Benzin-Rasenmäher in Heizraum?

In: Wohnen
Wir (73/75) wohnen seit 6 Jahren zur Miete in einem 2-Familienwohnhaus mit noch je zwei Einliegerwohnungen. Zum Heizraum geht es in unseren Wohnbereich rein. Erdgeschoss, Gang, Garderobe,
PS: In unserem Mietvertrag ist von dergl. nichts erwähnt.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir eine Schlüsselbox mit Zahlencode, weil sie sicherstellt, dass der Untermieter nur Zugang zum Heizraum erhält, ohne durch euren Wohnbereich gehen zu müssen. So könnt ihr eure Privatsphäre wahren und gleichzeitig den Zugang zum Rasenmäher ermöglichen.

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1 hilfreiche Antwort, nur hilfreiche Antworten anzeigen
Was das Mitrecht angeht, gibts hier keine Beratung, also Fachmann fragen; ich würde aber versuchen, mich friedlich mit den anderen Parteien zu einigen. Irgendwohin muss der Mäher ja - evtl. ein kleines Gartenhaus, das es schon ziemlich billig gibt?
Wegen der Lagerung im Heizraum würde ich einfach mal den Schornsteinfeger ansprechen: die putzen nicht nur, sondern sind auch zuständig für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Kontrolle der Sicherheit.

Bearbeitet von chris35 am 16.05.2012 22:57:08
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Ja, mir fiel auch als erstes - zusätzlich zum Problem der Privatheit der Wohnung - die Sicherheit ein: Benzinmäher + Heizraum... :nene: :nene:
Wenn es eine Öl- oder Gasheizung ist. Wir haben hier Fernwärme, da gäbe es dieses Problem wohl nicht.
Also zuerst mit dem Schornsteinfeger reden.
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Im Heizungsraum dürfen generel keine flüssige Brennstoffe gelagert werden.
Bei Fernwärme - Wärmetauscher kann es anders sein.
Nachzulesen in der Feuerstätten- Verordnung. B.z.w. in der Brandschutz- Verordnung.
In einem normalen Keller gibt es eine maximal zulässige Flüssigkeitsmenge die geduldet werden kann.
:pfeifen:
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Zitat (alter-techniker @ 17.05.2012 17:19:58)
Im Heizungsraum  dürfen generell  keine flüssige Brennstoffe  gelagert werden.
Bei Fernwärme - Wärmetauscher kann es anders sein.
Nachzulesen in der Feuerstätten- Verordnung. B.z.w. in der Brandschutz- Verordnung.

Kommt halt auf die Heizung an - bei den meisten Anlagen (kein fester Brennstoff über 50 kW) ist der Raum mit der Heizung kein "Heizraum", sondern "nur" ein Raum mit einer Feuerstätte. Besser weiss es der Schorni :pfeifen:

Bearbeitet von chris35 am 17.05.2012 21:09:36
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