Gewährleistung ist keine Garantie: der feine Unterschied

Guten Tag!

Wer beim Kauf eines Artikels der Meinung ist, dass er innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren jeden Defekt beheben lassen kann, der irrt!

Die Gewährleistung besagt, dass der Händler ein einwandfreies Produkt verkauft hat. Später eingetretene Schäden unterliegen der Händlergarantie – und die ist freiwillig!

Es macht bei hochwertigen Geräten durchaus mal Sinn, über eine Zusatzgarantie nachzudenken.

Konkretes Beispiel: Ein Drucker, der Marke Epson wurde 2011 im MediaMarkt erstanden. 2013 ist ein Teil am Papiereinzug abgebrochen – der Drucker ist hin. Da Epson nur ein Jahr Garantie gibt, bleibt nur die Verschrottung (Reparatur wird zu teuer).

PapaMajo
Ok...aber was besagen die 2 Jahre ? Nur, daß Papier geduldig ist ?
Ich denke, daß der Hersteller dann doch wenigstens den Beweis beibringen müßte, daß Du etwas falsch/unsachgemäß gehandhabt hast. Da auch dies müßig sein dürfte, müßte doch zumindest ein Paket Papier bei rausspringen oder so..?
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"Die 2 Jahre besagen", das hat Papa Majo komischerweise nicht erwähnt, dass die Gewährleistung in 2 Teile gegliedert ist.

In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung muss der Händler beweisen, dass bei einem aufgetretenem Defekt dessen Ursache nicht schon beim Kauf vorhanden war.

Nach den 6 Monaten muss dies der Kunde nachweisen.

Da dieser Nachweis, z.B. bei Elektronik, fast immer nur mit teuren Gutachten möglich ist, heißt das in der Praxis, die ersten 6 Monate zahlt der Händler, danach bleibt der Kunde auf dem schaden sitzen (Es sei denn, es gibt eine (Hersteller-)Garantie. die Schäden etwa für die ersten 2 Jahre abdeckt.)

Viele Händler versuchen denn auch, bei Schäden innerhalb der 6 Monate den Kunden auf die Herstellergarantie zu verweisen, obwohl sie eigentlich selber gerade stehen müssten. Das Inanspruchnehmen der Herstellergarantie ist nämlich oft aufwendiger für den Kunden. Viele wissen dann gar nicht, dass sie darauf bestehen könne, dass der Händler den Schaden abwickelt.

Bearbeitet von Bierle am 13.05.2013 13:29:04
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Zitat (Bierle @ 13.05.2013 13:28:09)
"Die 2 Jahre besagen", das hat Papa Majo komischerweise nicht erwähnt, dass die Gewährleistung in 2 Teile gegliedert ist.


Stimmt, ist ein wichtiger Aspekt, den ich vergessen habe! Sorry!
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Na, Papa Majo :blumen: Vielleicht kommst Du mit Deinem Gerät ja noch ins Guinness-Buch ?
Zumindest dann, wenn die erste Patronenladung noch was hergibt... ;)
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@horizon: Ich glaube nicht. Ich habe das Teil gleich da gelassen. Das steht jetzt entweder beim Techniker zu Hause oder irgendwo in Russland. :sarkastisch:
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Mit der Patrone hättste noch regen Handel treiben können. Oder offen eintüten und ab an den Hersteller ;)
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@horizon: Irgendwie entsteht der Eindruck, dass du ein gewisses Interesse an den Patronen hegst. ;)

Ich kann dich beruhigen, die liegen eingetütet bei mir zu Hause und ich habe mir schon ein Gerät ausgesucht, in dem ich die Patronen weiter verwenden kann.

PapaMajo
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Dein Eindruck trügt...isch abe gar keinen Drucker :ach: kenne nur das Problem mit den Patronen von unserer Tochter...drum ;) Vor kurzem gab´s darüber auch einen TV-Bericht, ich meine von Markt.

... :unsure: habe mich nur mit Dir/für Dich über Wegwerf-Geräte geärgert.
Vielleicht kopierst Du die Bibel dann auf nem stabileren Gerät :D
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Danke für's Mitärgern! :blumen:

Stellt sich jetzt nur die Frage, was ich mit der Kopie soll, wenn mich nicht mal das Original interessiert?!? :pfeifen:

Vielleicht sollten wir das jetzt lieber nicht weiter vertiefen...
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Beträgt nicht die gesetzliche Gewähleistungspflicht 2 Jahre. Egal was Epson sagt? Laut meinen Informationen sind 2 jahre Pflicht und man könnte zusätzlich noch eine Garantie abschließen. Kann Epson dann einfach sagen nur 1 Jahr?
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Epson kann sagen: wir geben nur 1 Jahr. Das 1 Jahr von Epson ist nämlich Garantie und keine Gewährleistung. ;) Für Garantie gibts keine gesetzlichen Mindestvorgaben, das ist eine rein freiwillige Herstellerleistung.

Sieht aber schon ein bißchen blöd aus, wenn der Hersteller denkt, daß sein Gerät nur ein Jahr halten wird bzw. soll :(, wenn der Gesetzgeber meint, es sollte mindestens 2 Jahre durchstehen. ;)
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