kann mir jemand tipps geben...mein daddy bekommt ein künstl. hüftgelenk, zusätzl. diabetiker.... soll beides wohl eine 50% ige Schwerbehinderung ausmachen.
Hallo Guapa, zuerst einmal wünsche ich deinem Vater einen guten OP-Verlauf, eine gute Wundheilung und erfolgreiche Reha im Anschluß. Wichtig ist, dass die Ärzte über den Diabetes Bescheid wissen und auch, dass dein Vater möglichst gut eingestellt ist mit seinem Blutzucker, denn das hat auch Einfluß auf die Wundheilung.
Zu deiner Frage mit dem Schwerbehindertenausweis: den Antrag stellt man beim zuständigen Versorgungsamt. Viele Versorgungsämter haben mittlerweile eine Website, bei vielen kann man die Anträge runterladen und ausdrucken, bei einigen online ausfüllen und dann ausdrucken und in Bayern kann man wenn man will den ganzen Antrag vollkommen online stellen.
Grundsätzlich ist es wichtig, das wirklich jede Gesundheitsstörung bzw. Beeinträchtigung erwähnt wird, also nicht nur das mit dem Hüftgelenk und Diabetes sondern auch evtl. Allergien, chron. Bronchitis, Asthma , Neurodermitis etc..
Nun ist es aber nicht so, das einfach die Prozente der einzelnen Krankheiten zusammenaddiert würden (also 50 % für Diabetes und 50 % fürs Hüftgelenk = 100 %), sondern unter Abwägung aller Krankheiten und der konkreten Beeinträchtgungen ein Gesamt-GdB gebildet wird.
Wichtig: dem Antrag möglichst alle Berichte von Ärzten und Krankenhäusern und Atteste in Kopie beifügen, das hilft die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Die kann bis maximal sechs Monate betragen, kommt natürlich auch auf das Versorgungsamt an in Ballungsgebieten wirds es eher länger dauern als in einem Versorgungsamt das weniger Anträge zu bearbeiten hat.
(ist zwar eine bayerische Seite, finde sie aber schon übersichtlich und es handelt sich ja um Bundesrecht, hier wird die Bedeutung aller Merkzeichen und die einzelnen Nachteilsausgleiche sehr ausführlich erklärt)
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ hier gibts Infos über das Verfahren an sich und auch die offiziellen GdB-Tabellen der Gutachter
In Druckform bekommt man sie für 4,80 Euro beim BAGH: http://www.bag-selbsthilfe.de/veroeffentli...iteraturdienst/
Zu guter letzt noch ein Link zu Urteilen im Zusammenhang mit Diabetes und Schwerbehindertenrecht: http://www.chrostek.de/recht/show.php?rb=9
Ich hoffe, das hilft euch schon weiter. Wichtig ist auch noch zu wissen, dass die unterschiedlichen Versorgungsämter manchmal sehr unterschiedliche Entscheidungen treffen auch bei gleichen Diagnosen und vergleichbaren Umständen und Beeinträchtigungen. Da sollte man sich nicht scheuen Widerspruch einzulegen oder ggf. sogar zu klagen, dazu sollte man möglichst Hilfe eines Verbandes wie dem VDK oder einem in Sozialrecht erfahrenem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
Viel Erfolg und liebe Grüße von der lio
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Die Außerirdische7.621 Beiträge Dabei seit: 21.01.06
Ich habe grad selbst einen Antrag gestellt. Das Formular habe ich vom Versorgungsamt (in meinem Fall Bielefeld/NRW). Man kann es im Internet downloaden. Jetzt ist es bei meiner Hausärztin. Die sorgt dafür dass alle erfordlichen Unterlagen dazu kommen und füllt ihn auch aus.
@Mellly: danke für den Link. Da werd ich mich jetzt auch mal schlau machen, für den Fall, dass es Schwierigkeiten gibt.
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sunshine4ever
Zitat (lio @ 11.05.2006 17:49:14)
Ich hoffe, das hilft euch schon weiter. Wichtig ist auch noch zu wissen, dass die unterschiedlichen Versorgungsämter manchmal sehr unterschiedliche Entscheidungen treffen auch bei gleichen Diagnosen und vergleichbaren Umständen und Beeinträchtigungen. Da sollte man sich nicht scheuen Widerspruch einzulegen oder ggf. sogar zu klagen, dazu sollte man möglichst Hilfe eines Verbandes wie dem VDK oder einem in Sozialrecht erfahrenem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
Hallo zusammen :blumen:
möchte das Thema aus "aktuellem Anlass" nochmal aufgreifen.
Nach fast einjährigem (!) Kampf: - Antrag gestellt - binnen sagenhaften 10 (!) Tagen Bescheid mit einem völlig unangemessenen GdB erhalten - Widerspruch eingelegt - dieser wurde abgelehnt - (als letzte Möglichkeit) das Versorgungsamt verklagt - zeit- und nervenraubende Korrespondenz mit Ärzten, Anwalt, VdK, Parkplatzwächtern und Ordnungsämtern (Behindertenparkplatz!) etc.pp. :wacko:
kam diese Woche Post vom Anwalt mit endlich mal guten Nachrichten: GdB 50, d. h. ich bekomme einen Schwerbehindertenausweis :)
lio hat es sehr gut und ausführlich formuliert :blumen: Eine Mitgliedschaft im VdK kann ich auch nur empfehlen!
Möchte alle, die das vor sich haben oder mitten drin stecken, einfach ermutigen: lasst Euch bloß nichts gefallen und wehrt Euch gegen diese "Abspeise-Taktik" :)
Viel Glück und alles Gute :blumen:
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Leuchtfeuer
Habe auch einen Schwerbehindertenausweis von 50 % aufgrund meiner Krebserkrankung! :unsure:
Es gab im Krankenhaus eine Sozialstation, da saßen nette und kompetente Menschen...................................... :D und haben mit mir den Antrag auf den Ausweis ausgefüllt und dem Versorgungsamt geschickt- binnen 3-4 Wochen hielt ich den Ausweis in den Händen............... :D Mit diesem Ausweis gibt es z.B 5 Tage Sonderurlaub im Jahr........... :D
Mußte mich aber im Bekanntenkreis noch anfauchen lassen, wie unverschämt ich wäre, dreist so einen Behindertenausweis zu beantragen............. :labern:
Soll ich dazu jetzt noch was sagen? :labern: Habe mich umgedreht und betreffende Person stehen lassen, hatte Tränen in den Augen und war verletzt...... :unsure:
Gruß von Leuchtfeuer
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sunshine4ever
Zitat (Leuchtfeuer @ 11.08.2006 17:07:35)
Mußte mich aber im Bekanntenkreis noch anfauchen lassen, wie unverschämt ich wäre, dreist so einen Behindertenausweis zu beantragen............. :labern:
Soll ich dazu jetzt noch was sagen? :labern: Habe mich umgedreht und betreffende Person stehen lassen, hatte Tränen in den Augen und war verletzt...... :unsure:
Gruß von Leuchtfeuer
Leuchtfeuer, das kann ich gut nachvollziehen :trösten:
Erstens mal ist es vollkommen egal, WARUM jemand einen solchen Ausweis beantragt (bei mir ist es zB primär eine Gehbehinderung).
Zweitens frage ich mich, wie man so anmaßend sein kann, das zu be- bzw. verurteilen :unsure:
Gehe jetzt mal von mir aus, denke aber, dass ich da für alle sprechen kann: Wer wäre als Betroffener nicht am glücklichsten, wenn er/sie niemals einen Schwerbehindertenausweis hätte beantragen müssen, weil er/sie GESUND ist :wallbash:
"Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk das uns jederzeit genommen werden kann!"
In diesem Sinne :trösten: :blumen:
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Leuchtfeuer
Ja, das finde ich auch!
Aber es gibt immer Leute, die ihren Schund dazu geben müssen :labern:
Das sie andere damit verletzen, ist ihnen überhaupt nicht bewußt.......... :unsure:
Die haben keine Ahnung, wie dankbar man selber über Tage ist, an denen es einem richtig gut geht :D ! Und wie schön es sein kann, am Leben teilzunehmen- ohne Schmerzen, ohne Angst, ohne ständige Arzttermine..............................
Gibt da einen tollen Spruch von Dieter Nuhr: " Wenn man keine Ahnung hat- einfach mal die Fresse halten!" :wallbash:
So, das war das Wort zum Freitag! :rolleyes:
Gruß von Leuchtfeuer :blumen:
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sunshine4ever
Zitat (Leuchtfeuer @ 11.08.2006 18:10:38)
Aber es gibt immer Leute, die ihren Schund dazu geben müssen :labern:
Gibt da einen tollen Spruch von Dieter Nuhr: " Wenn man keine Ahnung hat- einfach mal die Fresse halten!" :wallbash:
So, das war das Wort zum Freitag! :rolleyes:
Gruß von Leuchtfeuer :blumen:
Leuchtfeuer, Du hast ja so recht :daumenhoch:
Und - mal ganz abgesehen von diesem Thema - Dein "Wort zum Freitag" könnte für vereinzelte Personen durchaus zum "Wort für jeden Tag" mutieren ;) :pfeifen:
Liebe Grüße :blumen: sunshine
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Valentine
Einen Behindertenausweis zu haben hat zweifelsohne Vorteile (Behindertenparkplatz, zusätzlicher Urlaub, Steuerfreibeträge...), aber es kann auch von Nachteil sein einen zu besitzen. Hat man einen, so muss man dieses auch angeben wenn man sich um eine Stellung bewirbt. Dies kann vorteilhaft sein wenn der Arbeitgeber eine gewisse Quote erfüllen will, aber auch nachteilhaft. Bei körperlichen Behinderungen ist es sicher ratsam sich einen solchen Ausweis ausstellen zu lassen, aber "nur" wegen Sprue zum Beispiel- nee, würd ich nicht machen.
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Aida1.789 Beiträge Dabei seit: 17.09.05
Also, ich hatte Glück...bekam vom Versorgungsamt einen Antrag zugesendet (unter google Versorgungsamt dann findest du deine >Zuständigkeit)-weg damit zu den Ärzten und nach nicht so langer Wartezeit bekam ich ohne Gutachtertermin einen Ausweis über 50 Prozent.Danch stellte ich noch einmal einen auf Erhöhung und bekam 60. Es kommt wohl auch immer auf den Gutachter und vor allen Dingen auch auf die Stellungnahme der Ärzte an.
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Die Außerirdische7.621 Beiträge Dabei seit: 21.01.06
es scheint tatsächlich so zu sein, dass die Versorgungsämter frei nach Belieben entscheiden. Ich weiß von Leuten denen es viel schlechter geht als mir, die nur 25 % bekommen haben u. von Leuten, denen es genau geht wie mir, die haben 50 % u. eine sogar 70 %
Es ist ja auch völlig bescheuert, dass die Versorgungsämter allein aufgrund schriftlicher Unterlagen urteilen. Die haben nicht mal die Röntgenbilder gesehen, geschweige denn, dass zB. ein Vertrauensarzt sich einen Eindruck über die tatsächlichen Beschwerden gemacht hat.
Bei mir hat es ca. 4 Wochen gedauert, dann bekam ich Bescheid, man hat mir 20 % anerkannt. Damit kann man gar nichts anfangen, darauf kann man auch verzichten. Was mir wichtig ist, das sind mind. 30 %. Denn damit würde es arbeitsrechtlich anerkannt. Unser Behindertenbeauftragter hat mir gesagt, damit wird man einem 50 %en gleichgestellt.
Ich habe Widerspruch eingelegt, meine Hausärztin hat noch mal eine medizinische Begründung abgegeben u. ich hab noch mal beim Neurologen meine Beschwerden dokumentieren lassen.
Gerade heute habe ich vom Versorgungsamt Bielefeld den Bescheid bekommen, man könne meinem Widerspruch "nicht abhelfen". Deshalb sind die Akten an das Landesversorgungsamt Münster gegangen.
Ich bin gespannt, wie es jetzt weitergeht. Ich hab neulich zufällig mit meinem Versicherungmenschen gesprochen u. der meinte auch, ich sollte ggf. rechtlich dagegen vorgehen. Ich hab zum Glück ne gute Rechtsschutzversicherung.
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sunshine4ever
Zitat (Die Außerirdische @ 11.08.2006 21:27:47)
Es ist ja auch völlig bescheuert, dass die Versorgungsämter allein aufgrund schriftlicher Unterlagen urteilen. Die haben nicht mal die Röntgenbilder gesehen, geschweige denn, dass zB. ein Vertrauensarzt sich einen Eindruck über die tatsächlichen Beschwerden gemacht hat.
Hallo Alien,
das hat mich auch am allermeisten befremdet :blink:
Ich habe mir zum Glück von allen Arztberichten etc. Kopien gemacht und konnte diese Unterlagen (ein gut halbvoller dicker Ordner!) schon gleich mit dem Antrag einreichen. Hat ja in meinem Fall leider erstmal nicht viel genutzt... hätte aber eigentlich erwartet, dass man mich mal vorlädt :unsure:
Inzwischen habe ich auch eine Rechtsschutzversicherung, allerdings primär aus anderen Gründen. Verfahren vorm Sozialgericht sind verglichen mit anderen (Zivil- oder Strafrecht....) relativ "günstig", aber was man hat, hat man :)
Ich kann wirklich den VdK wärmstens empfehlen, die haben mir sehr geholfen :)
LG und toi toi toi :blumen:
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InJa
ich habe auch einen ausweis bin aufgrund meiner krebserkrankung 80% beschädigt :wacko: den ausweis habe ich selbst beim versorgungsamt beantragt, die ausfüllerei war nicht so schlimm, ich habe auch alle aktuellen befunde beigelegt. auf die antwort musste ich allerdings fast 3 monate warten, die lassen sich wirklich zeit damit. :angry:
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BetaAngel1.736 Beiträge Dabei seit: 27.08.04
Ich habe mit meiner Krebserkrankung 90% bekommen. Wo kommen bloss diese Riesenunterschiede in der Bewertung her? Meinen Antrag habe ich damals direkt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus über meinen Hausarzt gestellt. Der hat auch alle Arztberichte und Röntgenbilder beigefügt. Nach nur 5 Wochen war der Antrag durch.
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Isis
Hallo, also die Versorgungsämter haben und lassen sich auch Zeit - und sie arbeiten mit veralteten Katalogen. Ich z.B. habe Fibromyalgie (eine Rheuma-Art, die auch in den chron. Schmerzbereich fällt). Diese Krankheit haben die in ihren Katalogen noch gar nicht drin. Dann werden GdBs meiner Meinung nach sehr unterschiedlich verteilt. Die Sachbearbeiter kennen die Patienten nicht, haben nur Unterlagen von den Ärzten u.ä., und auch die Ärzte geben manchmal Berichte ab, die zum Grausen sind. Man sollte sich nichts gefallen lassen, Widerspruch einlegen etc. Dafür wäre es gut, beim SoVD, VdK o.ä. Mitglied zu sein. Diese Vereinigungen haben eigeneAnwälte, die einen vertreten, beraten und zur Not bis vors Sozialgericht gehen. Ich gehe davon aus, dass jeder, der so einen Antrag stellt, seine Gründe dafür hat.
Ab und an denke ich, es wäre gut, wenn es gewissen Sachbearbeitern (egal wo sie sitzen) mal nur einen halben Tag so schlcht ginge, wie manch anderen, die diese Anträge stellen. Vielleicht würden dann andere Entscheidungen getroffen werden.
Und ich lächle immer noch!
lg Isis
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Leuchtfeuer
Isis- ich lächel auch- auch wenn mir die Tränen laufen an manchen Tagen...... :huh:
Aber aufgeben ist nur was für Feiglinge!!! :blumen: Und weiter leben- das ist der Sinn!! :blumen:
Der Weg ist das Ziel..............
Ich verstehe dich!
Leuchtfeuer grüßt :blumen:
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squirrel
Ihr habt alle so Recht! Leuchtfeuer, deine Einstellung finde ich klasse. Mein Mann hat jetzt gegen den Bescheid vom Versorgungsamt Klage beim Sozialgericht eingereicht. Sie, das VA, haben seinen Widerspruch abgelehnt mit der Begründung, seine Beschwerden wären subjektiv. Die ticken doch nicht richtig, ist doch klar dass nicht jeder bei einer Erkrankung die gleichen Beschwerden und Auswirkungen hat.
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Perle1147407 Beiträge Dabei seit: 15.09.06
bei mir ergeben Krebs und Psyche zusammen 70 % - Fibromyalgie wird hier bei uns noch nicht anerkannt, allerdings kommt seit 1 Monat noch Schwerhörigkeit (2 Hörgeräte) hinzu, das muss ich jetzt beim VA noch angeben. Mal sehen, was dann herauskommt.