Unfallschaden verschwiegen

Erstmal alles nicht so heiß essen, wie es gekocht wird. Wie kommt denn der Käufer darauf, daß ein Unfallschaden vorgelegen hat? Wenn Du ausdrücklich geschrieben hast "Laut Vorbesitzer kein Unfallschaden" und Du -vor allem als Laie- das gar nicht hättest besser wissen können, kann dir eigentlich gar nichts passieren.
Hast Du noch den Kaufvertrag, als Du den gekauft hast? Was stand denn da drin zu etwaigen Vorschäden?
Hast Du ihn privat oder von einem Händler erworben?
Wenn abzusehen ist, daß der jetzige Käufer aber uneinsichtig ist oder es sich abzeichnet, daß da Streß ansteht, dann Kontaktiere mal die Handwerkskammer, die für Deinen Wohnort zuständig ist, dort gibt es in der Regel eine Schiedsstelle für KFZ-Streitigkeiten. Weiß allerdings nicht, ob die auch zuständig sind, bei Streitigkeiten zwischen Privatleuten. Dann solltest Du wohl doch einen Anwalt konsultieren.
Auf jeden Fall würde ich den Verkauf nicht voreilig rückabwickeln.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hallo leute bräuchte mal euer wissen, habe mir vor einigen tagen eien smart cdi cabrio gekauft nach ein paar tagen habe ich mich dann für einen benziner cabrio entschieden da dieser mehr power hat. Also ich den Diesel ins netz gesetzt und wieder verkauft, 5 tage später käufer reklamiert angeblichen unfallschaden also ich die verkäufer / vorbesitzer angerufen und die mir dann nochmals bestätigt haben das der in keinem unfall verwickelt war auch in meinem KV steht ohne unfall. Auch habe ich beim verkaufen reingeschrieben unter ausschluss der Sachmängelhaftung .....gekauft wie probegefahren und gesehen. UNFALLFREI LAUT VORBESITZER !! Also ehrlich mir wurde ein unfallfreier smart verkauft und ich habe den so wie ich den gekauft habe wieder weiter verkauft in meinem Besitz 8-10 Tage hatte ich auch keinen schaden oder dergleichen. Der neue besitzer droht nun mit rückabwicklung oder mit anwalt !! wie würdet ihr euch denn nun verhalten soll ich abwarten,den Smart zurücknehmen, was ich nicht unbedingt möchte es auch finanziell nicht nicht hinkriege oder soll ich gleich zu nem anwalt gehen, bin auch verkehrsrechtschutz versichert. Danke euch im vorraus
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