Guten Tag!
Wer beim Kauf eines Artikels der Meinung ist, dass er innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren jeden Defekt beheben lassen kann, der irrt!
Die Gewährleistung besagt, dass der Händler ein einwandfreies Produkt verkauft hat. Später eingetretene Schäden unterliegen der Händlergarantie – und die ist freiwillig!
Es macht bei hochwertigen Geräten durchaus mal Sinn, über eine Zusatzgarantie nachzudenken.
Konkretes Beispiel: Ein Drucker, der Marke Epson wurde 2011 im MediaMarkt erstanden. 2013 ist ein Teil am Papiereinzug abgebrochen – der Drucker ist hin. Da Epson nur ein Jahr Garantie gibt, bleibt nur die Verschrottung (Reparatur wird zu teuer).
PapaMajo
Wer beim Kauf eines Artikels der Meinung ist, dass er innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren jeden Defekt beheben lassen kann, der irrt!
Die Gewährleistung besagt, dass der Händler ein einwandfreies Produkt verkauft hat. Später eingetretene Schäden unterliegen der Händlergarantie – und die ist freiwillig!
Es macht bei hochwertigen Geräten durchaus mal Sinn, über eine Zusatzgarantie nachzudenken.
Konkretes Beispiel: Ein Drucker, der Marke Epson wurde 2011 im MediaMarkt erstanden. 2013 ist ein Teil am Papiereinzug abgebrochen – der Drucker ist hin. Da Epson nur ein Jahr Garantie gibt, bleibt nur die Verschrottung (Reparatur wird zu teuer).
PapaMajo