Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Sieht das jetzt neuerdings so aus?

Sieht jetzt neuerdings ein qualifiziertes Arbeistszeugnis folgendermaßen aus?:

Frau/Herr Müller-Meyer (der berühmte Namen) hat von....... bis...... bei uns als ......gearbeitet.

Während dieser Zeit führte er folgende Arbeiten aus:

bkla bla

blubb blubb

muh muh

mäh mäh

oink oink

etc

pp

Übliche abgeschriebene Ablschlussformulierung.

Ich kenne es nur so, dass Arbeitszeugnisse in ganzen Sätzen formuliert werden und die einzelnen Aufgaben auch mehr oder weniger durch die Formulierung "benotet" werden.

Rechtsberatung will ich keine und zum RA geht das Zeugnis so oder so. Leider ist der RA diese Woche in Urlaub und ich bin eigentlich nur neugierig, ob jemand von euch schon mal so ein Zeugnis bekommen hat.

Böswilligkeit will ich dem Ex-Arbeitgeber auch nicht unterstellen, nur absolute Formilierunfähigkeit. smile.gif

Danke schon mal für eure Antworten. flowers_2.gif

Tipp der Redaktion: Lass dein Arbeitszeugnis von einem Anwalt prüfen - hier klicken!

Hilfreichste Antwort
Moin Tante Ju,

wenn ich das richtig interpretiere, hat der Ex-Arbeitgeber für die Tätigkeitsbeschreibung eine knappe Aufzählung verwendet, korrekt? Sieht zwar komisch aus - weil ungewöhnlich - könnte aber in Ordnung sein. Doch das sagt Dir nächste Woche ja Dein Rechtsverdreher.

Also, grundsätzlich kenne ich es nur so, dass qualifizierte Arbeitszeugnisse in ganzen Sätzen formuliert werden. Und zwar nach folgendem Schnittmuster:

Überschrift: Zeugnis
Absatz 1: Kopfdaten, Dauer der Beschäftigung, Art der Beschäftigung.
Absatz 2: Tätigkeitsbeschreibung.
Absatz 3: Beurteilung der Arbeitsweise.
Absatz 4: Sozialverhalten.
Absatz 5: Ausscheidegrund, gute Wünsche.
Absatz 6: Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift.

Zu Absatz 1: In den Kopfdaten sollte nicht nur stehen, wie der Ex-Arbeitsnehmer heißt, sondern auch sein Geburtsdatum und nötigenfalls seine Wohnadresse. Hintergrund: Eindeutige Zuordnung des Zeugnisses zu seinem Empfänger.

Zu Absatz 2: Sicherlich kann man ein Tätigkeitsgebiet auch stichwortartig formulieren, wenn Jedem, der das später liest, eindeutig klar ist, was sich hinter der Beschreibung versteckt. "Organisation der allgemeinen Korrespondenz-Registratur" heißt nun mal, der Mensch hat sich um die - papierne oder elektronische - Ablage gekümmert. Mit Spiegelstrichen aufgezählte Schlagwörter sehen in meinen Augen aber trotzdem merkwürdig aus. Wenn sich aber der Schreiber des Zeugnisses die Mühe macht, jeden Arbeitsgang detailliert zu beschreiben, ist das auch nicht positiv zu sehen. Es versteht sich von selbst, dass beispielsweise ein Nippel durch die Lasche gezogen werden muss. Das bedarf keiner Extra-Erwähnung.

Zu Absatz 3: Hier wird es interessant. Wenn beispielsweise dasteht: "Herr Ju zeigte Interesse an seiner Arbeit und bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu bewältigen." Glatte 5, setzen. Wenn aber dasteht: "Herr Ju erledigte sämtliche anfallenden Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit." Glatte 1, Brust raus.

Zu Absatz 4: Da ist die Reihenfolge wichtig, in der die Personen, mit denen der Zeugnisempfänger zu tun hatte, aufgezählt werden: Chef, Kollegen, Kundschaft = alles paletti. Kollegen, Chef, Kundschaft = Zoff mit dem Chef. Im Übrigen haben in diesem Zusammenhang Hinweise auf Privates nichts zu suchen. Schon gar nicht, ob der Ex-Mitarbeiter bei Firmenfeiern zum guten Betriebsklima beigetragen hat. Das heißt in der Übersetzung, der Kollege sei ein Säufer. Oder ob er sich um die Belange der Kollegen besonders gekümmert hat. Das heißt, da gab's ein Techtel-Mechtel.

Zu Absatz 5: "Der Mitarbeiter verlässt unser Unternehmen zum 00.00.00 auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihm für die weitere Zukunft alles Gute." Das ist die optimale Formulierung, wenn sie zutrifft. Wenn es sich um einen Aufhebungsvertrag handelt, sollte der Grund angegeben werden: Beispielsweise interne Umstrukturierungen. Bei einem Rauswurf ... hm, da weiß ich nicht, wie man das elegant umschreiben könnte.

Zu Absatz 6: Der dürfte selbsterklärend sein.

So, das sind jetzt meine persönlichen Erfahrungen mit Arbeitszeugnissen. Dass diese nicht rechtsverbindlich sind, versteht sich von selbst.

Wenn Du jedoch so neugierig bist, dass Du genau wissen willst, was in dem Zeugnis drinsteht, dann frage doch mal in den einschlägig bekannten Internet-Foren nach. Oder besorge Dir im Buchhandel ein Büchlein mit dem Tenor: "Arbeitszeugnisse richtig lesen". Ansonsten musst Du Dich wohl gedulden, bis Dein Rechtsanwalt Zeit für Dich hat.

Grüßle und alles Gute,

Egeria
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Moin Tante Ju,

wenn ich das richtig interpretiere, hat der Ex-Arbeitgeber für die Tätigkeitsbeschreibung eine knappe Aufzählung verwendet, korrekt? Sieht zwar komisch aus - weil ungewöhnlich - könnte aber in Ordnung sein. Doch das sagt Dir nächste Woche ja Dein Rechtsverdreher.

Also, grundsätzlich kenne ich es nur so, dass qualifizierte Arbeitszeugnisse in ganzen Sätzen formuliert werden. Und zwar nach folgendem Schnittmuster:

Überschrift: Zeugnis
Absatz 1: Kopfdaten, Dauer der Beschäftigung, Art der Beschäftigung.
Absatz 2: Tätigkeitsbeschreibung.
Absatz 3: Beurteilung der Arbeitsweise.
Absatz 4: Sozialverhalten.
Absatz 5: Ausscheidegrund, gute Wünsche.
Absatz 6: Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift.

Zu Absatz 1: In den Kopfdaten sollte nicht nur stehen, wie der Ex-Arbeitsnehmer heißt, sondern auch sein Geburtsdatum und nötigenfalls seine Wohnadresse. Hintergrund: Eindeutige Zuordnung des Zeugnisses zu seinem Empfänger.

Zu Absatz 2: Sicherlich kann man ein Tätigkeitsgebiet auch stichwortartig formulieren, wenn Jedem, der das später liest, eindeutig klar ist, was sich hinter der Beschreibung versteckt. "Organisation der allgemeinen Korrespondenz-Registratur" heißt nun mal, der Mensch hat sich um die - papierne oder elektronische - Ablage gekümmert. Mit Spiegelstrichen aufgezählte Schlagwörter sehen in meinen Augen aber trotzdem merkwürdig aus. Wenn sich aber der Schreiber des Zeugnisses die Mühe macht, jeden Arbeitsgang detailliert zu beschreiben, ist das auch nicht positiv zu sehen. Es versteht sich von selbst, dass beispielsweise ein Nippel durch die Lasche gezogen werden muss. Das bedarf keiner Extra-Erwähnung.

Zu Absatz 3: Hier wird es interessant. Wenn beispielsweise dasteht: "Herr Ju zeigte Interesse an seiner Arbeit und bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu bewältigen." Glatte 5, setzen. Wenn aber dasteht: "Herr Ju erledigte sämtliche anfallenden Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit." Glatte 1, Brust raus.

Zu Absatz 4: Da ist die Reihenfolge wichtig, in der die Personen, mit denen der Zeugnisempfänger zu tun hatte, aufgezählt werden: Chef, Kollegen, Kundschaft = alles paletti. Kollegen, Chef, Kundschaft = Zoff mit dem Chef. Im Übrigen haben in diesem Zusammenhang Hinweise auf Privates nichts zu suchen. Schon gar nicht, ob der Ex-Mitarbeiter bei Firmenfeiern zum guten Betriebsklima beigetragen hat. Das heißt in der Übersetzung, der Kollege sei ein Säufer. Oder ob er sich um die Belange der Kollegen besonders gekümmert hat. Das heißt, da gab's ein Techtel-Mechtel.

Zu Absatz 5: "Der Mitarbeiter verlässt unser Unternehmen zum 00.00.00 auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihm für die weitere Zukunft alles Gute." Das ist die optimale Formulierung, wenn sie zutrifft. Wenn es sich um einen Aufhebungsvertrag handelt, sollte der Grund angegeben werden: Beispielsweise interne Umstrukturierungen. Bei einem Rauswurf ... hm, da weiß ich nicht, wie man das elegant umschreiben könnte.

Zu Absatz 6: Der dürfte selbsterklärend sein.

So, das sind jetzt meine persönlichen Erfahrungen mit Arbeitszeugnissen. Dass diese nicht rechtsverbindlich sind, versteht sich von selbst.

Wenn Du jedoch so neugierig bist, dass Du genau wissen willst, was in dem Zeugnis drinsteht, dann frage doch mal in den einschlägig bekannten Internet-Foren nach. Oder besorge Dir im Buchhandel ein Büchlein mit dem Tenor: "Arbeitszeugnisse richtig lesen". Ansonsten musst Du Dich wohl gedulden, bis Dein Rechtsanwalt Zeit für Dich hat.

Grüßle und alles Gute,

Egeria

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Nachsatz @Tante Ju, da Editierzeit abgelaufen.

Meinem alten Kopf fiel noch Folgendes im Nachhinein auf, als ich mich nochmals an Deinem Post entlang gehangelt habe:

Tätigkeitsbeschreibung und Beurteilung der Leistungen werden normalerweise nicht verquickt, sondern in separaten Absätzen abgehandelt.

Zu Absatz 4: Die Standardfloskel zum Sozialverhalten liest sich so: Das Verhalten des Mitarbeiters gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets höflich und korrekt. Punkt. Mehr nicht. Fehlt etwas, isses schlecht. Steht erheblich mehr dabei, isses ebenfalls schlecht.

Ich wünsche Dir, dass Du alsbald einen Termin bei Deinem Rechtsanwalt bekommst.

Grüßle,

Egeria

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Erst mal danke für deine Ausführungen @ Egeria flowers_2.gif

So und nicht anders kenne ich es auch.

In diesem "qualifizierten Zeugnis" meines Mannes wird weder seine Arbeitsweise beurteilt, zum Sozialverhalten steht auch nichts drin und der Ausscheidungsgrund wird auch nicht genannt.

Ich denke mal der RA wird mal wieder einen netten Brief schreiben. smile.gif

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Autsch, @Tante Ju cry_1.gif

Was der ehemalige Chef da als "qualifiziertes Arbeitszeugnis" verkauft, ist höchstens ein einfaches Arbeitszeugnis.

In einem einfachen Zeugnis stehen die Kopfdaten, die Beschäftigungsdauer, das Tätigkeitsfeld. Aber keine Beurteilungen über Arbeitsqualität und/oder Sozialverhalten. Doch über die Ursachen des Arbeitsendes sollte schon was drin stehen. Und wenn es nur heißt: Befristeter Arbeitsvertrag, der automatisch endete. Das rechtfertigt auch ein einfaches Arbeitszeugnis, wenn die Beschäftigungsdauer nur ein paar Monate lang war. Bei langjähriger Beschäftigung sieht das allerdings anders aus.

Du tust gut daran, den Anwalt einzuschalten.

Du solltest aber auch wissen, dass Arbeitsrichter generell darauf abzielen, die Arbeitsgerichte von solchem "Kleinkram" freizuhalten. Sie werden schwerpunktmäßig auf eine außergerichtliche Einigung hinarbeiten. Das heißt im Klartext: Wenn Ihr Euch außergerichtlich einigt, zahlt jeder seine Verfahrenskosten selbst.

Grüßle und viel Erfolg,

Egeria

Tante Edit hat noch einen Trost: Arbeitsgerichtliche Kosten sind steuerlich absetzbar.

Bearbeitet von Egeria am 03.04.2014 15:35:31

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Die außergerichtliche Einigung beim Arbeitsgericht haben wir bereits hinter uns, dabei wurde ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis unter anderem auch festgehalten.

Kosten von der Steuer können wir nicht abziehen, da die Rechtschutzversicherung bezahlt hat.

Trotzdem danke für den Hinweis. flowers_2.gif

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Zusätzlich zu den hervorragenden Ausführungen von @Egeria noch eine Anmerkung von mir:

" Oder ob er sich um die Belange der Kollegen besonders gekümmert hat. Das heißt, da gab's ein Techtel-Mechtel."

Das könnte auch bedeuten, dass er immer den anderen die Ohren vollquatschte, ständig unnötige, nicht beruflich notwendige Gespräche anleierte oder sich ungefragt mit Privatem von Kollegen befasste.

Ich kenne noch eine andere Beschreibung:

"Herr X zeigte sich immer sehr umgänglich."

Das könnte bedeuten, dass die anderen am liebsten einen Bogen um ihn machten, weil er (wahlweise) streitsüchtig, grob unhöflich, ständig schlecht gelaunt war.

Und ihr habt Recht: So ein einfaches Zeugnis ist unqualifiziert! - Und im Grunde eine Ohrfeige. mad.gif mad.gif

Naja, die REchtschutzversicherung zieht ihr dann aber wohl von der Steuer ab. wink.gif

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Hast schon Recht @Dahlie: Es gibt sooo viele blumige Umschreibungen, die sich supi-dupi lesen, jedoch genau das Gegenteil dessen meinen, was sie beschreiben. Generell sollten alle Alarmglocken schrillen, wenn über Persönliches berichtet wird. Oder wenn Floskeln wie "stets, jederzeit" sehr sparsam eingesetzt werden.

Außerdem noch, wenn Wichtiges nicht erwähnt wird. Jemand, der mit Bargeld zu tun hat, muss bescheinigt bekommen, dass er keinen Griff in die Kasse getan hat. Also ehrlich war. Ansonsten ist die Formulierung "pünktlich und ehrlich" eine Frechheit, weil sie sagt, pünktlich und ehrlich war der Mitarbeiter, aber sonst eine Nullnummer auf der ganzen Linie. Hier gilt: Es kommt immer auf den Zusammenhang an.

Hier mal ein bisschen was zum Schmökern: http://karrierebibel.de/geheimcodes-arbeit...formulierungen/

Grüßle,

Egeria

Bearbeitet von Egeria am 04.04.2014 01:07:49

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Ich hatte mal ein Taschenbuch von der Chemiegewerkschaft zu Arbeitszeugnissen, anno dunnemals, in dem auch solche Verschlüsselungen erklärt wurden, als ich hunderte Bewerbungen lesen und sortieren musste für die Altenpflegeausbildung.

Daher schaute ich aber bei auffälligen Formulierungen erst mal nach: Wer hat das geschrieben? - Wenn nämlich eine Personalabteilung schrieb, der oder die habe sich sehr bemüht, dann wusste ich: das wars denn auch schon. Wenn eine solche Formulierung aber von den Nönnekens eines kleinen Hauses geschrieben worden war, wusste ich (aus Erfahrung), dass sie es anders meinten, nämlich, dass jenand sich sehr anstrengte, viel arbeitete (nicht faul war), und für die Ausbildung bestens geeignet sei. Die meinten das echt als Empfehlung. wink.gif

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Hast wieder mal Recht @Dahlie: Auch der Ausstellende ist zu berücksichtigen. Wenn man sich an seinen zehn Fingern abzählen kann, dass dieser von den Zeugniscodes keine oder nicht viel Ahnung haben könnte, lohnt sich oft ein zweiter Blick oder der Griff zum Telefonhörer.

Das ist auf der britischen Insel übrigens Usus: Ein Bewerber muss Referenzen nennen können, die bereit sind, zu Gunsten des Bewerbers Auskünfte zu geben. Neben der fachlichen Kompetenz sind da die "Soft Skills" ziemlich wichtig. Ein Zeugnis braucht man erst gar nicht vorzulegen, das liest ohnehin keiner.

Grüßle,

Egeria

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Ganz lieben Dank @ Egeria und @ dahlie für die ausführlichen Erklärungen. flowers_2.gif

Die sollte man dem Ex-Arbeitgeber mal vorlegen, denn wir sind der Meinung, dass es lediglich absolute Unkenntnis und Unfähigkeit ist.

Es geht einfach darum, dass mein Mann einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat und diesen Anspruch auch durchsetzen will. smile.gif

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Gerne doch @Tante Ju wub.gif

Wenn ich mit Erfahrungswerten weiterhelfen kann, tue ich das gerne, ich lasse mich von den Muttis ja auch hin und wieder bei Fragen beraten, über die ich mir den Kopf zerbreche flowers_2.gif

Außerdem ist die Lage eindeutig: Zum einen gibt's den gesetzlichen Anspruch auf das Zeugnis generell und Ihr habt ja bereits die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses außergerichtlich vereinbart. Für Deinen RA ist das also nur noch ein Klacks, ein paar nette - aber bestimmte - Zeilen zu verfassen.

Da fällt mir noch etwas ein, grübel, ich bin aber nicht sicher, ob man das eventuell gleich nach dem Motto "Ich-fall-dann-mal-mit-der-Tür-ins-Haus" in einem Aufwasch erledigen könnte: Frage doch mal Deinen Anwalt, ob es ratsam oder nicht ratsam wäre, ein vorformuliertes Zeugnis gleich mitzuschicken. Oder im zweiten oder dritten Brief des Anwalts zu präsentieren. Überlegung: Vermutlich handelt es sich beim Ex-Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb. Möglicherweise um einen Handwerksbetrieb. Man könnte damit möglicherweise die Neu-Ausstellung des Zeugnisses beschleunigen. Denn Herr Tante Ju muss das Zeugnis vom alten Arbeitgeber ja auch dem eventuell neuen Arbeitgeber einigermaßen zeitnah vorlegen oder bereits in seinen Bewerbungsunterlagen um einen neuen Job beifügen. wink.gif

Grüßle und viel Erfolg,

Egeria

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So isses.

Evtl. nicht bis zum zweiten oder dritten Briefwechsel warten, denn dann ist die Atmosphäre sicherlich ziemlich geladen von Seiten des ehemaligen Arbeitgebers; vor allem, wenn dieser sich nicht gut auskennt. Und die Zeit läuft ja.
Vielleicht gleich beim ersten Mal unter Erwähnung der Formulierung des Arbeitsgerichtes, war das nicht "wohlwollend qualifiziert"?, einen Entwurf machen?


Ich habe auch mal einem Arbeitgeber angeboten, einen Zeugnisentwurf vorzulegen. Muss dazu sagen, dass das Vehältnis, äh, sehr gespannt war und ich mir manches einfach nicht mehr gefallen ließ und mich daher hatte abwerben lassen. wink.gif


Anekdote dazu: Ich formulierte es sehr positiv, damit er etwas streichen oder abschwächen könnte; hörte aber später von seiner Sekretärin, dass er auf die Bemerkung hin, sooo gut sei ich ja auch nicht gewesen, von einem Kollegen gesagt bekam, dass er mal die Umstände, bzw. die aufgelaufenen Schwierigkeiten bedenken sollte, unter denen ich gearbeitet hätte. - Daraufhin hat er es ohne Änderungen ausgestellt. whistling.gif

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Danke für Deine Einschätzung @Dahlie wub.gif

Wenn es um mein Zeugnis ginge, wäre ich da ziemlich kompromisslos und würde den Gang zum Arbeitsrechtler nicht scheuen.

Denn: Vom jeweils letzten Zeugnis hängt auch meine weitere berufliche Zukunft ab. Ich würde mein Zeugnis mit einer Benotung von 1+ formulieren und durchaus darüber diskutieren, warum der ehemalige Arbeitgeber anderer Meinung ist, wenn er aus der 1+ eine 3- machen will. Genau genommen kann der mir nichts mehr. Außer meine weitere berufliche Zukunft behindern.

Da wir nun nicht genau wissen, wie die genaue Sachlage ist, ist es müßig, weiter zu spekulieren. Ich denke, wir haben @Tante Ju genügend Anregungen gegeben, die sie mit ihrem Anwalt besprechen kann.

Grüßle,

Egeria

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@Egeria hat die Sachlage sehr gut erkannt.

Mehr möchte ich da jetzt nicht zum Besten geben, lediglich, dass es bereits im Vorfeld mit dem RA abgeklärt und auch sein Vorschlag war, das Zeugnis nicht selbst vorzuschreiben. wink.gif

Bearbeitet von tante ju am 05.04.2014 11:03:17

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Glück auf @Tante Ju wub.gif

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Hallo tante ju,

das sieht im Grunde nach einem "einfachen Zeugnis" aus.

Was du gern erhalten hättest, nennt man ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis". Auf ein solches Zeugnis hat der Arbeitnehmer auch Anspruch. Bin mir jetzt nicht zu 100% sicher, aber um eine solches Zeugnis zu erhalten, muss dieser darauf hingewiesen werden, sonst erhält man ein "einfaches Arbeitszeugnis", wo eben nur die Tätigkeiten mit entsprechenden Gruß- und Abschiedsformeln bzw. die Dauer des Arbeitsverhältnisses erstellt wird.

Wenn man mehrere Jahre bei einem Arbeitgeber gearbeitet hat, dann erhält man zumeist ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis" automatisch. Grundsätzlich hat man ein Recht auf ein Zeugnis, muss jedoch dem Arbeitgeber mitteilen, dass man ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis" haben möchte.

Ich denke, du kannst auch im Nachhinein auch ein solches zusätzlich verlangen. Dann behalte das andere und warte auf das Neue. Ansonsten schalte einen Anwalt im Arbeitsrecht ein, dann sollte das aus funktionieren.

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@muttisophie: das qualifizierte Arbeitszeugnis wurde bereits im Gütetermin beim Arbeitsgericht schriftlich festgehalten und der RA hat heute eine Kopie des Blattes erhalten.

Da werden wir die nächsten Tage telefonieren.

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tante ju,wie ist es nun weitergegangen?
HAt der Anwalt etwas erreicht?

Würd' mich schon interessieren. flowers_2.gif

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Ja der Anwalt hat etwas erreicht.

Das Zeugnis ist in Arbeit. biggrin.gif Genauer werde ich hier nicht darauf eingehen.








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Mein alter Chef wollte mir erst kein Arbeitszeugnis schreiben (es war ein kleines Unternehmen und er hatte einfach keine Lust dazu). Nachdem ich das Unternehmen verlassen habe, drohte ich ihm mit meinem Anwalt und dann hat sich doch kooperativ gezeigt und mir ein Arbeitszeugnis ausgestellt. Ich war am Anfang sehr sauer.

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