Mischbatterie geht extrem schwer auf und zu

In: Wohnen
Hallo zusammen,

ich bin mit meinem Freund vor über einem Jahr in unsere Traumwohnung eingezogen. Klein aber fein. Davor war die Wohnung lange nicht mehr bewohnt, wodurch der Wasserhahn im Bad ziemlich schwer auf und zu ging. Das hat sich dann nach einer Weile gegeben.
Nun, aus heiterem Himmel, geht diese Mischbatterie wieder extrem schwer auf und zu. In unserem Mietvertrag steht drin, dass wir für kleinere Reperaturen selber verantwortlich sind.
Gehört ein Wechsel der Mischbatterie auch dazu? Hat da schon mal jemand Erfahrung gemacht, was zu kleinen Schönheitsfehlern dazu gehört?

Meine Mama meinte, dass wir das selber austauschen müssen. Mein Freund und ich haben aber absolut keinen Schimmer, wie man sowas austauscht. Geht das einfach?

Fragen über Fragen. Sorry. :D
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Wenn Ihr "Kleinreparaturen" laut Mietvertrag selbst ausführen müßt, so solltet Ihr erst mal schauen, bis zu welcher Kostenhöhe dies vereinbart ist. Ich könnte mir vorstellen, daß der Austausch der Kartusche in der Mischbatterie dann zu den von Euch zu tragenden Reparaturkosten gehört, obwohl, wenn die Schwergängigkeit bereits bei Einzug bestand, sollte der Vermieter darüber informiert worden sein und dann hätte er für die einwandfreie Funktion der Mischbatterie sorgen müssen.

Der Austausch der gesamten Mischbatterie gehört sicher nicht zu Euren Aufgaben, denn ich könnte mir vorstellen, daß der Vermieter mindestens die gleiche Batterie wieder installiert haben möchte, die auch jetzt vorhanden ist. Eine solche kann aber - je nach Ausführung und Qualität - mal ganz flott inklusive Installationskosten durchaus auch 300,-- bis 400,-- € betragen!

Also erst mal nachfragen und auch mit dem Installateur abklären, wie hoch mögliche Kosten einschließlich Material und Arbeitsaufwand werden.

Bearbeitet von Murmeltier am 09.09.2014 09:30:01
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Wenn Ihr "Kleinreparaturen" laut Mietvertrag selbst ausführen müßt, so solltet Ihr erst mal schauen, bis zu welcher Kostenhöhe dies vereinbart ist. Ich könnte mir vorstellen, daß der Austausch der Kartusche in der Mischbatterie dann zu den von Euch zu tragenden Reparaturkosten gehört, obwohl, wenn die Schwergängigkeit bereits bei Einzug bestand, sollte der Vermieter darüber informiert worden sein und dann hätte er für die einwandfreie Funktion der Mischbatterie sorgen müssen.

Der Austausch der gesamten Mischbatterie gehört sicher nicht zu Euren Aufgaben, denn ich könnte mir vorstellen, daß der Vermieter mindestens die gleiche Batterie wieder installiert haben möchte, die auch jetzt vorhanden ist. Eine solche kann aber - je nach Ausführung und Qualität - mal ganz flott inklusive Installationskosten durchaus auch 300,-- bis 400,-- € betragen!

Also erst mal nachfragen und auch mit dem Installateur abklären, wie hoch mögliche Kosten einschließlich Material und Arbeitsaufwand werden.

Bearbeitet von Murmeltier am 09.09.2014 09:30:01

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Nein, lass es den Vermieter in Auftrag geben! Theoretisch ist das nicht schwer: Wasser abstellen (das könnte auch die anderen Mieter betreffen), mit den dicken Schrauben an der Wand die Armatur lösen und mit neuen Dichtungen die neue Armatur wieder drauf.
Aaaber: erstmal gehört die Armatur zur Wohnung: Du kannst nicht einfach irgendwelche Sachen losschrauben, die dem Vermieter gehören. Auch wenn der das so will: manchmal sind die Schrauben sehr schwergängig - schwerer zu lösen wie irgendwas, was dahinter in der Wand sitzt. Wenn der Installateur dann doch kommen und die Fliesen aufschlagen muss, um das Rohr in der Wand zu flicken, hast Du ein größeres Problem. Auch wenn eine winzige Undichtigkeit auftritt, könnte schleichend Wasser hinter die Fliesen laufen und über Jahre hinweg einen großen Wasserschaden machen.
Wenn der Installateur kommt, schau ihm über die Schulter, ob die Fliesen an den Löchern für die Rohre auch mit Silikon abgedichtet sind bzw. von ihm abgedichtet werden: sonst kann auf die Dauer auch Feuchtigkeit eindringen.

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Oh je, oh je, oh je.
Also gleich zum Vermieter bzw. zu unserem Verwalter. Vermieter sitzt irgendwo in Berlin.

Danke erstmal für eure Antworten. Beim Einzug hat unser Verwalter gesagt, dass das sich mit der Zeit gibt. Wenn das weiterhin so schwer geht, sollten wir ihm Bescheid sagen und er leitet dann die Wege ein. Jetzt ist aber ein Jahr vergangen und der Wasserhahn geht wieder recht schwer.

Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass das so ein Aufwand ist und vor allen Dingen so teuer ... . Wahnsinn. :( Da frag ich gleich mal bei meinem Cousin nach. Er ist Wasserinstallateur und kennt bestimmt die üblichen Preise.

Danke nochmal.

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Mal einen weiteren Schritt zurück: Ich würde erst abklären, ob die Formel "kleinere Reparaturen" - ohne Oberbegrenzung und bezeichneten Zeitraum überhaupt rechtsgültig ist.
Denn wenn das nicht der Fall ist (Übermäßige Belastung des Mieters), ist das unwirksam.
Sonst könntet ihr gerade stehen müssen für -zig mal "kleinere" Reparaturen, beispielsweise 3 in einem Monat (!) usw. Eben das soll durch genauere Bezeichnung der Höhe und es Zeitraums verhindert werden.

Kann aber sein, dass das durch Inernetsuche geklärt werden kann, was rechtsgültig unter "kleinere" zu verstehen ist. 80 Euro? Oder 100? Und wie oft im Jahr z.B.?

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Deswegen wollten wir ja beim Verwalter erstmal nachfragen, ob das überhaupt dazu zählt. Soweit ich mich erinnern kann, steht eine Kostenhöhe nicht im Vertrag drin. Aber ich schau heute Nachmittag gleich mal nach.

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Soweit ich weiß, gehört so eine Mischbatterie grundsätzlich in die Verantwortung des Vermieters, da 'fest' mit der Wohnung verbunden (und eben aus den Gründen, die Chris schon schrieb).

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Bei uns sind das Reparatruen bis 50€. Wir hatten bei einer teuren Batterie in der neuen Küche ähnliches Problem. Der Installateur, dei dem wir gekauft hatten, hat das Oberteil der Batterie abgenommen, eine Keramikscheide gefettet und fertig wars. Lasst doch euren Verwandten mal nachsehen. Vlt. ist es ja auch nur eine Kleinigkeit.

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