Kontoauszug für Fernbusanbieter?

Hallo Freunde! Der Fernbusanbieter MEIER REISEN verlangt außer einem "Zahlungsbeleg" einen Kontoauszug für den Nachweis einer geleisteten Zahlung. Einen Beleg für die geleistete Zahlung akzeptiere ich aber darf ein Kontoauszug verlangt werden?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Moin herlitjan,

einen Kontoauszug darf das Finanzamt verlangen, wenn Du Deine Steuererklärung einreichst.

Ob der Dienstleister das ebenfalls verlangen darf, weiß ich nicht rechtsverbindlich.

ABER: Nach meinem Eindruck will der Reiseveranstalter sicher gehen, seine Kohle auch tatsächlich zu bekommen. Denn: Eine Überweisung - so sie händisch gemacht wurde - kann innerhalb von sechs Wochen jederzeit ohne Begründung zurückgerufen werden. Dann guckt der Veranstalter in die Röhre. Also reicht ihm der Zahlungsbeleg nicht aus.

Wurde eine Überweisung per Online-Banking durchgeführt, kannst Du sie nicht mehr zurückrufen. Dann isse wech. Übrigens kann man bei der Online-Überweisung ein Kästchen anklicken, an dem dransteht: "Kostenpflichtige Buchungsbestätigung anfordern".

Daher wäre mein Vorschlag: Bitte Deine Bank um eine Buchungsbestätigung. Das geht bequem per Telefon. Wenn Du dann schon mal einen Berater an der Strippe hast, kannst Du diesen sicherlich auch gleich fragen, ob die Sache mit dem Kontoauszug rechtens ist. ;)

Klar ist: Der Veranstalter will eine Sicherheit haben, auf die er sich verlassen kann. Sonst nimmt er Dich nicht mit.

Grüßle und gute Reise,

Egeria

Bearbeitet von Egeria am 17.03.2016 10:13:21
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Kopuere einfach den betreffenden Auszug, schwärze alles, was die nix angeht, kopiere den geschwärzten Auszug nochmal und schick ihn dem Anbieter. Fertig ist der Lack.
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Zitat (Egeria @ 17.03.2016 10:07:57)

Klar ist: Der Veranstalter will eine Sicherheit haben, auf die er sich verlassen kann. Sonst nimmt er Dich nicht mit.

Eben, so weiß der Veranstalter, dass Du nicht Dein ganzes Geld für "Liebe machen" ausgibst und er garantiert bezahlt wird. :D
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Zitat (Rumburak @ 17.03.2016 18:56:44)
Eben, so weiß der Veranstalter, dass Du nicht Dein ganzes Geld für "Liebe machen" ausgibst und er garantiert bezahlt wird. :D

sehr bööööse, Frau Rumburak :sarkastisch: :sarkastisch:
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Gemini, wieso denn?
Hat herlitjan doch als Interessen angegeben. :)
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Zitat (Rumburak @ 17.03.2016 19:17:44)
Gemini, wieso denn?
Hat herlitjan doch als Interessen angegeben. :)

Ja, das hat die MissMarple ja auch schon bei den " Kochtöpfen" bemerkt :hihi:
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Zitat (Cambria @ 17.03.2016 18:41:02)
... Kopuere einfach den betreffenden Auszug, schwärze alles, was die nix angeht, kopiere den geschwärzten Auszug nochmal und schick ihn dem Anbieter. Fertig ist der Lack. ...

Klar, das ist natürlich die einfachste und billigste Variante. Und entspricht den Wünschen des Veranstalters.

Doch ich denke da noch etwas weiter und außerdem gehts mir ums Prinzip.

Solange nicht geklärt ist, ob der Veranstalter das auch wirklich darf, sondern sich auch mit einer Buchungsbestätigung zufrieden geben muss, würde ich das anstelle von @herlitjan erstmal mit der Bank klären. Die müssen es wissen.

Sollte das Ansinnen des Veranstalters akzeptabel sein, ist alles paletti.

Sollte das Ansinnen des Veranstalters nicht akzeptabel sein, werden auch weitere Kunden darunter leiden. Schließlich kam er damit ja bereits durch.

Mir geht es nicht darum, querzuschießen. Mir geht es darum, ob man sich prinzipiell alles gefallen lassen muss.

Nachdenkliche Grüßlies,

Egeria
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Das Problem ist, daß die Durchschrift eines Einzahlungsbeleges kein verbindlicher Nachweis für die Überweisung eines Geldbetrages ist. Einen Überweisungsträger kann jeder ausfüllen, dann - theoretisch - das Original wegwerfen und die Kopie an den Veranstalter schicken! Dann hat der zwar seinen "Nachweis", aber längst noch kein Geld!

Ich will hier selbstverständlich nicht sagen, daß @Herlitjan so vorgegangen ist, aber möglich wäre so eine linke Verfahrensweise schon! Auch ein von der Bank aufgebrachter zusätzlicher Datumsstempel macht die Ü.-Durchschrift nicht verbindlicher, denn ein Datumsstempel findet sich durchaus auch in vielen Privathaushalten!

Ich würde so verfahren wie Cambria es anregte, Kontoauszug kopieren, alles schwärzen, was den Reiseveranstalter nix angeht und ab mit dem Teil in die Post und zum Veranstalter. Dann ist der zufrieden und @Herlitjan ist seiner Pflicht des Zahlungsnachweises nachgekommen!
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Ich würde mir bei so einem Klimperkram echt keine Bläschen auf die Seele grübeln.
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Zitat (Egeria @ 17.03.2016 10:07:57)
Eine Überweisung - so sie händisch gemacht wurde - kann innerhalb von sechs Wochen jederzeit ohne Begründung zurückgerufen werden.

Egeria, soweit ich weiss, kann in Deutschland nur Geld zurückgefordert werden, das über Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht wurde, nicht aber Geld, das man selber aktiv überwiesen hat, egal, ob online, am Automaten oder per Überweisungsträger. Scheint mir auch logisch. Man muss sich doch darauf verlassen können, dass Geld, das auf dem Konto gut geschrieben ist, nicht auf einmal wieder verschwindet.
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Zitat (kasimir @ 20.03.2016 15:34:38)
Egeria, soweit ich weiss, kann in Deutschland nur Geld zurückgefordert werden, das über Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht wurde, nicht aber Geld, das man selber aktiv überwiesen hat, egal, ob online, am Automaten oder per Überweisungsträger.

Stimmt!
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