Zitat (Gift, 19.06.2011) |
Naja, sonst finanzierst Du Deinem Vermieter die Wohnung.
Wenns ich monatlich meine Rate an die Bank abdrücke und die ersten 10 Jahre Zinsen abbezahle, dann fände ich es schon nett, wenn mein Partner da einen kleine Anteil dazu beiträgt. Der kann sich ja auch nach 10 Jahren aus dem Staub machen und hat sich monatlich 400€ Miete gespart... |
Der Unterschied zwischen Miete und Finanzierungsbeitrag ist allerdings ein gewaltiger.
Miete:
Wird in einem Mietvertrag festgesetzt, der neben der Höhe der Miete (die ja in diesem Fall wohl hoffentlich angemessen gering ist!) auch Rechte und Pflichten des Mieters festsetzt. Also könnte man seinen Partner im "Bedarfsfall" nicht einfach so rauspfeffern (außer er/sie geht freiwillig...) ect.
Die Mietzahlungen kann der Vermieter dann nach Belieben einsetzen - also auch für die Zinstilgung ect.
Finanzierungsbeitrag:
Ist - jedenfalls erkläre ich es mir so - ein fester Beitrag, der "zweckgebunden" gezahlt wird. Also für das Abtragen der Kredite oder Zinsen oder was auch immer man als Zweckbestimmung ausgemacht hat.
Die Zahlende Person ist also in etwa so gestellt, als hätte sie das Darlehen mit übernommen und wäre nun Rückzahlungspflichtig.
Allerdings erwirbt sie so keinerlei Anteile an der Wohnung.
Wäre sie tatsächlich Darlehnsnehmerin und Käuferin der Wohnung gewesen, wäre sie spätestens mit Ableisten sämtlicher Kreditverpflichtungen Miteigentümerin. Sie hätte also über den reinen Wohnwert hinaus, den wie schon vorher genießt, später auch noch den Gegenwert ihrer Zahlungen in Wohnungsanteilen.
Ich würde - und das ist meine private Meinung - mich niemals direkt an der Tilgung fremder Schulden beteiligen.
Wenn ich Miete zahle auf Basis eines Mietvertrages habe ich nichts damit zu tun, wofür der Vermieter die Kohle einsetzt. Meinetwegen soll er sie zur Kredittilgung nutzen.
Wenn man dann auch noch nen Schritt weiter denkt, könnte man zu folgenden Katastrophenszenarien kommen:
(bewusst vom Fragesteller abstrahiert, ne?)
A - VermieterIn/EigentümerIn der ETW
B - PartnerIn, war einverstanden mit "Zinstilgungsbeitrag" in Höhe von monatlich x €
Numero Uno - die Zahlungsschwierigkeit
B leistet nun monatlich den Zinstilgungsbeitrag durch Überweisung mit dem Betreff "Zinstilgungsbeitrag".
A kommt bei der Bank irgendwie in Verzug, kleine Zahlungsengpässe sind absolut normal und müssen auch in Betracht gezogen werden.
Nun kommt die Bank an, stellt das Darlehen fällig und will sich die Kohle bei A holen - da ist aber nichts oder nicht alles zu holen. Allerdings kommt es raus, dass B sich an der Tilgung des Kredits beteiligt hat.
Was glaubt ihr, wie schnell die Bank da einen Schuldbeitritt herbei konstruiert hat und sich auf einmal an B wenden möchte?
Ob das rechtlich korrekt ist oder nicht, ist erstmal völlig wumpe - was es aber in jedem Fall verursacht, ist Stress, Nerverei und (Anwalts-)Kosten.
Im Zweifel würde es übrigens auch nicht weiterhelfen, wenn man die Überweisung anders bezeichnet. Banken sind kreativ und es muss sich nur einer der Beiden irgendwie in einer schriftlichen Stellungnahme oder vor Gericht (ja, diese Sachen landen SEHR fix vor dem Kadi) irgendwie verplaudern udn auf die Frage "Herr/Frau B, wofür hat A denn das Geld benutzt, was sie ihm monatlich überweisen haben? Einen Mietvertrag hatten sie ja nicht" - "Oh, davon haben wir den Kredit abgezahlt" und bums kriegt die Bank ein dümmliches Grinsen im Gesicht und ihr Rechtsanwalt wird sehr nachdrücklich weiterfragen...
Hätte man einen Mietvertrag gehabt:
Die Bank kann unter keinen Umständen auch nur annähernd auf die Idee kommen, dass bei B - der/die ja "nur" MieterIn ist - irgendwelche Veröflichtungen bestehen.
Numero Due - die Trennung
A und B trennen sich und wie Trennungen nun mal so sind, ist auch diese nicht schön. Warum auch immer, kriegt man sich extrem in die Wolle und man zankt ums Geld. Im Laufe einer längeren Beziehung unter Erwachsenen werden ja auch Werte angesammelt.
Was glaubt ihr, wie schnell B auf den Trichter kommt, Ansprüche an der ETW zu fordern, an deren Abzahlung man sich beteiligt hat?
Hätte man einen Mietvertrag gehabt:
Mieter sind Mieter und erwerben KEINEN Anspruch auf Eigentum an der Mietsache - saubere Sache. Der Mietvertrag wird einfach in gegenseitigem Einverständnis bei Auszug aufgehoben, alles ist tutti. Clean Cut, sozusagen.