Aaaalso, ich fasse das jetzt mal ganz kurz zusammen:
Ich habe ein relativ altes Auto!
Ich möchte es in absehbarer Zeit verkaufen!
Es war kürzlich in der Werkstatt und zur TÜV-Abnahme!
Bezüglich des TÜV-Berichtes und des Werkstattmeisters ist das Fahrzeug ok!
Aber mich stört ein dröhnendes Geräusch, welches jedoch bei höherer Geschwindigkeit nachläßt!
Ich möchte aber bis zum Verkauf des Fahrzeuges kein Geld mehr reinstecken!
Dann überlege ich mir einfach folgendes:
Entweder beschummele ich den Käufer des Fahrzeuges, indem ich ihm nichts von dem Geräusch sage, das Geld einstecke und denke, nach mir die Sintflut!
Oder ich sage ihm die Wahrheit beim Verkauf des Autos und nehme ggfs. eine Preisminderung in Kauf!
Oder ich fahre nochmals in eine andere Werkstatt, schildere dort das Problem, bitte um einwandfreie Behebung und stehe für die Kosten gerade!
Letzteres hat den Vorteil, daß ich zum einen während der Zeit, in der ich selbst das Auto noch fahre, nicht mehr von dem Geräusch genervt werde, zum anderen kann ich dem Käufer gegenüber guten Gewissens die absolute Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges bestätigen, zum dritten würde ich dann - weil ja alles am Wagen ok ist - auch jegliche Versuche des Handelns durch den Käufer abblocken, damit ich keinen zusätzlichen finanziellen Verlust erleide!
Es bleibt natürlich die Frage offen, inwieweit der Mord an dem ehemaligen Verkäufer des Fahrzeuges etwas mit dem nunmehr neuerlich anstehenden Verkauf des Autos zu tun hat
Ich denke mal, das ist einfach totaaaal unwichtig