hallo.
habe von einem bekannten gehört, ich habe als mieter einen anspruch auf ein neues bad, dass ich vom vermieter bekomme, wenn das bad schon älter als 15 jahre alt ist.
unser bad ist schon so ca 22 jahre alt - und so sieht es auch aus... komisch braune einrichtungsgegenstände, die fugen seind schon nicht mehr in den fliesen, alles super alt und ekelig, für die badewanne bekommen wir nichtmal mehr ersatzteile (siphon und überlauf) und und und...
nur irgendwie ist die stadt (unser vermieter) da der meinung, dass wir nur das neu bekommen, was wirklich kaput ist, nicht für das, was ekelig und nicht mehr schön ist!
weiß jemand was darüber, ob ein solches gesetz existiert? gibt es da links zu (gesetztesauszug oder so) oder habt ihr noch ein paar "argumente", tricks und kniffe, die ich dem vermieter noch bringen kann??
VIELEN DANK SCHONMAL
habe von einem bekannten gehört, ich habe als mieter einen anspruch auf ein neues bad, dass ich vom vermieter bekomme, wenn das bad schon älter als 15 jahre alt ist.
unser bad ist schon so ca 22 jahre alt - und so sieht es auch aus... komisch braune einrichtungsgegenstände, die fugen seind schon nicht mehr in den fliesen, alles super alt und ekelig, für die badewanne bekommen wir nichtmal mehr ersatzteile (siphon und überlauf) und und und...
nur irgendwie ist die stadt (unser vermieter) da der meinung, dass wir nur das neu bekommen, was wirklich kaput ist, nicht für das, was ekelig und nicht mehr schön ist!
weiß jemand was darüber, ob ein solches gesetz existiert? gibt es da links zu (gesetztesauszug oder so) oder habt ihr noch ein paar "argumente", tricks und kniffe, die ich dem vermieter noch bringen kann??
VIELEN DANK SCHONMAL