Benzin-Rasenmäher in Heizraum?

In: Wohnen
Wir (73/75) wohnen seit 6 Jahren zur Miete in einem 2-Familienwohnhaus mit noch je zwei Einliegerwohnungen. Zum Heizraum geht es in unseren Wohnbereich rein. Erdgeschoss, Gang, Garderobe,
PS: In unserem Mietvertrag ist von dergl. nichts erwähnt.

Was das Mitrecht angeht, gibts hier keine Beratung, also Fachmann fragen; ich würde aber versuchen, mich friedlich mit den anderen Parteien zu einigen. Irgendwohin muss der Mäher ja - evtl. ein kleines Gartenhaus, das es schon ziemlich billig gibt?
Wegen der Lagerung im Heizraum würde ich einfach mal den Schornsteinfeger ansprechen: die putzen nicht nur, sondern sind auch zuständig für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Kontrolle der Sicherheit.

Bearbeitet von chris35 am 16.05.2012 22:57:08

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Ja, mir fiel auch als erstes - zusätzlich zum Problem der Privatheit der Wohnung - die Sicherheit ein: Benzinmäher + Heizraum... :nene: :nene:
Wenn es eine Öl- oder Gasheizung ist. Wir haben hier Fernwärme, da gäbe es dieses Problem wohl nicht.
Also zuerst mit dem Schornsteinfeger reden.

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Im Heizungsraum dürfen generel keine flüssige Brennstoffe gelagert werden.
Bei Fernwärme - Wärmetauscher kann es anders sein.
Nachzulesen in der Feuerstätten- Verordnung. B.z.w. in der Brandschutz- Verordnung.
In einem normalen Keller gibt es eine maximal zulässige Flüssigkeitsmenge die geduldet werden kann.
:pfeifen:
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Zitat (alter-techniker, 17.05.2012)
Im Heizungsraum  dürfen generell  keine flüssige Brennstoffe  gelagert werden.
Bei Fernwärme - Wärmetauscher kann es anders sein.
Nachzulesen in der Feuerstätten- Verordnung. B.z.w. in der Brandschutz- Verordnung.

Kommt halt auf die Heizung an - bei den meisten Anlagen (kein fester Brennstoff über 50 kW) ist der Raum mit der Heizung kein "Heizraum", sondern "nur" ein Raum mit einer Feuerstätte. Besser weiss es der Schorni :pfeifen:

Bearbeitet von chris35 am 17.05.2012 21:09:36
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