Wer trägt die Kosten beim Leichenfund in einer Eigentum

In: Wohnen
Guten Morgen,

meine Frage:

"Wer trägt die Kosten beim Leichenfund in einer Eigentumswohnung, die Eigentümergemeinschaft oder das Sozialamt?"

Danke im Voraus für die Antworten und mit freundlichem Gruß
M.Besse
whaaaaaat.gif schockiert.gif ...Soll das ein schlechter AprilScherz sein? gruebel.gif
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Ich glaube, dazu fehlt uns allen zum Glück die Erfahrung.
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Ich würd sagen der Eigentümer, aber genau weiß ichs nicht.
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Ich würde mal schätzen, das zahlt entweder der Wohnungseigentümer oder - falls dieser der/die Verstorbene war - die Erben. Ist es eine vermietete Eigentumswohnung und der Mieter verstorben, kann es sein, dass der Vermieter auf den Kosten sitzenbleibt, wenn kein Erbe / kein Vermögen vorhanden ist.
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Die Kosten für den Polizeieinsatz trägt der Steuerzahler.
Die Rechnung für Notarzt und Beerdigungsunternehmen (Bergung des Verstorbenen) geht an die Erben. Sollten diese nicht vorhanden sein, wird dafür, wie auch für die Beerdigungskosten, wieder der Steuerzahler herangezogen.
Einzelfragen sollte dir der beteiligte Beerdigungsunternehmer beantworten können - der kennt sich auch mit solchen Fällen aus.
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Ich denke auch, dass dafür im allgemeinen der Steuerzahler bürgt.
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