China-Flug/Corona, Versicherung nicht erstattbar?

Hallo,

wegen des Corona-Virus konnte meinen Flug in einer Woche nach Vietnam über Changsha und Guangzhu kostenlos stornieren. Die Firma Mytrip.com lehnt allerdings die Erstattung der Kosten für die Reiserücktrittsversicherung mit Verweis auf die AGB ab. Ich kann jedoch in den AGB dazu nichts finden.

Frage: Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist es normal, dass die Versicherung in solchen Fällen (höhere Gewalt) nicht zurückerstattet wird?

Danke schonmal im Voraus für eure Antworten.
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Soviel ich weiß, tritt die Rückerstattung erst in Kraft, wenn eine offizielle Reisewarnung von Seiten der Politik herausgegeben wurde.

Ob das inzwischen der Fall ist, bin ich jetzt überfragt. Nachdem aber Deutsche von der Bundeswehr inzwischen aus China ausgeflogen werden, nehme ich das mal an.
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In deren AGB (Punkt 1.1.2) steht, dass du dich mit dem Versicherer selbst auseinandersetzen musst. Das waere im Fall von Mytrip.com dann die Solid Försäkring.

https://de.mytrip.com/reiserucktrittsversicherung

Bearbeitet von SvenjaM am 02.02.2020 14:51:04
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Zitat (Alex1234, 02.02.2020)
..... wegen des Corona-Virus konnte meinen Flug in einer Woche nach Vietnam über Changsha und Guangzhu kostenlos stornieren.

Für eine Reise nach Vietnam greift wohl keine Reiserücktrittversicherung, wenn keine offizielle Reisewarnung ausgegeben wurde.
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Dafür, daß man kostenlos stornieren kann, wurde die Rücktrittsreisekostenversicherung doch abgeschlossen, oder sehe ich das falsch?
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Zitat (Golden-Girl, 02.02.2020)
Dafür, daß man kostenlos stornieren kann, wurde die Rücktrittsreisekostenversicherung doch abgeschlossen, oder sehe ich das falsch?

Sehe ich auch so.

Ich vermute, der TE will nun auch noch die Kosten erstattet haben, die er in die Versicherung investiert hat. :pfeifen:
Da muss er etwas falsch verstanden haben. Wenn der Versicherungsfall gar nicht erst eingetreten wäre, könnte er ja auch nichts zurückverlangen.
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Stimmt, wenn der TE seine RRV in Anspruch genommen hat, dann hat diese eine Leistung erbracht und das heisst, er kann die urspruengliche Ausgabe der RRV nicht zuruckverlangen. Du kauft ja auch kein Broetchen, beisst zweimal rein und willst dann dein Geld zurueck,
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Zitat (Backoefele, 02.02.2020)
Für eine Reise nach Vietnam greift wohl keine Reiserücktrittversicherung, wenn keine offizielle Reisewarnung ausgegeben wurde.

der flug schien ja über china nach vietnam zu gehen und konnte deshalb auch storniert werden.
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Zitat
Dafür, daß man kostenlos stornieren kann, wurde die Rücktrittsreisekostenversicherung doch abgeschlossen, oder sehe ich das falsch?


es müssen triftige gründe vorliegen, bevor eine RRV zahlt - und ob das anerkannt wird, ohne reisewarnung, sei dahingestellt.
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Moin. Richtiges Lesen erspart ewige Diskussion.

Den Flug konnte er kostenlos stornierten. Musste also die Versicherung nicht in Anspruch nehmen.

Die Frage die gestellt wurde bezieht sich auf die Versicherung selber! Da er sie nicht mehr benötigt würde er gerne das Geld ebenfalls zurückerhalten.

Zur Frage:
Normalerweise wird so eine Versicherung doch für ein Jahr abgeschlossen und nicht nur für eine Reise.
Ich würde mich an eine möglicherweise vorhandene Rechtschutzversicherung wenden oder an eine Verbraucherzentrale.

Obwohl, die Summe für so eine Versicherung dürfte nicht besonders hoch sein. Ob sich der Aufwand lohnt?
Oder wie teuer ist so eine Versicherung?
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Zitat (Highlander, 02.02.2020)
Zur Frage:
Normalerweise wird so eine Versicherung doch für ein Jahr abgeschlossen und nicht nur für eine Reise.
Ich würde mich an eine möglicherweise vorhandene Rechtschutzversicherung wenden oder an eine Verbraucherzentrale.

Nicht jede Reiseversicherung wird fuer eine Jahr abgeschlossen (gerade Wenigreisende versichern oft nur die Reise in Frage) - man muss hier deutlich auch zwischen Reiseversicherung und ReiseRUCKTRITTSversicherung unterscheiden. Die eine beinhaltet meist die andere - aber es sind zwei Arten von Versicherungen. Wie dem auch sei, in meinem ersten Beitrag habe ich bereits darauf aufmerksam gemacht, dass der TE sich mit der Versicherungsgesellschaft selbst in Verbindung stellen muss. So sagen es die AGB der Webseite unter Punkt 1.1.2. Da wuerde zu zu allererst mal an die Tuer klopfen bevor ich das mit Rechtschutz und Verbraucherzentrale rumziehe.

Edit: Ich hab mal geschaut was so eine RRV ungefahr fuer eine Reise kostet (zwischen 70 und 100 EUR fuer u65, 3,000.- EUR Kosten, 2 Wochen, etc). Das waere mir der Aufwand nicht wert.

Bearbeitet von SvenjaM am 02.02.2020 20:22:34
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