Trockner 2. Wahl, habe ich Rückgaberecht?

Hallo!!
Ich habe vor 2 Wochen einen Ablufttrockner bei einem Händler gekauft. Es war ein 2. Wahl
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Du hast 14 Tage Rückgaberecht und mindestens 24 Monate Garantie! Auch auf B-Ware, sofern du eine Rechnung hast.

LG grittel
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Zitat (grittel @ 18.07.2011 14:15:02)
Du hast 14 Tage Rückgaberecht und mindestens 24 Monate Garantie! Auch auf B-Ware, sofern du eine Rechnung hast.

So isses! Hab auch einen B-Ware
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Der Händler hat mindestens zwei Reparatur- Vesuche, wenn die erfolglos sind, gibt es das Recht von Minderung oder Wandlung.
So steht es sinngemäs im HGB. Es kann auch noch etwas anderes in den AGBs stehen.
Minderung ist Preisnachlaß. Delle = Minderung.
Wandlung = Die Reparaturversuche sind Fehlgeschlagen : Geld zurück Ware retuor.
Vermutlich ist beim Andellen nur ein Stecker gelockert. Stecker druff alles jut.
:keineahnung: :schlaumeier:
Rückgaberecht gilt, im Allgemeinen, nur beim Versandhandel.
Beim Ladengeschäft ist es ein Gutwill von großen Firmen.
:bigboss:

Bearbeitet von alter-techniker am 18.07.2011 15:46:29
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Zitat (alter-techniker @ 18.07.2011 15:43:20)
Der Händler hat mindestens zwei Reparatur- Vesuche, wenn die erfolglos sind, gibt es das Recht von Minderung oder Wandlung.
So steht es sinngemäs im HGB. Es kann auch noch etwas anderes in den AGBs stehen.
Minderung ist Preisnachlaß. Delle = Minderung.
Wandlung = Die Reparaturversuche sind Fehlgeschlagen : Geld zurück Ware retuor.
Vermutlich ist beim Andellen nur ein Stecker gelockert. Stecker druff alles jut.
:keineahnung: :schlaumeier:

Die Wandlung gibt es seit der Schuldrechtsreform vor knappen 10 Jahren nicht mehr und für das Kaufrecht zwischen Endkunde und Händler gilt das HGB nicht (HGB = Sonderrecht der Kaufleute), sondern einzig das BGB ist maßgeblich für die Rechte des Kunden.

'Wandlung', wie es sie früher gab, hieß übrigens nie "Ware retour, Geld zurück" - das war schon immer der Rücktritt, bzw. die Kündigung oder Anfechtung. Wandlung hieß früher: "Reparieren klappt nicht, ich hätte gern ein anderes Exemplar."
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Cambria.
Na gut meine Prüfung im Handelsrecht liegt etwas zurück.
" der Rücktritt, bzw. die Kündigung oder Anfechtung " [ Zitat ] ( Kommentar ) galt bei fehlenden zugesicherten Eigenschaften..
Wandlung hieß früher: "Reparieren klappt nicht, ich hätte gern ein anderes Exemplar."
Na gut mir ging es nur um den einfachen Hinweis, daß es mit dem Rückgaberecht nicht so einfach ist.
Ich muß es doch nicht perfekt aus den gültigen Gesetzbüchern abschreiben.

ICH WILL RENTE :hänseln:
und möchte nicht unbedinkt perfekt sein oder Recht haben. :werwolfmädl:
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Zitat (grittel @ 18.07.2011 14:15:02)
Du hast 14 Tage Rückgaberecht und mindestens 24 Monate Garantie! Auch auf B-Ware, sofern du eine Rechnung hast.

das ist völliger käse und sollte sofort gelöscht werden!!! :zumhaareraufen:

erstens 14 tage rückgaberecht, gibt es ja, aber nur beim kauf nach Fernabsatzgesetz, zum beispiel im internet, und das ist acuh nicht so larifari und pauschal tustu klick FernAbsG

zweitens GARANTIE ist NICHT das gleiche wie GEWÄHRLEISTUNG

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, die er nach eignen Regeln aufziehen kann. man hat keinen Rechtsanspruch auf Garantieleistungen

Gewährleistung klickstu hier ist ein gesetzlich geregelter Anspruch bei Mägeln, zu finden im BGB (sollte übrigens jeder im Regal haben) innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht beim Händler (aber auch hier nicht pauschal, soweit ich weiss)

jetzt zu engelchens frage:

nein, du hast kein Rückgaberecht, gekauft wie gesehn. nach bgb kannstu zwar von kaufvertrag zurücktreten, aber die genau interpretation des gesetzes ist was für juristen und menschen mit schlafstörungen, also so einfach ist das nicht, schliesslich hat der händler auch rechte. du kannst aber nacherfüllung verlangen, heisst reperatur auf kosten des händlers. aber am besten sprichstu mit dem händler direkt, denn kaum jemand kennt seine rechte wirklich und mit einem freundlichem gespräch kann man meist mehr erreichen als mit der drohung von anwalt, gericht usw

Bearbeitet von ViRkA am 18.07.2011 23:10:47
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Zitat (ViRkA @ 18.07.2011 23:09:18)
das ist völliger käse und sollte sofort gelöscht werden!!! :zumhaareraufen:

erstens 14 tage rückgaberecht, gibt es ja, aber nur beim kauf nach Fernabsatzgesetz, zum beispiel im internet, und das ist acuh nicht so larifari und pauschal tustu klick FernAbsG

zweitens GARANTIE ist NICHT das gleiche wie GEWÄHRLEISTUNG

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, die er nach eignen Regeln aufziehen kann. man hat keinen Rechtsanspruch auf Garantieleistungen

Gewährleistung klickstu hier ist ein gesetzlich geregelter Anspruch bei Mägeln, zu finden im BGB (sollte übrigens jeder im Regal haben) innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht beim Händler (aber auch hier nicht pauschal, soweit ich weiss)

jetzt zu engelchens frage:

nein, du hast kein Rückgaberecht, gekauft wie gesehn. nach bgb kannstu zwar von kaufvertrag zurücktreten, aber die genau interpretation des gesetzes ist was für juristen und menschen mit schlafstörungen, also so einfach ist das nicht, schliesslich hat der händler auch rechte. du kannst aber nacherfüllung verlangen, heisst reperatur auf kosten des händlers. aber am besten sprichstu mit dem händler direkt, denn kaum jemand kennt seine rechte wirklich und mit einem freundlichem gespräch kann man meist mehr erreichen als mit der drohung von anwalt, gericht usw

mehrere daumen hoch - so und nicht anders!
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