Wenn jemand eine Firma gründet: GMBH & co

Hallo!

Weiss jemand genau, was eine GMBH ist?
Was bedeutet "Beschränkte Haftung"?
GMBH`s sind ja eine sehr vertrauensvolle Unternehmerform, wie bei Lieferanten als auch bei Kunden.

Wenn jetzt jemand eine Firma gründet, z.B. eine Heizungsbauerfirma.
Dann muss der erst mal 25.000 EUR hinterlegen, die sind für immer fort oder bekommt man die
bei Geschäftsaufgabe wieder?

Was, wenn jetzt z.B. durch Verschulden der Firma ein Haus unter Wasser gesetzt wird, Schaden eine Million EUR.
Dann schauen die Geschädigten doch blöd drein?
Ohne eine Gesellschaftsform müsste der Unternehmer voll Haften, wäre eigentlich besser für den Kunden(Den Geschädigten)

Ist eine GMBH so etwas wie eine Versicherung?

Danke!
Zitat (Terence01 @ 27.12.2012 18:13:47)
Hallo!

Weiss jemand genau, was eine GMBH ist?
Was bedeutet "Beschränkte Haftung"?
GMBH`s sind ja eine sehr vertrauensvolle Unternehmerform, wie bei Lieferanten als auch bei Kunden.

Wenn jetzt jemand eine Firma gründet, z.B. eine Heizungsbauerfirma.
Dann muss der erst mal 25.000 EUR hinterlegen, die sind für immer fort oder bekommt man die
bei Geschäftsaufgabe wieder?

Was, wenn jetzt z.B. durch Verschulden der Firma ein Haus unter Wasser gesetzt wird, Schaden eine Million EUR.
Dann schauen die Geschädigten doch blöd drein?
Ohne eine Gesellschaftsform müsste der Unternehmer voll Haften, wäre eigentlich besser für den Kunden(Den Geschädigten)

Ist eine GMBH so etwas wie eine Versicherung?

Danke!

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedeutet, dass bei der Gesellschaft die Haftung auf das Firmenkapital beschränkt ist.
Das ist mindestens 25.000,-. Die muss man nirgendwo "bezahlen", sondern man muss bei der Gründung der GmbH nachweisen, dass dieses Vermögen irgendwie vorhanden ist (Barvermögen, Warenbestand, Maschinen, Immobilien, Bürgschaften,...). Wenn das Vermögen des Unternehmens höher ist, haftet das Unternehmen mit dem höheren Vermögen.
Wenn man das Gewerbe aufgibt und die GmbH liquidiert, erhält der Inhaber, bzw. die Inhaber das Vermögen, das nach der Liquidation noch übrig ist (wenn alle Gläubiger ausbezahlt wurden, wenn es welche gab, alle Rechnungen beglichen sind...)

Der "Vorteil" einer GmbH ist, dass die Inhaber der GmbH nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften - es sei denn, sie haben vorsätzlich Mist gebaut.
Dieses Privileg gilt aber nur für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, nicht für Verbindlichkeiten, die die Inhaber direkt treffen - zum Beispiel kann man sich dadurch nicht vor den Sozialversicherungsbeiträgen für die Angestellten "drücken". Die müssen dann eben von den Inhabern aus ihrem Privatvermögen gezahlt werden, wenn die GmbH mittellos geworden ist oder nicht genug Geld hat.

Es gibt noch die Ltd. (Limited), die ähnlich funktioniert wie die GmbH, aber weniger Stammkapital benötigt.

Dann gibt es noch die 1-Euro-GmbH, bei der man zu Beginn nur 1 Euro Gründungskapital braucht, aber verpflichtet ist, nach und nach 25.000Euro Firmenkapital anzuhäufen und als Haftungsmasse bereit zu halten.

Wikipedia zur GmbH
Infos von der Arbeitsagentur zur Existenzgründung

Zu deiner Frage mit den Schäden:
Für mich klingt das eher wie ein Fall für eine Versicherung - das Unternehmen wird den Schaden über ihre Versicherung regulieren und die Versicherungen regulieren Schäden auch wenn sie über die Haftungssumme der GmbH hinaus gehen.

Eine GmbH ist eine Gesellschaftsform, keine Versicherung.

Bearbeitet von Cambria am 27.12.2012 18:32:09
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Warum dürfen Mods hier (meinetwegen grauzonige) Rechtsauskünfte geben, aber gleichzeitig (grauzonige) medizinische Threads schließen?
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Das ist keine Rechtsauskunft, sondern schlicht die Antwort auf die Frage, was eine GmbH ist - was im Übrigen völlig unabhängig davon ist, dass die Antwort von einem Mod kam.
Das oben geschriebene ist ungefähr so viel Rechtsauskunft, wie die Antwort auf die Frage medizinische Beratung wäre, wo im Körper in etwa die Lunge sitzt. Hat zwar GROB was mit Medizin zu tun, aber sicher nichts mit medizinischen Diagnosen.

Bearbeitet von Cambria am 27.12.2012 20:55:37
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Zitat (Terence01 @ 27.12.2012 18:13:47)


Was, wenn jetzt z.B. durch Verschulden der Firma ein Haus unter Wasser gesetzt wird, Schaden eine Million EUR.
Dann schauen die Geschädigten doch blöd drein?
Ohne eine Gesellschaftsform müsste der Unternehmer voll Haften, wäre eigentlich besser für den Kunden(Den Geschädigten)

Ist eine GMBH so etwas wie eine Versicherung?

Danke!

Für die typischen Risiken, die mit der Branche zusammen hängen, gibt es (teilweise vorgeschriebene) Versicherungen, gerade im Handwerk. Nein, die Geschädigten wären nicht unbedingt besser dran, wenn der Unternehmer voll haften würde. Besser, die Versicherung zahlt. Die hat Geld, der Unternehmer nicht unbedingt. Und die Versicherung lebt davon, für andere Risiken abzudecken. Ein Handwerker lebt von seiner Arbeit und würde er jedesmal mit Haus und Hof haften, würde sich niemand mehr selbständig machen.

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Zitat (Terence01 @ 27.12.2012 18:13:47)
GMBH`s sind ja eine sehr vertrauensvolle Unternehmerform, wie bei Lieferanten als auch bei Kunden.

Allerdings nicht unbedingt bei Banken. Die Haftungsbeschränkung kann uU ein Kredithindernis sein, wenn die Banken Angst haben, im Zweifelsfall ihr Geld nicht wieder zu bekommen.
Ich selbst hab mal in einer Agentur gearbeitet, die sich für ein Projekt als GmbH gegründet hatte und nach dessen Ablauf Insolvenz anmeldete. Da das in den letzten 10-15 Jahren wohl kein Einzelfall war, hat das Image der GmbHs mittlerweile ein paar Schrammen bekommen.

Bearbeitet von Koenich am 28.12.2012 02:28:55
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Hallo!

@Cambria:
Zitat
Wenn das Vermögen des Unternehmens höher ist, haftet das Unternehmen mit dem höheren Vermögen.


Danke für die Info, aber das verstehe ich jetzt nicht.
Wenn jemand eine GMBH hat, ist dann privates und geschäftliches Vermögen getrennt?
Und jeder, der eine GMBH hat, wird schauen, dass nicht zu viel Geld "im Unternehmen ist"...

Wiki:
Zitat
Tatsächlich kann das eingezahlte Kapital nach notarieller Prüfung für Ausgaben der Gesellschaft im Rahmen des Unternehmenszweckes verwendet werden. Unzulässig ist nur die Rückführung an die Gesellschafter.


Der Gesellschafter ist also der Firmengründer, und...ach ist das alles trocken :wacko:
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Zitat (Terence01 @ 28.12.2012 03:43:58)

Der Gesellschafter ist also der Firmengründer, und...ach ist das alles trocken  :wacko:

Ja, privates und geschäftliches Vermögen ist dann getrennt. Trotzdem gibt es natürlich Verbindungen, wenn man privates Geld in die Firma steckt oder wenn - was passieren kann- der Unternehmer doch mit seinem privatem Vermögen für die Schulden des Unternehmens haftet.

Je nach ausgeübtem Gewerbe hat man gar nicht die Möglichkeit, weniger Geld ins Unternehmen zu stecken. Zum Beispiel bei Firmen, die einen großen Maschinenpark oder ein paar Autos haben.

Außerdem wirkt es bei Banken und bei Lieferanten seriöser, wenn man nicht nur das absolute Minimum n den Büchern stehen hat. Aber möglich wäre es, nur vielleicht nicht sehr sinnvoll.

Naja, gesellschaftsgründungen sind wirklich kein einfaches Gebiet. Aber wenn man sich selbstständig machen will, muss man sich da einfach durcharbeiten. Lieber trockenen Stoff lesen, denn den Stress, eine Firma zu ruinieren, muss man nicht unbedingt haben ;)

Bearbeitet von Cambria am 28.12.2012 09:07:38
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Zitat (Terence01 @ 28.12.2012 03:43:58)

Danke für die Info, aber das verstehe ich jetzt nicht.

Der Gesellschafter ist also der Firmengründer, und...ach ist das alles trocken :wacko:

Ich glaube, wir könnten Dir leichter raten, wenn Du genau beschreibst, was eigentlich das Problem ist. Einige hier scheinen zu denken, Du oder jemand aus Deiner Familie will sich selbständig machen, ich dachte, es geht mehr um die Haftung eines Handwerksbetriebs. Eine Kurzeinführung in BWL geht leider nicht ;-) und wie so oft im Leben hängt das eine mit dem anderen zusammen.
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HörAufDeinHerz, so ist es.

Falls jemand so etwas vor hat, nichts wie hin zur IHK oder HWK. Die geben Auskunft.
Da war ich auch schon mal vor vielen Jahren.
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Zitat (Cambria @ 27.12.2012 18:24:38)
Das ist mindestens 25.000,-. Die muss man nirgendwo "bezahlen", sondern man muss bei der Gründung der GmbH nachweisen, dass dieses Vermögen irgendwie vorhanden ist (Barvermögen, Warenbestand, Maschinen, Immobilien, Bürgschaften,...).

Es gibt verschiedene Arten, die EUR 25.000,-- Mindeststammkapital zu bringen. Entweder als "Bargründung". Dann müssen wenigstens 50 % des Betrags sehr wohl eingezahlt werden. Oder als "Sachgründung" durch Einbringung von Maschinen, Material oder sonstigem. Eine Sachgründung ist kompliziert.
Im Falle einer Insolvenz wird zuerst kontrolliert, ob das gesamte Stammkapital auch eingezahlt wurde. Ist der Nachweis nicht möglich, wird der Betrag nochmal eingefordert. Wird die GmbH einfach aufgelöst, bekommt der Gesellschafter - soweit vorhanden - das Stammkapital wieder zurück.

Zur Frage, warum der Inhaber doch mit seinem Vermögen einspringen muss: es ist nicht der Inhaber der Anteile, sondern der Geschäftsführer. Die meisten GmbHs sind jedoch sogenannte Ein-Mann-GmbHs und der Geschäftsführer ist auch der Alleingesellschafter. Der Geschäftsführer also haftet, wenn er - sagen wir mal - nicht sorgfältig genug gewirtschaftet hat. Wenn z.B. die GmbH überschuldet ist und er hat die Insolvenz nicht angemeldet, wird ihm das zur Last gelegt und er ist dran. Beschränkte Haftung hört sich somit im ersten Moment ganz nett an, kann aber ausgehebelt werden.

Das mit den Banken stimmt ebenfalls. Kaum eine Bank leiht einer GmbH Geld ohne eine Bürgschaft oder Besicherung des Darlehens durch den/die Gesellschafter.

So, damit hab ich zumindest mal zu den bereits angesprochenen Punkten meinen Senf abgegeben.
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