Fußpflege in Coronazeiten.

Liebe Community,
hab da mal eine Frage:
Meine Frau geht immer zur normalen Fußpflege - dieser Betrieb ist nun geschlossen.
Zu einer medizinischen Fußpflegerin könnte sie aber gehen...
Warum wird hier so unterschieden ?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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weil das eine medizinisch begründet ist, das andere nicht.
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Das ist der Unterschied zwischen kosmetischen und medizinischen Gründen.
Grundsätzlich ist das ein naher Kontakt und damit kritisch, denke ich.

Aber wer z.B. Diabetes hat, braucht die medizinische Fußpflege zwingend auch in Corona-Zeiten, weil es unter Umständen drastische Folgen hätte, wenn er sie schleifen lässt.

Wenn es nur um die Optik geht, kann man auch mal drauf verzichten oder es selbst machen.
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Ich durfte auch zur medizinischen Fußpflege, weil ich unter einwachsenden Nägeln leide. Habe dafür eine Privat-Verordnung meines Hausarztes bei der Podologin vorliegen.
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Die Fußpflege und auch der Friseur dürfen seit der Schliessung des Heimes meiner Mutter, die bereits vor der Verordnung durch die Regierung erfolgte, auch nicht mehr in das Pflegeheim kommen.
Da meine Mutter die Haare in letzter Zeit kurz trägt, ist es nicht so schlimm, dass der Friseur nicht mehr kommt, aber sie leidet auch unter einwachsenden Fussnägeln, wenn diese nicht kurz gehalten werden.
Eine ganz liebe Pflegeschwester, die auch eine Ausbildung in der Fusspflege hat, hat sich ihrer dann angenommen.
Sie hat es aber nur meiner Mutter zuliebe gemacht und meine Mutter durfte es nicht weitererzählen.
Was andere Heimbewohner gemacht haben, ist mir nicht bekannt, da auch das Verlassen des Heimes untersagt ist.
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Das finde ich schon sehr bitter. Gut, dass die Schwester ein Herz hatte und es gemacht hat.
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@jsigi, wenn deine Mutter eine ärztliche Podologie-Verordnung hat, darf und muss der medizinische Fußpfleger auch in das Heim. Die arbeiten ja sowieso mit Handschuhen, Mundschutz und Kittel.

Bearbeitet von Drachima am 28.04.2020 17:23:57
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Zitat (Drachima @ 28.04.2020 17:22:46)
@jsigi, wenn deine Mutter eine ärztliche Podologie-Verordnung hat, darf und muss der medizinische Fußpfleger auch in das Heim. Die arbeiten ja sowie sowieso mit Handschuhen, Mundschutz und Kittel.

Diese Verordnung hat sie aber leider nicht und andere Bewohner sicher auch nicht.
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Die medizinische Fusspflege wird meines Wissens vom Hausarzt verordnet. Die Anbieter brauchen eine fundierte Ausbildung und rechnen mit den KK ab.
Diese Behandlungen sind medizinisch notwendig und dürfen bzw müssen weiterlaufen.
Normale Fusspflege ist der Luxus, den man sich einfach aus .... nicht medizinisch gesteuerten Gründen als Dienstleistung gönnt.
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Zitat (jsigi @ 28.04.2020 17:00:59)
.....aber sie leidet auch unter einwachsenden Fussnägeln, wenn diese nicht kurz gehalten werden.

Somit ist es eine medizinische Notwendigkeit, da einwachsende Fußnägel die Zehen sehr verletzten können. Ruf einfach beim Hausarzt an und bitte um eine Podologie-Verordnung. Das dürfte kein Problem sein.
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Zitat (Drachima @ 29.04.2020 14:45:12)
Somit ist es eine medizinische Notwendigkeit, da einwachsende Fußnägel die Zehen sehr verletzten können. Ruf einfach beim Hausarzt an und bitte um eine Podologie-Verordnung. Das dürfte kein Problem sein.

Danke Euch.
Ich werde meine Mutter entsprechend informieren.
Der sogenannte Hausarzt ist ein praktischer Arzt, der einmal die Woche ins Heim kommt.
Er hätte es lieber, wenn man in seine Praxis kommt, was für meine Mutter aber nicht möglich ist, auch schon vor Corona.
Er ist zuständig für eine der drei Stationen im Heim mit 30 Bewohnern.
Wenn er kommt, rauscht er durch, misst den Blutdruck und weg ist er.
Außerdem schreibt er ungern Rezepte aus. Meine Mutter wurde mit einer heftigen Bronchitis allein gelassen.
Es gab nicht einmal Hustentropfen, die ich dann besorgen musste.
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Hallo jsigi,

ich weiß jetzt nicht, ob es für deine Mutter zutrifft, aber vielleich ist es ja für den einen oder anderen hilfreich:
Wenn jemand an Diabetes erkrankt ist, gibt es einen Anspruch auf medizinische Fußpflege. Der Arzt muss das entsprechende Rezept ausstellen und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Leider kann ich keinen Link setzen, aber das lässt sich auch bei Google finden oder einfach bei der Krankenkasse nachfragen.

Bearbeitet von Indigo_66 am 29.04.2020 16:44:24
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Zitat (Indigo_66 @ 29.04.2020 16:27:48)
Hallo jsigi,

ich weiß jetzt nicht, ob es für deine Mutter zutrifft, aber vielleich ist es ja für den einen oder anderen hilfreich:
Wenn jemand an Diabetes erkrankt wird, gibt es einen Anspruch auf medizinische Fußpflege. Der Arzt muss das entsprechende Rezept ausstellen und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Leider kann ich keinen Link setzen, aber das lässt sich auch bei Google finden oder einfach bei der Krankenkasse nachfragen.

Ja das stimmt :D
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Zitat (Indigo_66 @ 29.04.2020 16:27:48)
Hallo jsigi,

ich weiß jetzt nicht, ob es für deine Mutter zutrifft, aber vielleich ist es ja für den einen oder anderen hilfreich:
Wenn jemand an Diabetes erkrankt wird, gibt es einen Anspruch auf medizinische Fußpflege. Der Arzt muss das entsprechende Rezept ausstellen und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Leider kann ich keinen Link setzen, aber das lässt sich auch bei Google finden oder einfach bei der Krankenkasse nachfragen.

Danke Indigo für den Hinweis, aber meine Mutter ist mit ihren bald 93 Jahren soweit gesund.
Sie hat "nur" Bluthochdruck und Arthrose.
Aufgrund der Arthrose, die sich im ganzen Körper ausbreitet und das Laufen immer beschwerlicher werden lässt, kann sie sich die Fußnägel nicht mehr selbst schneiden.
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Ich habe zum Glück kein Diabetes, leide aber wie gesagt an einwachsenden Nägeln. Meine Podologin gab mir den Tipp, vom Hausarzt eine private Verordnung ausstellen zu lassen. So zahle ich weiterhin meine Fußpflege selber, diese wird jedoch um den MWSt-Betrag gekürzt, was immerhin eine kleine Ersparnis bringt.
Zusätzlich darf ich deswegen jetzt in den Corona-Zeiten weiterhin behandelt werden, was ohne diese Verordnung nicht möglich gewesen wäre, da dann nicht medizinisch notwendig.
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Das Problem bei der ganzen Sache ist auch, dass das Heim für jedweden geschlossen ist.
Kein Friseur, keine Fußpflege oder andere Therapeuten, selbst keine Physiotherapeuten, dürfen das Heim betreten.
Das Verlassen des Heimes, ja sogar der Station, ist den Bewohnern auch untersagt.
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Dann würde ich einen anderen Arzt aufsuchen /beauftragen. Infos zu Ärzten, die entsprechende "Hausbesuche" machen, sollte man erfragen können.
Auch in der Pflegeeinrichtung ist sicher ein anderer Hausarzt bekannt, denn die lieben Leutchen werden vorher net alle denselben Hausarzt gehabt haben.
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Zitat (byheks @ 03.05.2020 08:50:13)
Dann würde ich einen anderen Arzt aufsuchen /beauftragen. Infos zu Ärzten, die entsprechende "Hausbesuche" machen, sollte man erfragen können.
Auch in der Pflegeeinrichtung ist sicher ein anderer Hausarzt bekannt, denn die lieben Leutchen werden vorher net alle denselben Hausarzt gehabt haben.

Versuche, in diesen Zeiten, einen anderen Arzt zu bekommen. Da wirst Du ein blaues Wunder erleben.

Im Februar 2019 musste meine Mutter ins Pflegeheim und Bedingung war, dass sie ihren Hausarzt 'mitbringt'.
Jeder Versuch, bei einem örtlich günstigeren Arzt unterzukommen, war erfolglos. Keiner nahm neue Patienten auf.

Und das war noch vor Corona.
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Zitat (Indigo_66 @ 29.04.2020 16:27:48)
Hallo jsigi,

ich weiß jetzt nicht, ob es für deine Mutter zutrifft, aber vielleich ist es ja für den einen oder anderen hilfreich:
Wenn jemand an Diabetes erkrankt ist, gibt es einen Anspruch auf medizinische Fußpflege. Der Arzt muss das entsprechende Rezept ausstellen und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Leider kann ich keinen Link setzen, aber das lässt sich auch bei Google finden oder einfach bei der Krankenkasse nachfragen.

Das ist so nicht richtig. Es reicht nicht, Diabetiker zu sein, sondern es muss auch nach Begutachtung durch den HA ein Befund vorliegen, wie eingewachsene Nägel oder sonstige Risiken.
Kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Meine HÄ sagte, dass nicht mal ein Blinder einen Anspruch auf Podologie habe, sondern es gelten dafür bestimmte Voraussetzungen. :angry:
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