Wem gehören Röntgenaufnahmen?

Hallo Muttis!

Zunächst einmal ein gutes Neues Jahr an alle!

Habe meinen Arzt gewechselt. Möchte nun von meinem "alten" Arzt die vorhandenen Röntgenaufnahmen meinem "neuen" Arzt vorlegen. Kann ich darauf bestehen, dass er sie rausrückt? Wem gehören die Aufnahmen eigentlich?
Wie sieht es mit vorhandenen Befunden aus, die der "alte" Hausarzt von Fachärzten erhalten hat und seine Akte über mich? Muss er die auf Verlangen rausrücken?
Vielen Dank für Eure Hilfe! :blumenstrauss:

LG
Bei Röntgenaufnahmen sieht es so aus:
Die Bilder gehören dem Arzt, der sie "fotografiert" hat.
Er muss sie dir aber auf Verlangen ausleihen.
Gibt Leute, die vergessen, geliehene Sachen zurück zu geben.
:pfeifen:
Die Akte gehört eindeutig dem Arzt. Er kann sie sogar, ohne dich zu fragen,
einem eventuellen Nachfolger verkaufen.
:angry:
Befunde von Fachärzten:
Kannst du selbige nicht um Kopien bitten?
:)

Auch dir ein glückliches neues Jahr!
Cal
Gefällt dir dieser Beitrag?
So weit ich weiß, kann dein jetziger Arzt deine Akte und deine Röntgenbilder bei deinem alten Arzt anfordern. Dann ersparst du dir die Laufereien oder Diskussionen mit deinem alten Arzt, dein "Neuer" ist auf dem Laufenden und dir werden unnötige Untersuchungen erspart!! Sollte doch zu machen sein!!?? :)

gruß

jojomama
Gefällt dir dieser Beitrag?
...falsches Posting ;)

Bearbeitet von Bücherwurm am 02.01.2006 22:24:42
Gefällt dir dieser Beitrag?

Hallo!

Ich habe hier mal 2 Links zu dem Thema gefunden:

http://www.br-online.de/daserste/ratgeber/...0010915_4.shtml

http://www.patientenschutz.de/info/datensc...es-gesetzes.htm

Gefällt dir dieser Beitrag?
Für Fotographien und Filme gibt es so etwas wie "Das Recht am eigenen Bild". Sollte das hier nicht auch Anwendung finden? Ich meine schon. Hab mich mit dieser Thematik allerdings noch nie auseinandersetzen müssen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zum Schutz vor unnötiger Strahlenbelastung bestimmt die Röntgenverordnung , dass der Arzt Röntgenaufnahmen einer besonderen "ärztlichen Stelle" zur Prüfung zugänglich macht. Auf der Röntgenaufnahme ist der Patientenname vermerkt. Außerdem hat der Arzt die Röntgenaufnahmen einem nachbehandelnden Arzt auf dessen Verlangen vorübergehend zu überlassen.


Ich habe allerdings auch noch nie erlebt, dass sich ein Arzt um meine Röntgenaufnahmen gerissen hätte. die meisten habe ich zu hause. nur die vom Zahnarzt sind bei der. *Ich bin bestimmt nicht hübsch genug* :lol:
Gefällt dir dieser Beitrag?
die Röntgenbilder gehören dem Arzt der sie anfertigte. Du kannst aber um Copien bitten oder wenn du Glück hast wurde digital geröngt und man kann die Bilder per mail versenden.


Don.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Guten Morgen Muttis!

Ich danke Euch sehr für Eure Infos. :blumen:

Wünsche Euch noch einen wunderschönen Tag!

Heute hat mein Sohn die OP mit den Weisheitszähnen. Drückt ihm die Daumen, dass alles gut geht!

LG
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hallo!
Ich hatte diese Poblem auch mal, und vorher auch mit meinem Sohn.

Grundsätzlich muß der Arzt alle Unterlagen, die er hat und die Deine Behandlung betreffen, herausgeben.

Ich weiss das, weil ich nach vielen Jahren meinen Hausarzt gewechselt habe und meine Unterlagen haben wollte. Wird Dir auch von der Krankenkasse bestätigt.

Das gleiche gilt auch für Röntgenbilder, auch diese muß er herausgeben.
Ich weiss das sicher weil ich es selbst erlebt habe.
Der Arzt wird von der Krankenkasse für seine Leistungen bezahlt und hat somit kein Recht die Unterlagen zurückzuhalten.

Gruß fritzchen
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Galadriel, 03.01.2006)
Guten Morgen Muttis!

Ich danke Euch sehr für Eure Infos. :blumen:

Wünsche Euch noch einen wunderschönen Tag!

Heute hat mein Sohn die OP mit den Weisheitszähnen. Drückt ihm die Daumen, dass alles gut geht!

LG

Liebe Galadriel, ich habs grad erst gelesen und hoffe, dein Sohn hat es gut überstanden.
:trösten: Sag ihm mal Gute Besserung von mir
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (fritzchen, 03.01.2006)
Hallo!
Ich hatte diese Poblem auch mal, und vorher auch mit meinem Sohn.

Grundsätzlich muß der Arzt alle Unterlagen, die er hat und die Deine Behandlung betreffen, herausgeben.

Ich weiss das, weil ich nach vielen Jahren meinen Hausarzt gewechselt habe und meine Unterlagen haben wollte. Wird Dir auch von der Krankenkasse bestätigt.

Das gleiche gilt auch für Röntgenbilder, auch diese muß er herausgeben.
Ich weiss das sicher weil ich es selbst erlebt habe.
Der Arzt wird von der Krankenkasse für seine Leistungen bezahlt und hat somit kein Recht die Unterlagen zurückzuhalten.

Gruß fritzchen

fritzchen!!!

STIMMT!!!

Meine Schwiegermutter hat den Artz gewechselt, und der hat sämtliche Unterlagen von ihrem vorherigen Arzt bekommen.

Will mir mal demnächst ein Fotoalbum anlegen, bei den Röntgenbildern, die ich zu Hause habe!!!

wollmaus
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hallo und Guten Morgen!

Mein Sohn hat die OP unter Vollnarkose relativ gut überstanden. Ist jetzt noch ein "Hamsterbäckchen". Aber sonst ok.

LG
Gefällt dir dieser Beitrag?
Viel Eis hilft bei Hamsterbäckchen.

Von außen und innen anwenden.
;)
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Tipps
Weihnachtsgeschkliste erleichtert das Schenken zur Weihnachtszeit
26 34
Telefonlisten können im Notfall Leben retten
Telefonlisten können im Notfall Leben retten
49 20
Hochsaison für Einbrecher: So schützt man sein Zuhause
Hochsaison für Einbrecher: So schützt man sein Zuhause
14 9
Öl gegen lästige Kalkrückstände bei Deko-Wasser-Schalen
Öl gegen lästige Kalkrückstände bei Deko-Wasser-Schalen
12 5