bin altersrentner.lebe von frau getrennt. sie bezieht in ihrem jetzigen wohnort eine sozialleistung das amt will prüfen, in welcher höhe ich mich als unterhaltspflichtiger daran beteiligen muß.
- welche vorhandene geldbeträge dürfen herangezogen werden
- ist eine während der ehe erhaltene finanzielle erbschaft davon betroffen,
- in welcher höhe gibt es selbstbehalt- bzw freibeträge
wir sind noch verheiratet.eine scheidung ist nicht vorgesehen. keine zugewinngemeinschaft, hatten getrennte konten, finanzen hat jeder für sich selbst geregelt von wem könnte man sich beraten lassen - kein anwalt
- welche vorhandene geldbeträge dürfen herangezogen werden
- ist eine während der ehe erhaltene finanzielle erbschaft davon betroffen,
- in welcher höhe gibt es selbstbehalt- bzw freibeträge
wir sind noch verheiratet.eine scheidung ist nicht vorgesehen. keine zugewinngemeinschaft, hatten getrennte konten, finanzen hat jeder für sich selbst geregelt von wem könnte man sich beraten lassen - kein anwalt