ebay internetbetrug

Hallo,
ich bin einwenig an verzweifeln. Vor einigen Wochen hab ich bei ebay ein Spiel für die Playstadion verkauft. kaum war die Auktion beendet schrieb der Käufer mir, ob er nicht per Paypal zahlen kann( ich biete dies aber nicht an), er meinte kein Problem er überweist mir das geld. keine 10min später bekomm ich eine mail, wo er vom kauf zurücktreten will, da er das Spiel noch anderweilig wo ersteigert hat. so damit war ich naturlich nicht einverstanden, weil ich ja vorher weis ob ich ich was haben will oder nicht.

Er bezahlte dann erst nach mehrmaligen Auffordern, geld auf meinem konto, ich zur post gerannt und das spiel (in einem gepolsterten umschlag + 3,60€ briefmarken(versand hatte ich mit 2€ angegeben)) in den Briefkasten gehaun.

so jetzt kommts, er hat nen Fall bei ebay eröffnet weil es immernoch nicht angekommen ist,angeblich!!
er fordet das geld oder ersatz spiel,was mach ich den nun? wenn ich nicht zahle will er anzeige erstatten wegens internetbetrug.
ich muss dazu sagen er ist ein internetverkäufer mit über 3000 bewertungen und ich hab gerade 34. wahrscheinlich denkt er ich hab nich wirklich ahnung.

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

lg
Wenn Du nicht nen Beleg von der Post für das Paket hast, wirds schwierig. Wenn Du den Fehler gemacht hast, das als Großbrief oder so ohne Beleg zu versenden hast verloren. Da kannst nämlich nicht mal nachforschen lassen, obs zugestellt wurde.
Wenns so ist, dann verbuch es unter Lehrgeld, und verpacke in Zukunft unter Zeugen, und versende nur als Paket. Kostet mehr, aber Du bist wenigstens sicher.
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@Wyvern hat leider Recht. Ohne Beleg kannst Du nichts beweisen. Also bleibt Dir vermutlich nur, das Portemonnaie aufzumachen und die Geschichte unter Lehrgeld zu verbuchen.

Du sagst, @pueppi, der Gegner hat über 3.000 Bewertungen? Mit wieviel Prozent Zufriedenheit?
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Kommt drauf an, was ihr als Versand vereinbart habt. Wenn du ihm explizit gesagt hast, oder das explizit in der Artikelbeschreibung stand, dass du es nicht als Paket oder anderes versichertes Produkt versendest, sondern nur als Brief, und er war damit einverstanden, hat er die Schuld bzw Nachweispflicht, dass es nicht angekommen ist.

Ansonsten trägst du als Verkäufer immer erst einmal das Versandrisiko, dann verbuche es als Lehrgeld und schreibe das Geld ab. Und beim nächsten Mal: Immer nur als versicherte, nach verfolgbare Sendung (Paket, Päckchen, Einschreiben) verschicken.
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wenn man die Vorgeschichte betrachtet, denke ich eher, er will nur sein Geld wieder haben
schau doch mal bei ebay die Hilfeforen durch, da gibt es genug ähnliche Fälle und Lösungen

ich hatte bisher Glück, alles ist angekommen, sowohl das Verschickte als auch das Erhaltene
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Zitat
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.


http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

Also ganz ruhig, der kann dir nichts :blumen:.
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Zitat (Arjenjoris, 17.02.2014)
... wenn man die Vorgeschichte betrachtet, denke ich eher, er will nur sein Geld wieder haben ...

... dieser Gedanke kam mir auch @Arjenjoris, deshalb hatte ich nochmals nachgefragt, ob der Käufer tatsächlich über 3.000 Bewertungen hat ... :hmm:

Wenn der Käufer über 3.000 Bewertungen hat, weiß er, dass er sich nicht an die eBay Regeln gehalten hat, als er vom Kauf nachträglich zurücktreten wollte. Man hätte gegen ihn vorgehen können und ihn bei eBay melden können. Unter etlichen Angeboten steht nicht ohne Grund, dass Spaßbieter gemeldet werden. ;)

Wenn er tatsächlich über 3.000 Bewertungen hat, wäre es interessant zu wissen, ob er 100% positive Bewertungen hat. Bei so vielen Bewertungen sind auch 99,9% oder 98,9 % noch in Ordnung. Man kann es nicht Jedem Recht machen. Bei 97,9% wäre ich aber schon misstrauisch und würde mir seine neutralen und/oder negativen Bewertungen ansehen um herauszufinden, mit was für einem Kameraden ich es hier zu tun habe. :pfeifen:

Nun habe ich schon länger nichts mehr bei eBay eingestellt und die Regeln haben sich zwischenzeitlich sicherlich mehrfach geändert. Doch als ich zuletzt eingestellt hatte, gab es noch die Möglichkeit, bestimmte Käufergruppen als Bieter grundsätzlich auszuschließen oder einen verdeckten Mindestverkaufspreis anzugeben. Also knallhart anzukreuzen, dass man ausschließlich Käufer mit beispielsweise 99,0% bis 100% positiven Bewertungen akzeptiert. Wer prozentual gesehen weniger positive Bewertungen hatte, konnte erst gar nicht mitbieten. Allerdings bin ich insofern nicht mehr auf dem Laufenden und weiß nicht, ob das immer noch geht. Nur als kleiner Tipp für künftige Verkäufe. Und eigene, leidvolle Erfahrung. :(

Erstmal ruhig Blut @pueppi: @DerDieDas hat meiner Ansicht nach den hilfreichsten Beitrag geliefert. :blumen:

Grüßle,

Egeria

Bearbeitet von Egeria am 18.02.2014 01:15:31
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