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Ich bekomme manchmal unangenehme Post. Da heißt es - wir fordern Sie auf- oder -Sie werden gebeten - usw. Wie soll man sich da verabschieden? Die allgemeine Formel heißt: Mit freundlichen Grüßen Ich könnte demjenigen am liebsten in die Fresse hauen. Was kann man denn da schreiben?
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Die Grußformel bei einem unangenehmen bzw. konfliktgeladenen Schriftwechsel als Ausdruck der eigenen Frustration zu modifizieren, wird vom Gegenüber nur als Schwäche ausgelegt und als deutlicher Hinweis dafür genommen, daß man sich anders nicht zu helfen weiß.
Wesentlich effektiver ist es in einem solchen Fall, wenn man den Text als solchen mit eloquenten, scharfen und ungewöhnlichen Formulierungen verfasst. Zu beachten gilt es jedoch, niemals unhöflich oder gar beleidigend zu werden, denn dies würde dem Gegenüber nur zum Anlaß dienen, das Schreiben und die darin enthaltene Argumentation als Ganzes abzulehnen.
Mit einem Schriftsatz gilt es Folgendes zu erreichen:
1.) Informationen übermitteln
2.) Den eigenen Standpunkt festlegen
3.) Den Gegenüber auf die eigene Augenhöhe bringen
4.) Im Kopf des Adressaten ein Bild der infragestehenden Situation AUS DER EIGENEN PERSPEKTIVE entstehen lassen
5.) Eine Schlußfolgerung zu eigenem Gunsten aus dem Vorangegangenen ziehen
6.) Eine deutliche Warnung auszusprechen
Natürlich sind die Formulierungen im Einzelnen stark vom eigentlichen Sachverhalt abhängig, aber ein Beispiel soll als Veranschaulichung dienen:
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Betreff: Ihr Schreiben vom xxx
Sehr geehrter Herr xxx,
mit Erstaunen und großer Verwunderung habe ich Ihr o.g. Schreiben zu Kenntnis genommen, in dem Sie mir mitteilen, daß xxx.
Ihre Position in dem in Frage stehenden Sachverhalt kann ich jedoch keinesfalls nachvollziehen. Es ist mir ist völlig unverständlich, wie Sie zu Ihren Schlußfolgerungen gelangt sind. Nach Rücksprache mit meinem Rechtsvertreter muß ich Ihre Ansprüche in Gänze zurückweisen.
Tatsache ist vielmehr, daß xxx.
Ich kann mir Ihre Mitteilung nur so erklären, daß Sie entweder falsche Informationen zugrunde legen, oder einfach nur einem Irrtum unterliegen.
Ich möchte Sie bitten, den Sachverhalt im Lichte meiner Ausführungen neu zu bewerten. Wie Sie sich sicher vorstellen können, verdienen wesentlich wichtigere Themenbereiche meine volle Aufmerksamkeit, wobei es um so ärgerlicher ist, mich auch noch mit unberechtigten Forderungen wie den Ihren befassen zu müssen.
Ich darf Sie ebenfalls darum bitten, in Zukunft bei der Einschätzung etwaiger Ansprüchen an Ihre Kunden größere Sorgfalt walten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
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Wer ein solches Antwortschreiben erhält, ist gewarnt, daß er sich womöglich mit dem Falschen angelegt hat, und läßt lieber die Finger davon.
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