Besonderheiten Lohn Reinigunskraft

Hallo zusammen,
also bin en bisschen durcheinander und zwar habe ich am 01.10 in einer Reinigungsfirma angefangen, es ist auch alles super und kann mich nicht beschweren.
Bis meine Chefin zu mir sagte dass es Branchen Typisch wäre ein halben Arbeitslohn einzubehalten.
Ich bin dafür arbeiten gewesen damit sie das Geld einstecken kann?
Oder bekomme ich es wieder?!
Ich weiss nicht was ich davon halten soll bzw was soll ich tun.
ich wäre über ein rat oder tip sehr dankbar cry_1.gif
Licy, das ist jetzt sehr schwierig zu mutmaßen, was Deine Chefin gemeint haben könnte. Frag sie doch noch einmal. Das ist ja keine Schande, niemand kann alles wissen. Du müsstest doch auch schon Dein Oktober Gehalt bekommen haben, war damit denn alles in Ordnung?
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ich kenne keine branche, in der ein halber lohni "typischerweise" einbehalten würde. insbesondere bei den gebäudereinigerbetrieben - dort gibt es einen minderstlohn, der auf keinen fall unterschritten werden darf, auch nicht durch irgendwelche einbehalte.

lass dich bitte bei der gewerkschaft oder bei einem anwalt beraten. dafür kannst du am amtsgericht deines wohnortes beratungshilfe beantragen.
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Zitat (licy, 26.11.2012)
Bis meine Chefin zu mir sagte dass es Branchen Typisch wäre ein halben Arbeitslohn einzubehalten.


...

ich wäre über ein rat oder tip sehr dankbar cry_1.gif

Es ist Teil meines Jobs, Reinigungsfirmen anzuheuern für die öffentlichen Gebäude hier. Ich werde heute alle Firmen, mit denen ich Verträge habe, mal anfragen, ob sie wissen, was damit gemeint sein könnte. Klingt zumindest nach üblem Über-den-Tisch-Ziehen.

Hast du noch ein paar mehr Infos, kannst du etwas genauer werden?

Vorerst liebe Grüße

Cally
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auf diese frage wirst du mit sicherheit keine ehrliche antwort bekomen. die wären j auch mit dem hammer gekämmt, wenn sie gegenüber eine repräsentantin ihres auftraggebers zugeben würden, die bezahlung unter mondestlohnniveau zu tricksen. das wäre ein sicheres aus für zukünftige öffentliche aufträge und eine einladung für das hauptzollamt, mal in die bücher zu gucken.

und selbst wenn e alle so machen - das würd es auch nicht richtiger machen.
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Zitat (Cambria, 27.11.2012)
und selbst wenn e alle so machen - das würd es auch nicht richtiger machen.

schockiert.gif

Das hab ich nie behauptet. Und wen ich frage, der gibt mir ehrlich Auskunft.

Ich weiß schon, dass ich nicht bei der Personalverwaltung der Firmen frage... rolleyes.gif
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So, hier die ersten Infos. Wenn es sich (nur, um es auszuschließen) nicht um die Sozialversicherungsbeiträge handelt, die du und dein AG hälftig zu bezahlen habt, darf dein AG keinen Anteil einbehalten.

Es scheint in der Reinigungsbranche aber tatsächlich so zu sein, dass (leider gehäuft halbseidene Firmen) Lohn einbehalten, falls es (durch vermeintlich schlechte Leistungen von dir) zu Reinigungsreklamationen kommt. Mit diesem Geld wird dann angeblich die Ersatzkraft gezahlt, die Nachreinigen muss, oder deine Extra-Stunden, oder der vom Auftraggeber abgezogene Betrag wegen Schlecht- oder Nichtleistung.

Das darf NICHT sein. Aber: Lass dich professionell rechtsberaten, es gibt immer Sonderfälle.

Grüße

Cally
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Ein starkes Stück, Cally. Angeworben wird dann aber mit dem "doppelten" Stundenlohn ?

Wofür "haften" Reinigungskräfte dann vielleicht noch ? Treppen-Ausrutscher, zerkratzte Fensterscheiben...?
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Das ist zum Glück nicht die Regel, es wird aber teilweise so gehandhabt. Leider ist das Reinigungsgewerbe ein wirklich übles, seriöse Firmen sind rar und leiden natürlich auch unter ihren "Kollegen". Gründe sind sicher, dass fast jeder so billig wie möglich Leistungen der Firmen einkaufen will, die Reinigungsunternehmen ihren Gewinn machen wollen und die Reinigungskräfte oft ihre Rechte nicht kennen bzw. Angst haben sie einzufordern, weil sie sonst ihren überlebenswichtigen Job verlieren. Böse Kombi.
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Leider wie so oft im Arbeitsleben...wo kein Kläger, da kein Richter.
Sollte vielleicht mal Herr Wallraff verdeckt "ermitteln" und den Erlös der Publikationen = in welcher Form auch immer, Betroffenen zukommen lassen.
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Als Arbeitnehmer schulde ich meine Arbeitskraft und nicht den Erfolg meiner Arbeit. Selbstverständlich versuche ich, meine Arbeit so gut wie möglich zu erledigen. Kommt es aber zu Reklamationen, sind die Sache des Arbeitgebers. Den Arbeitnehmer kann er nur dafür haftbar machen, wenn dieser vorsätzlich schlecht gearbeitet hat (und das muss er dem Arbeitnehmer erst mal nachweisen). Dass er dich irgendwann entlässt, wenn er mit deiner Arbeit nicht zufrieden ist, steht auf einem anderen Blatt. Das heißt dann aber immer noch nicht, dass er von dir das Geld verlangen kann.
Ich würde außerdem mal nochmal meinen Arbeitsvertrag genau durchlesen, ob da irgendwas von dem Einbehalt steht. Falls ja, kann ich mir vorstellen, dass es mau aussieht. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, das wäre rechtlich sicherlich höchst bedenklich.
Ich gehe davon aus, dir steht der vereinbarte Arbeitslohn zu, Punkt. Schau, dass du irgendwie deinen Anspruch geltend machst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Lohn so hoch ist, dass du auf die Hälfte mal einfach so verzichten kannst.

Bearbeitet von ulrike am 01.12.2012 14:09:02
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Schade, dass wir von Licy nichts mehr gehört haben. Hätte mich schon interessiert, was das denn nun wirklich war.
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