Corona am Arbeitsplatz, muss ich dort arbeiten?

In einer unserer Filialen sind drei Mitarbeiter an Corona erkrankt. Jetzt soll ich, an meinen freien Tagen, dort als Aushilfe arbeiten. Mein Mann ist seid vielen Jahren, aus gesundheitlichen Gründen, Frührentner und ist somit vorbelastet. Meine Frage lautet nun: kann man mich dazu verpflichten in einem nachweislichen Krisengebiet zu arbeiten?
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23 hilfreiche Antworten, nur hilfreiche Antworten anzeigen
Zitat (TinaK @ 20.12.2020 18:56:47)
In einer unserer Filialen sind drei Mitarbeiter an Corona erkrankt. Jetzt soll ich, an meinen freien Tagen, dort als Aushilfe arbeiten. Mein Mann ist seid vielen Jahren, aus gesundheitlichen Gründen, Frührentner und ist somit vorbelastet. Meine Frage lautet nun: kann man mich dazu verpflichten in einem nachweislichen Krisengebiet zu arbeiten?

telefoniere morgen unbedingt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht

informiere deinen Arbeitgeber über die Situation

mache ihm den Vorschlag, er kann dich in "deiner" Filiale einsetzen und jemand anderen dorthin schicken - du möchtest deinen Mann auf keinen Fall gefährden

der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht !!!
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ich würde zuerst das gespräch mit dem arbeitgeber suchen und ihn auf seine fürsorgepflicht aufmerksam machen.

es kann auch vom arbeitgeber reine schusseligkeit sein oder er weiß gar nichts über den gesundheitszustand deines mannes.

wenn du dich bereit erklärst in deiner filiale an den freien tagen zu arbeiten, müsste es eigentlich auch ohne anwalt gehen.

evtl. kannst du auch noch den hausarzt zwischenschalten.

viel glück!

ich sollte allerdings dazu schreiben, dass ich nicht sooo gerne zu anwälten gehe, wenn ich es vermeiden kann, bzw. keine rechtschutzversicherung zahlt.

Bearbeitet von ju die tante am 20.12.2020 20:31:32
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Ich würde auch zuerst mit deinem Arbeitgeber sprechen und ihn auf deine Situation aufmerksam machen. Direkt mit dem Anwalt zu kommen könnte dir eventuell später negativ angekreidet werden und das kannst du immer noch tun, wenn dein Arbeitgeber sich stur stellt.
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der Anwalt sollte lediglich als rechtlich korrekte telefonische Infoquelle dienen

eine solche Anfrage ist kostenfrei und mit ECHTEM Wissen ist die Diskusionsgrundlage einfach viel stärker
...man lässt sich dann nicht so leicht ins Bockshorn jagen

...ggf geht das auch bei der Anwaltskammer
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Zitat (Tortenhummelchen @ 20.12.2020 20:57:15)
der Anwalt sollte lediglich als rechtlich korrekte telefonische Infoquelle dienen

eine solche Anfrage ist kostenfrei

kennst du einen anwalt, der kostenlos telefonauskünfte gibt, es sei denn man hat einen im bekanntenkreis?

üblicherweise bekommt man da erst einmal einen termin über die sekretärin und das beratungsgespräch ist dann in der regel gebührenpflichtig.
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Zitat (ju die tante @ 20.12.2020 21:11:54)
kennst du einen anwalt, der kostenlos telefonauskünfte gibt, es sei denn man hat einen im bekanntenkreis?

üblicherweise bekommt man da erst einmal einen termin über die sekretärin und das beratungsgespräch ist dann in der regel gebührenpflichtig.

das erste Gespräch MUSS sogar kostenfrei sein

einige Anwälte zählen da den Telefonkontakt dazu ...auch wenn es nur die Sekretärin für den Termin war, das ist nicht korrekt - aber eine fundierte Grundinfo dürfte als Erstgespräch gewertet werden
....hoffentlich braucht man in diesem Fall dann kein weiteres Vorgehen und der Arbeitgeber ist einsichtig
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Zitat (Tortenhummelchen @ 20.12.2020 21:23:11)
das erste Gespräch MUSS sogar kostenfrei sein

einige Anwälte zählen da den Telefonkontakt dazu ...auch wenn es nur die Sekretärin für den Termin war, das ist nicht korrekt - aber eine fundierte Grundinfo dürfte als Erstgespräch gewertet werden
....hoffentlich braucht man in diesem Fall dann kein weiteres Vorgehen und der Arbeitgeber ist einsichtig

dann hat sich das geändert.

es ist allerdings ca. 30 jahre her, dass ich für so ein erstgespräch bezahlen musste. war auch das einzige mal.

Bearbeitet von ju die tante am 20.12.2020 21:54:59
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auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass du da schnell jemanden ans Telefon kriegst aber ich würde zuerst beim Gesundheitsamt nachfragen, wie das geregelt wird - Du bist ja sicher nicht die einzige in einer solchen Situation - evtl. kann man sich sogar vom Hausarzt krankschreiben lassen :unsure:
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Zitat (Tortenhummelchen @ 20.12.2020 21:23:11)
das erste Gespräch MUSS sogar kostenfrei sein

Deine Aussage ist falsch. Es sei denn du meinst die terminvereinbarung.

Bearbeitet von dette am 21.12.2020 08:03:52
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Zitat (dette @ 21.12.2020 08:03:06)
Deine Aussage ist falsch. Es sei denn du meinst die terminvereinbarung.

Stimmt. Die Terminvereinbarung ist kostenfrei, für ein Erstgespräch (auch telefonisch) darf eine Maximalgebühr in Rechnung gestellt werden. Das sind maximal 190 Euro zzgl. ges. Mehrwertsteuer, je nachdem ggf. weniger.

Viele Rechtsschutzversicherungen (sofern eine vorhanden ist) bieten Beratungen über eine Anwalts-Hotline an, die im Beitrag inbegriffen sind.
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Danke für die Antworten. Mit dem Arbeitgeber sprechen ist gar nicht so einfach. Der zuständige Leiter lässt sich gar nicht sehen. Du kommst an die Arbeit und findest den geänderten Schichtplan vor. Fertig !!!
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Er muss ja telefonisch erreichbar sein. Ggf. würde ich in der Personalabteilung o.ä. anrufen, jemand muss ja die Kontaktdaten haben.
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Zitat ( @ 21.12.2020 08:25:46)
Stimmt. Die Terminvereinbarung ist kostenfrei, für ein Erstgespräch (auch telefonisch) darf eine Maximalgebühr in Rechnung gestellt werden. Das sind maximal 190 Euro zzgl. ges. Mehrwertsteuer, je nachdem ggf. weniger.

Viele Rechtsschutzversicherungen (sofern eine vorhanden ist) bieten Beratungen über eine Anwalts-Hotline an, die im Beitrag inbegriffen sind.

So ist es :daumenhoch:
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Zitat (TinaK @ 21.12.2020 08:45:18)
Danke für die Antworten. Mit dem Arbeitgeber sprechen ist gar nicht so einfach. Der zuständige Leiter lässt sich gar nicht sehen. Du kommst an die Arbeit und findest den geänderten Schichtplan vor. Fertig !!!

steht in deinem Arbeitsvertrag, dass du in verschiedenen Filialen eingesetzt werden kannst?

sonst bedarf dies auf jeden Fall einer Sondervereinbarung, der du zustimmen musst ....oder eben auch nicht !

lies mal genau nach, wenn du Glück hast darf er das garnicht über deinen Kopf hinweg einfach so entscheiden
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Zitat (ju die tante @ 20.12.2020 20:27:05)
ich würde zuerst das gespräch mit dem arbeitgeber suchen und ihn auf seine fürsorgepflicht aufmerksam machen.

es kann auch vom arbeitgeber reine schusseligkeit sein oder er weiß gar nichts über den gesundheitszustand deines mannes.

wenn du dich bereit erklärst in deiner filiale an den freien tagen zu arbeiten, müsste es eigentlich auch ohne anwalt gehen.

evtl. kannst du auch noch den hausarzt zwischenschalten.

viel glück!

ich sollte allerdings dazu schreiben, dass ich nicht sooo gerne zu anwälten gehe, wenn ich es vermeiden kann, bzw. keine rechtschutzversicherung zahlt.

ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber ist immer dem sofortigen Einschalten von Anwalt und Obrigkeit vorzuziehen.
Wer gleich mit Kanonen schießt, hat keine Steigerungsmöglichkeiten mehr.
Zu 90% kann ein freundliches Gespräch das Ganze regeln und it auch für die zukünftige Zusammenarbeit wesentlich weniger belastend als wenn gleich mit Anwalt gedroht wird
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Zitat (Tortenhummelchen @ 20.12.2020 21:23:11)
das erste Gespräch MUSS sogar kostenfrei sein

einige Anwälte zählen da den Telefonkontakt dazu ...auch wenn es nur die Sekretärin für den Termin war, das ist nicht korrekt - aber eine fundierte Grundinfo dürfte als Erstgespräch gewertet werden
....hoffentlich braucht man in diesem Fall dann kein weiteres Vorgehen und der Arbeitgeber ist einsichtig

nein muss es nicht.
Kein Anwalt lässt sich dein Problem vortragen, gibt dir Auskunft für einen feuchten Händedruck.

Die Terminvereinbarung ist kostenlos, findet aber meist tel. bei einer/einem Angestellten und Rechtskompetenz statt.
Der Rest, das treffen mit dem Anwalt wird über die Kostentabelle abgerechnet
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Zitat (idun @ 21.12.2020 10:48:10)
ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber ist immer dem sofortigen Einschalten von Anwalt und Obrigkeit vorzuziehen.
Wer gleich mit Kanonen schießt, hat keine Steigerungsmöglichkeiten mehr.
Zu 90% kann ein freundliches Gespräch das Ganze regeln und it auch für die zukünftige Zusammenarbeit wesentlich weniger belastend als wenn gleich mit Anwalt gedroht wird

Genauso sehe ich das auch und bin damit immer gut gefahren.. :daumenhoch:
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Zitat
..........Jetzt soll ich, an meinen freien Tagen.................


Ist das rechtens, auch an den freien Tagen eingesetzt zu werden - ohne Rücksprache?
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Freie Tage sind freie Tage , Dich kann keiner dazu zwingen trotzdem zu arbeiten . Du musst zustimmen ob Du arbeiten willst . So war es bei mir im EH . Da wurde ich angerufen ob ich möchte und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt . Bist Du in Ver.di ? Dann da mal nachfragen .
Wie schon hier angemerkt wurde , erkundige beim Gesundheitsamt .
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Hallo TinaK,

ich wundere mich, woher du von der Erkrankung deiner Kollegen weißt?

An für sich sind Krankheitsgründe doch vertraulich?

Würde ich zu den Erkrankten gehören und erfahren, dass irgendjemand in der Firma
geplaudert hat, würde ich deshalb einen Anwalt zu Rate ziehen,
wie man gegen so etwas vorgehen könnte?

Oder ist das im Fall von Covid19 anders, darf das öffentlich gemacht werden ?
Kann das jemand beantworten, würde mich interessieren?

Gruß eloy
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Vermutlich ist es bei COVID-19 etwas anders als sonst. Auch wegen der Kontaktnachverfolgung. Bei uns auf der Arbeit werden immer Kontakte ersten Grades abgefragt und auch entsprechend vorsorglich in Heimarbeit geschickt, sobald jemand einen Test machen muss. Und dann weiß man natürlich um wen es geht.
Kann mir nicht vorstellen, dass man hier Gefahr laufen würde seitens des Arbeitgebers, einen Verstoß gegen den Datenschutz zu begehen. Ich habe aber keine Ahnung wo das geschrieben steht.
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Zitat (eloy @ 27.12.2020 14:52:12)
An für sich sind Krankheitsgründe doch vertraulich?

da hast du schon recht, wie das bei covid 19 rechtlich aussieht, weiß ich nicht.

es gibt aber auch kollegen, die ihre eigenen krankheitsgeschichten liebend gerne weitergeben, egal ob es die leute wissen wollen oder nicht.

auf der letzten arbeitsstelle meines mannes gab es zwei solche kolleginnen. ich habe sie bestimmt nicht nach eventuellen erkrankungen gefragt und die adipositas der einen dame, war nicht zu übersehen. :)
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Schade, dass sich TinaK zu meiner Frage gar nicht geäußert hat,
woher sie von den Erkrankungen der Kollegen weiß?
Habe ich aber anders auch nicht erwartet.

Gruß eloy
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