Steuererklärung: Krankenkassenbeiträge von Kindern in Aus

Hallo zusammen,

ich mache gerade..sehr spät...endlich meine beiden Steuererklärungen 2011 und 2012...

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die Krankenkassenbeiträge meines sich in Ausbildung befindlichen Sohnes in meiner Steuererklärung angeben kann.
Er selbst zahlt noch keine Lohnsteuer, wohl aber Krankenkassenbeiträge.

Er war in 2011 erst 17 Jahre...im ersten Lehrjahr...und wurde in 2012 dann volljährig

Kann mir jemand Auskunft geben?

Danke im voraus...

Im Moment sogar sonnige Grüße
nettchen
Hallo Nettchen,

im Zweifel setze die Beiträge ein, wird ggfls vom FA gestrichen, merkst Du dann bei der Prüfung des Bescheides.

Auch sonnige Grüße
Lichtfeder
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Ich würde das auch einfach mal mit angeben, zur Not streicht es das FA wieder raus. Vielleicht helfen dir folgende Infos:
Bund der Steuerzahler
Lohnsteuerhilfe
Wirtschaftsdienst
aber auch
Buchhaltung und Steuern
experto

Viel Erfolg! Ich weiß wie anstrengend und nervig die Steuererklärung ist, habe Sie letzte Woche fertig gemacht... smile.gif
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Hallo, sitze vor der Steuererklärung und habe folgende Frage:
Bis Mai hatte ich 2 geringfügige Jobs, bis August noch 1 und ab Ende August festangestellt.
Wie gebe ich die Kilometerpauschale an? Habe nur 1 Zeile dafür. In diese habe ich jetzt die km
für den Job ab 08 eingetragen.
Aber ich bin ja vorher auch 2x die Woche zur Arbeit gefahren.
Wer hat einen Tipp?
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Arjenjoris, leg einfach noch ein Blatt bei, indem der Mitarbeiter vom FA sieht, wie Du auf die Endsumme oder ähnliches gekommen bist.
Habe ich auch schon gemacht, nach dem Motto "lt. beigefügten Schriftstück".

Da Herr Rumburak mit unserem Jüngsten heute zur WM in Prag ist, bin ich ebenfalls am Sortieren der Unterlagen.

Bearbeitet von Rumburak am 02.05.2015 18:21:03
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Genau wie Rumburak es schreibt! Nimm ein zusätzliches Blatt und kennzeichne es als Anlage 1. In der Steuererklaerung schreibst Du neben das bereits Eingetragene "siehe auch Anlage 1" und schon weiss das FA Bescheid! So kannst Du auch mit weiteren Eintragungen verfahren, die nicht mehr auf das Formular passen. Jede weitere Anlage bekommt dann eine entsprechende Nummer!
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Danke, so werd ichs machen
und bei der Brille? die Fassung gehört doch bestimmt nicht mit zu den absetzbaren Kosten und auch nicht die Sonnenbrille in Sehstärke?
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Kleiner Blick ins Bürokratische Höchstens bei den außergewöhnlichen Belastungen oder so.


Bei einer Sehschwäche, die eine Berufskrankheit ist oder durch einen Arbeitsunfall entstanden ist, dann sind die Aufwendungen selbst bei normale Sehbrille Werbungskosten.

Sonst, leider nicht. sad.gif

Bearbeitet von Rumburak am 02.05.2015 18:51:45
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Schreib einfach alles rein, was Du so rumliegen hast an Quittungen und Belegen. Wenn die absetzbare Summe nicht erreicht wird bzw. irgendwelche Belege nicht anerkannt werden, so wird das Finanzamt diese ohnehin wieder streichen. Man wird Dir für das Eintragen nicht den Kopf abreißen!

Falls Du ggfs. Arbeitskleidung tragen mußt bzw. mußtest, so kannst Du die Reinigung dieser Kleidung ebenfalls einsetzen, auch wenn Du sie immer selbst gewaschen hast! Du schreibst einfach einen Eigenbeleg mit Datum und Unterschrift, aus dem ersichtlich ist, wieviel mal die Arbeitskleidung gewaschen wurde und welche Kosten dadurch entstanden sind (Gesamtsumme für Waschmittel und Wasserverbrauch)! Z. B. im Jahr 2014 Arbeitskleidung gewaschen an insgesamt 40 Tagen zu je 10,-- € = 400,-- €!
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ich gebe die Est. erkl. selbst ab, werde alles mitnehmen und wobei ich unsicher bin, vor Ort fragen und eintragen
bei der Brille z.B. kann ich sicher keine 500€ Fassung angeben, sondern evtl. nur die Gläser

P.S. zum Glück gibts im Internet einen Arbeitstageberechner, sehr hilfreich bei meinen 3 Jobs
nächstes Jahr wirds einfacher
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