Es geht darum:
Bitte frag nach, ob (AG Hamburg-Wansbek 713 b C 736/95, LG Regensburg S 320/83)
auch für auf Gehwegplatten gestellte Kaninchengehege gilt !
Dieses Urteil besagt :
Der Mieter darf in seinem Garten ein Planschbecken und eine Hundehütte aufstellen oder einen Komposthaufen anlegen (AG Hamburg-Wansbek 713 b C 736/95, LG Regensburg S 320/83).
Wer den Garten gemietet (gemietet lt. Mietvertrag nicht haben wir keine Gartennutzung, aber da alle EG-Bewohner ein Teil des Gartens nutzen, vor ihrer Terrasse, darf ich auch, da gibts auch Urteile zu)
er darf in seinem Garten einen kleinen Teich anlegen, genauso wie eine Gemüsebeet oder einen Komposthaufen (LG Lübeck 14 S 61/92; LG Regensburg S 320/83).
Es geht darum, das die Hausbesitzer, lt. unserem Hausverwalter es nicht wünchen, das wir den Kaninchenstall umsetzen. Es ging aber auch noch úm einen Grillplatz, das sie das nicht möchten, kann ich verknausen.
Ich hatte da angefragt, um sie nicht zu übergehen, und nachher Ärger zu haben.
Unsere Nachbarn haben alle Gartenhäuschen oder Hundezwinger in den angrenzenden Gärten. Da hatten die Hausbesitzer nichts dagegen.
Jetzt heißt es "keine weiteren Baumaßmahmen, bitte"
Ich möchte mit dem Hausverwalter aber noch mal reden:
hab´s letzte Woche immer aufgescIchhoben, weil noch noch ärgerlich war [SIZE=1]
Bitte frag nach, ob (AG Hamburg-Wansbek 713 b C 736/95, LG Regensburg S 320/83)
auch für auf Gehwegplatten gestellte Kaninchengehege gilt !
Dieses Urteil besagt :
Der Mieter darf in seinem Garten ein Planschbecken und eine Hundehütte aufstellen oder einen Komposthaufen anlegen (AG Hamburg-Wansbek 713 b C 736/95, LG Regensburg S 320/83).
Wer den Garten gemietet (gemietet lt. Mietvertrag nicht haben wir keine Gartennutzung, aber da alle EG-Bewohner ein Teil des Gartens nutzen, vor ihrer Terrasse, darf ich auch, da gibts auch Urteile zu)
er darf in seinem Garten einen kleinen Teich anlegen, genauso wie eine Gemüsebeet oder einen Komposthaufen (LG Lübeck 14 S 61/92; LG Regensburg S 320/83).
Es geht darum, das die Hausbesitzer, lt. unserem Hausverwalter es nicht wünchen, das wir den Kaninchenstall umsetzen. Es ging aber auch noch úm einen Grillplatz, das sie das nicht möchten, kann ich verknausen.
Ich hatte da angefragt, um sie nicht zu übergehen, und nachher Ärger zu haben.
Unsere Nachbarn haben alle Gartenhäuschen oder Hundezwinger in den angrenzenden Gärten. Da hatten die Hausbesitzer nichts dagegen.
Jetzt heißt es "keine weiteren Baumaßmahmen, bitte"
Ich möchte mit dem Hausverwalter aber noch mal reden:
hab´s letzte Woche immer aufgescIchhoben, weil noch noch ärgerlich war [SIZE=1]