn der Käufer darauf, daß ein Unfallschaden vorgelegen hat? Wenn Du ausdrücklich geschrieben hast "Laut Vorbesitzer kein Unfallschaden" und Du -vor allem als Laie- das gar nicht hättest besser wissen können, kann dir eigentlich gar nichts passieren.
Hast Du noch den Kaufvertrag, als Du den gekauft hast? Was stand denn da drin zu etwaigen Vorschäden?
Hast Du ihn privat oder von einem Händler erworben?
Wenn abzusehen ist, daß der jetzige Käufer aber uneinsichtig ist oder es sich abzeichnet, daß da Streß ansteht, dann Kontaktiere mal die Handwerkskammer, die für Deinen Wohnort zuständig ist, dort gibt es in der Regel eine Schiedsstelle für KFZ-Streitigkeiten. Weiß allerdings nicht, ob die auch zuständig sind, bei Streitigkeiten zwischen Privatleuten. Dann solltest Du wohl doch einen Anwalt konsultieren.
Auf jeden Fall würde ich den Verkauf nicht voreilig rückabwickeln.
Hast Du noch den Kaufvertrag, als Du den gekauft hast? Was stand denn da drin zu etwaigen Vorschäden?
Hast Du ihn privat oder von einem Händler erworben?
Wenn abzusehen ist, daß der jetzige Käufer aber uneinsichtig ist oder es sich abzeichnet, daß da Streß ansteht, dann Kontaktiere mal die Handwerkskammer, die für Deinen Wohnort zuständig ist, dort gibt es in der Regel eine Schiedsstelle für KFZ-Streitigkeiten. Weiß allerdings nicht, ob die auch zuständig sind, bei Streitigkeiten zwischen Privatleuten. Dann solltest Du wohl doch einen Anwalt konsultieren.
Auf jeden Fall würde ich den Verkauf nicht voreilig rückabwickeln.