Postenwechsel trotz Schwerbehinderung?

Guten Morgen Muttis und Vatis :blumen:

Mein Mann arbeitet seit 32 Jahren als Beamter in einem großen Unternehmen. Er war in der ganzen Zeit kaum krank.
Vor knapp 2 Jahren wurde er auf einen bestimmten Posten befördert. 2 weitere Kollegen haben den selben Posten. Die Arbeit hat er tadellos ausgeführt. Er bekam halbjährig Prämien für seine guten Leistungen.
Mittlerweile ist er aufgrund seines Asthmas, Rückenleidens und Schlafapnoe schwerbehindert und wurde gleichgestellt.
Er hat aber weiterhin seine Arbeit ohne Probleme fortgeführt.
Vor ein paar Wochen kamen neue Aufgabenfelder zu seinem bisherigen Posten hinzu. Diese Aufgaben kann mein Mann aus gesundheitlichen Gründen nicht machen.
Er wurde daraufhin zum Amtsarzt geschickt. Dieser schrieb in seinem Bericht, dass mein Mann die bisherigen Aufgaben weitermachen soll und die 10 %, die jetzt dazugekommen sind, soll und darf er nicht machen.
Der Gruppenleiter hat aber anders entschieden und während des Jahresurlaubes von meinem Mann ihn von seinem Posten abgezogen und ihm einen anderen Posten einfach so zugewiesen, den er erst recht nicht aus gesundheitlichen Gründen machen kann.
Meinem Mann hat es den Boden unter den Füßen weg gezogen. Er ist jetzt erst einmal auf Psyche krankgeschrieben.
Das ganze ist auch schon beim Anwalt.

Schwerbehinderte haben doch besondere Rechte, oder?
Ist es nicht so, dass ein Schwerbehinderter auf seinem Posten bleiben darf und die Mehrarbeit sogar ablehnen darf?
Und ist es nicht so, dass diese Mehrarbeit, die nun dazugekommen ist, auf die beiden anderen Kollegen verteilt werden muss. Diese sind ja gesund.
Und ist es nicht so, dass er nicht einfach so innerhalb der Firma "umverteilt" werden darf? Er ist doch gesetzlich geschützt, oder?
Hat jemand von euch Erfahrungen damit oder einen guten Tipp oder sogar spezielle Gerichtsurteile zu solch einem Fall?
Gegoogelt habe ich natürlich auch schon, aber vielleicht weiß ja einer von euch auch noch was dazu. Je mehr, umso besser.

Liebe Grüße
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Diese Frage würde ich mal der Gewerkschaft stellen (dbb - deutscher Beamten Bund), sofern dein Mann dort Mitglied ist oder eben einem Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Ja, Schwerbehinderte haben besondere Rechte und sie dürfen nicht wegen ihrer Behinderung diskriminiert werden. Aber ob das, was deinem Mann im Einzelfall wiederfahren ist, Diskriminierung ist oder in seine Rechte als Schwerbehinderter eingreift, können wir dir hier nicht mit Sicherheit sagen.
Vertraue dein/euer Problem Fachleuten an...

Thread geschlossen.

PS Zur Erklärung: Eine Antwort auf die aufgeworfenen Fragen wäre eine Rechtsberatung, die nur Anwälte, Gewerschaften und einige wenige andere Organisationen leisten DÜRFEN.
Erstens ist das die Gesetzeslage und zweitens ist das Risiko, dass man sich auf Grund eines Laienrates auf dem juristischen Gebiet die Finger verbrennt, viel zu hoch. Vielen Dank für Euer Verständnis.

Bearbeitet von Cambria am 15.07.2012 10:09:22
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