Mietkautionskonto auflösen

In: Wohnen
Morgen zusammen,

zu Mitte Dezember werde ich eine neue Wohnung beziehen.

Für meine alte Wohnung liegt ein Mietkautionskonto bei meiner Bank vor, auf dem 2 Monatsmieten hinterlegt sind.
Für die Kündigung brauche ich die Unterschrift des Vermieters, welches ich mir mithilfe von vorliegenden Formularen einholen kann.

Ich bin mir aber unsicher, wann genau ich die Unterschrift einfordern soll.

Möglichst früh, um Luft für eventuelle Probleme zu haben?
Vielleicht erst bei der Schlüsselübergabe im Dezember?
Oder doch erst deutlich später? Immerhin liegt das geld ja zurück für eventuelle Reperaturen bzw. habe ich
gehört, das die Kaution weitere 6 Monate auf dem Konto bleiben muss, da es für den Vermieter eine gewisse
Zeit gibt, in der noch Mängel angezeigt werden können?

Vielleicht kann mir jemand von Euch einen Rat geben, wie man sich am besten verhalten sollte bzw.
auf was man alles zu achten hat.

Besten Dank,

Nyke
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir eine Mietkautionsversicherung, da sie dir ermöglicht, die Kaution für deine neue Wohnung zu hinterlegen, ohne dass du das Geld sofort aufbringen musst. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn dein Geld noch für die alte Kaution blockiert ist, und du dadurch mehr finanzielle Flexibilität erhältst.

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Definitiv erst, nachdem die Wohnungsübergabe erfolgt ist, und der Vermieter soweit zufrieden ist, und keine Mängel aufgetreten sind.

Wie lange sich der Vermieter Zeit lassen darf, dazu gibt es keine feste gesetzliche Grenze, die Gerichte urteilen wohl unterschiedlich, zwischen 2 und 6 Monaten. das kommt auf den Einzelfall an. Gerade noch austehende Nebenkostenabrechnungen sind natürlich ein mehr als plausibler Grund für den Vermieter, mit der Kautionsrückzahlung noch etwas zu warten.

wie gesagt, ich würde das Thema nach erfolgreicher Rückgabe der Wohnung ansprechen, dann kann der Vermieter ja sagen, ob er noch Zeit braucht (Prüfen von Schäden, noch austehende Nebenkostenabrechnungen, etc)

Bearbeitet von Bierle am 26.11.2012 12:01:46
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ich würde das Formular zur Wohnungsübergabe mitnehmen

wenn der Vermieter sie abnimmt und keine Mängel feststellt, kann er gleich unterschreiben
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Zitat (Arjenjoris @ 26.11.2012 12:01:13)
wenn der Vermieter sie abnimmt und keine Mängel feststellt, kann er gleich unterschreiben

Dann wäre der Vermieter aber sehr naiv/blöd, das würde ich an Vermieterstelle niemals tun! ;)
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Hmm, so in etwa hab ich es mir fast gedacht.

Was die Nebenkostenabrechnung betrifft ... ich bin überzeugt, der Vermieter kann gar nicht beurteilen, was und wieviel welche Partei genau verbraucht hat. Eine genaue Aufschlüsselung scheint es nicht zu geben, die Nebenkosten sind viel zu überteuert, ich hab in den dort gewohnten 5 Monaten noch nichtmal die Heizung angehabt und Strom wird extern bezogen. Auf die anstehende Diskussion freu ich mich jetzt schon ^^

Was bin ich froh, eine neue, perfekte Wohnung gefunden zu haben ;)

Der Vermieter selber wird aber wohl zur Abnahme nicht erscheinen. Das hat bisher immer die Maklerin gemacht.

Dazu muss man wissen, der eigentliche Vermieter ist insolvent und ein Rechtsanwalt übernimmt derzeit die
Zwangsversteigerung des Objektes. Dieser Rechtsanwalt ist auch mein Ansprechpartner in bzgl. des
Kautionskontos.
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@Bierle: eine Wohnungsabnahme ist aber dazu da, um evtl. Mängel festzustellen, in der Regel sind das geschulte Leute, die genau wissen, was sie zu kontrollieren haben

außerdem wollte Nyke nur einen Rat,
wie es sich in diesem Fall verhält, wird ihr der RA schon erklären

bei mir lief es immer reibungslos, hatte zum Glück nie Probleme :)
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Ich denke auch mal, dass Du die ausstehende Nebenkostenabrechnung abwarten musst.

Länger als 6 Monate dürfte es aber eigentlich nicht dauern.

Bei unserem letzten Mietverhältnis ließ sich der Vermieter recht lange Zeit und hat erst reagiert, als ich einen bösen Brief schrieb und mit der Einschaltung eines RA gedroht hatte, weil wir nämlich auch noch einen ordentlichen Teil Nebenkosten zurück bekamen. (Wassergebühren).
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Zitat (Arjenjoris @ 26.11.2012 12:33:15)
@Bierle: eine Wohnungsabnahme ist aber dazu da, um evtl. Mängel festzustellen, in der Regel sind das geschulte Leute, die genau wissen, was sie zu kontrollieren haben

Da hast du Recht, keine Frage, es ging mir bei dem "schön blöd" um die dann noch ausstehende Nebenkostenabrechnung. Ist die Kaution vorher weg, bekommt der Vermieter evtl noch zustehende Nachzahlungen der NK-Abrechnung nie vom Ex-Mieter, so kann er die Kosten im Zweifel von der Kaution abziehen
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ein Versuch ist es aber wert, einfach das Formular mitnehmen
der RA könnte nur sagen: nein, wir warten noch die Abrechnung ab
dann ist es eben so
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Ich würde erstmal prüfen, ob das Konto überhaupt gekündigt werden muß. ;)

Bei einem Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist kannst du monatlich über 2000 EUR ohne Kündigung verfügen. Wenn der Anlagebetrag höher ist, ist evtl. stufenweise Kontoauflösung sinnvoller als Kündigung: 2000 EUR sofort auszahlen lassen, nach 1 Monat die nächsten 2000 EUR, ...

Du müßtest also erstmal nachsehen, zu welchen Konditionen die Mietkautiion angelegt wurde. ;)
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Am Ende wird man immer auf die Nebenkostenabrechnung warten müssen. Sinnvoller ist es die Kaution mit den letzten Mieten "abzuwohnen". Ist zwar nicht ganz ok, aber der praktischste Weg und wenn man danach ordentlich die Nebenkostenabrechnung etc. bezahlt muss man sich in 99% der Fälle auch nicht davor fürchten, dass der Vermieter gegen einen vorgeht.
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"Abwohnen" geht gar nicht. Das ist illegal, und der Vermieter hat dann das Recht einen Abzumahnen, bzw das Geld einzufordern. Nicht umsonst ist die Kaution dafür da, um eventuelle Schäden reparieren zu können. Abwohnen ist Mietbetrug.
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Üblicherweise wird bei der Wohnungs- und Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll angefertigt. Bestehen keinerlei Mängel, so hat der Vermieter die Kaution zurückzuzahlen incl. Zinsen, aber er darf einen gewissen Betrag einbehalten für die noch zu erwartende Nebenkostenabrechnung. Sollten bei der Übergabe irgendwelche Mängel vorhanden sein - defekte Badezimmerarmatur, kaputte Fliesen, die bei der Wohnungsübernahme noch nicht kaputt waren, Löcher in den Türen oder was auch immer sonst so passieren kann - dann ist der Vermieter berechtigt, auch hierfür einen entsprechenden Betrag von der Kaution einzubehalten. Die Komplette Kaution bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung festzuhalten ist dagegen nicht korrekt.
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Das hast Du kurz und bündig und auch für jeden verständlich genau auf den Punkt gebracht, Estelle. So und nicht anders wird mit einer gezahlten Kaution verfahren!! :daumenhoch:
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Also bei mir war es so, dass ein Teil der Kaution bis zum Zeitpunkt der nächsten "Jahresenegieabrechnung" einbehalten wurde....

War für mich beim Umzug damals auch doof, da ich die alte Kaution direkt als "neue Kaution" nehmen wollte.....

Da ich aber 3 Monate übergangszeit hatte, habe ich mich in der Zeit für eine Kautionsbürgschaft entschieden.... Hat mich damals glaube ich knappe 10€ im Monat gekostet, und konnte nach 3 Monaten ohne Probleme gekündigt werden, als ich das Geld dann BAR hinterlegt hab..... (Quelle: https://kautionsfrei.de/ )

Ich weiß ja nicht, ob dein problem auch so aussieht, wenn du genug Geld hast, musste halt einfach abwarten....
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