Eigentumswohnung - Freundin zieht ein - Kosten

In: Wohnen
Hallo zusammen,

mir stellt sich momentan folgende Frage:
Ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft (davor wohnte ich allein in Miete).
Meine Freundin zieht dann mit mir zusammen. Werde die Wohnung allein finanzieren und abbezahlen.

Haben uns noch nicht konkret bzgl. der Kostenaufteilung unterhalten.
Grundsätzlich:
- Nebenkosten werden geteilt (Hausgeld, Internet, Tv, etc.)
- Essen wird geteilt, wobei meine Freundin mehr & öfters einkauft

Wäre es ok, darüber hinaus Miete zu verlagen? Grundsätzlich denke ich ja, wir wohnen dann zusammen, im Hinblick auch immer zusammen zu sein. Sollte dies aber doch scheitern, habe ich quasi die nächsten Jahr eine GROSSE Wohnung allein finanziert und allein alle Zinsen etc. bezahlen müssen, die ich ja allein nie gebraucht hätte.

Andererseits gehe ich aber ja davon aus das alles klappt.
Somit wäre mein Vorschlag, dass sie eine "theoretische" Miete oder wie auch immer das genannt wird, auf ein sep. Konto monatl. überweist (keine ahnung wieviel) und das Geld dann für gemeinsame Anschaffungen genützt wird, wie z.B. mal neue Möbel oder Kurzurlaub etc.

Würd mir gerne Eure Meinungen dazu anhören?!

Danke
Jack

Bearbeitet von Jack am 19.06.2011 14:07:14
21 hilfreiche AntwortenNur hilfreiche Antworten anzeigen
Hallo,
hast du denn schon mit deiner Freudin darüber gesprochen?
Was sagt sie denn dazu?
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Hi,klar.

grundsätzlich findet Sie´s schon grob so ok.
Höre nur immer von anderen, das der, dem quasi die Wohnung nicht gehört Miete (zu 100% für den Besitzer) zahlt.... und jeder gibt tipps und ratschläge... naja hat mich etwas verunsichert.

Denke schon, dass ich das auch so machen werde wie geschrieben, wollte nur mal andere Meinungen noch hören...

vg
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Ich finde deinen Vorschlag total gut. Warum solltest du denn alleine die Kosten für diese Wohnung tragen. Mir wäre es total unangenehm, wenn mein Freund alle Kosten für mich übernehmen würde (es sei denn, es gäbe wirklich gute Gründe dafür!)Ich gebe Letrina allerdings recht. Du soltest auf jeden Fall so bald wie möglich mit deiner Freundin sprechen.
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Wenn die Wohnung in deinem Alleineigentum stehn soll, dann würde ich ihr keine Miete abverlangen.
Du hast dir die Wohnung vor eurer gemeinsamen Zeit angeschafft, bzw. sie für dich erworben und nicht "damit wir uns darin mal ein gemütliches Nest bauen können" oder so wink.gif

Es entstehen keine Mietkosten, also würde ich auch keine fiktiven auf deine Freundin umlegen.
Wie gesagt - es ist deine Entscheidung gewesen, diese Kosten zu übernehmen und die Wohnung wird, nachdem sie abbezahlt ist, dir ganz alleine gehören.
Ich würde mich schwarz ärgern, wenn ich für die Abbezahlung einer Wohnung mitgeblecht hätte, die später jemandem ganz alleine gehört.

Wenn ihr die entstehenden kosten (Nebenkosten, Hausgeld - welches du übrigens nicht zu 100% auf einen Mieter umlegen dürftest!-, Lebensunterhaltskosten) 50:50 teilt, ist das fair genug.
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...ne Wohnungssuche etc. haben wir alles zusammen gemacht; (zusammen ausgesucht).

aber denke ein "fiktiver anteil" für gemeinsame anschaffungen wären schon fair.

alternativ müsste sie miete zahlen....
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Wenn sie sich an den Kosten für die Finanzierung beteiligt, sollte sie dann aber als Gegenleistung eine prozentuale Mitbeteiligung bekommen, finde ich.
Wenn sie nur eine fiktive Miete zahlen soll, dann natürlich nicht.
Ich bin mal so ehrlich: Ich würde mich nicht auf diese fiktive Miete einlassen, aber da bin ich vielleicht etwas extrem wink.gif Machbar ist so ein Konzept allemal.
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Zitat (Jack, 19.06.2011)
aber denke ein "fiktiver anteil" für gemeinsame anschaffungen wären schon fair.

alternativ müsste sie miete zahlen....

Ich finde die Lösung sehr gut! thumbup.gif

flowers_2.gif
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Ich fänds schon ok, bei jemandem zu wohnen und ihm einen Mietanteil zu zahlen. Schließlich hat er ja auch alle anderen kosten, die den Erhalt der Wohnung betreffen - es nutzt sich ja nunmal auch was ab und muss mit der Zeit ersetzt werden. Natürlich verlangt man da nicht den Listenpreis, aber ich für mich würde nicht auf Kosten des anderen leben wollen.
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Neee, DAS könnte mit mir Niemand machen!- Die Eigentumswohnung des LAG mitfinanzieren über einen Mietanteil, und dann ggfs. irgendwann in die Röhre schauen, ohne Anspruch auf die Wohnung?!- Püngel vor die Tür gesetzt bekommen, und dann schauen, wohin?- Geld perdu? huh.gif
Ist fast so verlockend, wie Unterhalt mit zu bezahlen, alte Schulden abzustottern, und dann irgendwann die Fahrkarte zu bekommen, wenn diese Zahlungsverpflichtung hinfällig ist.

ICH würde einen Vertrag beim Notar aufsetzen lassen, und zwar dergestalt, daß ich die LAG an den Abtragungen beteilige, sie dadurch auf Widerruf auch uneingeschränktes Wohnrecht hat.- Und, falls diese Lebengemeinschaft auseinanderbricht, der Eigentümer der Wohnung die mitgetragene Abzahlungssumme anteilig vergüten muß.

Bei allen anderen Kosten würde ich 50 : 50 machen!- Aber auch DAS notariell absichern lassen.

Da bin ich auch 'extrem' (gewesen!!!), wie @Cambria, und habe auf einem notariell erstellten Ehevertrag bestanden damals.- Und würde auch Heute keine Partnerschaft eingehen, ohne mich vertraglich abzusichern!

Sooo verliebt konnte/könnte ich garnicht sein!

Liebe Grüße...IsiLangmut
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Naja, sonst finanzierst Du Deinem Vermieter die Wohnung.

Wenns ich monatlich meine Rate an die Bank abdrücke und die ersten 10 Jahre Zinsen abbezahle, dann fände ich es schon nett, wenn mein Partner da einen kleine Anteil dazu beiträgt. Der kann sich ja auch nach 10 Jahren aus dem Staub machen und hat sich monatlich 400€ Miete gespart...
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Zitat (IsiLangmut, 19.06.2011)
Neee, DAS könnte mit mir Niemand machen!- Die Eigentumswohnung des LAG mitfinanzieren über einen Mietanteil, und dann ggfs. irgendwann in die Röhre schauen, ohne Anspruch auf die Wohnung?

warum denn nicht!Ich bezahle doch als alleinmieter doch auch die whg meines vermieters und kann/muss ausziehen ,ohne einen anspruch auf irgendwas zu haben.

und als lehrling (also eigenes einkommen) musste ich auch kostgeld bei den eltern abgeben.

Bearbeitet von dingens am 19.06.2011 18:00:52
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Zitat (Gift, 19.06.2011)
Naja, sonst finanzierst Du Deinem Vermieter die Wohnung.

Wenns ich monatlich meine Rate an die Bank abdrücke und die ersten 10 Jahre Zinsen abbezahle, dann fände ich es schon nett, wenn mein Partner da einen kleine Anteil dazu beiträgt. Der kann sich ja auch nach 10 Jahren aus dem Staub machen und hat sich monatlich 400€ Miete gespart...

Der Unterschied zwischen Miete und Finanzierungsbeitrag ist allerdings ein gewaltiger.

Miete:
Wird in einem Mietvertrag festgesetzt, der neben der Höhe der Miete (die ja in diesem Fall wohl hoffentlich angemessen gering ist!) auch Rechte und Pflichten des Mieters festsetzt. Also könnte man seinen Partner im "Bedarfsfall" nicht einfach so rauspfeffern (außer er/sie geht freiwillig...) ect.
Die Mietzahlungen kann der Vermieter dann nach Belieben einsetzen - also auch für die Zinstilgung ect.

Finanzierungsbeitrag:
Ist - jedenfalls erkläre ich es mir so - ein fester Beitrag, der "zweckgebunden" gezahlt wird. Also für das Abtragen der Kredite oder Zinsen oder was auch immer man als Zweckbestimmung ausgemacht hat.
Die Zahlende Person ist also in etwa so gestellt, als hätte sie das Darlehen mit übernommen und wäre nun Rückzahlungspflichtig.
Allerdings erwirbt sie so keinerlei Anteile an der Wohnung.
Wäre sie tatsächlich Darlehnsnehmerin und Käuferin der Wohnung gewesen, wäre sie spätestens mit Ableisten sämtlicher Kreditverpflichtungen Miteigentümerin. Sie hätte also über den reinen Wohnwert hinaus, den wie schon vorher genießt, später auch noch den Gegenwert ihrer Zahlungen in Wohnungsanteilen.
Ich würde - und das ist meine private Meinung - mich niemals direkt an der Tilgung fremder Schulden beteiligen.
Wenn ich Miete zahle auf Basis eines Mietvertrages habe ich nichts damit zu tun, wofür der Vermieter die Kohle einsetzt. Meinetwegen soll er sie zur Kredittilgung nutzen.

Wenn man dann auch noch nen Schritt weiter denkt, könnte man zu folgenden Katastrophenszenarien kommen:
(bewusst vom Fragesteller abstrahiert, ne?)

A - VermieterIn/EigentümerIn der ETW
B - PartnerIn, war einverstanden mit "Zinstilgungsbeitrag" in Höhe von monatlich x €

Numero Uno - die Zahlungsschwierigkeit
B leistet nun monatlich den Zinstilgungsbeitrag durch Überweisung mit dem Betreff "Zinstilgungsbeitrag".
A kommt bei der Bank irgendwie in Verzug, kleine Zahlungsengpässe sind absolut normal und müssen auch in Betracht gezogen werden.

Nun kommt die Bank an, stellt das Darlehen fällig und will sich die Kohle bei A holen - da ist aber nichts oder nicht alles zu holen. Allerdings kommt es raus, dass B sich an der Tilgung des Kredits beteiligt hat.
Was glaubt ihr, wie schnell die Bank da einen Schuldbeitritt herbei konstruiert hat und sich auf einmal an B wenden möchte?
Ob das rechtlich korrekt ist oder nicht, ist erstmal völlig wumpe - was es aber in jedem Fall verursacht, ist Stress, Nerverei und (Anwalts-)Kosten.

Im Zweifel würde es übrigens auch nicht weiterhelfen, wenn man die Überweisung anders bezeichnet. Banken sind kreativ und es muss sich nur einer der Beiden irgendwie in einer schriftlichen Stellungnahme oder vor Gericht (ja, diese Sachen landen SEHR fix vor dem Kadi) irgendwie verplaudern udn auf die Frage "Herr/Frau B, wofür hat A denn das Geld benutzt, was sie ihm monatlich überweisen haben? Einen Mietvertrag hatten sie ja nicht" - "Oh, davon haben wir den Kredit abgezahlt" und bums kriegt die Bank ein dümmliches Grinsen im Gesicht und ihr Rechtsanwalt wird sehr nachdrücklich weiterfragen...

Hätte man einen Mietvertrag gehabt:
Die Bank kann unter keinen Umständen auch nur annähernd auf die Idee kommen, dass bei B - der/die ja "nur" MieterIn ist - irgendwelche Veröflichtungen bestehen.


Numero Due - die Trennung
A und B trennen sich und wie Trennungen nun mal so sind, ist auch diese nicht schön. Warum auch immer, kriegt man sich extrem in die Wolle und man zankt ums Geld. Im Laufe einer längeren Beziehung unter Erwachsenen werden ja auch Werte angesammelt.
Was glaubt ihr, wie schnell B auf den Trichter kommt, Ansprüche an der ETW zu fordern, an deren Abzahlung man sich beteiligt hat?

Hätte man einen Mietvertrag gehabt:
Mieter sind Mieter und erwerben KEINEN Anspruch auf Eigentum an der Mietsache - saubere Sache. Der Mietvertrag wird einfach in gegenseitigem Einverständnis bei Auszug aufgehoben, alles ist tutti. Clean Cut, sozusagen.
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Zitat (dingens, 19.06.2011)
und als lehrling (also eigenes einkommen) musste ich auch kostgeld bei den eltern abgeben.

Der Threaderöffner hat ja geschrieben, dass sie schon vereinbart haben, das Hausgeld (also die laufenden Kosten, wie Nebenkosten ect.) 50:50 zu teilen, er aber die Fragen bezüglich der Kaltmiete hat.

Kostgeld ist ja auch eher ein Beitrag zum Unterhalt, also Lebensmittel, erhöhte Nebenkosten durch 1 Person mehr im Haushalt, weniger eine am Quadratmeterpreis orientierte Kaltmiete.
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Hi Jack,

wenn mein Freund für das "Bleiberecht" im Wohneigentum Miete verlangen würde, tät's mich grauseln. Ich glaub' da würde ich mir eine eigene Wohnung nehmen, und nur zu Besuch für ein paar lotterhafte Stunden kommen (dabei überlegen, ob ich für meine Dienste für ihn nicht Honorar kassieren könnte grinsen.gif ).

Im Ernst. Eine faire Aufteilung sämtlicher laufender Kosten ist ok. Dazu gehören auch die Umlagen für die Eigentumswohnung. Obwohl sie so heißt, ist sie ja doch nie wirklich Eigentum, denn dazu hängt ein Rattenschwanz anderer verpflichtender Kosten dran. Wie will man denn dagegen angehen, wenn die Miteigentümergemeinschaft beschließt, das Treppenhaus zu sanieren und man auf einmal einen Kostenanteil von 2.000 € am Backen hat?

Also: laufende Kosten (auch Sonderkosten wie vor beschrieben) reell aufteilen. Miete oder Beitrag zum Abbezahlen der Wohnung - ein NoGo.

Grüßle, Pitz flowers_2.gif
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ich finde, das ist eine ganz einfache Sache, für mich gäbe es da keine Frage,

wenn bei mir jemand einziehen würde, dann würde ich ganz selbstverständlich erwarten, dass er alle laufenden Kosten mitträgt,
sprich Miete - bei Eigentumswohnung Hausgeld - Strom, Wasser, Müllabfuhr und alle sonstigen Nebenkosten, die er ja auch mit verursacht,
wäre es meine Eigentumswohnung, würde ich ihn nicht an der Abzahlung beteiligen, denn damit würde diese Wohnung nicht mehr mir alleine gehören
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selbstverständlich sollte deine freundin miete zahlen. das würde sie bei einem vermieter auch tun, dessen eigentum sie bewohnt. oder hat sie eigenes eigentum oder andere möglichkeiten, um mietfrei zu wohnen? jedoch hat sie in dem moment, in dem sie offizielle mieterin bei dir ist, rechte und pflichten. sie hinauszuwerfen, sollte es mit euch zu ende sein, würde nicht so einfach werden.

es würde mir im traum nicht einfallen, mietfrei zu wohnen. auch dann nicht, falls mein freund es sich leisten könnte. denn wohnen kostet geld, wenn man nicht selbst abbezahltes eigentum hat. und bei einer trennung kannst du ihr nicht vorwerfen, dich ausgenutzt zu haben.

Bearbeitet von seidenloeckchen am 19.06.2011 18:48:37
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zitat @pitz
Zitat
und nur zu Besuch für ein paar lotterhafte Stunden kommen (dabei überlegen, ob ich für meine Dienste für ihn nicht Honorar kassieren könnte grinsen.gif ).



schwierige zu händelnde aussage
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Ich finde, der Smiley macht die Interpretation gerade zu spielend leicht...
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der smilie ändert nix an dem gedankengang
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Also, ich schließe mich auch denen an, die für eine Beteiligung ausser den normalen Kosten, ähnlich einer Miete sind. Warum sollte sie kostenlos wohnen?
Wenn er diese Gelder sogar nochmal für gemeinsame Möbel, die bei Trennung eventuell mitgenommen werden könnten, verwenden will, ist das doch sogar noch humaner als es einfach so einzustecken.
Andererseits ist das persönliche Verhältnis ein anderes als dem gegenüber einem Vermieter...

Ich persönliche würde schon von mir aus eine solche "Miete" vorschlagen, denn ich würde mir nach einer Trennung nichts nachsagen lassen.

PS Bei meiner Scheidung hat sogar mein Ex vor Gericht erwähnt, dass ich ja auch während unserer langjährigen Ehe kostenlos in seinem Haus gewohnt hätte!!!

Also nochmal, ich fände es (solange man nicht verheiratet ist) nur fair.
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Zitat (dingens, 19.06.2011)
der smilie ändert nix an dem gedankengang

Ist halt meine frivole Fantasie. wink.gif Ich lese zu viel schlechte Bücher.

Also eine Mietzahlung im Wohnungseigentum vom Partner zu verlangen... Wie gesagt - mich würde es kränken. Schließlich ist es eine Liebes- und keine Mietbeziehung. Sämtliche Kosten kann man ja aufteilen - aber dem Partner Miete zahlen?

Klar müsste die Freundin Miete woanders bezahlen, aber ist das ein Punkt, den man geldmäßig in Überlegung zieht, wenn ein Paar gemeinsam leben will?

Spätestens, wenn mein Freund mir eine solche Überlegung mitgeteilt hätte ("woanders müsstest Du ja Miete zahlen") hätte ich mich innerlich bekreuzigt und wäre weggerannt.
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Allerdings muss ich auch mal editieren. Wie ich bei Jack lese, könnte es sein, dass er die Wohnung erst im Hinblick auf ein gemeinsames Heim gekauft hat. Da könnte es auch ein bisschen anders aussehen.
Wenn das der Fall ist, müsste eine vertragliche Lösung her. Aber dann muss er sich entscheiden, ob er mit Freundin Nägel mit Köpfen machen will; sprich gemeinsame Finanzierung, was auch bedeutet gemeinsames Eigentum. Aber so mit Mietzahlung - also das ist mir absolut unsympathisch.

Nix für ungut, Jack, falls ich Dich falsch verstanden habe. smile.gif

Bearbeitet von Pitz am 19.06.2011 20:02:36
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Ich würde es doof finden meiner Freundin Miete zu zahlen, ich würde lieber die Haushaltskasse mit dem hälftigen Betrag der Kosten für die Ortsübliche Miete für eine vergleichbare Wohnung füllen.
Ich würde aber selbst schon anders reagieren und das gleich anbieten. Aber was ich nie machen würde für die Eigentumswohnung mit einzahlen in Form einer Miete.


und jetzt noch Gedanken ohne Bezug zum Thema selbst....hoffen wir mal nichts schlechtes für die Freundin, aber wie sieht es aus, die Freundin rutscht in HartzIV? Fliegt sie dann raus, weil sie keine Miete mehr zahlen kann und Jack den Jackpott gezogen hat und wegen der Gemeinschaftlichen Beziehung jetzt noch für sie aufkommen muss...

Bearbeitet von Nachi am 19.06.2011 20:13:06
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Zitat (Pitz, 19.06.2011)
Klar müsste die Freundin Miete woanders bezahlen, aber ist das ein Punkt, den man geldmäßig in Überlegung zieht, wenn ein Paar gemeinsam leben will?

Spätestens, wenn mein Freund mir eine solche Überlegung mitgeteilt hätte ("woanders müsstest Du ja Miete zahlen") hätte ich mich innerlich bekreuzigt und wäre weggerannt.
flowers_2.gif

Genau so würde ich auch reagieren biggrin.gif

War dann eben der falsche Mann für mich. whistling.gif

tante ju, die vor Urzeiten mal mit ordentlichem Untermietvertrag bei Herrn X eingezogen ist und mit selbigem Herrn nun schon über 30 Jahre verheiratet ist. flowers_2.gif
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Es ist hier ja schon viel geschrieben worden, ich will jetzt meine Überlegung mitteilen.

Also das junge Paar will zusammenziehen und statt sich gemeinsam eine Wohnung zu mieten, hat er sich eine Eigentumswohnung für beide gekauft.

Bei einer Mietwohnung hätte Sie einen Teil getragen, warum sollte es bei einer Eigentumswohnung anders sein.
Wie man das regelt, sollten die 2 zusammen lösen.
Auch sollte berücksichtigt werden, ob Sie z.B. weniger verdient als er und dann entsprechend weniger zahlt.
Natürlich muss sie nicht die Hälfte, der Finanzierungskosten tragen, da ja er bei entgültiger Tilgung auch der Besitzer der Wohnung ist.
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Zitat (Nachi, 19.06.2011)
aber wie sieht es aus, die Freundin rutscht in HartzIV? Fliegt sie dann raus

nich wenn sie dann um so öfters ran muss


wenns nach pitz frivoler fantasie geht whistling.gif
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Zitat (dingens, 19.06.2011)
nich wenn sie dann um so öfters ran muss


wenns nach pitz frivoler fantasie geht whistling.gif

Heeee!

Reib' mir net schon wieder meinen freudschen Versprecher aufs Brot, Pursche!
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Zitat (Pitz, 19.06.2011)
Pursche!

?
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Also Dingens,

ich merke, dass Du mich akut anflirtest. Das nehm' ich gerne mit, aber ich muss Dir gleichzeitig sagen: Ich fühle mich zu jung für eine Beziehung.
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Oje, jetzt merke ich, dass ich den letzten Beitrag geschrieben habe, in Hoffärtigkeit, dass mich jemand anflirtet. wink.gif

Ich habe dann noch mal überlegt, ob die Voraussetzung für eine Eigentumswohnung von Beiden überlegt war. Ich wäre als Freundin jedenfalls bereit, die Zinsen für den Kredit mitzutragen. Weitere Beteiligung würde für mich die Finanzierung eines gemeinsamem Eigentums bedeuten.

Und das könnte bei einem Nichtmehreinverständnis beide etwas stressen.

Viel Glück Jack, so wie Du eigentlich überlegt schreibst, glaub' ich, findet ihr für Euch eine Vereinbarung und nicht nur so geschäftsmäßig.

Grüßle, Pitz flowers_2.gif
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@ Pitz

Du bist großartig! smile.gif
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Einerseits kostet das Leben, dazu gehört auch die Miete, sofern man/frau kein Wohneigentum besitzt oder reich geerbt hat. Andererseits: Umsonst ist nur der Tod und der kostet das Leben.

Die Lebenshaltungskosten anteilig aufzuteilen ist nur fair. Wobei hier die Betonung auf ANTEILIG liegt. Das dürfte sogar beiden Parteien zum Vorteil gereichen und ein gutes Gefühl vermitteln, dass keiner auf Kosten des Anderen lebt oder ihn/sie ausnutzt.

Unter dem Aspekt, klare Verhältnisse zu schaffen, bleiben zwei Möglichkeiten, die beide vertraglich fixiert werden sollten:

Entweder als Untermieter einzuziehen und damit keine weiteren Verpflichtungen zu haben, sollte die Beziehung in die Brüche gehen oder der Eigentümer selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Damit wäre jederzeit ein sauberer Cut möglich und der/die PartnerIn/Ex muss nicht noch geraume Zeit für Sachen: hier eine Immobilie, die er/sie nicht mehr selbst nutzen kann, bezahlen. Das schränkte nämlich gleichzeitig im Trennungsfalle den Aktionsradius für einen Neuanfang erheblich ein. In einer gemeinsam genutzten, angemieteten Wohnung fallen ja ebenfalls Miet-, Instandsetzungs-, Reparatur- und Unterhaltskosten an. Und diese Wohnung müsste nur durch die Vertragsparteien fristgerecht gekündigt werden und jeder ginge fortan seiner Wege. Siehe oben: Das Leben kostet eben.

Oder als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden und im Falle von Engpässen ebenfalls zahlungspflichtig zu sein. Damit steht natürlich auch der anteilige Erwerb der Immobilie in direktem Zusammenhang. Immerhin hat der/die PartnerIn mitgezahlt und damit auch sowohl die anteiligen Nutzungs-Rechte als auch das anteilige finanzielle Risiko getragen. Mitgegangen, mitgefangen. Im Falle einer Trennung - wir hoffen ja nicht, dass das passiert, es muss aber leider einkalkuliert werden - sollte im Vertrag ein Extra-Passus eingefügt werden, dass der/die mitzahlende PartnerIn seine/ihre monetären Leistungen samt Zins und Zinseszins unter Berücksichtigung des Zeitwertes zurück erhält. Über Zahlungsmodalitäten kann wohl besser ein Notar oder Steuerrechtler beraten.

Mit Liebe hat das nicht unbedingt etwas zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand. Blauäugigkeit kann in diesem Fall sehr, sehr teuer werden. Es reduziert sich vielmehr auf die Kernfrage, wer welches finanzielle Risiko einzugehen und mitzutragen bereit ist.

Nun fragt es sich natürlich, welche Motivation dem Erwerb von Wohneigentum zu Grunde liegt. Mietwohnungen und -häuser gibt es zuhauf. Solange keine Kinder da sind und auch nicht geplant sind, würde ich einen Teufel tun, den eventuell lachenden Erben ein Geschenk zu machen, für das ich mich krumm gelegt habe. Isses zur gemeinsamen Zukunftssicherung oder zur möglicherweise egoistischen Verwirklichung des Traums vom eigenen Häuschen gedacht? Sorry @Jack, wenn das jetzt etwas sarkastisch rüberkommen mag. Meiner Ansicht nach solltet Ihr beiden mal eine Grundsatzdebatte führen, was sich jeder von Euch beiden vorstellt und vom weiteren Zusammenleben erwartet. Vulgo: Wie Ihr Euch Eure künftige Zweisamkeit vorstellt. In diesem Punkt gebe ich IsiLangmut vollumfänglich Recht: Solange noch nicht einmal ein Trauschein existiert - und selbst wenn es diesen irgendwann mal geben sollte - würde ich mich als Frau IMMER vertraglich absichern. Liebe hin oder her. Ich habe selbst schon reichlich Lehrgeld gezahlt, trotz Trauschein.

Nachdenkliche Grüßlies,

Ilwedritscheline
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über die jahre hinweg habe ich immer wieder unverheiratete paare mit folgender abmachtung kennen gelernt. er zahlt die miete, sie die möbel. oder umgekehrt. oder sie zahlt die miete und er alles andere. bei den trennungen gab es lange gesichter, wenn die möbel aus der wohnung geschafft wurden. was rechtens war, da die kaufverträge das eigentum nachwiesen.

ich zog eigentlich im sommer zu meinem damaligen freund und schlief nur noch selten in meiner wohnung. miete zahlte ich nicht, da ich dort nicht meinen wohnsitz hatte. jedoch beteiligte ich mich an den laufenden kosten und an der haushaltsführung. zum jahreswechsel kündigte ich meine wohnung und zog bei ihm ein. der mietvertrag wurde auf zwei mieter geändert. die kosten haben wir gerecht geteilt, er zahlt ein wenig mehr, da er mehr verdient. so ist es auch heute noch.

wir sind heute verheiratet. trotzdem gibt es klare abmachungen in schriftlicher form. weder mein mann noch ich wollen im falle einer trennung im regen stehen und uns um geld oder dinge streiten. etwas ähnliches hat er vor mir erlebt, und das mag er nicht noch ein zweites mal haben.
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Ich finde, ihr macht euch das alles so einfach.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung fallen an:

1. Maklerkosten
2. Notarkosten
3. Grunderwerbssteuer
4. vierteljährliche Grundsteuer

Wie ist das vereinbarbar, wenn ein unverheirateter Lebenspartner nichts davon bezahlt?

Und werden Rechtsauskünfte bei Rechtsanwälten und Notaren auch anteilig gezahlt?
Die arbeiten doch auch nicht für ein "Nasenwasser".....
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Hallo, Labens, Du hast noch vergessen

Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhrgebühren!

Mein heutiger Ehemann und ich haben es folgendermaßen geregelt, als ich zu ihm ins eigene Haus gezogen bin:
Er bat mich, zur gemeinsamen Haushaltsführung einen Betrag von 400,-- DM dazuzugeben. Ich habe von mir aus meinen ehemaligen Kaltmiete-Betrag in Höhe von 600,-- DM auf sein Konto überwiesen. Für die notwendigen Lebensmittel bekam ich nach dem Einkauf das von mir vorgelegte Geld von ihm komplett zurück. Wenn die jährliche Urlaubsreise anstand, habe ich die Hälfte des Kostenbetrages dazugegeben. Wir hatten beide ein gutes Einkommen, so daß mir immer noch genug Geld blieb, um auch noch einen ansehnlichen Sparbetrag zurückzulegen. Bei größeren Anschaffungen habe ich immer angeboten, mich entsprechend zu beteiligen, was mein ja damals noch-nicht-Ehemann aber nicht wollte. Heute sind wir schon seit einigen Jahren verheiratet und alle Kosten werden über ein Konto erledigt.
Sein Haus war übrigens schon bei meinem damaligen Einzug seit Jahren abbezahlt, so daß hier keine zusätzlichen Abmachungen notwendig waren, ganz im Gegenteil, ich hab meinen Mann gebeten, das Haus auf seine Tochter überschreiben zu lassen, damit niemand meint, ich wolle mich "ins gemachte Nest" setzen.

Murmeltier
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Ich bin das lebende Beispiel für die Frau, die ihrem Lover eine Miete abgeknöpft hat. Ich arbeitete bereits seit über 10 Jahren hart und hatte mir ein kleines Haus gekauft (und oft vom Mund abgespart), er studierte und zog aus dem Elternhaus zu mir, meinem

Als er nach dem Studium Geld verdiente, wollte er von sich aus einen Beitrag zu den Kosten leisten. Und ich wäre enttäuscht und - was unsere Zukunft angeht - sekptisch gewesen, wenn er das nicht angeboten hätte. Er zahlte von da an 20 % der laufenden Tilgungs- und Zinskosten meines Hauses und die Hälfte der Nebenkosten. Die Gesamtsumme seiner "Abgabe" entsprach ungefähr der Hälfte der Warmmiete, die er hier für eine 40-m2-Mietwohnung gezahlt hätte. Hätten wir uns getrennt, wäre das für ihn finanziell völlig okay gewesen, da er als Single auf jeden Fall höhere Kosten gehabt hätte und so gesehen ordentlich Geld sapren konnte.

Jetzt sind wir verheiratet und teilen auch das Konto. Für den Trennungsfall haben wir vertraglich festgelegt, dass ich das Haus bekomme und er eine Wohung, die wir in den ersten Ehejahren gemeinsam finanziert haben.

Meiner Meinung nach ist das ganze eine ganz einfache Sache: WENN jemand genug Kohle hat, um Miete zu zahlen, sollte er oder sie das auch tun. Die Hälfte der marktüblichen Miete für eine Single-Mietwohung halte ich für einen sehr fairen Kurs. Die andere Hälfte kann der oder die "Einziehende" anlegen oder in eine eigene Immobilie stecken - damit schafft er sich immer noch mehr Kapital, als er es jemals könnte, wenn er eine Mietwohung bezahlen müsste.

Wer sich bei einer solchen Regelung immer noch ausgenutzt fühlt, misst meiner Meinung mit zweierlei Maß, wenn es ums Ausnutzen geht.

Bearbeitet von donnawetta am 21.06.2011 13:27:14
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das sind interessante Antworten, die ihr da gebt, habe eben mal alle gelesen

darüber hatte ich mir bisher nie Gedanken gemacht aber dann fiel mir ein, als meine Mama vor knapp 8 Jahren zu ihrem Schatzi in sein Eigenheim auf dem Lande zog, haben die beiden geheiratet ... natürlich (so hoffe ich) in erster Linie aus Liebe aber auch, um meine Mutter abzusichern


auf den Mann mit Wohneigentum warte ich übrigens bisher vergebens whistling.gif
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Durch die Heirat Deiner Mutter wirst Du im Todesfall nur noch die Hälfte ihres Wohnungseigentums erben...
Würde sie ohne Heirat zusammen leben, wärest Du Alleinerbe.

Nach der Heirat kommt der Eheman Deiner Mutter kostenlos zu Wohnungseigentum....
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Labens, da steht doch "sein" Wohneigentum.
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Zitat (Agnetha, 21.06.2011)
... als meine Mama vor knapp 8 Jahren zu ihrem Schatzi in sein Eigenheim auf dem Land zog

Gift war schneller. smile.gif
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Zitat (labens, 21.06.2011)
Durch die Heirat Deiner Mutter wirst Du im Todesfall nur noch die Hälfte ihres Wohnungseigentums erben...
Würde sie ohne Heirat zusammen leben, wärest Du Alleinerbe.

Nach der Heirat kommt der Eheman Deiner Mutter kostenlos zu Wohnungseigentum....

Nö - Beim Zugewinnausgleich (wenn man im gesetzlichen Güterstand lebt) werden Gegenstände nicht mitberücksichtigt, die schon vor der Hochzeit im Eigentum der Person standen. Klick - Der Link ist zwar nicht ganz so aussagefähig, aber schon mal ein guter Anfang.
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Cambria, der Link ist bei Scheidung wichtig.

Wenn es zum Erben kommt, gelten andere Vorschriften.
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Unter Punkt6 ist auch was zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod gesagt - da kann man es erbrechtlich (dann gelten, wie du schon gesagt hast, andere Regeln) oder güterrechtlich (dann gelten dieselben Regeln wie bei Scheidung) handhaben, je nach dem, was günstiger ist.

Bearbeitet von Cambria am 22.06.2011 09:12:32
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Zitat (seidenloeckchen, 19.06.2011)
selbstverständlich sollte deine freundin miete zahlen. das würde sie bei einem vermieter auch tun, dessen eigentum sie bewohnt. oder hat sie eigenes eigentum oder andere möglichkeiten, um mietfrei zu wohnen?

Sehe ich auch so. Man muss sich an alle Kosten beteiligen, gas kosten, miete, strom, wasser... internet....

Bearbeitet von karena am 24.11.2011 12:56:00
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