Lohnsteuerjahresausgleich: Werbungskosten unter 1000 €

Hallo zusammen,

wir hatten Heute eine kleine Diskussion über den Lohnsteuerjahresausgleich.

Bei mir ist es so, das ich mit meinen Werbungskosten (eigentlich wie immer) unter 1000 € bleiben werden.
Ich kenne mich leider nicht so gut aus, aber alles was unter diese Grenze liegt, wird auch nicht erstattet, oder?

Mein Weg zur Arbeit beträgt (glücklicherweise) nur 2 Km, Arbeitskleidung oder ähnliches kann ich auch nicht absetzen und generell fällt bei mir kaum etwas an, was ich geltend machen könnte. Vielleicht bin ich da auch einfach etwas zu unwissend.

Vor Jahren hat mir ein Steuerberater mal gesagt, ich solle es lassen, das bringt nix. Da sich an meiner Situation nichts geändert hat bzw. ich auch keine Nebentätigkeiten nachgehe oder andere Gewinne erzielt habe, habe ich das Thema Lohnsteuerjahresausgleich so ziemlich schleifen lassen :pfeifen: Schande über mein Haupt :(

Muss ich den Ausgleich auch machen, wenn ich wirklich nichts zurückbekomme bzw ich auch definitiv nichts nachzahlen muss?

Was genau kann ich alles absetzen bzw hab ich bei Angaben unter 1000 € wirklich keine Chance, etwas erstattet zu bekommen?

Vielen Dank!
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Da z.B. die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist, kann es sein, dass du schon allein durch die entsprechenden Zahlungen ein wenig Einkommensteuer zurückbekommst. Auch durch die Berücksichtigung von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist es möglich.
Wenn du keine weiteren Einkünfte hast, ist eine Erklärung recht schnell gemacht. Ich würde mir mal das Elsterprogramm der Finanzverwaltung runterladen und meine Daten eingeben, Berechnung erfolgt durch das Programm.
Falls du es mit der EDV nicht hast: wenn du nicht dazu verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (was du offensichtlich nicht bist), gibst du eine sogenannte Antragsveranlagung ab. D.h., dass du eine Steuererklärung machst (kein Unterschied zur Einkommensteuererklärung) und das Finanzamt veranlagt dich. Sollte aber eine Nachzahlung rauskommen, wird dir mitgeteilt, dass du den Antrag auch wieder zurücknehmen kannst und das machst du dann. Einziger Nachteil hierbei könnte sein, dass das Finanzamt dich danach auffordert, für Folgejahre eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Damit habe ich aber leider keine Erfahrung.
Und Antragsveranlagung lohnt sich wahrscheinlich nur, wenn du nicht einem anderen dafür Geld geben musst, dass er die Erklärung für dich macht.
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Dieses Jahr habe ich meine Steuererklärung zum ersten Mal von einem StB machen lassen (das Gefummel mit dem arbeitsbedingten Zweitwohnsitz ist mir echt zu kompliziert... ). In den Jahren davor habe ich bei den Werbungskosten immer alles angegeben, was nicht bei drei auf dem Baum war. Was nicht ging, haben die im FinAmt dann halt selbst gestrichen, aber die paar wenigen Cents, die ich mir holen konnte, wollte ich mir nicht entgehen lassen. Teilweise wurden Sachen anerkannt, von denen ich nur so ganz halbherzig geglaubt habe, dass es durchgegen könnte und bei anderen Ausgaben waren sie dnan auf ein einmal knauserig - teilweise auch von Jahr zu Jahr mal anders...
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