Miete mindern: Angabe der m² falsch !?

In: Wohnen
Hallo zusammen,

eine gute Freundin von mir ist vor kurzem in Ihre erste eigene Wohnung gezogen.
Laut Mietvertrag sind es 55 m² für ich glaube etwas über 300 € kalt.

Mir kam die Wohnung aber recht klein vor und habe mal den Zollstock gezückt und grob nachgemessen.
Sicherlich hatte ich keinen Laser zur Hand, etwas ungenau gemessen, dafür aber großzügig addiert.
Als gelernter Tischler bilde ich mir auch ein, zumindest für einen angemessenen Anhaltspunkt, die
Wohnung bemessen zu können.

Ich komme auf 46 m² (Wenn ich den balkon mit einrechne), dh. meine Freundin hat eine Differenz
von 9 m². das finde ich schon eine ganze Menge.

Nun wissen wir aber nicht so recht weiter. Sollte man hier beim Vermieter anklopfen und eine
Mietminderung erwirken bzw wie genau läuft sowas ab?
Andererseits will man es sich mit dem Vermieter ja auch nicht verscherzen und meine Freundin hat Angst vor einer Kündigung, da die Wohnung sicherlich schnell wieder besetzt sein wird, mit Mietern, die auch gerne mehr zahlen obwohl ca. 9 m² Differenz vorhanden sind.

Wozu würdet Ihr raten?

besten Dank und schönes Wochenende!
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Digitaler Laser-Entfernungsmesser wäre in dieser Situation empfehlenswert, da er präzise Messungen der Wohnfläche ermöglicht und so helfen kann, die tatsächliche Größe der Wohnung zu bestimmen. Damit könntest du die Quadratmeterdifferenz zuverlässig überprüfen und bei Bedarf fundierte Argumente gegenüber dem Vermieter vorbringen.

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Hallo Nyke!
Ich würde dazu raten, mit einem Mieterverein Kontakt aufzunehmen. Wir geben hier ja bekanntlich keine irgendwie geartete jurisitschen Auskünfte oder beraten fachlich. Oder ihr solltet mal bei startpage oder halt google das Problem eingeben.
Zum Problem: Es gibt Gerichtsurteile, die bestimmen, wieviel % RAumminderung ein Mieter hinnehmen muss. Und soviel ich weiß, gibt es auch Bestimmungen bezüglich des Einbeziehens der Balkonfläche.
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Hallo, @Nyke,

macht da auf garkeinen Fall 'was auf eigene Faust!- Das kann übel nach hinten losgehen.- Wie @dahlie schon schrieb: Mieterverein oder Rechtsanwalt ansprechen deswegen.- Evtl. auch die Verbraucherberatung; die bieten auch juristische Beratung (gegen geringen Zahlungsaufwand) an.

Liebe Grüße...IsiLangmut

Bearbeitet von IsiLangmut am 01.06.2012 19:37:17
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Mal nachgefragt:Gibt es einen Kellerraum,Waschmaschinenstellplatz die müssen eingerechnet werden,vielleicht sogar ein Teil des Trockenraunms wenn vorhanden. :pfeifen:
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Zitat (wurst @ 01.06.2012 20:16:10)
Mal nachgefragt:Gibt es einen Kellerraum,Waschmaschinenstellplatz die müssen eingerechnet werden,vielleicht sogar ein Teil des Trockenraunms wenn vorhanden. :pfeifen:

was wahrscheinlich erstmal so nicht stimmt
siehe
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Alleine hier mit den Antworten sieht man das es sehr kompliziert ist.
Ohne fachliche Beratung die Miete zu mindern könnte tatsächlich zur Kündigung führen.
Deshalb ab zum Mieterverein oder Fachanwalt.
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Zitat (Nyke @ 01.06.2012 17:00:52)
Andererseits will man es sich mit dem Vermieter ja auch nicht verscherzen und meine Freundin hat Angst vor einer Kündigung

wenn ich für eine leistung bezahle,sollte diese auch erbracht werden.
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Zitat (dingens @ 01.06.2012 20:42:05)
was wahrscheinlich erstmal so nicht stimmt
siehe

Kommt drauf an was im Mietvertrag steht ;)
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Wir machen hier KEINE Rechtsberatung. Auch mit Tipps, die aus dem Netz zusammengegoogelt wurden, würde ich SEHR vorsichtig umgehen.

Verbindliche Auskünfte gibt es bei Anwälten oder dem Mieterschutzbund.

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