Hallo,
im weiten WWW stößt man immer wieder auf KFZ-Tablethalterungen für die Windschutzscheibe.
Leider finde ich keine klare Aufklärung über die Zulässigkeit der Verwendung solcher Produkte. Man stelle sich vor, man würde ein 7" Tablet mit solch einer Halterung an der Windschutzscheibe befestigen, um dieses Tablet bei der Fahrt als Navigationsgerät zu verwenden. Wir nehmen ebenfalls an, dass es während der Fahrt nicht bedient wird, und mit offizieller Navigonsoftware betrieben wird. Wäre es möglich, dennoch dafür belangt zu werden und mit Ordnungsgeld/Punkten aufkommen zu müssen?
Bitte um Antwort.
MfG
David
Bearbeitet von David-E am 15.11.2013 18:20:29
im weiten WWW stößt man immer wieder auf KFZ-Tablethalterungen für die Windschutzscheibe.
Leider finde ich keine klare Aufklärung über die Zulässigkeit der Verwendung solcher Produkte. Man stelle sich vor, man würde ein 7" Tablet mit solch einer Halterung an der Windschutzscheibe befestigen, um dieses Tablet bei der Fahrt als Navigationsgerät zu verwenden. Wir nehmen ebenfalls an, dass es während der Fahrt nicht bedient wird, und mit offizieller Navigonsoftware betrieben wird. Wäre es möglich, dennoch dafür belangt zu werden und mit Ordnungsgeld/Punkten aufkommen zu müssen?
Bitte um Antwort.
MfG
David
Bearbeitet von David-E am 15.11.2013 18:20:29