getrennt lebend

bin altersrentner.lebe von frau getrennt. sie bezieht in ihrem jetzigen wohnort eine sozialleistung das amt will prüfen, in welcher höhe ich mich als unterhaltspflichtiger daran beteiligen muß.
- welche vorhandene geldbeträge dürfen herangezogen werden
- ist eine während der ehe erhaltene finanzielle erbschaft davon betroffen,
- in welcher höhe gibt es selbstbehalt- bzw freibeträge
wir sind noch verheiratet.eine scheidung ist nicht vorgesehen. keine zugewinngemeinschaft, hatten getrennte konten, finanzen hat jeder für sich selbst geregelt von wem könnte man sich beraten lassen - kein anwalt
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Zitat (der grausige @ 03.05.2019 16:24:13)
kein anwalt

Ich finde schon, daß man sich in dem Fall von einem Anwalt beraten lassen soll.
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Ich denke auch, dass das so speziell ist, dass nur eine Rechtsberatung weiterhilft. Es gibt zwar in vielen Städten Beratungsstellen für Senioren, aber ich denke mal dass dein Fall eher was mit Trennungs- und Scheidungsberatung zu tun hat.

Du kannst höchstens mal auf dem Sozialamt nachfragen, ob es irgendeine spezielle Beratungsstelle dafür gibt.

Ich vermute mal, das Amt, bei dem deine Frau Sozialleistungen bezieht, wird dich schon darüber informieren, was du zahlen musst und auf welcher Grundlage. Ich könnte mir vorstellen, dass die entsprechenden Paragraphen dir bei der Forderung genannt werden, bzw kannst du danach fragen. Dort kannst du dann nachlesen, ob alles seine Richtigkeit hat. Falls du dann nach Einschränkungen, Schlupflöchern oder Regelungen im Einzelfall suchst, wird dir aber wahrscheinlich auch nur ein Anwalt weiterhelfen können.

Schmökere doch mal im Sozialgesetzbuch unter den Stichpunkten Unterhaltspflicht, Ehepartner.

Bearbeitet von Victoria Sponge am 03.05.2019 17:25:35
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Nur eine kleine, aber wahrscheinlich nicht unwichtige Information: Auch wenn ihr immer getrennte Konten hattet und jeder seine Geldangelegenheiten selbst geregelt hat, habt Ihr bzw. lebt Ihr trotzdem in einer Zugewinngemeinschaft, es sei denn, eine andere Rechtsform der ehelichen Gemeinschaft ist durch schriftlichen Vertrag bei der Eheschließung festgelegt worden.

Alle wichtigen und notwendigen Rechtsfragen kann nur eine entsprechend juristisch geschulte Person, also mindestens ein Rechtsbeistand, besser noch ein Anwalt mit Fachgebiet Familienrecht rechtssicher beantworten.

Bearbeitet von Brandy am 03.05.2019 17:50:45
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Du brauchst eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt mit den Spezialisierungen Familienrecht und Sozialrecht, idealerweise beide Fachanwaltschaften.

Alles andere wird grober Murks. Familien- und Sozialrecht sind so kompliziert, dass man nur mit dem Lesen der Gesetzestexte nicht weiter kommt. Man muss sich auch in der aktuellen Rechtsprechung der Instanz- und Obergerichte auskennen. Das kann man sich nicht ergoogeln. Da gilt: guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist teurer.
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:daumenhoch: :daumenhoch:
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Die Antwortvon Cambria ist die einzig wirkliche Option. :)

Ich persönlich würde nie auf die Idee kommen in einem Haushaltsforum eine solche Frage zu stellen.

Gesetzbücher und die Lektüre der NJW haben mit Haushaltsfragen nichts zu tun.
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Warum willst du eigentlich nicht nicht zum Anwalt gehen?
Wenn eine Erbschaft im Spiel ist, müsste doch wenigstens der Betrag für eine Erstberatung rausspringen, und wenn es weniger ist, als man meinen sollte, hast du ggf. auch Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung. In dem Fall frag mal beim Sozialamt nach.
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Zitat (Victoria Sponge @ 03.05.2019 22:25:45)
Warum willst du eigentlich nicht nicht zum Anwalt gehen? In dem Fall frag mal beim Sozialamt nach.

Zum Sozialamt würde ich jetzt auf keinen Fall gehen, auch wenn das nicht das für die Ehefrau zuständige ist.

Rechtsanwälte haben eine Gebührenordnung, da ist auch der Höchstbetrag festgelegt, den sie für eine Erstberatung nehen dürfen. Es gibt auch Anwälte, die darunter bleiben, bzw. mit denen man eine Ratenvereinbarung treffen kann.

Lies doch bitte nochmals den letzten Satz von Cambrias Beitrag, denn genau das trifft wohl bei dir zu!

"Geiz ist geil" bringt in deinem Fall nichts.
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Ich weiss ja nicht, wo der @ der grausige wohnt, aber in Hamburg kann man z.B. zur ÖRA = Öffentliche Rechtsauskunft gehen, dort kann man für kleines Geld eine Rechtsberatung von Anwälten bekommen. Ich weiss nicht, wie das in den anderen Bundesländern geregelt ist?
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Zitat
Zum Sozialamt würde ich jetzt auf keinen Fall gehen, auch wenn das nicht das für die Ehefrau zuständige ist.

Rechtsanwälte haben eine Gebührenordnung, da ist auch der Höchstbetrag festgelegt, den sie für eine Erstberatung nehen dürfen. Es gibt auch Anwälte, die darunter bleiben, bzw. mit denen man eine Ratenvereinbarung treffen kann.

Du hast aber auch das Recht, beim Sozialamt den Antrag auf einen Beratungshilfeschein bzw Prozesskostenhilfe zu stellen, wenn du bedürftig genug bist. Wenn dem stattgeben wird, kannst du damit zu einem ganz normalen Anwalt gehen.
Denke aber nicht, dass das hier gegeben ist, wenn von einer Erbschaft die Rede ist.

Bearbeitet von Victoria Sponge am 04.05.2019 08:28:33
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Beratungskostenhilfe wird beim Amtsgericht beantragt, dass für den Wohnort zuständig ist.
Prozesskostenhilfe wirdbei dem Gericht beantragt, bei dem der Rechtstreit geführt wird, dessen Kosten durch PKH finanziert werden sollen.

Das Sozialamt hat damit nichts zu tun.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
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Eine Rückmeldung des TE wäre auch mal nett. :pfeifen:
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Unbedingt zum Anwalt. Die Mitarbeiter auf Sozialämtern sind teilweise so unverschämt und probieren erstmal, was sie rausholen können. Da tut fachlicher Rat zur NOT-wendigkeit, sonst wird man über den Tisch gezogen.
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hier wurde ja gefragt wo der @grausige wohnt :lol: laut Profil in der Gruft rofl rofl
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hallo, genug geantwortet.
bis jetzt alles nur eie fiktion. aber manchmal ist es dumm. besser vorher informieren als irgendwann dumm aus der wäsche zu gucken. allerdings - alles was ich hier gelesen habe ist mir aus dem internet bekannt. nichts konstrucktives aus dem hause mutti für mich dabei. bleibma halt zamm.
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Zitat (der grausige @ 08.05.2019 10:57:17)
bleibma halt zamm.

Na wenn das kein Grund ist.... :blink:
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Zitat (Brandy @ 03.05.2019 17:50:22)
Nur eine kleine, aber wahrscheinlich nicht unwichtige Information: Auch wenn ihr immer getrennte Konten hattet und jeder seine Geldangelegenheiten selbst geregelt hat, habt Ihr bzw. lebt Ihr trotzdem in einer Zugewinngemeinschaft, es sei denn, eine andere Rechtsform der ehelichen Gemeinschaft ist durch schriftlichen Vertrag bei der Eheschließung festgelegt worden.

Alle wichtigen und notwendigen Rechtsfragen kann nur eine entsprechend juristisch geschulte Person, also mindestens ein Rechtsbeistand, besser noch ein Anwalt mit Fachgebiet Familienrecht rechtssicher beantworten.

das ist der einzige richtige Weg.
Da gibt es nichts mehr hinzuzufügen
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Zitat (der grausige @ 08.05.2019 10:57:17)
hallo, genug geantwortet.
bis jetzt alles nur eie fiktion. aber manchmal ist es dumm. besser vorher informieren als irgendwann dumm aus der wäsche zu gucken. allerdings - alles was ich hier gelesen habe ist mir aus dem internet bekannt. nichts konstrucktives aus dem hause mutti für mich dabei. bleibma halt zamm.

Wir sind halt kein Beratungsforum für Gruftis.
Kommt drauf an, wie lange eure Ehe schon besteht und ob da nicht eher die Regularien des Mittelalters angewendet werden müssen.
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Zitat (Isamama @ 08.05.2019 11:03:36)
Na wenn das kein Grund ist.... :blink:

Es sind schon Menschen (ist er einer oder eher ein Zombie) aus wesentlich schlimmeren Gründen zusammengeblieben :sarkastisch:
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