Kaninchenstall im Garten bei Mietswohnung: ist jemand im Mieterbund oder Anwalt?

In: Tiere
Es geht darum:

Bitte frag nach, ob (AG Hamburg-Wansbek 713 b C 736/95, LG Regensburg S 320/83)

auch für auf Gehwegplatten gestellte Kaninchengehege gilt !

Dieses Urteil besagt :
Der Mieter darf in seinem Garten ein Planschbecken und eine Hundehütte aufstellen oder einen Komposthaufen anlegen (AG Hamburg-Wansbek 713 b C 736/95, LG Regensburg S 320/83).

Wer den Garten gemietet (gemietet lt. Mietvertrag nicht haben wir keine Gartennutzung, aber da alle EG-Bewohner ein Teil des Gartens nutzen, vor ihrer Terrasse, darf ich auch, da gibts auch Urteile zu)
er darf in seinem Garten einen kleinen Teich anlegen, genauso wie eine Gemüsebeet oder einen Komposthaufen (LG Lübeck 14 S 61/92; LG Regensburg S 320/83).

Es geht darum, das die Hausbesitzer, lt. unserem Hausverwalter es nicht wünchen, das wir den Kaninchenstall umsetzen. Es ging aber auch noch úm einen Grillplatz, das sie das nicht möchten, kann ich verknausen.

Ich hatte da angefragt, um sie nicht zu übergehen, und nachher Ärger zu haben.

Unsere Nachbarn haben alle Gartenhäuschen oder Hundezwinger in den angrenzenden Gärten. Da hatten die Hausbesitzer nichts dagegen.
Jetzt heißt es "keine weiteren Baumaßmahmen, bitte"

Ich möchte mit dem Hausverwalter aber noch mal reden:

hab´s letzte Woche immer aufgescIchhoben, weil noch noch ärgerlich war [SIZE=1]
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein wetterfestes Kaninchengehege könnte eine geeignete Lösung darstellen, da du damit einen sicheren und beständigen Platz für deine Kaninchen schaffen kannst, der möglicherweise weniger als "Baumaßnahme" angesehen wird. Dadurch könntest du den Anforderungen des Hausverwalters gerecht werden und gleichzeitig den Bedürfnissen deiner Haustiere entsprechen.

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Hm, da kenn ich mich leider nicht aus. Im Sommer möchte ich auch einen Kaninchenstall in den Garten stellen - bin jetzt schon auf die Antwort der Hausverwaltung gespannt... :(
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das ist der "Bauplatz"

es werden nur Platten verlegt ca. 3m²

da ist kein Rasen, der eingehen kann, und im Sommer ist alles zugewachsen.

Die anderen Nachbarn sehen den Stall garnicht, höchstens die über uns, aber die bringen auch immer Frischfutter aus ihrem Garten und versorgen die Tiere im Urlaub.
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und das sind die beiden, um die es geht ....

Schnucki und Flecki
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Also an deiner Stelle würde ich es wirklich noch mal probieren in aller Ruhe mit den zu Reden - ganz ohne Paragraphen. Vielleicht war da ja nur jemand mit dem falschen Fuss aufgestanden... Drück dir schon mal die Daumen.
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Zitat (Julia´s Mum @ 16.02.2006 - 22:02:10)
und das sind die beiden, um die es geht ....

Schnucki und Flecki

Oh was sind die süß!!!! :wub:
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noch eins für Regenbogen :rolleyes:
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Das sind ja echt supersüsse Ninnchen. Ich habe zwei Löwenköpfchen. Ein schwarzes und ein weißes mit Flecken. Von den letzten Babys habe ich noch ein Foto...
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Schnucki (der aus dem Stall rausguckt, also der hintere) ist auch ein Löwenköpfchen

hier sieht man die "Mähne" besser :D

och süß Kaninchenbaby´s

Bearbeitet von Julia´s Mum am 16.02.2006 22:21:21
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Zitat (Julia´s Mum @ 16.02.2006 - 22:02:10)
und das sind die beiden, um die es geht ....

Schnucki und Flecki

Die könnten beide FLECKI heißen :D

Schauen aber total süß aus.

Kann dir aber bei deinem Problem nicht weiter helfen, sorry :blumen:
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Zitat (Julchen1 @ 17.02.2006 - 10:14:58)
Zitat (Julia´s Mum @ 16.02.2006 - 22:02:10)
und das sind die beiden, um die es geht ....

Schnucki und Flecki

Die könnten beide FLECKI heißen :D

Schauen aber total süß aus.

Kann dir aber bei deinem Problem nicht weiter helfen, sorry :blumen:

Das kommt drauf an was in der Hausordnung gereget ist, wenn andere was artähnliches haben, darf es dir nicht verwehrt bleiben. Gleiches Recht für alle oder keinen. Was einzelne Eigentümer wollen, spielt dabei keine Rolle. Die sind zwar die Besitzer, dürfen aber nicht bestimmen.
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Das kommt drauf an was in der Hausordnung gereget ist, wenn andere was artähnliches haben, darf es dir nicht verwehrt bleiben. Gleiches Recht für alle oder keinen. Was einzelne Eigentümer wollen, spielt dabei keine Rolle. Die sind zwar die Besitzer, dürfen aber nicht bestimmen[I]

Die Hausordung ist so ein Formblatt, was es überall zu kaufen gibt.

Der ganze Straßenzug hier, gehört diesen Leuten.

Die anderen Nachbar haben nur gutes erzählt.

Ich glaube, ich werde denen nochmal einen Brief schreiben, telefonisch möchte ich die nicht noch mal "belästigen". Das kann ich verstehen, wenn da 10 - 20 Mieter sind und jeder ruft irgendwann man an, da kommt man vom Telefon nicht weg.

Dafür haben sie ja den Hausverwalter eingesetzt.
Ich habe aber den Eindruck, der wollte sich nur Arbeit sparen, und hat deshalb abgesagt.

In der Hausordnung steht das übliche, Tierhaltung ohne Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet. Allerdings gilt da
1. Kaninchen sind Kleintiere, Kleintiere darf man halten, ohne Einverständnis.
2. Fast alle Mieter hier haben irgendein Haustier.

Es dürfen keine baulichen Veränderungen gemacht werden.
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dann machs einfach, informier die Hausverwaltung und Thema durch
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Kann garnicht glauben, dass es Leute gibt, die etwas gegen so putzige Ninchen haben könnten.
Wünsche dir alles Gute für dein neues Hasenheim.

Diese bauliche Veränderung, die nicht erlaubt ist, muß ja wohl auch irgendwo genauer definiert sein, ob da z.B. überhaupt ein Kaninchenstall in dieser Größenordnung drunter fällt :unsure:
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Zitat (Julia´s Mum @ 16.02.2006 - 21:54:50)
Es geht darum:

Bitte frag nach, ob (AG Hamburg-Wansbek 713 b C 736/95, LG Regensburg S 320/83)

auch für auf Gehwegplatten gestellte Kaninchengehege gilt !

Dieses Urteil besagt :
Der Mieter darf in seinem Garten ein Planschbecken und eine Hundehütte aufstellen oder einen Komposthaufen anlegen (AG Hamburg-Wansbek 713 b C 736/95, LG Regensburg S 320/83).

Wer den Garten gemietet (gemietet lt. Mietvertrag nicht haben wir keine Gartennutzung, aber da alle EG-Bewohner ein Teil des Gartens nutzen, vor ihrer Terrasse, darf ich auch, da gibts auch Urteile zu)
er darf in seinem Garten einen kleinen Teich anlegen, genauso wie eine Gemüsebeet oder einen Komposthaufen (LG Lübeck 14 S 61/92; LG Regensburg S 320/83).

Es geht darum, das die Hausbesitzer, lt. unserem Hausverwalter es nicht wünchen, das wir den Kaninchenstall umsetzen. Es ging aber auch noch úm einen Grillplatz, das sie das nicht möchten, kann ich verknausen.

Ich hatte da angefragt, um sie nicht zu übergehen, und nachher Ärger zu haben.

Unsere Nachbarn haben alle Gartenhäuschen oder Hundezwinger in den angrenzenden Gärten. Da hatten die Hausbesitzer nichts dagegen.
Jetzt heißt es "keine weiteren Baumaßmahmen, bitte"

Ich möchte mit dem Hausverwalter aber noch mal reden:

hab´s letzte Woche immer aufgescIchhoben, weil noch noch ärgerlich war [SIZE=1]

Weiß keine genauen Gerichtsurteile zu diesem Thema, jedoch gilt: Kaninchen machen nicht mehr Lärm und Dreck als ein Meerschweinchen und ein Yorkshire-Terrier, zählen also noch nicht unter Hunde- Katzenhaltungsgesetz.

Mein Rat: Kaninchenoffenställe dienen der arteigenen Haltung, sofern 2x/Woche gesäubert. Freilauf nach Absprache regelbar. Bitte vorher mit Vermieter klären, ob das Häschen mitdarf in die neue Wohnung!

Ist Tierhaltung -vertraglich- generell untersagt, kriegt auch das harmloseste Tier hier kein Bein an die Erde. Traurig, aber wahr. :(
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Grins bau einen Stall den du verschieben kannst.
Mit Rollen drann ( kleiner scherz)

Hm so wie ich das verstanden habe hast du mit dem Verwalter und nicht mit dem Besitzer gesprochen versuch es noch mal mit dem Besitzer.

oder hat sich das Thema schon erledigt???
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