Nur für 5 Leute Platz im Auto..... ... und trotzdem ohne Strafe 6 mitnehmen

Gestern beim Günner Jauch (sterntv) gesehen:

4 Studentinnen waren mit ihrem Wagen auf dem Weg zur Uni, plötzlich tauchte ein Stau auf, sie drohten zu spät zu kommen und hätten das Exam nicht geschafft.

Zwei Polizisten bekamen Wind davon, luden die Mädchen in ihren VW Passat- Streifenwagen. Alle 4 auf die Rückbank. Demnach konnten sich ja nur 3 anschnallen, weil nur 3 Gurte vorhanden waren.....

SternTV berichtete über die freundl. Ploizisten nach dem Motto "Die Polizei, dein Freund und Helfer" - dann beschwerten sich hunderte Zuschauer bei SternTV, dass es doch eine Frechheit der Polizisten wäre, es sei ja nicht erlaubt, in einem 5-Sitzer, 6 Leute zu befördern.

FALSCH ! ! !

Man darf soviele Personen mitnehmen, wie passt, es müssen nur die vorhandenen Gurte genutzt werden.

Die Sache ist völlig okay, man riskiert kein Knöllchen.

Also ist es ja auch okay, wenn der vollbesetzt ist und eine Mutter hält ihr Kind auf dem Arm !? Sie brauch sich ja dann nur anschnallen, das Kind nicht.

Naja, wenn ich mir mal so betrachte, dass wir manchmal mit 7 Leuten im

Das wusste ich bis gestern aber nicht!! :pfeifen:

Bearbeitet von Miele Navitronic am 16.03.2006 14:33:42
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Zusätzlicher Sicherheitsgurt könnte dein Problem lösen, wenn du regelmäßig mit mehr Personen fährst, als dein Auto offiziell Gurte hat. Dadurch kannst du alle Passagiere sicher anschnallen und somit die Sicherheit erhöhen und potenzielle Risiken vermeiden.

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Gut zu wissen, wir sind auch schon oft genug mit sechs Mann in einem Auto gefahren, wobei einer hinten quer gelegen hat. Das ist doch aber schon strafbar, oder?
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Aber nur noch bis Mai 2006 (wars das richtige datum?), dann gibts wahrscheinlich eine Änderung, dass nur soviele rein dürfen wie Sitze und Gurte vorhanden sind.
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Ne, ob sich jemand hinlegt is doch egal, hauptsache die anderen drei sind angeschnallt! :pfeifen:

Bei uns hat vorne einer im Fußraum platz genommen.

Bearbeitet von Miele Navitronic am 16.03.2006 14:40:37
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Aber ich glaube bei Kindern die noch einen Kindersitz benötigen wegen Alter bzw. Größe geht das nicht, da ja auch der entsprechende Sitz Pflicht ist, oder?!?

Dann müsste einfach einer der Großen sich den Platz mit einem anderem Großen teilen. :P
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Wir waren mal zu Acht!!!!
2 vorne, 4 hinten und 2 im Kofferraum!!!!

Und die Polizei hinter uns...mein Gott, hab ich geschwitzt!!!

mach ich nie, nie wieder
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Hehe, ich hab auch mal im Kofferaum gesessen, allerdings im Kombi, aber, weil wir im Baumarkt 3m lange Dachlatten gekauft haben, diese dann bis nach vorne geschoben haben, naja dann war kein Platz mehr für mich, also auf die Rückbank, zum Glück hatte der hinten schwarze Scheiben, die Bullen sind nämlich auch hinter uns gefahren.
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Zitat (Miele Navitronic @ 16.03.2006 - 14:30:00)


Also ist es ja auch okay, wenn der vollbesetzt ist und eine Mutter hält ihr Kind auf dem Arm !? Sie brauch sich ja dann nur anschnallen, das Kind nicht.


Ist das wirklich so? Das kann ich gar nicht glauben. Es ist doch z.B. verboten eine Babyschale auf den Beifahrersitz zu schnallen, wg. dem Airbag ( gut ich würd auch keinen Kindersitz auf den Beifahrersitz schnallen), wenn jetzt aber jemand ein Kind festhält, ist doch das Risiko schwerster Verletzungen für das Kind viel größer.
Das soll wirklich erlaubt sein? :unsure:
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Zitat (anika26 @ 17.03.2006 - 09:38:12)
Zitat (Miele Navitronic @ 16.03.2006 - 14:30:00)


Also ist es ja auch okay, wenn der vollbesetzt ist und eine Mutter hält ihr Kind auf dem Arm !? Sie brauch sich ja dann nur anschnallen, das Kind nicht.


Ist das wirklich so? Das kann ich gar nicht glauben. Es ist doch z.B. verboten eine Babyschale auf den Beifahrersitz zu schnallen, wg. dem Airbag ( gut ich würd auch keinen Kindersitz auf den Beifahrersitz schnallen), wenn jetzt aber jemand ein Kind festhält, ist doch das Risiko schwerster Verletzungen für das Kind viel größer.
Das soll wirklich erlaubt sein? :unsure:

Nein so ist es nicht, im Fahrzeugschein sind die zugelassenen Sitzplätze einschliesslich Fahrersitz eingetragen, bei einem normalen PKW sind das 5.

Auf den Fall bezogen, es war eine Notsituation, die Studenteninen mussten zum Staatsexamen standen aber im Stau, wären sie nicht pünktlich gewesen, hätten sie ein halbes Jahr auf die nächste Prüfung warten mssen. Für mich persönlich ein Kulanzhandlung der Polizei, die beweist, das die Staatsdiener nicht nur stupide Befehlsempfänger sind, sondern auch ein herz haben. Solche Menschen finde ich ehrenswert.
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Naja, ich weiß auch nicht, ..... müsste aber eigentlich doch so sein.

Bei Airbaglosen-Fahrzeugen, darf man den Kindersitz dann vorne hintellen?

Wie schauts denn mit der Sitzerhöhung für schon etwas ältere Kinder (so ab 4)??

Die darf man aber schon vorne hinsetzen??
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Zitat (Miele Navitronic @ 17.03.2006 - 12:39:07)
Naja, ich weiß auch nicht, ..... müsste aber eigentlich doch so sein.

Bei Airbaglosen-Fahrzeugen, darf man den Kindersitz dann vorne hintellen?

Wie schauts denn mit der Sitzerhöhung für schon etwas ältere Kinder (so ab 4)??

Die darf man aber schon vorne hinsetzen??

das Verbot für Kindersitze auf den Beifahrersitz bezieht sich für rückwärts gerichtete Kindersitze.

Alles andere wird HIER genauer beschrieben
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Alles klar, danke für den Link.
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