Hallo!
Ich habe dieses Forum über einen Thread gefunden, bei dem es um einen Schaden an Glaskeramikkochfeldern geht. Ich hoffe, meine Frage ist hier auch richtig.
Wir haben leider einen Glaskeramiksprung beim Herd
1. Handelt es sich bei dem auf dem Bild zu sehenden Sprung tatsächlich um einen "Überhitzungsschaden"? Besonders: Wie sollte denn so etwas von einem Herstellungsschaden unterschieden werden?
2. Kann das ein "Sachverständiger" tatsächlich anhand dieses einen Bildes bestimmten?
3. Da wir keinen Bedienfehler gemacht haben: Liegt die Beweispflicht bei einem Glaskeramikfeld eines ca 10 Monate alten Herdes tatsächlich bei uns? Wie sollen wir das beweisen? (Bei Glaskeramikfeldern sollte man doch eine längerer Lebensdauer erwarten. Unser letzter Herd hielt über 10 Jahre ohne Sprung und ohne JEGLICHE Kratzer! Der neue Herd hatte schon nach kurzer Zeit feinste Kratzspuren an manchen Stellen; wir hatten aber das gleiche Kochgeschirr wie die Jahre zuvor verwendet!)
*** Link wurde entfernt ***
Gestern knallte es während des Pfannkuchenbackens plötzlich laut, und das Glaskeramikfeld bekam einen Sprung. Der Telefonservice für die Garantie bestand auf dem Zusenden eines Fotos, bevor jemand losgeschickt wird. Das kam mir schon verdächtig vor, aber ich habe mich dann leider darauf eingelassen.
Es kam dann per Antwortmail die Behauptung, es wäre ein Überhitzungssprung, und als mögliche Gründe wurden verschiedene Bedienfehler angeführt. (Das Wort "Bedienfehler" hat Gorenja aber wohlweislich vermieden.)
Keiner der angegebenen Bedienfehler trifft bei uns aber zu!
Wir gehen daher von einem Spannungssprung wegen Materialfehler oder Produktionsfehler beim Zusammenbau aus.
Die Antwortmail endet dann zynisch: "Es besteht Lebensgefahr!" ... 'Für 79,90 Euro Überprüfungspauschale würde man jemanden vorbeischicken.'
Grüße
John
Bearbeitet von John2018 am 06.06.2018 00:23:41
Ich habe dieses Forum über einen Thread gefunden, bei dem es um einen Schaden an Glaskeramikkochfeldern geht. Ich hoffe, meine Frage ist hier auch richtig.
Wir haben leider einen Glaskeramiksprung beim Herd
1. Handelt es sich bei dem auf dem Bild zu sehenden Sprung tatsächlich um einen "Überhitzungsschaden"? Besonders: Wie sollte denn so etwas von einem Herstellungsschaden unterschieden werden?
2. Kann das ein "Sachverständiger" tatsächlich anhand dieses einen Bildes bestimmten?
3. Da wir keinen Bedienfehler gemacht haben: Liegt die Beweispflicht bei einem Glaskeramikfeld eines ca 10 Monate alten Herdes tatsächlich bei uns? Wie sollen wir das beweisen? (Bei Glaskeramikfeldern sollte man doch eine längerer Lebensdauer erwarten. Unser letzter Herd hielt über 10 Jahre ohne Sprung und ohne JEGLICHE Kratzer! Der neue Herd hatte schon nach kurzer Zeit feinste Kratzspuren an manchen Stellen; wir hatten aber das gleiche Kochgeschirr wie die Jahre zuvor verwendet!)
*** Link wurde entfernt ***
Gestern knallte es während des Pfannkuchenbackens plötzlich laut, und das Glaskeramikfeld bekam einen Sprung. Der Telefonservice für die Garantie bestand auf dem Zusenden eines Fotos, bevor jemand losgeschickt wird. Das kam mir schon verdächtig vor, aber ich habe mich dann leider darauf eingelassen.
Es kam dann per Antwortmail die Behauptung, es wäre ein Überhitzungssprung, und als mögliche Gründe wurden verschiedene Bedienfehler angeführt. (Das Wort "Bedienfehler" hat Gorenja aber wohlweislich vermieden.)
Keiner der angegebenen Bedienfehler trifft bei uns aber zu!
Wir gehen daher von einem Spannungssprung wegen Materialfehler oder Produktionsfehler beim Zusammenbau aus.
Die Antwortmail endet dann zynisch: "Es besteht Lebensgefahr!" ... 'Für 79,90 Euro Überprüfungspauschale würde man jemanden vorbeischicken.'
Grüße
John
Bearbeitet von John2018 am 06.06.2018 00:23:41