Schulpflicht nach Werkrealabschluss

Hallo Muttis,

meine Große macht im Juli ihren Werkrealabschluss und möchte anschließend eine Ausbildung zur Arzthelferin machen (Bewerbungen laufen schon). Als zweite Option, für den Fall, dass sie keinen Ausbildungsplatz bekommt, haben wir noch den Besuch eines Berufskollegs (1 oder 2 jährig) angepeilt. Diese Plätze werden aber nach Auswahlverfahren vergeben.
Sie ist ja schulpflichtig, bis zum 18. Lebensjahr (sie wird im Oktober 17). Was wäre also im schlimmsten Fall, sie bekäme keinen ausbildungsplatz und auch keinen Platz an der Schule?

Weiß da zufällig jemand Bescheid und kann mir/uns einen Rat geben?

Danke schon Mal.

LG Alex
Habe ich da was nicht mitbekommen?

Ich bin immer davon ausgegangen, dass nach 10 Jahren die Schulpflicht mit Abschluss beendet ist. Ich weiß gar nichts davon, dass man bis 18 Lebensjahr Schulpflichtig ist.

Was machen dann die Kinder, die zum Beispiel im Januar geboren sind. Sagen die dann mittags zum Lehrer: Ciao, das wars morgen werde ich 18 und komm nicht mehr.
Gehen die dann einfach und haben keinen Abschluss?

Und was ist ein Werkrealschulabschluss? Das kenne ich auch nicht.

Deine Tochter möchte Arzthelferin werden. OK, dann würde ich mir in erster Linie natürlich die Berufsschulklassen für Gesundheitswesen / Pflege aussuchen.
Eine weitere Option wäre, sich auf eine Berufsschule zu bewerben, die in der Nähe liegt aber nicht im Wohnort selbst ist.
Und wenn alle Stricke reißen, andere Ausbildung suchen. Krankenpflege oder Altenpflege, Kindergarten, notfalls würde ich sogar noch den Einzelhandelskaufmann anstreben. Weiter suchen kann man ja immer noch

Bearbeitet von Eifelgold am 01.02.2013 08:32:38
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Zitat (Eifelgold, 01.02.2013)
Ich bin immer davon ausgegangen, dass nach 10 Jahren die Schulpflicht mit Abschluss beendet ist.

So ungefähr, man muss mindestens 9-10 Jahr in die Schule besuchen, Ehrenrunden mitgerechnet.
Etwas genauer steht es hier
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Zitat (Eifelgold, 01.02.2013)

Was machen dann die Kinder, die zum Beispiel im Januar geboren sind. Sagen die dann mittags zum Lehrer: Ciao, das wars morgen werde ich 18 und komm nicht mehr.
Gehen die dann einfach und haben keinen Abschluss?


Genau das könne sie tuen, natürlich nur wenn sie 10 Jahre Schule hinter sich haben. Der Abschluss interessiert da keinen.
Du bist ab 18 Jahre auch nicht mehr verpflichtet während der Ausbildung zur Berufsschule zu gehen. Wenn Du deine Lehre abschließen willst musst Du den Stoff natürlich trotz allem beherrschen.

Klingt komisch, ist aber so!
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Zitat (Eifelgold, 01.02.2013)


Was machen dann die Kinder, die zum Beispiel im Januar geboren sind. Sagen die dann mittags zum Lehrer: Ciao, das wars morgen werde ich 18 und komm nicht mehr.
Gehen die dann einfach und haben keinen Abschluss?


Prinzipiell schon. Man kann dich dann nicht mal als Schulschwänzer belangen und (die Eltern) bestrafen. ohmy.gif

Aber es gibt noch sowas wie die Teilzeitschulpflicht, die u.a. die Berufschule einbezieht. Wir hatten das Thema damals auch in der Berufsschule wie es sich genau mit der Schulpflicht erhält.

Ich glaube, was als erstes eintritt...9 Vollschuljahre oder das 18. Lebensjahr cool.gif

Zitat
Du bist ab 18 Jahre auch nicht mehr verpflichtet während der Ausbildung zur Berufsschule zu gehen. Wenn Du deine Lehre abschließen willst musst Du den Stoff natürlich trotz allem beherrschen.
Ela1971...

Allerdings hätte da der Arbeitgeber mächtig was dagegen, da man für den Besuch der Schule ebenfalls bezahlt wird. (durch das Ausbildungsgehalt...)
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@alexf

Ward ihr schon bei einer Berufsberatung? Dadurch dass Bildungsangelegenheiten Ländersache sind, gibts ja die unterschiedlichsten Möglichkeiten von denen zum Beispiel wiederum andere noch nie was gehört haben...
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Zitat (Mellly, 01.02.2013)
Allerdings hätte da der Arbeitgeber mächtig was dagegen, da man für den Besuch der Schule ebenfalls bezahlt wird. (durch das Ausbildungsgehalt...)

Wer nach Erreichen des 18. Lebensjahres nicht mehr zur Berufsschule gehen will, muss die entsprechende Zeit am Arbeits-/Ausbildungsplatz verbringen...
... weshalb viele volljährige Azubis lieber freiwillig in der Berufsschule sitzen. whistling.gif
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Zitat (Jeannie, 01.02.2013)
Wer nach Erreichen des 18. Lebensjahres nicht mehr zur Berufsschule gehen will, muss die entsprechende Zeit am Arbeits-/Ausbildungsplatz verbringen...

Von wollen kann keine Rede sein, wer im Rahmen einer Berufsausbildung im Betrieb die Berufsschule besucht, muss dies auch tun. Die Berufsschule ist in dem Fall, Teil der Ausbildung.
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Hallo nochmals,

vielen Dank für die doch schon zahlreichen Antworten.

@eifelgold: Der Werkrealabschluß ist in Baden-Wüttemberg ein dem "normalen" Realschulabschluß gleichgestellter Abschluß nach 10 Jahren auf der Hauptschule. D.h. man hängt nach der Hauptschule noch ein Jahr (es gibt auch die Möglichkeit 2 Jahre) dran und hat denn den Werkrealabschluß. dieser sollte auch von Arbeitgebern gleich angesehen werden zum regulären Realschulabschluß.

Bei der Berufsberatung waren wir auch schon. Sie weiß ja was sie will, aber es bilden hat sehr wenige Ärzte, in unserer Umgebung, nächstes Jahr aus. Wir warten jetzt mal ab, was die ausstehenden 4 noch sagen und suchen weiter, bzw. hoffen auf die Schule.

LG Alex
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Zitat (alexf, 01.02.2013)
@eifelgold: Der Werkrealabschluß ist in Baden-Wüttemberg ein dem "normalen" Realschulabschluß gleichgestellter Abschluß

Ahh, andere Länder, andere Sitten.

Ich wünsche deiner Tochter viel Glück.
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Wenn sie nach dem Abschluss nicht direkt eine Lehrstelle findet, kann sie entweder ALG I oder II beantragen (weiss grade nicht welches) oder sich nach der Möglichkeit einer schulischen Ausbildung erkundigen. Dazu müsste auch das Jobcenter informieren können. Parallel dazu kann sie sich weiter um eine Ausbildung im wunschjob bewerben. Durch die schulische Ausbildung hätte sie keine Lücke im Lebenslauf und könnte Erfahrungen sammeln und Kompetenzen erwerben, die ihr später nutzen können.

Habt ihr schon mal bei Berufe-net der Arbeitsagentur geschaut?
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Muss man nicht eine bestimme Zeit gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben?
Zumindest wird es ja berechnet nach dem Lohn, den man in den weiß-nicht-wievielen letzten Arbeitsmonaten hatte....

Edit: und müsste man sich nicht auch 3 Monate vor eintretender Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden, um Ansprüche geltend machen zu können?

Bearbeitet von runzenplunz am 02.02.2013 13:16:35
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ALG I gibt es normalerweise nur, wenn man ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat und in einigen anderen Ausnahmen. Dazu muss man sich 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Wenn man es nicht so frühzeitig weiss, muss man die Meldung umgehend nachholen. Spätestens Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss man sich zusätzlich noch arbeitslos melden. Das geht dann nur persönlich.
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Hallo,

und hat es geklappt? Hat sie eine Ausbildung zur Arzthelferin bekommen?

Falls sie noch auf der Suche ist, kann sie auch mal unter *Link entfernt* schauen.

Dort gibt es auch nützliche Bewerbungstipps. smile.gif

Beste Grüße
Jenny

Bearbeitet von Bierle am 12.11.2013 14:58:56
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Hallo Jenny,

leider hat sie die Stelle nicht bekommen sad.gif
Da wir uns dann aber auch noch einen Plan B zurecht gelegt hatten (weiter auf die Schule), wurde dieser dann kurzfristig zum Plan A ungewandelt. Sie besucht nun ein Berufskolleg auf dem sie dann nach 2 Jahren die Zulassung für die Fachhochschule bekommen kann. Schauen wir mal, wie die zwei Jahre so laufen und was danach kommt.
Hauptsache ist, dass sie was hat und nicht auf der Strasse rumlungert.

LG Alex
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Zitat (alexf, 12.11.2013)
Hallo Jenny,

leider hat sie die Stelle nicht bekommen sad.gif
Da wir uns dann aber auch noch einen Plan B zurecht gelegt hatten (weiter auf die Schule), wurde dieser dann kurzfristig zum Plan A ungewandelt. Sie besucht nun ein Berufskolleg auf dem sie dann nach 2 Jahren die Zulassung für die Fachhochschule bekommen kann. Schauen wir mal, wie die zwei Jahre so laufen und was danach kommt.
Hauptsache ist, dass sie was hat und nicht auf der Strasse rumlungert.

LG Alex

Sehe ich auch so. Sie hat dann in zwei Jahren noch mal die Chance etwas zu finden, dass ihr auch Spaß machen kann. Viel Glück! flowers_2.gif
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