Hallo!!
Ich habe vor 2 Wochen einen Ablufttrockner bei einem Händler gekauft. Es war ein 2. Wahl Trockner
Ich habe vor 2 Wochen einen Ablufttrockner bei einem Händler gekauft. Es war ein 2. Wahl Trockner
Wenn du Probleme mit deinem Trockner hast, könnte ein Reparaturset helfen, kleinere mechanische Probleme selbst zu beheben und so die Trocknungsleistung zu verbessern. Solche Sets enthalten oft Teile und Anleitungen, die dich bei der Wartung deines Trockners unterstützen können.
Reparaturset für Wäschetrockner jetzt bei Amazon kaufen für 14,73 €! [Anzeige]
Zitat (grittel @ 18.07.2011 14:15:02) |
Du hast 14 Tage Rückgaberecht und mindestens 24 Monate Garantie! Auch auf B-Ware, sofern du eine Rechnung hast. |
Zitat (alter-techniker @ 18.07.2011 15:43:20) |
Der Händler hat mindestens zwei Reparatur- Vesuche, wenn die erfolglos sind, gibt es das Recht von Minderung oder Wandlung. So steht es sinngemäs im HGB. Es kann auch noch etwas anderes in den AGBs stehen. Minderung ist Preisnachlaß. Delle = Minderung. Wandlung = Die Reparaturversuche sind Fehlgeschlagen : Geld zurück Ware retuor. Vermutlich ist beim Andellen nur ein Stecker gelockert. Stecker druff alles jut. :keineahnung: :schlaumeier: |
Zitat (grittel @ 18.07.2011 14:15:02) |
Du hast 14 Tage Rückgaberecht und mindestens 24 Monate Garantie! Auch auf B-Ware, sofern du eine Rechnung hast. |
Zitat (ViRkA @ 18.07.2011 23:09:18) |
das ist völliger käse und sollte sofort gelöscht werden!!! :zumhaareraufen: erstens 14 tage rückgaberecht, gibt es ja, aber nur beim kauf nach Fernabsatzgesetz, zum beispiel im internet, und das ist acuh nicht so larifari und pauschal tustu klick FernAbsG zweitens GARANTIE ist NICHT das gleiche wie GEWÄHRLEISTUNG Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, die er nach eignen Regeln aufziehen kann. man hat keinen Rechtsanspruch auf Garantieleistungen Gewährleistung klickstu hier ist ein gesetzlich geregelter Anspruch bei Mägeln, zu finden im BGB (sollte übrigens jeder im Regal haben) innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht beim Händler (aber auch hier nicht pauschal, soweit ich weiss) jetzt zu engelchens frage: nein, du hast kein Rückgaberecht, gekauft wie gesehn. nach bgb kannstu zwar von kaufvertrag zurücktreten, aber die genau interpretation des gesetzes ist was für juristen und menschen mit schlafstörungen, also so einfach ist das nicht, schliesslich hat der händler auch rechte. du kannst aber nacherfüllung verlangen, heisst reperatur auf kosten des händlers. aber am besten sprichstu mit dem händler direkt, denn kaum jemand kennt seine rechte wirklich und mit einem freundlichem gespräch kann man meist mehr erreichen als mit der drohung von anwalt, gericht usw |