Vater und (begleiteter) Umgang: Freundin darf Kind nicht kennenlernen

In: Kinder
Hallo, liebe frag-mutti-Gemeinde,

Ich hätte da mal eine Frage und hoffe, man nimmt es mir nicht übel, dass ich mich zuvor im entsprechenden Forum vorgestellt habe.

Ich bin zwanzig und seit etwas mehr als zwei Jahren mit meinem derzeitigen Partner zusammen, der mit seiner Ex-Freundin ein genauso altes Kind hat. Er hat sich während der Schwangerschaft nach einer 6-monatigen "Beziehung" von ihr getrennt, mich aber dennoch verheimlicht, weil sie ihn damit erpresst hat, seinen Kontakt zum Kind zu sabotieren/unterbinden, wenn er eine neue Partnerin hätte.

Ein halbes Jahr nach der Geburt hat er sie einmal wöchentlich besucht, um das Kind zu sehen, da der Zustand aber auf Dauer unerträglich wurde, erzählte er ihr von unserer Beziehung, woraufhin es am nächsten zu einer Strafanzeige ihrerseits gegen ihn kam. Das Verfahren wurde gar nicht erst aufgerollt, weil offensichtlich war, dass sie sich da was ausgedacht hat, aber irgendwie schaffte sie es dennoch, das Kind von meinem Freund acht Monate lang fernzuhalten, bis ein zeitlich begrenzter begleiteter Umgang beschlossen wurde, der nun jedoch schon seit ca. einem Jahr zweimal im Monat stattfindet.
In einer zusätzlichen Beratung sollen Mittel und Wege gefunden werden, konfliktfrei über das Kindeswohl zu kommunizieren, doch auch das läuft schon seit Januar, ohne dass es erkennbare Fortschritte gibt.
Vor einigen Wochen schien das Blatt sich zu wenden, als die Mutter sich bereit erklärte, mich das Kind kennenlernen und künftig auch für eine knappe halbe Stunde am Umgang teilnehmen zu lassen, aber nachdem sie durch die Großeltern ein Photo von mir und dem Kind zu Gesicht bekam, änderte sie ihre Meinung wieder und mein Freund muss seinem Kind nun, wenn es fragt, warum ich denn nicht da bin, sagen, dass es mich wohl eine Weile lang nicht mehr sehen wird.
Will man sich bei der Mutter erkundigen, woher der Sinneswandel rührt, so erhält man die Antwort, sie wolle nur in der Beratung (die urlaubsbedingt erst in einem Monat wieder stattfinden wird) darüber reden.
Dazu muss ich noch sagen, dass eine Beratungssitzung ca. 100€ kostet. Der Betrag wird zwischen der Mutter (vermögende Hausfrau) und meinem Partner (wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni) aufgeteilt. Addiert man noch die Fahrtkosten (einmal quer durch ein Bundesland) hinzu, kommt man auf eine für unsere Verhältnisse stattliche Summe. Aber dies nur am Rande.

Das Ganze stellt, wie ihr euch vielleicht vorstellen könnt, eine enorme Belastung für uns beide dar und ich fühle mich häufig, auch aufgrund meines Alters, dieser Situation, vor allem angesichts der Feindseligkeit der Kindsmutter, nicht gewachsen, bin andererseits jedoch nicht bereit, ihretwegen klein beizugeben.

Habt ihr Erfahrungen mit ähnlichen Situationen?
Wie könnte man da ein bisschen die Spannung rausnehmen, ohne gleich zum Anwalt rennen zu müssen?

Besten Dank und sonnige Grüße :)
Hallo, Lea, herzlich willkommen hier!

Bei dem von Dir geschriebenen frage ich mich, wieso Dein Freund sich nicht an das Jugendamt wendet?!

Ich bin der Meinung, daß diese Institution hier der richtige Ansprechartner ist und nicht eine, wohl auf privatem Wege von der "wohlhabenden" Hausfrau organisierte Beratungsstelle, was auch immer das für eine Stelle sein mag!?!

Ich kann, darf und will hier keine rechtlichen Empfehlungen oder Ratschläge geben, aber ich denke, daß auch ein Vater, der nicht mit der Mutter seines Kindes zusammenlebt, ein Recht darauf hat, sein Kind in gewissen Abständen zu sehen.

Ach ja, und wenn die wohlhabende Hausfrau meint, eine kostenpflichtige Beratungsstelle einschalten zu müssen, dann soll sie auch für die Kosten aufkommen und kann wohl nicht erwarten, daß der Kindsvater sich hier zahlungsmäßig beteiligt. Oder wurde die Einschaltung dieser Beratungsstelle auch durch Deinen Freund akzeptiert?

Das ist alles - ehrlich gesagt - schon sehr seltsam :keineahnung:
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Ich hatte vorhin noch vergessen zu erwähnen, daß die Kindesmutter sicher nicht ein Recht darauf hat, daß der Kindesvater das Kind nur allein - also ohne eine zu ihm gehörende Lebensgefährtin - sehen darf. Sie, die Kindesmutter, kann ihrem Ex doch wohl nicht verwehren, daß er sich wieder bindet, oder liege ich da falsch??

Das liest sich ja wie eine versteckte Erpressung!!!
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Das Umgangsrecht steht dem Vater zu, nicht der neuen Lebensgefährtin. Die Mutter (und auch der Vater) können Menschen, die kein Umgangsrecht haben, vom Umgang mit dem Kind ausschließen. Dass so eine Aktion natürlich nicht nett ist und man sich echt fragt, was die Mutter gebissen hat, sich so zu verhalten, steht auf einem anderen Blatt. Man wird es aber wohl nicht erzwingen können, dass die Freundin das Kind auch sieht, jedenfalls so lange es sich um einen stundenweisen Umgang handelt.

Wenn man sich das Sorgerecht so teilt, dass das Kind je hälftig bei einem Elternteil lebt, käme ein "Umgangsverbot" ohne driftigen Grund natürlich faktisch einem Beziehungsverbot gleich - da finde ich sieht es wieder anders aus. Aber das ist hier ja nicht der Fall.

Bearbeitet von Cambria am 26.06.2014 19:21:13
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Hallo und danke für deinen Beitrag, Murmeltier!
Die Beratungsangelegenheit finde ich auch mehr als seltsam. Weiterhin ist mir mehr als schleierhaft, warum - also mit welcher Begründung - der begleitete Umgang nach über einem Jahr immer noch aufrecht erhalten werden kann. Seitens des Vaters bestand niemals die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung.
Sich an das Jugendamt zu wenden, ist bestimmt eine vernünftige Idee. Ich werde das meinem Partner mal vorschlagen, danke!
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Mal wieder einige Querdenker-Gedanken: Wer steht denn als Vater in der Geburtsurkunde? Zahlt Dein Freund Kindesunterhalt? Könnte das die Rache sein, dass Dein Freund sich von der Kindesmutter - aus welchen Gründen auch immer - bereits während der Schwangerschaft getrennt hat? Wie alt ist die Kindesmutter? Wesentlich älter als Du? Dann könnte sie denken, Du seist zu jung für den Umgang mit einem Kleinkind. Mutterinstinkt, so vorhanden.

Wenn man sich in die Lage der Gegenpartei versetzt, kann frau auch leichter Ansatzpunkte finden, Konflikte aus der Welt zu schaffen.

Tante Edit runzelt noch die Stirn und fragt: Wie ist "wohlhabende Hausfrau" zu verstehen?

Bearbeitet von Egeria am 27.06.2014 12:21:22
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Danke auch dir für den Beitrag, Egeria!

Mein Freund steht als Vater in der Geburtsurkunde und zahlt auch Unterhalt. Dass das Verhalten der Mutter ihm gegenüber mit dem Wunsch nach Rache begründet werden kann, schien mir anfangs ganz logisch. Mittlerweile denke ich aber, dass genug Gras über die Sache gewachsen sein muss... eigentlich.
Und in der bereits verstrichenen Zeit liegt wohl das ganze Problem. Ich habe Angst, während der gesamten Zeit, die ich mit meinem Partner zusammen sein werde, mit dieser immensen Belastung konfrontiert zu werden.

Die Kindsmutter ist ungefähr doppelt so alt wie ich (und zehn Jahre älter als mein Partner); allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sie das weiß. Wir haben uns offiziell nie kennengelernt. Die paar Umgangstermine, bei denen ich dabeisein durfte, fanden, wie sonst auch immer, ohne sie statt (was bedeutet: Sie bringt/brachte das Kind einige Minuten vor dem eigentlichen Termin hin und holt(e) es einige Minuten nach Ende des Umgangs wieder ab, um dem Vater (und wohl auch mir) nicht zu begegnen). Somit schätze ich die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich meinetwegen Sorgen um ihr Kind macht, als relativ klein ein. Andernfalls hätte man doch eventuell erwarten können, dass sie sich darum bemüht, sich zumindest einen kleinen Eindruck von mir als potenzieller Bezugsperson des Kindes zu verschaffen?

Versetze ich mich in sie hinein, verstehe ich natürlich manche ihrer Reaktionen und kann zu einem großen Teil nachvollziehen, wie es ihr geht, aber wirklich weiter komme ich damit nicht, denn der Weisheit letzter Schluss wäre dann das, was sie anstrebt: Kein Kontakt des Kindes zum Vater und dessen Umfeld. Dies kommt aber für ihn aus Prinzip nicht infrage...

("Wohlhabende Hausfrau" bedeutet in diesem Fall: Die Person hat dank eines Erbes oder eines Vermögens ausgesorgt.)
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Liebe Lea,

für mich sieht das so aus, als ob das Kind für die Kindsmutter ein Wunschkind ist. Wenn man sich mit vierzig für ein Kind entscheidet, tickt die biologische Uhr schon ziemlich laut.

Und nein, Gras wird über "diese Sache" niemals wachsen. Denn "diese Sache" ist ein lebendiges Menschenkind, das die Mutter mit Zähnen und Klauen immer verteidigen wird.

Es ist ihr Kind und sie hat es vierundzwanzig Stunden um sich.

Wenn Du und Dein Freund etwas an der Situation ändern wollt, müsst Ihr das Gespräch mit der Mutter suchen. Nach Deiner Schilderung dürfte das aber eher nicht von Erfolg gekrönt sein.

Grüßle,

Egeria
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